Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Escort Agentur verlangt Gebühren


Gast Unregistriert

Empfohlene Beiträge

Hallo Jupiter,

 

danke für den Tipp dann werde ich das mal machen und hoffe das hilft mir und hoffe dann dort runter genommen zu werden! Und es klar zu stellen: Die Fotos habe ich selbst bezahlt und hier in meiner Stadt dir Fotos machen lassen... Hat null mit der Agentur zu tun! Ich will runter da ich null Aufträge...

 

Gruss

 

null Aufträge , viel. liegt es an den Fotos ??????

Link zu diesem Kommentar

Das hatte ich vermutet, danke für die Bestätigung. Alle diese Gesetze betreffen NICHT Fotos die ich als Kunde in Auftrag gebe sondern

 

Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen

 

Wenn ein Künstler ein Denkmal aus Metall erschafft ist das geschützt. Wenn in meinem Auftrag ein Klemptner 4 Eisenstangen zusammen lötet nicht.

 

Wenn ein Fotograf aus eigenem Antrieb ein küntlerisch wertvolles Bild nach seinen Vorstellungen macht und aus eigenem Antrieb 'vermarktet' hat zunächst er Urheber- UND Nutzungsrechte.

 

Wenn ein Fotograf in meinem Auftrag ein Bild von mir macht (oder meinen Hund fotografiert - darauf bezog sich mein Nebensatz) hat er nur das Urheberrecht am Bild. Die Nutzungsrechte habe ich.

 

Das Gesetz geht auch davon aus, dass Bezahlung der Hinweis auf die Nutzungsrechte ist.

Weder das Urheberrecht noch das Recht am eigenen Bild sind davon betroffen.

 

Katrin, auch ich habe seit Jahren mit Fotografen und Models zu tun. Du kannst Deine Bücher aber trotzdem aufheben, vielleicht machst ja mal eine Kunstgalerie auf, sollte das Escortbusiness nicht mehr so boomen ;-)

 

@ Alfder, wer hat Dir den Unsinn mit den Passfotos erzählt ? Wollte Dich da jemand über den Tisch ziehen ?

Bearbeitet von moonbather
Link zu diesem Kommentar
unregistriert ist zwar wieder aufgetaucht, hat aber immer noch nicht unsere fragen beantwortet. was steht auf der rechnung und was im vertrag? so lange sie dies nicht beantwortet, ist der ganze thread einfach nur für die katz.. aber schön, wenn hier heiß diskutiert wird. *gggg*

 

lg lucy

 

Na so ganz nicht, aber ob es ihr etwas nützt das steht auf einem anderem Blatt.

Mir persönlich ist einiges auch zu kompliziert. Bildrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte und und und. Fakt ist, entscheidet sich eine Dame sich nicht mehr von der Agentur vermitteln zu lassen, sollte ihr Profil und auch ihre Bilder sofort entfernt werden.

Dies als Druckmittel zu verwenden ist in meinem Augen Sträflich.

Genauso die Klausel, das sie sich ein Jahr an die Agentur zu binden hat auch wenn es im Vertrag stehen sollte, geht dies in Richtung Zuhälterei. Und dies ist in Deutschland verboten.

 

Kisses

Katrina

Link zu diesem Kommentar
Das hatte ich vermutet, danke für die Bestätigung. Alle diese Gesetze betreffen NICHT Fotos die ich als Kunde in Auftrag gebe sondern

 

 

 

Wenn ein Künstler ein Denkmal aus Metall erschafft ist das geschützt. Wenn in meinem Auftrag ein Klemptner 4 Eisenstangen zusammen lötet nicht.

 

Wenn ein Fotograf aus eigenem Antrieb ein küntlerisch wertvolles Bild nach seinen Vorstellungen macht und aus eigenem Antrieb 'vermarktet' hat zunächst er Urheber- UND Nutzungsrechte.

 

Wenn ein Fotograf in meinem Auftrag ein Bild von mir macht (oder meinen Hund fotografiert - darauf bezog sich mein Nebensatz) hat er nur das Urheberrecht am Bild. Die Nutzungsrechte habe ich.

 

Das Gesetz geht auch davon aus, dass Bezahlung der Hinweis auf die Nutzungsrechte ist.

Weder das Urheberrecht noch das Recht am eigenen Bild sind davon betroffen.

 

Katrin, auch ich habe seit Jahren mit Fotografen und Models zu tun. Du kannst Deine Bücher aber trotzdem aufheben, vielleicht machst ja mal eine Kunstgalerie auf, sollte das Escortbusiness nicht mehr so boomen ;-)

 

@ Alfder, wer hat Dir den Unsinn mit den Passfotos erzählt ? Wollte Dich da jemand über den Tisch ziehen ?

 

Sorry, so ein hanebüchner Quatsch. :au:

Link zu diesem Kommentar

Jetzt habe ich den Thread gefunden, liebe Unbekannte evtl hilft er dir ja weiter.

Du kannst ihn ja an deiner Agentur senden :zwinker:

 

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=18730&highlight=Ver%F6ffentlichung

 

Aber was deine Gebühr an geht, da musst du in deinem Vertrag sehen..da wir alle nicht wisse was da geschrieben steht können wir dir dort auch nicht weiterhelfen.

 

Kisses

Katrina

Link zu diesem Kommentar
Das hatte ich vermutet, danke für die Bestätigung. Alle diese Gesetze betreffen NICHT Fotos die ich als Kunde in Auftrag gebe sondern

 

 

 

Wenn ein Künstler ein Denkmal aus Metall erschafft ist das geschützt. Wenn in meinem Auftrag ein Klemptner 4 Eisenstangen zusammen lötet nicht.

 

Wenn ein Fotograf aus eigenem Antrieb ein küntlerisch wertvolles Bild nach seinen Vorstellungen macht und aus eigenem Antrieb 'vermarktet' hat zunächst er Urheber- UND Nutzungsrechte.

 

Wenn ein Fotograf in meinem Auftrag ein Bild von mir macht (oder meinen Hund fotografiert - darauf bezog sich mein Nebensatz) hat er nur das Urheberrecht am Bild. Die Nutzungsrechte habe ich.

 

Das Gesetz geht auch davon aus, dass Bezahlung der Hinweis auf die Nutzungsrechte ist.

Weder das Urheberrecht noch das Recht am eigenen Bild sind davon betroffen.

 

Katrin, auch ich habe seit Jahren mit Fotografen und Models zu tun. Du kannst Deine Bücher aber trotzdem aufheben, vielleicht machst ja mal eine Kunstgalerie auf, sollte das Escortbusiness nicht mehr so boomen ;-)

 

@ Alfder, wer hat Dir den Unsinn mit den Passfotos erzählt ? Wollte Dich da jemand über den Tisch ziehen ?

 

Muss mich da dem Kommentar von Jacob anschliessen.

Mooni, was Du schreibst ist einfach nicht richtig!

:schrei::schrei::schrei:

 

Und Du trägst mit Deinem Beitrag dazu bei, dass Damen gerade bei dem wichtigen Thema Shootings/Fotografen Fehler begehen!

 

Das finde ich am schlimmsten.

Ich bin mir sicher, dass hier auch Damen mitlesen, denen vielleicht schon Ähnliches passiert ist und

die nun durch die Diskussion in Zukunft auf viele Dinge - auch hinsichtlich ihrer eigenen Shootings (die sie selbst bezahlen) - achten werden.

 

Die Dame muss, wenn sie selbst ein Shooting bei einem Fotografen (oder auch irgend einem Knipser, der vielleicht gegen "Naturalien" shootet) durchführen läßt,

immer darauf zu achten, dass sie die NUTZUNGSRECHTE an den Fotos schriftlich vom Fotografen übertragen bekommt

(mündlich wäre mir hinsichtlich hoher Schadenersatzforderungen bei unerlaubten Veröffentlichungen zu wischi-waschi)!

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

Link zu diesem Kommentar
Hallo,

 

ich war einige Monaten bei einer wo ich dachte seriöse Escort Agentur. So Monate lang kamen keine Aufträge dann sagte ich der Agentur das sie mich bitte von der Seite löschen sollen... Da ich KEINE Aufträge bekommen habe... Und heute siehe da bekomme ich eine Rechnung über 240,00€ die ich zahlen soll erst dann nehmen sie mich von der Seite! Und ach ja da steht noch das bis dahin mein Profil auf "Nicht Verfügbar" stellen! Nur zur info also ich habe angefangen mit meinen eigenen Fotos also ich habe die bezahlt...

 

Mein Frage an euch:

 

Was kann ich dagegen tun? Fällt das nicht unter "Zuhälterei" ?

Wofür soll ich 240€ zahlen?

 

Danke für eure Mithilfe

 

Du hast Dich vertraglich darauf eingelassen ein Jahr lang bei dieser Agentur zu bleiben. Ich kann diesen Bindungswunsch seitens der Agentur ehrlich gesagt nicht verstehen, denn was ist, wenn sich die Dame zB verliebt und diesen Job daher einfach nicht mehr machen KANN? Oder wenn eine Dame einfach überhaupt keine Lust mehr hat? Das merkt doch auch der Kunde beim Date, wovon dann auch die Agentur nichts hat (außer einen schlechten Bericht vielleicht).

 

Nichtsdestotrotz hast DU Dich auf diese einjährige Bindung per Vertrag eingelassen. Hat Dir die Agentur denn eine bestimmte Anzahl an Dates fix zugesagt? Hat Dir die Agentur vielleicht gesagt, woran es liegen könnte, dass Du keine Buchungen hast? Es ist zB leider so, dass manche Damen meinen mit wirklich schlechten Fotos Buchungen zu erhalten, sich von der Agentur nichts sagen lassen und sich dann wundern, warum sie niemand bucht. Daher sind ja auch in den letzten Jahren immer mehr Agenturen dazu übergegangen die Fotos der Damen von ihrem "Hausfotografen" machen zu lassen, um somit eben auch Buchungen garantieren zu können. Oder vielleicht lag die mangelnde Auftragslage auch an Deinem "Serviceangebot"? Du wirst die Agentur doch sicherlich gefragt haben, warum Du keine Buchungen hast. Gab es hier denn keine Erklärung seitens der Agentur?

 

Ich nehme an (wie gesagt ist das nur eine Annahme), dass die Agentur die Euro 240 eben deshalb will, weil Du den Vertrag vorzeitig gekündigt hast und die Agentur keinerlei Provisionseinnahmen durch Dich hatte. Ich weiß ja nicht, um welche Agentur es sich handelt, aber eine vernünftige Profilerstellung für eine Dame kostet einige Stunden Zeit. Die Agentur muss die Fotos bearbeiten (zB das Gesicht unkenntlich machen und die Fotos in die richtige Größe bringen) und online stellen sowie den Präsentationstext erstellen und ins Englische übersetzen bzw. übersetzen lassen (falls diese Agentur eine zweisprachige Website hat). Dann schaltet die Agentur natürlich auch regelmäßig Werbung und gibt Geld für SEO aus (auch dafür werden natürlich die Provisionseinnahmen benutzt).

Link zu diesem Kommentar

Nichtsdestotrotz hast DU Dich auf diese einjährige Bindung per Vertrag eingelassen.

Ist das rechtlich zulässig bzw. bindend?

Stelle mir es schwierig vor wenn da etwas steht wie:

Sie verpflichten sich für ein Jahr auf unserer Agenturseite drauf zu bleiben...

MC Escort | Die Premium Escort Community

sigpic1_2.gif

Link zu diesem Kommentar

ja ist auch schwierig, wenn müssten sie das anders formuliert haben, wie zum Beispiel, dass automatisch eine Gebühr anfällt für Werbekosten/Adminkosten, wenn man (Beispiel) nach 3 Monaten die Agentur verlässt. Man darf natürlich nicht drin stehen haben: Sie verpflichten sich, 1 Jahr mit uns zusammen zu arbeiten...

 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

Link zu diesem Kommentar
Ist das rechtlich zulässig bzw. bindend?

Stelle mir es schwierig vor wenn da etwas steht wie:

Sie verpflichten sich für ein Jahr auf unserer Agenturseite drauf zu bleiben...

 

Da es in meiner Agentur soetwas nicht gibt, kann ich Dir darüber leider keine Auskunft geben. Mir haben allerdings schon ein paar Damen erzählt, dass einige Agenturen eine derartige Bindung vertraglich festlegen und auch eine Zahlung in bestimmter Höhe fordern (ebenfalls im Vertrag festgelegt), wenn die Dame vorzeitig aussteigt.

Link zu diesem Kommentar

Katrin, lass Dich nicht verwirren. Eine Nebenerscheinung der Model/Escortbranche ist, dass mit dem Thema Fotorechte viel Schindluder getrieben wird. Das muss nicht sein. Auch da gilt nichts anderes als bei anderen Dienstleistungen auch.

 

Wenn ich zu einem Fotografen gehe, erbringt dieser eine Dienstleistung für mich für die er ein vereinbartes Honorar erhält. Der Fotograf behält das Urheberrecht, ich erhalte die Bilder mit automatischem Nutzungsrecht sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Dann trennen sich unsere Wege wieder und ich kann meine Bilder ins Fotoalbum kleben oder bei Facebook veröffentlichen, auf meiner Homepage oder die Nutzungsrechte z.B. an eine Escortagentur weitergeben.

 

Noch nie musste ich bei einem Fotografen einen Vertrag unterschreiben, in dem er mir (freundlicherweise) erlaubt was ich mit meinen - und von mir bezahlten Bildern - machen darf und was nicht. Die Rechtsprechung geht in der Praxis auch davon aus, dass im Zweifelsfall die Nutzungsrechte beim Auftraggeber liegen wenn der Fotograf für seine Arbeit ein Honorar erhalten hat.

 

Umgekehrt – will der Fotograf nun etwas mit meinen Bildern machen - muss er sich die Genehmigung von mir einholen. Er hat ja nur eine bezahlte Dienstleistung erbracht. Ich habe neben dem Nutzungsrecht auch das Recht am eigenen Bild.

Hat er meinen Dackel fotografiert, hat zwar mein Dackel nicht das Recht am eigenen Bild, aber ich habe trotzdem die Nutzungsrechte.

 

Lasse ich mich in einem Automaten in der Unterführung des Münchner Hauptbahnhofs fotografieren, kann ich mit meinen Bildern auch machen was ich will, der Betreiber der Automaten kann nichts ohne meine Genehmigung machen – falls er sich die Bilder späteraus dem Zwischenspeicher rausfischt.

 

Um das nochmal klarzustellen: Wir reden hier von ganz normalen Bildern für die der Auftraggeber bezahlt. Und dazu zählen auch Models und Escortdamen. Und es geht nur um das Verhältnis Auftraggeber – Fotograf bei normalen Payshootings.

 

TFP ist ein ganz anderes Thema, ebenso individuelle Sondervereinbarungen über beiderseitige Nutzungsrechte. Mit dem Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen im Sinne der von Dir genannten Paragraphen hat das nichts zu tun.

 

In der alltäglichen Praxis läuft das auch alles völlig problemlos, ohne Paragraphendschungel und unnötigen Verkomplizierungen.

 

Ein ganz anderes Thema ist das Problem von 'Unregistriert' und das Verhalten der Agentur zumindest nicht fair – sofern der geschilderte Tatbestand so ist.

 

LG Mooni

Link zu diesem Kommentar

Noch nie musste ich bei einem Fotografen einen Vertrag unterschreiben, in dem er mir (freundlicherweise) erlaubt was ich mit meinen - und von mir bezahlten Bildern - machen darf und was nicht. Die Rechtsprechung geht in der Praxis auch davon aus, dass im Zweifelsfall die Nutzungsrechte beim Auftraggeber liegen wenn der Fotograf für seine Arbeit ein Honorar erhalten hat.

 

 

Du willst es einfach nicht glauben... kein Fotograf wird dich zu einem Vertrag drängen, denn ALLE Rechte liegen ausschliesslich bei Ihm. (Bis auf das Recht am eigenen Bildnis)

Der Fotograf kann zwar mit den Rechten nichts anfangen, weil er für die Veröffentlichung das OK des Models braucht. Er kann aber, wenn nichts anderes vereinbart ist jegliche nicht genehmigte Veröffentlichung unterbinden.

 

Aber hier geht es, vor allem im Escortgeschäft darum, wie Katrin schon sagte evtl. Schwierigkeiten von vorneherein aus dem Weg zu gehen.

 

Aus eigener negativer Erfahrung heraus lasse ich mir vom Fotografen ALLE Veröffentlichungsrechte in ALLEN Medien schriftlich geben. Und nicht zu vergessen, auch das Recht (ist auch nicht selbstverständlich) die "Werke" in jeglicher Art und Weise zu verändern und auch Teile daraus frei in andere Werke zu integrieren.

 

Vom allgemeinen Rechtsempfinden hast du ja Recht, diese Urheberrechte sind auch etwas antiquiert und sind auch noch aus der Zeit als Fotografie Kunst oder zumindest Kunsthandwerk war (Analoge Fotografie) Heute nimmt aber leider jeder guy with cam diese Rechte in Anspruch, obwohl es eigentlich nur handwerkliche Auftragsarbeit ist.

 

Wenn ein Fotograph noch einen Photoshop Künstler für die Bildbearbeitung dazuzieht, entsteht im Sinne des geltenden Rechts ein gemeinsames Urheberrecht... was das Ganze noch mehr verkomplizieren würde.

Link zu diesem Kommentar
Du willst es einfach nicht glauben... kein Fotograf wird dich zu einem Vertrag drängen, denn ALLE Rechte liegen ausschliesslich bei Ihm. (Bis auf das Recht am eigenen Bildnis)

 

Nun gut, Du kannst ja Deine Meinung haben. Ich halte mich an das was mir Medienanwälte erklärt haben

Aber diesen Satz

 

Der Fotograf kann zwar mit den Rechten nichts anfangen, weil er für die Veröffentlichung das OK des Models braucht. Er kann aber, wenn nichts anderes vereinbart ist jegliche nicht genehmigte Veröffentlichung unterbinden.

 

Da widersprichst Du dir selbst und führst Deine Argumentation ad absurdum. Wenn mir ein Fotograf keinen Vertrag vorlegt hat er mir auch nichts verboten oder genehmigt, Woher sollte ein Auftraggeber dann denn wissen welche Veröffentlichung genehmigt ist und welche nicht ? Gleich zur Wahrsagerin mit der Kristallkugel nebenan gehen ?

 

Mit Deinen Bemerkungen zu alter Kunst und modernen Handies gebe ich Dir aber Recht.

Deshalb ist das Rumhacken auf den zitierten Paragraphen nur eine unnötige Verunsicherung der Auftraggeber und eine mögliche zusätzliche Einnahmequelle für gelangweilte Anwälte.

 

P.S. Bin beeindruckt von Deiner Osterweiterung. Passt zu Dir ;-)

Link zu diesem Kommentar
Du willst es einfach nicht glauben... kein Fotograf wird dich zu einem Vertrag drängen, denn ALLE Rechte liegen ausschliesslich bei Ihm. (Bis auf das Recht am eigenen Bildnis)

Der Fotograf kann zwar mit den Rechten nichts anfangen, weil er für die Veröffentlichung das OK des Models braucht. Er kann aber, wenn nichts anderes vereinbart ist jegliche nicht genehmigte Veröffentlichung unterbinden.

 

Aber hier geht es, vor allem im Escortgeschäft darum, wie Katrin schon sagte evtl. Schwierigkeiten von vorneherein aus dem Weg zu gehen.

 

Aus eigener negativer Erfahrung heraus lasse ich mir vom Fotografen ALLE Veröffentlichungsrechte in ALLEN Medien schriftlich geben. Und nicht zu vergessen, auch das Recht (ist auch nicht selbstverständlich) die "Werke" in jeglicher Art und Weise zu verändern und auch Teile daraus frei in andere Werke zu integrieren.

 

Vom allgemeinen Rechtsempfinden hast du ja Recht, diese Urheberrechte sind auch etwas antiquiert und sind auch noch aus der Zeit als Fotografie Kunst oder zumindest Kunsthandwerk war (Analoge Fotografie) Heute nimmt aber leider jeder guy with cam diese Rechte in Anspruch, obwohl es eigentlich nur handwerkliche Auftragsarbeit ist.

 

Wenn ein Fotograph noch einen Photoshop Künstler für die Bildbearbeitung dazuzieht, entsteht im Sinne des geltenden Rechts ein gemeinsames Urheberrecht... was das Ganze noch mehr verkomplizieren würde.

 

Das ist so richtig! Deshalb ist es auch verdammt wichtig, als Modell vorher abzuklären, wofür die Bilder verwendet werden sollen, denn danach richtet sich u.U. auch der Preis des Fotografen.

 

Wenn nur Webauftritt damit bedient werden soll, sind die Konditionen evtl. andere, als wenn noch eine Verwendung für Printmedien hinzukommt. Dies ist im gewerblichen Bereich so geregelt. Wer als Privatperson zu einem Fotografen geht, macht das eben privat und hier ist auch klar, dass er die Bilder auch nur so verwendet. Der Fotograf lässt aber, meiner Erfahrung nach, gerne mit sich reden, sofern er, bei Veröffentlichung, mit Namen genannt wird. Win-Win. So haben beide was davon.

 

@ Mooni

 

Frag mal deinen Profi aus Düdo, der weiss das ebenso und auch, wie er es für sich verwenden kann. :zwinker:

Bearbeitet von Vanessa

Warum Männer 2000 € für eine Nacht bezahlen. Der Escort Coach von Vanessa Eden. Egoistin Verlag, 352 Seiten, 14,99 €

Link zu diesem Kommentar
Nun gut, Du kannst ja Deine Meinung haben. Ich halte mich an das was mir Medienanwälte erklärt haben

Aber diesen Satz

 

 

 

Da widersprichst Du dir selbst und führst Deine Argumentation ad absurdum. Wenn mir ein Fotograf keinen Vertrag vorlegt hat er mir auch nichts verboten oder genehmigt, Woher sollte ein Auftraggeber dann denn wissen welche Veröffentlichung genehmigt ist und welche nicht ? Gleich zur Wahrsagerin mit der Kristallkugel nebenan gehen ?

 

Mit Deinen Bemerkungen zu alter Kunst und modernen Handies gebe ich Dir aber Recht.

Deshalb ist das Rumhacken auf den zitierten Paragraphen nur eine unnötige Verunsicherung der Auftraggeber und eine mögliche zusätzliche Einnahmequelle für gelangweilte Anwälte.

 

P.S. Bin beeindruckt von Deiner Osterweiterung. Passt zu Dir ;-)

 

Hey Mooni,

 

ich muss Dich nicht bekehren und Du kannst denken, was Du willst.

 

Traurig ist nur, dass Du hier die ganze Zeit öffentlich falsche Informationen verbreitest

und dadurch Damen weiterhin "Lehrgeld" bezahlen werden bei irgend welchen Knipsern durch diesen Stuss hier.

 

Was Du mit Deinen Dackelbildern machst oder Deinen Passbildern interessiert doch hier gar niemanden.

 

Es ist im Übrigen auch ein Unterschied (leider noch eine Verkomplizierung),

ob das Shooting lediglich zu privaten Zwecken (das heißt zum Beispiel, Passbilder, Hochzeitsbilder oder das "klassische Akt-Shooting" für den eigenen Freund)

in Auftrag gegeben wurde oder ob der Auftraggeber (in dem Fall die Escortdame)

die Bilder für kommerzielle Zwecke nutzen will (sprich damit Geld verdienen will).

 

In diesem Fall MUSS sie sich absichern - wie das auch jedes andere Unternehmen tut - dass sie die Nutzungsrechte

(sprich auch für kommerzielle!!! Zwecke) vom Urheber übertragen bekommt.

 

Wenn die Werbeabteilung der Allianz-Versicherung ein Shooting bei einem Fotografen in Auftrag gibt,

um damit ihre neuen Lebensversicherungsprospekte zu bebildern, läßt sie sich GANZ GENAU die Nutzungsrechte übertragen

und hält explizit fest, für welchen Zweck diese verwendet werden dürfen.

Wie weit die Nutzung geht, legt der Fotograf als Urheber mit dem Unternehmen als Auftraggeber fest.

 

Bei Stock-Fotos (also, die die bereits in großen Bildarchiven/Fotoagenturen angeboten werden zur Nutzung),

die fast nie für Werbung verwendet werden von großen Unternehmen wegen dem möglichen Wiedererkennungswert

(es kann ja sein, dass ein anderes Unternehmen aus der gleichen Branche die Bilder schon mal genutzt hatte)

und den hohen Sperrkosten (die Bilder müssen meist für mindestens 1 Jahr gesperrt werden,

damit die Mitbewerber nicht zufällig die gleichen Bilder verwenden aus dem Archiv)

übernehmen die Bildarchive/Fotoagenturen die Abwicklung für die Fotografen (Urheber).

Dort wird immer explizit festgelegt, wie, für was und wie lange das Foto verwendet werden darf.

 

Und nochmal!

Hier geht es um kommerzielle Bildnutzungen, genau wie im Escortbusiness.

Daher sollte der Fotograf auch genau wissen, für welchen Zweck das Shooting gemacht wird.

Also nicht zum Fotografen sagen: "Ich mache das Shooting für meinen Freund!" (private Nutzung)

sondern ganz klar sagen: "Ich brauche die Bilder für meinen Escort-Job!" (kommerzielle Nutzung)

Kann natürlich sein, dass der Preis dann steigt.

 

Shootings für kommerzielle Verwendungen sind grundsätzlich teurer

als Shootings für rein private Zwecke. Eben wegen der Nutzungsrechte-Übertragung.

Für Deine Dackelbilder brauchst Du natürlich keinen Vertrag machen.

Ich nehme nicht an, dass Dein Dackel Escort macht oder anderweitig im

Hunde-Erotik-Business Geld verdienen will.

:wie-geil:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:51 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:28 Uhr ----------

 

Das ist so richtig! Deshalb ist es auch verdammt wichtig, als Modell vorher abzuklären, wofür die Bilder verwendet werden sollen, denn danach richtet sich u.U. auch der Preis des Fotografen.

 

Wenn nur Webauftritt damit bedient werden soll, sind die Konditionen evtl. andere, als wenn noch eine Verwendung für Printmedien hinzukommt. Dies ist im gewerblichen Bereich so geregelt. Wer als Privatperson zu einem Fotografen geht, macht das eben privat und hier ist auch klar, dass er die Bilder auch nur so verwendet. Der Fotograf lässt aber, meiner Erfahrung nach, gerne mit sich reden, sofern er, bei Veröffentlichung, mit Namen genannt wird. Win-Win. So haben beide was davon.

 

@ Mooni

 

Frag mal deinen Profi aus Düdo, der weiss das ebenso und auch, wie er es für sich verwenden kann. :zwinker:

 

Genauso ist es!

 

Gerade die Namensnennung des Fotografen ist ein wichtiger Punkt, der ebenfalls beachtet gehört.

 

Wenn das vereinbart ist (und dadurch der Preis für's Shooting etwas günstiger wird), muss dem auch Folge geleistet werden.

Oft geben Damen, die mit eigenen Fotos arbeiten aus Vergeßlichkeit oder Nachlässigkeit diese Bedingungen nicht an die Agenturen weiter.

 

Der Ärger ist dann groß, wenn der Fotograf dies bemerkt und seine Bilder ohne Namensnennung irgend wo findet.

Auch hier hätte er das Recht auf Schadenersatz, denn die Nennung des Namens des Urhebers stünde ihm rechtlich zu

(siehe Bildquellennachweise in Publikationen etc.).

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

Link zu diesem Kommentar
Das ist so richtig! Deshalb ist es auch verdammt wichtig, als Modell vorher abzuklären, wofür die Bilder verwendet werden sollen, denn danach richtet sich u.U. auch der Preis des Fotografen.

 

Wenn nur Webauftritt damit bedient werden soll, sind die Konditionen evtl. andere, als wenn noch eine Verwendung für Printmedien hinzukommt. Dies ist im gewerblichen Bereich so geregelt. Wer als Privatperson zu einem Fotografen geht, macht das eben privat und hier ist auch klar, dass er die Bilder auch nur so verwendet. Der Fotograf lässt aber, meiner Erfahrung nach, gerne mit sich reden, sofern er, bei Veröffentlichung, mit Namen genannt wird. Win-Win. So haben beide was davon.

 

@ Mooni

 

Frag mal deinen Profi aus Düdo, der weiss das ebenso und auch, wie er es für sich verwenden kann. :zwinker:

 

Du sprichst mich direkt an ? Das gleicht ja fast schon einer Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen, zumindest auf unterer Ebene ;-)

 

Zum Thema: Man kann alles verkomplizieren wenn man will. Wer kann in der heutigen Zeit schon genau voraussagen, wofür er/sie die Bilder mal brauchen wird. Bei jeder neuen Chance Rückfrage halten (und gegebenfals nachbessern) ist weder üblich noch praktisch.

Wenn - wie Alfder auch sagt - kaum ein Fotograf einen Vertrag vorlegt (bei Payshootings !)

liegt das auch daran, dass die für jeden Auftrag dankbar sind der Geld bringt. Vor allem, wenn sie dann auch noch ein paar Bilder für Eigenwerbung benutzen dürfen. Und das wissen die Fotografen auch und haben keine Probleme damit. Das Bild des auf den Thron gehobenen Fotografen der Urheber und Nutzungrechte hat und obendrein sich dafür auch bezahlen lässt, mag dem Wunschdenken einiger in dieser Branche entspringen, in der nicht so üppig verdient wird.

 

Lieber Escort Coach, glaub mir, ich habe so ziemlich alles erlebt mit Fotografen, vom MK-Niveau bis zu echten Profis von internationalem Niveau. Habe Fotografenverträge gesehen, die auf TFP-Basis (!) alle kommerziellen Rechte für sich beanspruchen wollten. Habe Fotografen erlebt die für ein 8-stündiges Shooting dem Model 300 Euro zahlen wollten mit vollen kommerziellen Veröffentlichungsrechten für den Fotografen und NULL (!) Belegfotos für das Model. Man kann immer Probleme machen wenn man will. Das hast Du auch erlebt, wie Du mir mal sagtest. Aber die überwiegende Mehrheit der Fotografen ist realistisch und problemlos und orientiert sich nicht an Paragraphen zum Schutz von Kunstschöpfungen sondern an der gängigen Praxis. Und das ist gut so.

 

Ich weiß wen Du meinst in DüDo, macht gute Bilder und attraktive Konditionen *fg*

 

Gruß Mooni

 

---------- Post added at 23:06 ---------- Previous post was at 23:02 ----------

 

Hey Mooni,

 

ich muss Dich nicht bekehren und Du kannst denken, was Du willst.

 

Traurig ist nur, dass Du hier die ganze Zeit öffentlich falsche Informationen verbreitest

und dadurch Damen weiterhin "Lehrgeld" bezahlen werden bei irgend welchen Knipsern durch diesen Stuss hier.

 

Was Du mit Deinen Dackelbildern machst oder Deinen Passbildern interessiert doch hier gar niemanden.

 

Es ist im Übrigen auch ein Unterschied (leider noch eine Verkomplizierung),

ob das Shooting lediglich zu privaten Zwecken (das heißt zum Beispiel, Passbilder, Hochzeitsbilder oder das "klassische Akt-Shooting" für den eigenen Freund)

in Auftrag gegeben wurde oder ob der Auftraggeber (in dem Fall die Escortdame)

die Bilder für kommerzielle Zwecke nutzen will (sprich damit Geld verdienen will).

 

In diesem Fall MUSS sie sich absichern - wie das auch jedes andere Unternehmen tut - dass sie die Nutzungsrechte

(sprich auch für kommerzielle!!! Zwecke) vom Urheber übertragen bekommt.

 

Wenn die Werbeabteilung der Allianz-Versicherung ein Shooting bei einem Fotografen in Auftrag gibt,

um damit ihre neuen Lebensversicherungsprospekte zu bebildern, läßt sie sich GANZ GENAU die Nutzungsrechte übertragen

und hält explizit fest, für welchen Zweck diese verwendet werden dürfen.

Wie weit die Nutzung geht, legt der Fotograf als Urheber mit dem Unternehmen als Auftraggeber fest.

 

Bei Stock-Fotos (also, die die bereits in großen Bildarchiven/Fotoagenturen angeboten werden zur Nutzung),

die fast nie für Werbung verwendet werden von großen Unternehmen wegen dem möglichen Wiedererkennungswert

(es kann ja sein, dass ein anderes Unternehmen aus der gleichen Branche die Bilder schon mal genutzt hatte)

und den hohen Sperrkosten (die Bilder müssen meist für mindestens 1 Jahr gesperrt werden,

damit die Mitbewerber nicht zufällig die gleichen Bilder verwenden aus dem Archiv)

übernehmen die Bildarchive/Fotoagenturen die Abwicklung für die Fotografen (Urheber).

Dort wird immer explizit festgelegt, wie, für was und wie lange das Foto verwendet werden darf.

 

Und nochmal!

Hier geht es um kommerzielle Bildnutzungen, genau wie im Escortbusiness.

Daher sollte der Fotograf auch genau wissen, für welchen Zweck das Shooting gemacht wird.

Also nicht zum Fotografen sagen: "Ich mache das Shooting für meinen Freund!" (private Nutzung)

sondern ganz klar sagen: "Ich brauche die Bilder für meinen Escort-Job!" (kommerzielle Nutzung)

Kann natürlich sein, dass der Preis dann steigt.

 

Shootings für kommerzielle Verwendungen sind grundsätzlich teurer

als Shootings für rein private Zwecke. Eben wegen der Nutzungsrechte-Übertragung.

Für Deine Dackelbilder brauchst Du natürlich keinen Vertrag machen.

Ich nehme nicht an, dass Dein Dackel Escort macht oder anderweitig im

Hunde-Erotik-Business Geld verdienen will.

:wie-geil:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:51 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:28 Uhr ----------

 

 

Genauso ist es!

 

Gerade die Namensnennung des Fotografen ist ein wichtiger Punkt, der ebenfalls beachtet gehört.

 

Wenn das vereinbart ist (und dadurch der Preis für's Shooting etwas günstiger wird), muss dem auch Folge geleistet werden.

Oft geben Damen, die mit eigenen Fotos arbeiten aus Vergeßlichkeit oder Nachlässigkeit diese Bedingungen nicht an die Agenturen weiter.

 

Der Ärger ist dann groß, wenn der Fotograf dies bemerkt und seine Bilder ohne Namensnennung irgend wo findet.

Auch hier hätte er das Recht auf Schadenersatz, denn die Nennung des Namens des Urhebers stünde ihm rechtlich zu

(siehe Bildquellennachweise in Publikationen etc.).

 

Der Fotograf kann den Wunsch äußern aber ein Recht hat er bei einem Payshooting nicht. Genau so wenig wie im umgekehrten Fall der Name des Models genannt werden muss - ja oft nichtmal soll !

 

Schau Dir mal alle BIlder hier bei MC an und sag mir dann wieviel % den Fotografennamen tragen ;-) Fang mal mit den Bildern der Jet-Ladies an ...

Bearbeitet von moonbather
Link zu diesem Kommentar

MB du bist nach meiner Kenntnis auf dem Holzweg.

Es ist wirklich so wie von Katrin und alfder beschrieben.

 

 

Es ist nun mal so, dass der Fotograf - auch bei bezahlten Shootings - als Urheber zunächst auch das volle Nutzungsrecht hat.

Dieses kann nur per schriftlicher oder auch mündlicher Absprache an die fotografierte Person abgegeben werden - was jeder tunlichst machen sollte , der die Fotos gewerblich verwenden will.

 

Zur Nutzung für den PRIVATEN Bereich bei eigenen Porträtaufnahmen gibt es eine Ausnahme - allerdings nur dort und nicht bei gewerblicher Verwendung.

 

[Zitat:

§ 60 UrhG Bildnisse

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten.]

 

LG Erazzer

Link zu diesem Kommentar
MB du bist nach meiner Kenntnis auf dem Holzweg.

Es ist wirklich so wie von Katrin und alfder beschrieben.

 

 

Es ist nun mal so, dass der Fotograf - auch bei bezahlten Shootings - als Urheber zunächst auch das volle Nutzungsrecht hat.

Dieses kann nur per schriftlicher oder auch mündlicher Absprache an die fotografierte Person abgegeben werden - was jeder tunlichst machen sollte , der die Fotos gewerblich verwenden will.

 

Zur Nutzung für den PRIVATEN Bereich bei eigenen Porträtaufnahmen gibt es eine Ausnahme - allerdings nur dort und nicht bei gewerblicher Verwendung.

 

[Zitat:

§ 60 UrhG Bildnisse

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten.]

 

LG Erazzer

 

Dieser Paragraph bezieht sich auf das Recht am eigenen Bild und darum wird auch ausdrücklich erwähnt 'nach dessen Tod durch seine Angehörigen ... etc.' Ob der Fotograf bezahlt wurde oder nicht ist aus diesem aus dem Kontext gerissenen Paragraphen nicht ersichtlich.

Link zu diesem Kommentar

Mooni,

 

Du hast leider nicht richtig gelesen.

Oder willst es nicht, denn ich halte Dich für intelligenter.

 

Der Fotograf hat als Urheber immer ein Recht auf Namensnennung,

ob er auf diesem Recht besteht oder nicht, steht auf einem anderen Blatt und ist seine Sache.

 

Escort Coach hatte die Preis-Problematik ja schon geschildert.

Und ich habe es auch schon erlebt in der Praxis, dass Fotografen auf die Nennung ihres Names bestanden und Sonderpreise vereinbart haben.

 

Aber mach' Du mal weiter, wie Du es für richtig erachtest, wenn Du Deine Passbilder oder Hundebilder anfertigen läßt.

Das ist PRIVAT!

 

Wir reden hier von GESCHÄFTLICHEN Dingen!

Und die sind eben gerade für die Damen mit eigenen Fotos wichtig.

Vor allem, wenn teure Preise für Shootings aufgerufen werden.

 

Ich lasse zum Beispiel JEDE Dame, die mit eigenen Bildern sich auf meiner Website listen lassen will,

explizit unterschreiben, dass ihre vorgelegten Bilder frei von Rechten Dritter sind,

sie selbst darauf abgebildet ist und sie im Besitz der kommerziellen Nutzungsrechte an diesen Bildern ist.

Wie will sie das denn definitiv mit ihrer Unterschrift versichern können,

wenn Sie eventuell mit dem Fotografen nur per Handschlag irgend eine Knipserei besiegelt hat?

 

Sollte später versucht werden, das Dritte Ansprüche an die Agentur geltend machen, gebe ich diese vollumfänglich an die jeweilige Dame weiter.

Ich kann ja davon ausgehen, dass von Dritten keine Ansprüche mehr bestehen (siehe Unterschrift der Dame).

Wurde mir ja per Unterschrift bestätigt.

 

Gefährliche Sache für die Dame, wie ich finde.

 

Denn ich habe ihre Unterschrift, sie hat aber keine Unterschrift vom Urheber (Fotografen) hinsichtlich der Nutzungsrechte.

Wenn ich diese Unterschrift nicht bekomme von ihr im Vorfeld,

setze ich KEINES ihrer Bilder auf die Website, ist doch klar.

 

Also komm mir bitte nicht mit "das ist üblich bei Payshootings".

Zwischen zwei selbstständigen Unternehmern (Agentur und Dame) ist nichts "üblich".

Da geht's um das, was auf dem Papier steht.

 

Genauso, wie im Fall der Unbekannten und Ihrem Vertrag mit der Agentur, den sie hoffentlich auch hat.

____________________________________

 

Ach ja, ... und zu Deinem Zusatz "fangen wir doch mal bei den Jet-Ladies an"... hinsichtlich Namensnennung des Fotografen:

Bei den Aufnahmen, die wir über die Agentur bei unserem Fotografen haben shooten lassen (oder immer noch shooten),

wird seitens des Fotografen (der übrigens echter Profi ist und kein Knipser!) bisher nicht auf Namensnennung bestanden.

 

Darüber habe ich mit ihm auch schon gesprochen und dies wurde schriftlich festgehalten, da ich die existierende Rechtslage eben genau kenne.

Sollte er dies in Zukunft ändern wollen und auf Namensnennung bestehen, bin ich die Erste,

die sich darum kümmern wird und einen Vermerk auf den Profilseiten der Damen anbringen wird.

Warum nicht? Ich bin ja stolz darauf und sehr zufrieden, dass er mich und die Damen so klasse unterstützt mit seiner Arbeit.

Fotos sind die Visitenkarten der Damen und letztlich der Agentur.

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

Link zu diesem Kommentar

Irgendwie wundert es mich schon, dass Mooni anscheinend Kayne Ahnung hat. :clown:

 

Wahrscheinlich tut er nur so und will uns verscheissern :lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 03:22 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 03:19 Uhr ----------

 

 

P.S. Bin beeindruckt von Deiner Osterweiterung. Passt zu Dir ;-)

 

...gerne geschehen. Hab ich extra für Dich und deine Phantasien gemacht...

Link zu diesem Kommentar
Gast Unregistriert

Hallo,

 

so nun bat erneut die Agentur mir den Vertrag zu kommen zu lassen ( da damals ich es nur per Mail erhalten habe und keine unterschrieben Vertrag bis heute nicht erhalten habe)

 

Ich bat die freundlich mir den Vertrag zu kommen zu lassen: Staat das ich den Vertrag erhalte, kommt eine könnte man als "Erpressung" sehen wenn ich nicht zahle das Sie mich Anzeigen und vorallem werde ich damit bedroht auf die Black Liste gesetzt zu werden!

 

Was meint Ihr? Mache ich mir Straffbar hier per sofort den Namen und die Rechnung und Emails dieser unseriösen Agentur zu Veröffentlichen???

Da ich es echt satt habe!

Link zu diesem Kommentar

:aber::aber: nein, Alfder, ich stelle mich nicht dumm. Ich wehre mich nur dagegen, dass hier der Eindruck erweckt werden soll, der Gang zum Fotografen gleiche einem Spaziergang über ein Minenfeld. Dem ist definitiv nicht so.

 

Es bleibt jedem Kunden und jedem Fotografen unbenommen einen schriftlichen Vertrag über ein Shooting abzuschliessen. Aber das ist die Ausnahme und nicht die Regel.

 

Der einzige Grund, warum man zum Fotografen geht ist, dass man Bilder will die man auch gebrauchen kann. Alles andere sind hypothetische Konstruktionen und völlig realitätsfremd.

 

Ein Fotograf steht nicht über einem Bäcker. Der Bäcker hat auch das 'Urheberrecht' an der schönen Brezel und ich brauche keine ausdrückliche Genehmigung diese essen zu dürfen oder weiterzuschenken.

 

Wenn ich zum Fotografen gehe und Bilder bestelle, fragt mich der Fotograf was für Bilder ich will und ich frage was das kostet. Punkt. Eine lebenslange Bindung und ununterbrochene Kommunikationslinie zum Fotografen bis zum Tod (oder darüber hinaus) gibt es nicht.

 

Mit der Bezahlung gehen die Bilder samt Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.

Die Beweislast, dass dem NICHT so ist hat der Fotograf.

Die gängige Rechtssprechung geht auch davon aus, dass das Honorar ein Indiz ist und der Kunde die Nutzungsrechte erworben hat. Auch ohne schriftlichen Vertrag.

 

Löst Euch endlich von der Annahme, dass für normale Bilder - egal ob Babyfoto für Oma oder Glamourfoto für Homepage - im Geschäftsverkehr andere Regeln gelten als für andere Dienstleister. Dem ist definitiv nicht so. Und die ständige Bemühung, Paragraphen die zum Schutz von Kunstschöpfungen dienen auf diese Transaktionen des Alltags zu übertragen sorgen nur für zusätzliche Verwirrung.

 

In den USA, wo ganze Armeen von Anwalten wegent Copyrightvergehen Millionen schaufeln, steht an der Spitze der Pyramide der Satz 'who pays, says'.

 

Und auch in Deutschland bezahle ich nicht einen Fotografen damit er mit mir Spielchen spielt, das darfst Du und das darfst Du nicht, wenn Du in 5 Jahren einen Souvenirshop auf Sylt eröffnest und für die Werbung das Bild verwenden willst, dann versuche den Fotografen zu kontaktieren, seine neue Adresse ausfindig zu machen und bitte um Genehmigung.

 

So weltfremd ist selbst die Deutsche Rechtssprechung nicht.

 

Schon alleine der Name 'Bildrecht' sagt aus, dass es dem Gesetzgeber um das Bild geht und nicht um den Fotografen. Es kann nicht sein, dass es vor dem Gesetz einen Unterschied gibt, ob ein Fotograf auf den Auslöser gedrückt hat oder ich selbst im Fotoautomaten.

 

Wer vor dem Gang zum Fotografen schon weiche Knie bekommt, kann sich gerne einen ausführlichen schriftlichen Vertrag vorlegen lassen und dann annehmen oder nicht.

 

Aber dann sollte man sich auch reiflich überlegen, wem man sein Geld gibt. Wenn ich bezahle will ich mit den Bildern machen können was ich will. Egal ob privat oder gewerblich. Ich akzeptiere dem Fotografen seinen Preis oder nicht. Mich mit mehr zu belasten ist unzumutbar.

Bearbeitet von moonbather
Link zu diesem Kommentar

:au: Am Fotoautomat hast Du selbst Dich fotografiert, also alle Nutzungsrechte selbst. Wenn jemand anderer Dich fotografiert, liegt das Urheberrecht (einschließlich dem Ausschließlichkeitsrecht in Bezug auf Nutzung, welches übrigens kein positives Benutzungsrecht ist) beim dem Anderen. Ist doch nicht so schwer, oder?

 

Deine stete Wiederholung von Unrichtigem machts auch nicht richtiger.

 

Urheberrecht in den USA, gerade in bezug auf Fotos, ist erheblich anders als in Deutschland. Der Verweis auf die USA geht daher (ebenfalls) gründlich fehl.

 

P.S.: lies mal hier: http://www.brennecke-partner.de/1710/Das-Urheberrecht-des-Fotografen

 

P.P.S.: Ach sorry, ich vergass, Du kennst Dich ja besser aus, als Fachanwälte :schiel:

Bearbeitet von nolensvolens
Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.



Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Neue Escort Links

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.