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  1. "Löffelchen" ist ja nichts anderes als a tergo liegend, und a tergo ist die Eindringtiefe (nach glaubwürdiger Mitteilung einer langjährigen Sexpartnerin) eher größer. Es kommt wohl darauf an, wie sich die beiden Löffel krümmen bzw. strecken. Die Stellung ist, bezogen auf das Thema, vielmehr insoweit interessant, als sie tiefes Eindringen mit einem rückgratschonenden Verfahren zu verbinden erlaubt.
  2. Selbst der rücksichtsvollste und zärtlichste Liebhaber wird bei erfüllendem Genitalverkehr - und gerade bei ihm - immer wieder Phasen erleben, in denen sich die Frau unter seinen Händen in ein bloßes Lustobjekt verwandelt. Eine solche Phase tritt mindestens einmal, nämlich zum Ende hin auf. Ich ziehe in dieser Situation die "Missio" vor, und zwar in der Weise, daß ich mir die Beine der Partnerin über die Schultern lege und die Fäuste links und rechts neben der Taille so einstemme, daß ihr Becken fixiert ist. Auch das geschieht natürlich nicht aus Einfühlsamkeit, sondern weil sie mir so nicht entwischen kann; außerdem verringere ich dadurch die Verletzungsgefahr für mich selbst. Trotzdem bilde ich mir ein, daß dies auch für die Partnerin in der "Rammelphase" die verträglichste Lösung ist. Die Lendenwirbelsäule ist gestreckt, und die Stöße gegen das Becken fange ich mit den Unterarmen zumindest teilweise ab. Jedenfalls hat sich noch nie eine hinterher über Rückenschmerzen beklagt. Die Frage, ob ich damit richtig liege, richtet sich selbstverständlich in erster Linie an die Damen, zielt allerdings nicht in erster Linie auf ihre professionelle Praxis und die dort üblichen und völlig verständlichen Vermeidungstechniken ("abreiten" in Cowgirl-Stellung z.B.). Mein Mißtrauen gilt eher gelegentlichen Ausführungen in Berichten, denen zufolge das Mädel den (vermeintlich riesengroßen) Schwanz nicht ganz habe "aufnehmen" wollen. Das scheint mir ein typischer männlicher Irrtum zu sein.
  3. Da kann ich Dich auch nicht verstehen, liebe Ania. Bruce hat auf ein totalitäres Gesetzesvorhaben aufmerksam gemacht. So etwas ist löblich, nicht tadelnswert.
  4. Lieber lolo, es freut mich, daß Du meine Beiträge sogar im Ausland aufmerksam verfolgst. Deshalb helfe ich Dir auch gerne beim Verständnis auf die Sprünge. Ein Satz wie z.B. "Eine Versorgungsehe ist nichts anderes als Prostitution" ist ein Stock mit zwei Enden. Man kann ihn - polemisch - gegen die Ehe wenden oder ihn - apologetisch - zugunsten der Prostitution deuten. Schönen Gruß an Vanessa!
  5. Hätte ich das Bedürfnis nach einem Arrangement und das nötige Geld dafür, wäre mir eine Prostituierte gerade so recht wie jede andere hübsche und sympathische Frau. Ziemlich wahrscheinlich würde die Wahl sogar auf eine Prostituierte fallen, freilich aus rein praktischen Erwägungen. Sie bietet noch am ehesten die Gewähr, die Dinge nüchtern zu sehen und das Verhältnis emotional nicht zu überfordern. Außerdem kann ich sie ohne größeren Aufwand und zunächst ohne weitere Verpfichtungen kennenlernen. Das Arrangement selbst ist dann jedoch kein prostitutives Verhältnis mehr, wie Suomenlinna schon angeführt hat. Genauer: Um Prostitution handelt es sich allenfalls noch in dem unspezifischen - polemischen oder apologetischen - Sinne, in dem sich jede zwischengeschlechtliche Begegung als "Prostitution" bezeichnen läßt, die von einem der beiden Partner überwiegend finanziert wird (von der Pizza für die Freundin bis zur Versorgungsehe). Soweit ich tatsächlich auf ein Arrangement aus wäre (und nicht etwa z.B. auf einen Rabatt), würde ich deshalb allerdings nicht eine Agentur mit der Einfädelung beauftragen, auch und schon gar nicht, wenn sie dergleichen anbietet. Das Ergebnis kann nur schief sein - und sei es schlicht zu teuer.
  6. Beschützen wollen und bevormunden wollen ist meistens eins (Alice Schwarzer ist dafür nur ein besonders auffälliges Beispiel; der Zuhälter ist ein anderes). Die (wenn nicht seit Hobbes, dann seit Carl Schmitt: protego, ergo obligo) klassische Formel für Herrschaft charakterisiert den Umgang der Gesellschaft mit Prostitution insgesamt. Ob der Bucher in diesem Verhältnis Insider oder Außenstehender, Beherrschter oder Herrscher ist? Insider ist er zumindest insoweit, als oder wie er selbst zum Gegenstand von Reglementierungen wird. Außenstehender ist er, soweit er notwendigerweise eine andere Wahrnehmung hat als die Anbieterin. Sein Problem liegt darin, eine Außenperspektive zu finden, die nicht mit einer Herrschaftsperspektive zusammenfällt. Das ist schwer zu lösen, weil, richtig, Prostitution polarisiert. Da liegt es nahe, sich ein vorhandenes Deutungsangebot zu eigen zu machen. Wie schwer das Problem zu lösen ist, zeigen bisweilen auch Prostituierte, die ja nicht einfach nur Prostituierte sind und deshalb ebenfalls nicht vollständig in einer Insiderrolle aufgehen. Für sie ist die Versuchung groß, innerhalb der Prostitution selbst zwischen noblen Formen (zu denen typischerweise das Segment gehört, in dem sie selbst tätig sind) und weniger noblen zu unterscheiden, bis hin zu solchen, die vermeintlich zu Recht stigmatisiert werden. Ich erinnere mich an einen Fernsehauftritt der berühmten Domenica, es muß in den 90er Jahren gewesen sein, die sich gegen die Bezeichnung als "Nutte" folgendermaßen verwahrte: Nutten, das seien diejenigen, die ihre Freier tatsächlich ranlassen, während die anständigen Prostituierten, nämlich die "Huren", den Koitus allenfalls in Aussicht stellten, aber nicht zuließen. Eine solche Hure wäre heute als Abzockerin untendurch, und die getroffene Unterscheidung überdies insgesamt obsolet. Das Beispiel zeigt nicht nur eine erstaunliche Wandelbarkeit der Werte. Es zeigt vor allem, und ganz im Gegensatz dazu, die mindestens ebenso erstaunliche Hartnäckigkeit, mit der sich das Grundmuster durchhält. Es geht sogar für "Insider" mitunter darum, irgendwie eine Position aufzusuchen, von der aus die Prostitution sich wenigstens in Teilen als Herrschaftsaufgabe behandeln läßt.
  7. Warum eigentlich nicht? - Es geht sowieso nicht anders. Argumentationshilfen und fachlicher Rat von Buchern und Sympathisanten sind sicher erwünscht und manchmal auch nützlich. Man sollte aber nicht beleidigt sein, wenn das mal nicht der Fall ist bzw. nicht honoriert wird. Ob, wann, wo und in welchem Umfang z.B. der Berufsverband Professionalisierung anstreben sollte, müssen die Betroffenen selbst entscheiden und können nur sie entscheiden. Alles andere würde nur eine Weiterführung des Kernproblems mit anderen Mitteln bedeuten. Es liegt darin, daß fast alle Außenstehenden, die sich mit dem Thema Prostitution beschäftigen, für sich in Anspruch nehmen, besser als die Prostituierten selbst zu wissen, in welcher Situation diese sich befinden und was gut für sie ist. Deshalb kann ich die bisweilen genervte Reaktion von Aktivistinnen auf allzu fürsorgliche Beratung ganz gut nachvollziehen, zumal wenn die Fürsorglichkeit mit Harthörigkeit einhergeht.
  8. Sehe ich ähnlich. Die Entscheidung ist schon vor Jahren gefallen, herbeigeführt durch fleißige Lobbyarbeit. Der Medienrummel zur Zeit simuliert weitgehend nur eine öffentliche Debatte, die der Entscheidung eigentlich hätte vorausgehen müssen. Erhellend ist, daß der Rummel immer weitergeht, obwohl auch in Zuschauerabstimmungen im Anschluß an die eindeutigsten Talkshow-Inszenierungen und in den Leserreaktionen auch auf die tendenziösesten Zeitungskommentare hin sich keine Mehrheit für ein Prostitutionsverbot andeutet. Weil die Deutschen so wenig in Stimmung sind, das Schwedische Modell in einem einzigen Schritt zu übernehmen, werden sie es in zwei Stufen bekommen. In der ersten Stufe - sie ist derzeit angebahnt - wird die Prostitution in einer Weise reglementiert, die Zuhältern und Banden wieder die Wirkungsmöglichkeiten verschafft, die sie 2001 verloren hatten. Klar, daß sich dann nicht weniger, sondern mehr Prostituierte in Zwangslagen befinden werden. Darüber sollte man sich keine Illusionen machen, noch weniger darüber, ob sich die Prostitutionsgegner darüber Illusionen machen. Sie wissen ebenso gut wie wir, wie der Hase läuft. Wenn dann eine Lage hergestellt ist, in der wirklich kaum noch eine Prostituierte glaubhaft machen kann, selbstbestimmt tätig zu sein, kommt die zweite Stufe.
  9. Wie es aussieht, ist das Gesetz durch: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/frankreich-wichtige-huerde-zum-prostitutionsgesetz-genommen-12688421.html Die FAZ findet, daß Deutschland dem französischen Beispiel folgen muß: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/prostitution-paradies-fuer-freier-12688639.html
  10. Ein Kommentar von "Missy" (nein, nicht der hiesigen): http://missy-magazine.de/2013/11/19/firefly/
  11. Elisabeth Badinter ist gegen das Verbot: In Frankreich wird derzeit heftig über den Gesetzentwurf diskutiert, Kunden von Prostituierten strafrechtlich zu belangen. Fordern Sie wie Alice Schwarzer ein Verbot der Prostitution? Nein, in dieser Frage stimme ich nicht mit meiner Freundin Alice Schwarzer überein. Es muss zwischen dem Kampf gegen mafiöse Zuhälter-Ringe und der Prostitution unterschieden werden. Die Frauen haben das Recht, mit ihrem Körper zu machen, was sie wollen. Ich bin entschieden gegen Prohibitionsgesetze. Ein Prostitutionsverbot würde die Lage der Prostituierten verschlimmern, weil sie dann im Verborgenen arbeiten müssten. Ich finde diese Perspektive entsetzlich. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/elisabeth-badinter-im-gespraech-franzoesinnen-sind-zuallererst-frauen-dann-muetter-12680633.html
  12. Wieso folgt eigentlich aus der Tatsache, daß es ein Dunkelfeld gibt, die Gewißheit, daß dieses Dunkelfeld sehr groß, zumindest beachtlich ist? Sie stützt sich auf zwei Annahmen: Es handele sich um sogenannte Kontrolldelikte, und die Kontrollmöglichkeiten der Polizei seien unzureichend. Aber genau dann, wenn diese beiden Annahmen zutreffen, ist anhand der Fallzahlen keine Aussage über die Größe des Dunkelfeldes möglich. Es läßt sich dann weder eine Opferquote von 90 Prozent noch eine Opferquote im Promillebereich widerlegen. Ohne weitere Voraussetzungen irgendeine dazwischenliegende Zahl zu greifen, hilft auch nicht weiter. Das Ergebnis beweist nicht einen größeren Realismus dessen, der eine solche Schätzung vornimmt, sondern, je nach Ergebnis, allenfalls sein Bedürfnis, nicht ganz den Anschluß an wenigstens eine der beiden anderen Positionen zu verlieren.
  13. Offensichtlich spekulierst Du weiter auf Dumme, die Dir Deine Masche abnehmen. Du hättest schon meinem Post gestern um 18.47 Uhr entnehmen können, daß ich Deine Textversatzstücke gegoogelt habe und spätestens dann wußte, woher sie stammen. Aber Du hast noch nicht einmal die Eselsbrücke erkannt, auf der Du Dich noch halbwegs glimpflich aus der Affäre hättest ziehen können.
  14. Lieber Jakob, Du mußt die Wörter im Kontext verstehen. Ich hatte weiter oben gesagt: "In der Wissenschaft nennt man so etwas Betrug", und lolo hat das sogar ganz richtig verstanden ("Daraufhin steigerst du dich in "Zitatfälschung" und "wissenschaftlichen Betrug"). Wenn sich die Gesprächspartner einmal über die Wortverwendung einig sind, reicht auch die Verkürzung ("Betrug"). Daß es so etwas wie "falsche Bezeichnungen" gebe, ist ein unter Fachsprachlern verbreitetes Mißverständnis. Ich erinnere mich noch gut an den Feldwebel bei der Artillerie, der sich immer aufregte, wenn wir vom "Lauf" des Gewehrs redeten: "Bei der Artillerie heißt das Rohr!" Trotzdem ist "Gewehrlauf" nicht "falsch", solange sich alle Beteiligten darüber einig sind, was das Wort zu bedeuten hat. Mag ja sein, daß das Wort "Wissenschaftsbetrug" für Juristen obsolet ist. In den anderen Fakultäten gilt das nicht. Im Fall Guttenberg haben übrigens sogar Juristen von "Betrug" tout court gesprochen, ohne damit behaupten zu wollen, der Mann habe sich einen Vermögensvorteil erschwindeln wollen.
  15. Schon klar, wie Betrug im StGB definiert ist. Es geht hier aber um sogenannten Wissenschaftsbetrug. Das ist ein gängiger Terminus und meint genau solche Fälle wie den hier vorliegenden.
  16. Immer weitermachen, nach dem Motto "Frechheit siegt"? Eben in dieser Zitatangabe erweist sich der Betrugsvorsatz. Ohne sie könntest Du Dich noch darauf hinauszureden versucht fühlen, bloß ein paar An- und Abführungsstriche vergessen zu haben. Die Gesetzesbegründung von 2001 ist zwar Bestandteil des Textes der Untersuchung von 2005, hat dort aber selbst den Status einer Quelle. Die Gesetzesbegründung ist nicht Teil des Untersuchungsergebnisses, ebensowenig wie Aussagen der Untersuchung Bestandteil der Gesetzesbegründung waren. Zumindest der dritte Absatz hätte gesondert ausgewiesen sein müssen (zwischen dem ersten und dem zweiten hätten es auch drei Pünktchen getan). Die einmalige Quellenangabe "bmfsfj" zeigt, daß der Eindruck, es handle sich um einen einheitlichen und zusammenhängenden Text, absichtlich erzeugt werden sollte. Vor ein paar Jahren hattest Du Dich einmal damit gebrüstet, wissenschaftlicher Assistent an einer Universität gewesen zu sein und in dieser Eigenschaft Diplom-, ja sogar Doktorarbeiten "korrigiert" zu haben. Falls das nicht gelogen war, weißt Du sehr gut, worum es hier geht. Wer eine Nummer wie Du auch nur in einem Proseminar bringt, ist ein für allemal erledigt. Unkenntnis entfällt als Ausrede also ebenfalls. Im übrigen solltest Du zwei Fragen sorgfältig voneinander trennen. Die eine lautet, ob lolo ein Zitatfälscher und Betrüger ist. Diese Frage ist zweifelsfrei geklärt. Die Antwort lautet "ja". Die andere lautet, was mit dem Prostgesetz bezweckt wurde und was nicht. Darüber diskutiere ich gerne. Allerdings nicht mit Dir. Den Grund findest Du in der Antwort auf die erste Frage.
  17. Die Frau Schwarzer ist gerade deshalb ein Problem, weil sie nicht repräsentativ ist. Sie prägt trotzdem seit 40 Jahren die sexualpolitische Agenda. Das sollte man schon ernst nehmen und einmal genauer hinschauen. Ebenfalls ernst nehmen sollte man die Leute, die das tun. Auch sie sind eine tatsächliche Gegebenheit. Richtig ist, daß sich das Problem Schwarzer an dem Tag erledigt haben wird, an dem niemand mehr sie ernst nimmt. Aber diese Situation läßt sich nicht konfektionieren. Das Lachen muß schon spontan kommen.
  18. Ausgeschlossen. Lolo ist spätestens jetzt nicht mehr satisfaktionsfähig.
  19. Du gibst die Zitatfälschung also zu. Die Fälschung noch mit "Redlichkeit" zu begründen, ist schon ein starkes Stück. Zwei Versatzstücke aus verschiedenen Kontexten der Gesetzesbegründung verschneidest Du mit einem dritten Zitat aus einer Untersuchung jüngeren Datums zu einem Gesamtzitat, das den Eindruck erwecken soll, die Förderung des Ausstiegs aus der Prostitution sei positiv ein Ziel der Gesetzgebung gewesen. Das Zitat im ersten Absatz besagt lediglich, daß die bis 2001 bestehende Regelung den Ausstieg erschwert habe. Anders ausgedrückt: Soweit der Ausstieg also ein Ziel dieser Regelung gewesen sein sollte, habe sie sich jedenfalls als untauglich erwiesen. Damit ist noch nicht gesagt, das Ziel lasse sich auf anderem Wege erreichen, und schon gar nicht, man beabsichtige, einen solchen Weg einzuschlagen. Einen anderen Hintergrund hat das Zitat im zweiten Absatz. Gegen das Gesetzesvorhaben war seinerzeit der naheliegende Einwand erhoben worden, wenn Prostituierte einen Arbeitsvertrag abschlössen, könnte dieser sie dazu verpflichten, über den Zeitpunkt hinaus, zu dem sie diese Tätigkeit aufgeben wollen, weiterhin tätig zu sein. Das sollte aber ausgeschlossen sein. Von daher die Formulierung, sie müsse "jederzeit" die Möglichkeit zum Ausstieg haben. Mit anderen Worten: Das Prostitutionsgesetz sollte den Ausstieg nicht zusätzlich erschweren. Auch damit ist also nicht gesagt, die Förderung des Ausstiegs sei ein Ziel. Beiden Zitaten unterschiebst erst Du mit dem dritten den Sinn, die Förderung des Ausstiegs sei positiv ein Zweck des Prostgesetztes gewesen. In der Wissenschaft nennt man so etwas Betrug. ---------- Beiträge zusammengefügt um 22:46 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:51 Uhr ---------- (Nur zur Beweissicherung:)
  20. Du argumentierst schon wieder unredlich. Das Prostitutionsgesetz wurde am 20. Dezember 2001 verkündet. Der von Dir zitierte Text stammt aus einer zwischen März 2004 und Juli 2005 erstellten Untersuchung. Die Gesetzesbegründung selbst stellt lediglich fest, daß es einer gesonderten Regelung für eine Ausstiegsmöglichkeit zu jeder Zeit (also ohne Kündigungsfrist) nicht bedarf.
  21. Na also. Das Gesetz hat die Rechtsposition von Prostituierten gestärkt (Einklagbarkeit des Honorars), das Gesetz hat ihnen den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen verschafft (daß er kaum genutzt wurde, beweist nur die Irrelevanz der Zielsetzung in diesem Punkt), das Gesetz hat die Arbeitsbedingungen von Prostituierten verbessert (u.a. Nichtstrafbarkeit der Förderung von Prostitution). Eindeutig unterschoben ist die Zielsetzung als Ausstiegsförderungsgesetz. Vielmehr stieß das Gesetz seinerzeit auf Widerstände (und soll heute abgeschafft werden), weil es den im Kern abolitionistischen Ansatz der Legitimation bisheriger Reglementierungsversuche aufgab.
  22. Das Faktum ist schlicht, daß eine bestimmte, meist in mehr als nur einem Sinne dominante Sorte von Feministinnen ein Problem mit der sexuellen Orientierung einer Mehrheit der Frauen hat. Heterosexuelle Frauen für unreif zu erklären, ist ein Versuch der Rationalisierung dieser störenden Wahrnehmung. Das verhält sich ähnlich wie mit dem Jüngsten Tag oder der klassenlosen Gesellschaft. Wenn übernächstes Wochenende der Heiland kommen soll, dann aber nichts passiert, liegt das entweder an widrigen Umständen, oder die Prognose war falsch. Da der zweite Fall aber noch unangenehmer wäre, muß der erste vorliegen. Das ist die Schlußfigur. Hier lautet die Prognose, daß eine sexuell reife Frau mit entwickeltem Bewußtsein einen Penetrationshorror hat und deshalb Sex mit Frauen vorzieht, zumindest den Sex mit Männern ablehnt. Verhält sie sich anders als vorgesehen, ist sie eben unreif. Eigentlich ziemlich einfach.
  23. Danke für den Link. Das klingt ja vielversprechend. Dennoch pflücke ich mir ein Zitat heraus, das für die Demagogie der Prohibitionisten typisch ist. Sie unterschieben dem Prostgesetz Zielsetzungen, die es nicht hatte.
  24. Liebe Karina, da geht es mir ähnlich wie Dir. - Ich setze aus Grundsatz nie Smileys.
  25. Wenn (lesbische) Frauen "sexuell unausgereifte Heten" verunglimpfen, trifft das nicht nur auch, sondern gerade Frauen. Männer, die auf Frauen stehen, wissen in dieser Wahrnehmung ja immerhin, was gut ist, können also nicht ganz unreif sein. Das Problem sind die Frauen, die nach 40 Jahren lesbofeministischer Aufklärung immer noch Männer vorziehen. Das kann nur an Unreife oder einer defizitären Bewußtseinsentwicklung liegen. "Hete" scheint mir überhaupt weiblich und eine Analogiebildung zu "Lesbe" zu sein (die sinnvollerweise die herkömmliche "Lesbierin" abgelöst hat, welcher Ausdruck ja voraussetzte, daß es auch den "Lesbier" gibt). Das männliche Gegenstück zur "Hete" ist der "Hetero", in Analogie zum "Homo". In Sätzen wie "Ich bremse auch für Heten" (Autoaufkleber) sind heterosexuelle Männer zwar vermutlich mitgemeint. Aber in Einzahl kommt mir "der Hete" eher obsolet vor. Nachtrag: "Wiktionary" - http://de.wiktionary.org/wiki/Hete - definiert zwar "Person mit heterosexueller Orientierung" und gibt als Synonym "Heterosexueller" an, dekliniert aber bezeichnenderweise nur die Hete. - Lustig ist die Illustration, "Zwei Heterosexuelle beim Küssen". Wir sind anscheinend ziemliche Exoten.

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