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Politiker fordern Ende der "Sex-Flatrate" f. Bordellbesuche...


Empfohlene Beiträge

 

Also bitte nicht ohne wirkliche Kenntnisse immer gleich auf den Rechtsstaat schimpfen, die Regelungen des Vorabsatzes sind nun wirklich nicht sehr nachteilig für den "armen" Arbeitnehmer.

 

Du magst ja als guter Bürger und Freier in den meisten Punkten recht haben. Aber man kann leider die P6 Branche nicht mit z.B. dem Baugewerbe oder anderem vergleichen.

 

Als Bordellbetreiber kannst du keine Sexworkerinnen anstellen und sozialversichern, obwohl das der Gesetzgeber mit gutem Willen so vorgesehen hat.

 

Pascha hat den Versuch gestartet und ist damit gescheitert und andere haben es erst garnicht probiert.

 

In diesem speziellen Falle Fellbach sah die Politik Handlungsbedarf, diese "unmöglichen" , bisher geduldeten Zustände abzustellen. Und dazu ist ihnen JEDES Mittel recht.

 

Eine ausführliche Schilderung der Zusammenhänge, Prostgesetze und anderer Gesetze und Verordnungen und deren willkürlichen Auslegung, würde den Rahmen DIESES Forums und auch der Interessenlage nicht entsprechen.

 

Bevor ich jemandem mangelnde Kenntnisse vorwerfe, sollte ich erst mal...

 

P.S.: Ich habe diese Problematik durchaus aus Unternehmersicht betrachtet. Bordell- Clubbetreiber und auch Escortagenturen stehen immer zwischen Gesetz und Realität.

 

Die meisten Clubs und Bordelle haben das inzwischen so gelöst, dass die Damen Miete oder Eintritt zahlen und somit ein Arbeitnehmerähnliches Verhältnis garnicht mehr aufkommt.

Bearbeitet von alfder
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Du magst ja als guter Bürger und Freier in den meisten Punkten recht haben. Aber man kann leider die P6 Branche nicht mit z.B. dem Baugewerbe oder anderem vergleichen.

 

Als Bordellbetreiber kannst du keine Sexworkerinnen anstellen und sozialversichern, obwohl das der Gesetzgeber mit gutem Willen so vorgesehen hat.

 

Pascha hat den Versuch gestartet und ist damit gescheitert und andere haben es erst garnicht probiert.

 

Was war denn das Problem? Interessiert mich jetzt wirklich ernsthaft und wenn ich sage, dass ich gerne dazulerne ist das genauso und ohne Uterton gemeint. Gerne auch per Email an jakob_berlin@freenet.de, wenn Du es hier für unangebracht hältst.

 

In diesem speziellen Falle Fellbach sah die Politik Handlungsbedarf, diese "unmöglichen" , bisher geduldeten Zustände abzustellen. Und dazu ist ihnen JEDES Mittel recht.

 

Eine ausführliche Schilderung der Zusammenhänge, Prostgesetze und anderer Gesetze und Verordnungen und deren willkürlichen Auslegung, würde den Rahmen DIESES Forums und auch der Interessenlage nicht entsprechen.

 

Es mag sein, dass man besonders froh war, hier mit der Scheinselbstständigkeit ein Instrument zu haben, aber an der Sache ändert es zunächst wenig. Sicher mag es bigott sein, hier besonderen Eifer an den Tag zu legen. Aber als "guter Bürger" habe ich keine Einwände, wenn überall bei Ausbeutung von Angestellten mit Eifer vorgegangen würde.

 

Bevor ich jemandem mangelnde Kenntnisse vorwerfe, sollte ich erst mal...

 

War nicht bös gemeint und wenn es tatsächlich so ist, dass reguläre Arbeitsverhältnisse nicht möglich sind, mea culpa und sorry.

 

P.S.: Ich habe diese Problematik durchaus aus Unternehmersicht betrachtet. Bordell- Clubbetreiber und auch Escortagenturen stehen immer zwischen Gesetz und Realität.

 

Die meisten Clubs und Bordelle haben das inzwischen so gelöst, dass die Damen Miete oder Eintritt zahlen und somit ein Arbeitnehmerähnliches Verhältnis garnicht mehr aufkommt.

 

"Guter Bürger" verwendest Du mit einem gewissen Unterton, wenn ich mich nicht täusche. Die Zustimmung zu einem funktionierenden Rechtsstaat heißt aber nicht, dass man mit allem einverstanden ist und nicht auch Anstrengungen unternimmt, tatsächliche Missstände, die es immer geben wird, zu kritisieren, besser an der Beseitigung mit zu wirken.

 

P.S.: Mit ein wenig allgemeiner Ironie und nicht auf Dich gemünzt, wenn einseits "normale" Akzeptanz verlangt wird, andererseits man sich dauernd als was Besseres sieht und auf die "Bürgerlichen", "Anständigen", und "Normalen" herabsieht und dies auch noch bei jeder Gelegenheit heraushängen läßt, fördert das nicht bei allen die Akzeptanz. Die "Gefahr" der Akzeptanz ist, dass man danach nicht mehr als was Besonderes angesehen wird ;-).

Bearbeitet von nolensvolens
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Hallo Jakob,

 

nöö nicht so viel Untertöne, wie oft vermutet :zwinker:.

 

Kurz und bündig: Je nach Auslegung durch die Gerichte ist es fast nicht möglich jemandem in diesem Gewerbe fest anzustellen, weil Weisungen ja einsteils notwendig sind, andererseits aber wieder als "Zuhälterei" ausgelegt werden können.

 

Es ist gibt sehr vieles, siehe Sonderfall Bayern von der Hygieneverordung bis zur Sperrbezirksverordnung und deren Prüfung was von den Behörden frei ausgelegt werden kann.

 

Beispiele:

Warum begibt sich eine Agentur in Gefahr, wenn sie eine unter 21 jährige vermittelt, wo doch die Volljährigkeit bei 18 liegt?

 

Spitz ausgelegt, wäre es z.B. dirigistisch einer Dame zu sagen, sie dürfe franz. nur mit Kondom machen und vielleicht noch zu sagen sie müsste dieselben mitführen, obwohl Französisch ohne Kondom z.B. in Bayern verboten ist???

 

etc. etc.

 

P.S.: Ich fühle mich auch als guter Bürger, wenngleich mit vielem nicht einverstanden.

 

Natürlich lebt die ganze Branche vom Image des Verruchten und "Verbotenen" aber neben dem Verkauf von Illusionen ist es ein ganz normales business, und (fast) alle Beteiligten würden mit klaren nachvollziehbaren Regeln um einiges ruhiger leben.

Bearbeitet von alfder
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@ Alfder

 

Thanks für den Hinweis, ist wohl tatsächlich eine rechtlich interessante Zwickmühle. Das hat aber erstmal nichts mit dem Rechtsstaat zu tun. Unser Rechtssystem ist komplex, ebenso wie beispielsweise ein Betriebssystem. Es kommt oft vor, dass man irgendwo etwas verändert, und später verblüfft feststellt, dass es wegen der Veränderung woanders plötzlich knirscht. Änderungsgesetze sind oft extrem lang, weil darin nicht nur die Änderung einer Bestimmung geregelt ist, sondern auch die daraus notwendig werdenden Änderungen mitunter 10 bis 20 anderer Gestzesbereiche. Dabei wird gerne etwas übersehen. Meist "repariert" dann die Rechtsprechung, bevor der Gesetzgeber mit Nachbessern nachkommt. Meist (nicht immer) ist die Rechtsprechung auch im Geiste der eigentlich gewollten Änderung.

 

Gegner von gesetzlichen Änderungen machen sich natürlich gerne solche "Macken" im Gesetzessystem zu Nutzen (wie beispielsweise Hacker Sicherheitslücken), auf Dauer aber selten erfolgreich.

 

Ich habe von Arbeitsrecht keine Ahnung (bin in einem engen wirtschaftsrechtlichen Bereich spezialisiert), aber mit ein wenig Phantasie und Kreativität könnte man doch beispielsweise zumindest einmal prüfen, ob es Sinn macht, dass ein Bordellbetreiber (vielleicht nicht gerade Flatrate) und eine Dame sich (in Abstimmung miteinander) gegenseitig verklagen. Denn die (zunächst) scheinselbstständige Dame könnte nach "Aufdeckung" der Scheinselbstständigkeit auch auf Abschluss eines regulären Arbeitsvertrages mit Tätigkeitsbeschreibung, die dann auch der Begutachtung des Gerichtes unterläge, gegen den Betreiber klagen. Denn bei Scheinselbstständigkeit bzw. deren Aufdeckung besteht ja schon rückwirkend ein Angestelltenverhältnis, beispielsweise gelten die üblichen Kündigungsschutzregeln. Was aber noch nicht in diesem Status klar ist, was die eigentlichen Obliegenheiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sind (bzw. schon vorher waren, rückwirkend, siehe oben). Die Arbeitnehmerin hätte dann sicherlich auch einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit zu bestimmenden (und der gerichtlichen Überprüfung unterliegenden) Inhalten. Damit sowas vor Gericht geht, müssen jedoch beide streiten, am besten über den Abschluss eines Arbeitsvertrages als solchen, wodurch dann das Gericht in der von Dir angesprochenen Zwickmühle wäre und nicht der Betreiber (= Beklagte). Ich weis, so etwas ist langwierig und kostenspielig, aber Kosten spielen im Gewerbe vielleicht nicht überall die riesen Rolle und Veränderungen von "Macken" in Rechtssystemen erreicht man nur auf diesem Wege.

Bearbeitet von nolensvolens
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Damit sowas vor Gericht geht, müssen jedoch beide streiten, am besten über den Abschluss eines Arbeitsvertrages als solchen, wodurch dann das Gericht in der von Dir angesprochenen Zwickmühle wäre und nicht der Betreiber (= Beklagte). Ich weis, so etwas ist langwierig und kostenspielig, aber Kosten spielen im Gewerbe vielleicht nicht überall die riesen Rolle und Veränderungen von "Macken" in Rechtssystemen erreicht man nur auf diesem Wege.

 

Klar wäre es schön, vor allen Dingen in Bayern, wenn einige Sachen rechtsmäßig Hand und Fuß hätten.

Nur, streiten in diesem Gewerbe ? Das macht man höchst ungerne und in dieser genannten Konstellation schon gar nicht vor Gericht !

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Klar wäre es schön, vor allen Dingen in Bayern, wenn einige Sachen rechtsmäßig Hand und Fuß hätten.

Nur, streiten in diesem Gewerbe ? Das macht man höchst ungerne und in dieser genannten Konstellation schon gar nicht vor Gericht !

 

 

Das wird wohl leider zutreffen....den Mut und das Engagement, die man hier benötigt, sind sehr dünn gesät, aber ab und an vorhanden.

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Nur ein Teil des komplexen Themas wie gerade durch Auslegung der Gesetze die Prostitution in die Illegalität getrieben wird.

 

Prostituierten wird bis heut die Gewerbeanmeldung auf ihr Gewerbe versagt. Sie müssen sich z.B. als Messehostess oder ähnliches anmelden um dann als Gewerbetreibende Steuern zahlen zu dürfen. Sie werden dadurch quasi gezwungen falsche Rechnungen auszustellen.

Eine ordnungemässe Rechnung über 1 Stunde "Ficken" und 10 Minuten "Blasen" ist somit nicht möglich...

 

aus http://www.frauenhilfe-westfalen.de/fachtagung_menschenhandel/vortrag_minzel.html

 

1. Die Prostitution ist auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Selbständige Prostituierte müssen daher weder eine Gewerbeanzeige erstatten noch einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte für die Ausübung sexueller Handlungen mit Dritten stellen.

Entsprechende Gewerbeanzeigen und Anträge sind abzuweisen.

 

2. Bordellbetreiber sind als Gewerbetreibende anzuerkennen und haben ihr Gewerbe anzuzeigen.

 

3. Bei Gaststätten mit Anbahnungsbetrieb oder Bordellen mit gastgewerblicher Tätigkeit kann die Erlaubnis grundsätzlich nicht allein wegen des Merkmals „der Unzucht Vorschub leisten“ i.S. v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG versagt oder entzogen werden.

 

4. Versagung und Entzug der gaststättenrechtlichen Erlaubnis oder - im Fall der Ziff. 2 - eine Untersagung nach § 35 GewO sind aber insbesondere angezeigt, wenn der Betrieb dieser Gaststätten oder Bordelle die Gefahr eröffnet, dass Prostituierte ihrer Tätigkeit gegen ihren Willen nachgehen müssen oder in sonstigern Abhängigkeiten verhaftet sind. Gefahren für den Jugendschutz, Belästigungen der Gäste wie auch der Anwohnerschaft können im konkreten Fall eine Versagung oder den Entzug sowie auch die Erteilung von Auflagen rechtfertigen.

 

Die Länder Baden-Württemberg und Thüringen teilen die Beschlusslage zu Ziffer 1 lediglich im Ergebnis. Bezüglich der Ziffern 2 bis 4 tragen sie den Beschluss aus Rechtsgründen nicht mit.

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Nur ein Teil des komplexen Themas wie gerade durch Auslegung der Gesetze die Prostitution in die Illegalität getrieben wird.

 

Prostituierten wird bis heut die Gewerbeanmeldung auf ihr Gewerbe versagt. Sie müssen sich z.B. als Messehostess oder ähnliches anmelden um dann als Gewerbetreibende Steuern zahlen zu dürfen. Sie werden dadurch quasi gezwungen falsche Rechnungen auszustellen.

Eine ordnungemässe Rechnung über 1 Stunde "Ficken" und 10 Minuten "Blasen" ist somit nicht möglich...

 

aus http://www.frauenhilfe-westfalen.de/fachtagung_menschenhandel/vortrag_minzel.html

 

1) Ziffer 1, die Du zitierst hast, ist in der Tat merkwürdig. Dies wird aber in dem Weiteren der Verlautbarung auch (und somit sogar offiziell) angeprangert als Ungleichstellung gegenüber EU-Ausland-Prostituierten, denen die Gewerbeanmeldung als Selbstständige zu gewähren ist. Bei dieser Frage geht es aber immer um echte Selbstständige und nicht um Scheinselbstständige in Bordellen.

 

2) Bei den Bordellbetreibern ist, gemäß der Verlautbarung, Gewerbeanmeldung dagegen Pflicht. Dabei ist der Gegenstand des Gewerbes anzugeben und wird auch angegeben. Ähnlich bei der Wohnungsprostitution. Hier müssten, wenns verlangt wird, ordnungsgemäße Rechnungen der von Dir angesprochenen Art (aber wohl eher als "sexuelle Dienstleistungen") ausgestellt werden. Aus dem gesamten Kontext geht aber auch hervor, dass die Frauen als Angestellte zu sehen sind. Also MUSS folglich auch ein Arbeitsvertrag (schriftlich oder mündlich, schriftlich wäre natürlich wichtig) her. Wenn dies unter dem Hinweis auf Zuhälterei pauschal abgelehnt würde, wäre das widersprüchlich und dann musste ein Gericht zunächst einmal berücksichtigen, was der Gesetzgeber mit der Legalisierung der Prostitution beabsichtigt hat. Und kann dann nur zu dem Ergebnis kommen, dass eine vollständige Aushebelung der neuen Gesetzeslage durch Anwendung nicht angepasster älterer Regelungen Sinn und Zweck der neuen gesetzlichen Regelung entgegensteht. Ansonsten wird möglicherweise juristisch auf Feinheiten der Tätigkeitsbeschreibung in einem Arbeitsvertrag ankommen, nämlich was der Arbeitgeber verlangen darf und was nicht (wie bei normalen Arbeitsverhältnissen meist über Rechtsprechung etabliert).

 

3) Besorglich wären natürlich revisionistische Tendenzen, wie in der Verlautbarung angedeutet. Aber, was immer man von der FDP halten mag, das wird mit denen schwerer fallen, als mit den Sozis, wo ideologische Vorbehalte gegen Prostitution als solche bestehen.

 

Last, but not least, bin wirklich kein Arbeitsrechtler, aber ein guter Arbeitsrechtler sollte tatsächlich mal über das Tagesgeschäft hinaus grundsätzliche Fragen der Rechtsanwendung, wie von mir angedeutet, untersuchen. Der/die muss aber nicht nur gut sein, sondern auch gut bezahlt. Das mal richtig zu durchdenken ist wesentlich mehr Aufwand als bei Abrechnung nach RVG. Und die damit verbundenen Kosten, bzw. Kostenrisiken muss sich jemand aus "Idealismus" aufbürden. Ist auch sonst so im Rechtswesen, in meinem Bereich gibts auch oft rechtliche, nicht tatsächliche Probleme, mitunter Kuriositäten, die letztendlich nur durch Gang bis zum BGH geklärt werden. Das kostet dann noch ganz andere Summe als im Arbeitsrecht üblich.

 

Nur Schimpfen bringt selten was. Und nur routinemäßiges Rangehen an juristisches Neuland in der Regel auch nicht. Auch wenn Viele die Juristerei als trocken und fantasielos ansehen, das ists überhaupt nicht, hier spielen Intellekt und Kreativität eine so große Rolle, wie in kaum einem Beruf der Kreativbranchen, mag mags zwar nicht glauben, ist aber so.

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Klar wäre es schön, vor allen Dingen in Bayern, wenn einige Sachen rechtsmäßig Hand und Fuß hätten.

Nur, streiten in diesem Gewerbe ? Das macht man höchst ungerne und in dieser genannten Konstellation schon gar nicht vor Gericht !

 

Wer geht schon gerne zu Gericht. Aber gerade diese von Alfder mir aufgeklärte rechtliche Zwickmühle kann nicht anders ausgefochten werden. Wenn man sich nicht aus der Deckung traut, warum kann sich nicht extra zum Zwecke eines solchen Verfharens eine Bordell GmbH gründen, diese dann beispielsweise drei Damen im Ruhestand "einstellen" und dann die Sache durchziehen (Damen stricken erst 6 Monate mit einem Vertrag, der auf Scheinselsbständigkeit hinausläuft, die Damen klagen dann auf Einstellung und sonstige rückwirkende Leistungen). Mensch, man kann doch nicht immer nach Gründen suchen, warum etwas nicht geht, sondern muss Lösungen für das weitere Vorgehen suchen.

 

Ich will Dir mal sagen, warum ich so erfolgreich bin, nämlich weil ich den Mandanten Lösungsvorschläge präsentiere, auch in Streitfällen, die Interessenorientiert sind. In 85% meiner Korrespondenz endet es "in absence of your instructions to the contrary until ..., we will proceed as recommended". Höre meist nix und mache. Folge: Ergebnis. Weitere Folge: Mandantentreue und ordentlich Kohle.

 

P.S.: komme daher aber auch nicht zum Golfen oder 3x Party die Woche, im Gegensatz zu vielen Kollegen.

 

P.P.S.: ja, mein Beruf macht mir richtig Spass:zwinker:

Bearbeitet von nolensvolens
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2) Bei den Bordellbetreibern ist, gemäß der Verlautbarung, Gewerbeanmeldung dagegen Pflicht. Dabei ist der Gegenstand des Gewerbes anzugeben und wird auch angegeben. Ähnlich bei der Wohnungsprostitution. Hier müssten, wenns verlangt wird, ordnungsgemäße Rechnungen der von Dir angesprochenen Art (aber wohl eher als "sexuelle Dienstleistungen") ausgestellt werden. Aus dem gesamten Kontext geht aber auch hervor, dass die Frauen als Angestellte zu sehen sind. Also MUSS folglich auch ein Arbeitsvertrag (schriftlich oder mündlich, schriftlich wäre natürlich wichtig) her.

Bisserl weltfremd, von Arbeitsverträgen und Scheinselbständigkeit zu reden, wenn die "Arbeitnehmer" so unstet sind wie im P6-Gewerbe. Welche Dame bleibt länger als 2 Wochen am Stück im gleichen Laden? Normalerweise wechseln die Damen im Wochentakt. Im besagten Pussyclub war von 2 Monaten am Stück die Rede. Mag sein, dass man bei 2 Monaten Aufenthalt rechtlich von Scheinselbständigkeit und Arbeitsverträgen reden kann, weiss ich nicht. Aber die daraus resultierenden Sozialbeitragszahlungen sind mal mit 100% Sicherheit NICHT zum Vorteil der (dort vorwiegend rumänischen) Arbeitnehmerinnen und somit wohl auch kaum in derem Interesse. So ehrlich sollte man sein, da nicht das Wohl der Betroffenen vorzuschieben.

 

Genau genommen sind die Zwangsabgaben in die Sozialversicherungen auch oft genug für die normalen Langzeitarbeitnehmer verbranntes Geld. Man hat nur leider keine Wahl.

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Bisserl weltfremd, von Arbeitsverträgen und Scheinselbständigkeit zu reden, wenn die "Arbeitnehmer" so unstet sind wie im P6-Gewerbe. Welche Dame bleibt länger als 2 Wochen am Stück im gleichen Laden? Normalerweise wechseln die Damen im Wochentakt. Im besagten Pussyclub war von 2 Monaten am Stück die Rede. Mag sein, dass man bei 2 Monaten Aufenthalt rechtlich von Scheinselbständigkeit und Arbeitsverträgen reden kann, weiss ich nicht. Aber die daraus resultierenden Sozialbeitragszahlungen sind mal mit 100% Sicherheit NICHT zum Vorteil der (dort vorwiegend rumänischen) Arbeitnehmerinnen und somit wohl auch kaum in derem Interesse. So ehrlich sollte man sein, da nicht das Wohl der Betroffenen vorzuschieben.

 

Genau genommen sind die Zwangsabgaben in die Sozialversicherungen auch oft genug für die normalen Langzeitarbeitnehmer verbranntes Geld. Man hat nur leider keine Wahl.

 

Sowohl Alfder als auch ich hatten ja schon angesprochen, dass gerade diese Clubs nicht für Präzidenzfälle geeignet sein dürften.

 

Ich kenne mich tatsächlich in der Branche nicht aus, aber ich rate einfach mal, dass wöchentliches Wechseln wohl eher dort vorkommt, wo noch echte Halbwelt ist, die Frauen´keinerlei Selbstbestimmung haben. Oder ist es wirklich in den meisten Bordellen so, dass die Frauen aus eigenem Antrieb nicht länger bleiben wollen?

 

Und Deine Anmerkung zur Sozialversicherung passt nur teilweise. Bei Rente mags so sein. Viel wichtiger ist aber Krankenversicherung. Wenn die Frauen wirklich alle paar Monate aus dem Ausland herangekart und dann wieder rausgeschmissen werden, ob die dann überhaupt krankenversichert sind??? Nimm an, eine bricht sich nach 4 Wochen das Bein. Als Scheinselbstsändige hat sie keine Krankenversicherung abgeschlossen wegen der Kosten (ist ja zudem das Doppelte wie beim Arbeitnehmer). Wer zahlts? Sie selbst! Aber wenn die Behörden Scheinselbständigkeit feststellen, die volle Versicherung (u.a.) der Betreiber und die Frau kriegt ihre ärztlichen Leistungen, wie jeder Arbeitnehmer weitgehend ohne Eigenbeteiligung. Ich meine schon, dass damit auch eine Besserstellung (besser als gar nix) erreicht ist. Andere Motive mögen vielleicht auch eine Rolle spielen.

 

Aber ich habe auch den Verdacht, dass sich vielleicht das klassische Milieu mit Vehemenz und auch über alle möglichen Winkelzüge selbst gegen eine Legalisierung und "Normalisierung" des Gewerbes stemmt, weil damit hohe Einnahmequellen (zudem netto = brutto) zu versiegen drohen. Vielleicht haben die "ordentlichen" Protagonisten des Gewerbes sogar einen Zweifrontenkrieg zu führen?

 

Kenni, korrigiere mich gerne, wenn das total daneben ist, kenne mich ja nicht aus und vermute das nur.

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Ich kenne mich tatsächlich in der Branche nicht aus, aber ich rate einfach mal, dass wöchentliches Wechseln wohl eher dort vorkommt, wo noch echte Halbwelt ist, die Frauen´keinerlei Selbstbestimmung haben.

 

In der Regel werden in den Bereichen die Frauen "verschoben", wenn sie nicht genug verdienen. Diese Frauen haben in der Regel Zuhälter und sind daher fremdbestimmt.

 

Aber ich habe auch den Verdacht, dass sich vielleicht das klassische Milieu mit Vehemenz und auch über alle möglichen Winkelzüge selbst gegen eine Legalisierung und "Normalisierung" des Gewerbes stemmt, weil damit hohe Einnahmequellen (zudem netto = brutto) zu versiegen drohen. Vielleicht haben die "ordentlichen" Protagonisten des Gewerbes sogar einen Zweifrontenkrieg zu führen?

 

Natürlich gibt es in diesem Gewerbe auch Abgrenzungen. Es gibt Gruppierungen, denen an einer Legalisierung aus den von dir genannten Gründen überhaupt nicht gelegen ist.

 

Andere zeigen daran Interesse, da sie es leid haben, dass alle 3-4 Wochen die Zoll- und Steuerfahndung in den Läden einfliegt und erhebliche Unruhe stiftet. Das spricht sich herum und ist schlecht für das Geschäft.

 

 

Kenni, korrigiere mich gerne, wenn das total daneben ist, kenne mich ja nicht aus und vermute das nur.

 

Jakob, ich habe zwar Milieukenntnisse, lasse mich aber nicht in diese Ecke stellen. Ich sage das nur rein vorsorglich, da du manchmal trickreich Versuche unternimmst, einen in die Ecke zu drängen. Dies ist explizit bezogen auf deinen letzten Satz.

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Jakob, ich habe zwar Milieukenntnisse, lasse mich aber nicht in diese Ecke stellen. Ich sage das nur rein vorsorglich, da du manchmal trickreich Versuche unternimmst, einen in die Ecke zu drängen. Dies ist explizit bezogen auf deinen letzten Satz.

 

Hier wars klar keine Absicht, Dich irgendwo hin zu drängen, sondern nur als Einladung mich zu korrigieren, falls ich in tatsächlicher Unkenntnis fantasiert habe.

 

Ansonsten, weis ich doch, dass Deine Ecke eine andere ist, sagst es wohl eher für die Anderen.

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Ich kenne mich tatsächlich in der Branche nicht aus, aber ich rate einfach mal, dass wöchentliches Wechseln wohl eher dort vorkommt, wo noch echte Halbwelt ist, die Frauen´keinerlei Selbstbestimmung haben. Oder ist es wirklich in den meisten Bordellen so, dass die Frauen aus eigenem Antrieb nicht länger bleiben wollen?

Die verdienen besser wenn sie ab und zu den Ort wechseln. Das hat ganz und gar nichts mit fehlender Selbstbestimmung zu tun. Und mit Halbwelt auch nicht. Mir geht es auch ziemlich gegen den Strich, dass aber auch alles sofort mit den Attributen Halbwelt/etc. belegt wird, was vielleicht nicht auf den ersten Blick einleuchtet.

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Die verdienen besser wenn sie ab und zu den Ort wechseln. Das hat ganz und gar nichts mit fehlender Selbstbestimmung zu tun. Und mit Halbwelt auch nicht. Mir geht es auch ziemlich gegen den Strich, dass aber auch alles sofort mit den Attributen Halbwelt/etc. belegt wird, was vielleicht nicht auf den ersten Blick einleuchtet.

 

Wenn sie an einem Ort verdient wie bekloppt und solche Frauen gibt es, wird sie wohl eher nicht wechseln ! ?

 

Halbwelt hin, Halbwelt her. Das nun nicht ALLE Frauen ohne Zuhälter unterwegs sind, ist dir doch auch bekannt. Das es, Gott sei Dank, inzwischen sehr viele Frauen gibt die nur für sich arbeiten und damit selbstbestimmt tätig sind, ist allerdings auch richtig.

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Wenn sie an einem Ort verdient wie bekloppt und solche Frauen gibt es, wird sie wohl eher nicht wechseln ! ?

Nun, ich habe das Vergnügen, 2 Damen etwas besser zu kennen, die ausgesprochen gut verdienen. Auch diese beiden Damen wechseln ständig die Location. Mal eine Woche in dieser Wohnung, mal 2 Tage in dem Club, mal 3 Tage dort in einem Hotel besuchbar, und dazwischen auch immer wieder für Haus/Hotel buchbar. Das funktioniert perfekt. Sie sind nie so lange irgendwo, dass sie der Kundschaft langweilig werden. Und wenn sie nach ner Zeit wieder vorbeikommen kommen all ihre Kunden wieder, weil sie sonst was verpassen würden. Beide haben rein gar nichts mit Milieu/Halbwelt/Zuhältern zu tun.

 

Ebenso sehe ich überall ständig wechselnde Besetzungen in Bordellen. Hingegen kenne ich eigentlich keine Dame und weiss auch von keiner, die dauerhaft in einem Bordell arbeitet.

 

Halbwelt hin, Halbwelt her. Das nun nicht ALLE Frauen ohne Zuhälter unterwegs sind, ist dir doch auch bekannt. Das es, Gott sei Dank, inzwischen sehr viele Frauen gibt die nur für sich arbeiten und damit selbstbestimmt tätig sind, ist allerdings auch richtig.

Klar ist mir das bekannt. Ich halte das aber für völlig orthogonal zu der Frage wie lange sie an einem Ort bleiben. Will heissen, diese beiden Aspekte haben m.E. nichts miteinander zu tun.

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Nun, ich habe das Vergnügen, 2 Damen etwas besser zu kennen, die ausgesprochen gut verdienen. Auch diese beiden Damen wechseln ständig die Location. Mal eine Woche in dieser Wohnung, mal 2 Tage in dem Club, mal 3 Tage dort in einem Hotel besuchbar, und dazwischen auch immer wieder für Haus/Hotel buchbar. Das funktioniert perfekt. Sie sind nie so lange irgendwo, dass sie der Kundschaft langweilig werden. Und wenn sie nach ner Zeit wieder vorbeikommen kommen all ihre Kunden wieder, weil sie sonst was verpassen würden. Beide haben rein gar nichts mit Milieu/Halbwelt/Zuhältern zu tun.

 

Ebenso sehe ich überall ständig wechselnde Besetzungen in Bordellen. Hingegen kenne ich eigentlich keine Dame und weiss auch von keiner, die dauerhaft in einem Bordell arbeitet.

 

 

Klar ist mir das bekannt. Ich halte das aber für völlig orthogonal zu der Frage wie lange sie an einem Ort bleiben. Will heissen, diese beiden Aspekte haben m.E. nichts miteinander zu tun.

 

Hast in beiden Punkten Recht, dass dieses Konzept aufgeht, sieht man ja auch an Terminfrauen. Ich kenne allerdings viele Frauen, die seit Jahren in den gleichen Bordellen arbeiten. Ist evtl. auch ortsabhängig.

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Hast in beiden Punkten Recht, dass dieses Konzept aufgeht, sieht man ja auch an Terminfrauen. Ich kenne allerdings viele Frauen, die seit Jahren in den gleichen Bordellen arbeiten. Ist evtl. auch ortsabhängig.

Nur zu meinem Verständnis: Heisst das jede dieser Frauen hat genau ein Bordell dem sie seit Jahren treu ist, oder sagst Du jede von Ihnen hat eine Reihe von Bordellen, denen sie die Stange hält (wechselt aber ab und zu zwischen diesen)? Deinen Satz kann man so und so verstehen.

 

"Meine" Damen gehören zur zweiten Sorte. Die bleiben ihren Läden auch treu, nur haben sie nicht nur einen. Und sie haben sich halt Stammkundschaft in jedem dieser Läden aufgebaut.

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Nur zu meinem Verständnis: Heisst das jede dieser Frauen hat genau ein Bordell dem sie seit Jahren treu ist, oder sagst Du jede von Ihnen hat eine Reihe von Bordellen, denen sie die Stange hält (wechselt aber ab und zu zwischen diesen)? Deinen Satz kann man so und so verstehen.

 

"Meine" Damen gehören zur zweiten Sorte. Die bleiben ihren Läden auch treu, nur haben sie nicht nur einen. Und sie haben sich halt Stammkundschaft in jedem dieser Läden aufgebaut.

 

Stimmt, missverständlich ausgedrückt. Es handelt sich um einen führende Laden und die beiden Frauen sind seit ca. 7-8 Jahren am Platz.

 

Dann gibt es zwei weitere führende Läden, die einen Besitzer haben. Da switchen die Frauen immer mal hin und her. Sie liegen in unterschiedlichen Stadtteilen und haben dadurch eine völlig unterschiedliche Klientel.

 

Und bei den Terminfrauen ist es tatsächlich so, dass diese ja völlig unterschiedliche Orte anfahren und dadurch natürlich jeweils Stamm aufbauen. Die eine mehr, die andere weniger.

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