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Escort Agentur verlangt Gebühren


Gast Unregistriert

Empfohlene Beiträge

ich bin gespannt, ob wir von der unbekannten nochmal hören.

 

Sie hat sich doch schon gemeldet, nur werden ihre Beiträge immer später angezeigt. Gehe einfach nochmal zurück in diesem Thread.

 

zum Thema Druckmittel, wie wir in jüngster Zeit gelesen haben, können sich Damen wehren auch gerichtlich. Für eine Agentur die Damen weiter listet kann dies ganz schnell nach hinten losgehen und sehr teuer werden.

Evtl findet ja einer diesen Thread, wo es eine Dame geschafft hat die Agentur zu verklagen.

 

Kisses

Katrina

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Pacta sund servanda. Vertrag ist Vertrag.

 

Wenn man alles vertraglich regelt, ist ja auch gar nichts dagegen auszusetzen. Aber die Bilder als Druckmittel zu benutzen, finde ich verwerflich. Wenn es vertraglich geregelt ist, hat die Agentur auch einen Anspruch darauf, ohne die Bilder online zu lassen. Eine Rechnung + 1 Mahnung = Mahnbescheid dann ggf. Klage, die bei eindeutiger vertraglicher Lage immer Erfolg hat.

 

Wenn es vertraglich nicht geregelt ist, bitte die Agentur mal nennen. Dann können wir Bucher um solche Agenturen einen Bogen machen.

 

Stimmt das wäre mal ein Vorschlag!!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:27 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:22 Uhr ----------

 

Ja genau deshalb.. Da ich keine Aufträge hatte und das Monate lang keine Aufträge hatte und deshalb wollte ich runter von der Seite.. Da ich nicht da und da und dort aufgelistet sein... Also will ich da runter das ich mich bei einer anderen Agentur bewerben kann.. Das ist doch nicht viel Verlangt!

 

Stimmt. Ich kenne so eine Agentur auch aus einer anderen Branche. Da ist es genau das selbe. Geld verlangen obwohl man mit deren Bildern Geld gemacht hat.

Ich würde diese Agentur einfach schriftlich Abmahnen und eine Frist setzen. Meist hilft das schon. Wenn natürlich sowas Vetraglich geregelt ist, glaube ich dauert das etwas. Was ich aber nicht verstehe ist was es der Agentur bringt dich auf der Seite zu lassen. Schließlich kann man dich sowieso nicht verbuchen.

Vieleicht magst Du mir ja mal die Escortagentur per PN senden. Würde mich enct mal Interessieren wer das ist.

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Der Name der Agentur reicht per PN.

 

Ich würde es nicht öffentlich einstellen, da es sonst Ärger gibt.

 

Der Buschfunk funktioniert hier aber sehr gut und ich tausche mich mit einigen Usern bzgl. Agenturen / Damen aus, ohne dass hier ein Bericht erscheint.

---------------------------------------------------------------------------------------

Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Ich würde das als teil der Dienstleistung sehen, wenn es nicht inflationär genutzt wird. dass eine Dame mal eine Zeitlang eine Auszeit nimmt und dann wieder aktiv wird und das bei derselben Agentur, finde ich nichts ungewöhnliches, solange alles für die Agenturleitung nachvollziehbar und leistbar bleibt.

 

Genau das ist der springende Punkt. In allem anderen bin ich absolut mit Dir einverstanden.

Ich glaube, ein Mann will von einer Frau das gleiche, wie eine Frau von einem Mann: Respekt.

 

Clint Eastwood

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ich bin gespannt, ob wir von der unbekannten nochmal hören.

 

Oder wieder ' Hilfesuchen per Helikopter ': Mit viel Lärm einschweben, alles durcheinander wirbeln und sich dann aus dem Staub machen ...

 

Das scheint mir wieder ein klassischer Fall von leichtsinnig unterschriebenem Vertrag zu sein. Wenn im Vertrag von einer Einjahresfrist und 'Verwaltungsgebühren' die Rede ist, handelt die Agentur vertragskonform. Und jetzt ist das Geschrei groß.

 

Allerdings wird keine seriöse Agentur mit Bildern erpressen sondern von sich aus die Erfolgslosigkeit der Vermittlungsbemühungen einsehen, hinterfragen warum keine einzige Vermittlung realisiert werden konnte.

 

Eine kluge Dame sagte mal: Das Format eines Mannes erkennt man nicht daran wie er ankommt sondern wie er geht.

 

Im übertragenen Sinne trifft das auch auf eine Agentur zu.

 

P.S. Was macht eigentlich der Laferlein/Jakob Leitfaden ? Man sieht doch, dass Damen immer wieder in solche Situationen kommen ...

Bearbeitet von moonbather
P.S.
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Mal die Kirche im Dorf lassen?! Zuhälterei ist ein sehr schwammiger Begriff. Schließlich hat die Dame sich ja freiwillig bei dieser Agentur beworben und wurde nicht zum Sex mit Kunden gezwungen oder genötigt. Und was den Betrag angeht wissen nur das Model und die Agentur warum diese zu zahlen ist. Die eine Seite der Medaille wird hier beschrieben. Ich kann mir vorstellen das es ein Pauschalbetrag für die Adminangelegenheiten ist. Wenn ich uns betrachte, kann ich einen Pauschalbetrag zum entfernen der Setkarte durchaus verstehen. Der Betrag 240 Euro ist schon sehr hoch aber wenn man mal davon absieht das man eine ganze Menge arbeit hat, alle Bilder und Foreneinträge bzw Werbeeinträge auf Werbeportalen zu entfernen denke ich, ist dieses gerechtfertigt. Natürlich muss man dann aber auch sehren das dies kein Minus Geschäft füpr die Dame sein darf. Sie hat also noch nie eine Verbuchung bekommen, also sollte die Agentur kulant sein und auf diese Pauschale verzichten. Wir haben auch ab und an Models die von heute auf morgen einfach keine Lust mehr auf Escort haben. Dann lassen die sich von den Seiten nehmen und 2 Wochen später stehen die wieder da und wollen wieder verbucht werden. Wir nehmen keine Beträge für das drauf und runter nehmen der Models, selbst das Fotoshooting ( professioneller Fotograf und Studio ) zahlen wir. Aber es ist schon immer wieder ärgerlich, das manche Damen denken es wäre ein Hobby. Wir haben auch schon oft darüber nachgedacht eine Pauschale zu nehmen, da es echt in viel Zeit ausartet Damen zu bewerben und auch wieder ganz aus dem Index der Suchmaschinen zu entfernen, wenn die Damen nicht mehr arbeiten wollen.

 

Nun dann lasse ich das mal so stehen das Zuhälterei nicht grade der perfekte Begriff war, dennoch ging es mir mehr darum das öfters zur Sprache kommen sollte das es nunmal auch schlechte Agenturen gibt und grade junge Mädchen die denken das jedes Date mit einem Prinzen stattfindet und sie dadurch sehr reich werden, dann auch oftmals alles solchen Agenturen glauben.Durch meine eigenen Erfahrungen am Anfang weiss ich das ein sehr grosser Druck ausgeübt werden kann und ich finde das ist und sollte kein Thema sein welches Todgeschwiegen wird.Ansonsten respekt an alle Agenturen die sich wirklich Mühe geben, um eine tolle Zusammenarbeit mit der Escort zu ermöglichen.

Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

 

A.Einstein

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Gast Unregistriert

Hallo,

 

Ich habe die Agentur angeschrieben und hoffe das ich jetzt endlich von der Seite gelöscht werde. Sollten die es jedoch die nächsten Tage nicht machen werde ich den Namen veröffentlichen.. Dann ist es mir auch egal was die davon halten und was nicht..

 

Das ist nähmlich sehr umverschämt..

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P.S. Was macht eigentlich der Laferlein/Jakob Leitfaden ? Man sieht doch, dass Damen immer wieder in solche Situationen kommen ...

 

Was die "Gegenseite" macht, weiss ich nicht.

 

Wenn "unregistriert" aktiv in der "Damenrunde" mitarbeiten will (Vorsicht, in dem Wort steckt "Arbeit" drin :zwinker:), kann sie sich gerne per PN bei mir melden.

 

Der Versuch, eine Zahlungsforderung (berechtigt oder unberechtigt) mit einem eigenen Rechtsbruch (hier: unerlaubte Nutzung von Bildrechten) durchzusetzen, ist auf jeden Fall nicht statthaft.

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Das Thema ist nicht, ob irgend welche "Austrittsgebühren" rechtens sind, sondern:

 

Können jegliche finanzielle Forderungen seitens der Agentur mit einer unberechtigten Nutzung von Damen-Fotos durchgesetzt werden? Die Antwort lautet ganz klar NEIN!!!

 

Wenn die Dame - aus was für Gründen auch immer - der Agentur oder sonst wem das Nutzungsrecht an ihren Bildern entzieht, muss dem in jedem Fall Folge geleistet werden.

 

Es sei denn, sie war im Rahmen eines Shootings als bezahltes Fotomodell für einen Auftraggeber tätig, hat ein Model Release unterschrieben und für ihren Fotomodell-Job eine Bezahlung erhalten (durch das Model Release tritt das Fotomodell jegliche Rechte gemäß bestimmer fester und klar umrissener Vereinbarungen an der Auftraggeber ab, siehe große Werbekampagnen für Mode, Kosmetik etc.).

 

Ich dachte hier treiben sich auch echte Fotomodelle, Ex-Models etc. herum???

Wo bleiben Eure Antworten aus der Praxis?

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Was die "Gegenseite" macht, weiss ich nicht.

 

 

Die Gegenseite arbeitet gerade an Verträgen mit eingebautem Model Release und uneingeschränkten Nutzungsrechten für alle Bilder und an Vertragsstrafen, wenn mit diesen Bildern kein Erfolg in der Werbung zu erzielen ist.

Weiters sucht die Gegenseite nach Anwälten, die moderne Sklaverei und Ausbeutung rechtssicher in mindestens 100 Seiten umfassenden unverständlichen Verträgen formulieren können und die Durchführung überwachen...:wie-geil:

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Das Thema ist nicht, ob irgend welche "Austrittsgebühren" rechtens sind, sondern:

 

Können jegliche finanzielle Forderungen seitens der Agentur mit einer unberechtigten Nutzung von Damen-Fotos durchgesetzt werden? Die Antwort lautet ganz klar NEIN!!!

 

Wenn die Dame - aus was für Gründen auch immer - der Agentur oder sonst wem das Nutzungsrecht an ihren Bildern entzieht, muss dem in jedem Fall Folge geleistet werden.

 

Es sei denn, sie war im Rahmen eines Shootings als bezahltes Fotomodell für einen Auftraggeber tätig, hat ein Model Release unterschrieben und für ihren Fotomodell-Job eine Bezahlung erhalten (durch das Model Release tritt das Fotomodell jegliche Rechte gemäß bestimmer fester und klar umrissener Vereinbarungen an der Auftraggeber ab, siehe große Werbekampagnen für Mode, Kosmetik etc.).

 

Ich dachte hier treiben sich auch echte Fotomodelle, Ex-Models etc. herum???

Wo bleiben Eure Antworten aus der Praxis?

 

Das mit dem Model-Release ist sicher so, dass das Model alle Rechte abgibt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es für Erotikseiten Ausnahmeregelungen gibt. Sonst müsste jedes Profimodell irgendwann damit rechnen, irgendwo auf einer Escort- oder Bordellwebsite zu landen. Auch Gesichtsfotos, die man bei Stockagenturen kauft, dürfen in der Regel nicht für erotischen / mit Prostitution im Zusammenhang stehenden Content verwendet werden.

 

Ps. Ich bin kein echtes Fotomodell und auch kein Ex-Model :-)

Bearbeitet von Vanessa

Warum Männer 2000 € für eine Nacht bezahlen. Der Escort Coach von Vanessa Eden. Egoistin Verlag, 352 Seiten, 14,99 €

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@unregistriert,

 

leider habe ich immer noch ein komisches Bauchgefühl, wenn jemand es noch nicht einmal nötig hat, sich hier anzumelden (der Nick braucht ja nicht der Arbeitsname sein).

 

Wenn du wirklich die Agentur wechseln willst, dann sprech das Listing bei der alten Agentur an. Ich denke jede ordentliche Agenturleitung wird sich dann mit deiner alten Agentur in Verbindung setzen und dies klären.

Ich denke für die Rechnung hat die Agentur ihre Gründe (unabhängig mal, ob diese berechtigt sind).

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Gast Unregistriert

Hallo Jupiter,

 

danke für den Tipp dann werde ich das mal machen und hoffe das hilft mir und hoffe dann dort runter genommen zu werden! Und es klar zu stellen: Die Fotos habe ich selbst bezahlt und hier in meiner Stadt dir Fotos machen lassen... Hat null mit der Agentur zu tun! Ich will runter da ich null Aufträge...

 

Gruss

 

@unregistriert,

 

leider habe ich immer noch ein komisches Bauchgefühl, wenn jemand es noch nicht einmal nötig hat, sich hier anzumelden (der Nick braucht ja nicht der Arbeitsname sein).

 

Wenn du wirklich die Agentur wechseln willst, dann sprech das Listing bei der alten Agentur an. Ich denke jede ordentliche Agenturleitung wird sich dann mit deiner alten Agentur in Verbindung setzen und dies klären.

Ich denke für die Rechnung hat die Agentur ihre Gründe (unabhängig mal, ob diese berechtigt sind).

 

Gruß Jupiter

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Das mit dem Model-Release ist sicher so, dass das Model alle Rechte abgibt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es für Erotikseiten Ausnahmeregelungen gibt. Sonst müsste jedes Profimodell irgendwann damit rechnen, irgendwo auf einer Escort- oder Bordellwebsite zu landen. Auch Gesichtsfotos, die man bei Stockagenturen kauft, dürfen in der Regel nicht für erotischen / mit Prostitution im Zusammenhang stehenden Content verwendet werden.

 

Ps. Ich bin kein echtes Fotomodell und auch kein Ex-Model :-)

 

Ja, deswegen schrieb ich ja auch "durch das Model Release tritt das Fotomodell jegliche Rechte gemäß bestimmer fester und klar umrissener Vereinbarungen an der Auftraggeber ab, siehe große Werbekampagnen für Mode, Kosmetik etc.".

 

Es gibt Einschränkungen (vorausgesetzt, diese wurden im Model Release vereinbart, worauf zu achten ist vom Fotomodell!) und diese beziehen sich nicht nur in Hinblick auf die spätere Nutzung von Auftragsbildern für Erotikmagazine, - publikationen, etc..

 

In einem Model Release ist im Normalfall (wenn es sich um einen seriösen Fotografen bzw. um eine seriöse Auftragsproduktion handelt) IMMER die genaue Verwendung der Fotos festgehalten und auch die wichtigen Einschränkungen (erotische Verwendungen etc.).

Es gibt auch Fotomodelle, die bezahlte Auftrag-Shootings mit Model Releases durchführen und vereinbaren, dass ihre Bilder zum Beispiel nicht für Pelze (Mode/Werbung) oder für Damenbinden/Tampons verwendet werden dürfen. Es sei denn, die Produktion wurde genau für diesen Zweck durchgeführt, aber in diesem Fall weiß ja das Fotomodell vorher davon und braucht den Auftrag nicht anzunehmen, wenn sie dies nicht möchte oder das nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren kann.

 

Sorry, für die Direktheit! :verstecken:

 

Aber es ging hier in dem Thema nicht um Foto-Auftragsproduktionen.

Es ging um Fotos, die die Unbekannte selbst hat produzieren lassen und - wenn der Fotograf ihr die Nutzungsrechte an den Bildern auch übertragen hat - einer Agentur zur Nutzung zum Zwecke der Kundenwerbung (den Kunden der Dame!) überlassen hat.

Selbst wenn der Fotograf die Nutzungsrechte nur an die Agentur übertragen hätte, kann die Dame der Agentur verbieten, die Bilder zu nutzen, da sie immer noch das "Recht am eigenen Bild" hat.

 

Und bitte nicht verwechseln!

"Nutzungsrecht" und "Recht am eigenen Bild" ist ein Unterschied, hängt zwar meist zusammen, ist aber ganz was Anderes!

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Warum redet Ihr hier eigentlich um den heißen Brei herum ? Die Bilder wurden FÜR EINE ESCORTSEITE (!) zur Verfügung gestellt, als braucht man nicht über Damenbinden oder Pelze diskutieren. Das WO ist doch nicht das Problem !

Es geht lediglich darum, dass in der vertraglichen Vereinbarung die DAUER der Nutzungsrechte klar definiert werden müsste, also z.B. nur bis zu dem Zeitpunkt bis eine der Vertragsparteien die Zusammenarbeit aufkündigt.

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Warum redet Ihr hier eigentlich um den heißen Brei herum ? Die Bilder wurden FÜR EINE ESCORTSEITE (!) zur Verfügung gestellt, als braucht man nicht über Damenbinden oder Pelze diskutieren. Das WO ist doch nicht das Problem !

Es geht lediglich darum, dass in der vertraglichen Vereinbarung die DAUER der Nutzungsrechte klar definiert werden müsste, also z.B. nur bis zu dem Zeitpunkt bis eine der Vertragsparteien die Zusammenarbeit aufkündigt.

 

 

Eben, hatte ich ja auch geschrieben:

 

"Aber es ging hier in dem Thema nicht um Foto-Auftragsproduktionen.

Es ging um Fotos, die die Unbekannte selbst hat produzieren lassen und - wenn der Fotograf ihr die Nutzungsrechte an den Bildern auch übertragen hat - einer Agentur zur Nutzung zum Zwecke der Kundenwerbung (den Kunden der Dame!) überlassen hat.

Selbst wenn der Fotograf die Nutzungsrechte nur an die Agentur übertragen hätte, kann die Dame der Agentur verbieten, die Bilder zu nutzen, da sie immer noch das "Recht am eigenen Bild" hat.

 

Und bitte nicht verwechseln!

"Nutzungsrecht" und "Recht am eigenen Bild" ist ein Unterschied, hängt zwar meist zusammen, ist aber ganz was Anderes!"

 

Und wir wissen ja nicht mal, ob es eigentlich überhaupt einen Vertrag gibt zwischen der Unbekannten und der Agentur, die die Bildnutzung regelt.

 

In der Regel ist es so, dass die Nutzungrechte an Fotos immer zunächst zeitlich unbeschränkt an die Agentur übertragen werden.

Diese Übertragung ist aber widerruflich und kann ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden (bei Kündigung etc.).

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Stimmt nicht.

 

Das Nutzungsrecht hat in jedem Fall zunächst der Urheber (Fotograf!).

Dieser (Urheber) tritt dann das Nutzungsrecht im Rahmen eines Auftrags (Shooting) gegen Bezahlung an den Auftraggeber (in diesem Fall hier offensichtlich die Dame) ab.

Das sollte er aber schriftlich machen, ich würde mich auf eine mündliche Zusage des Fotografen als Auftraggeber nicht verlassen!

Die bloße Bezahlung des Shootings reicht für eine Nutzungsübertragung nicht aus.

Die Nutzungsrechte gehen nicht automatisch nach Bezahlung des Shootings vom Urheber (Fotograf) auf den Auftraggeber (Dame) über.

 

Lediglich das "Recht am eigenen Bild" bleibt immer bei der Dame, wenn sie nicht ein Model Release unterschrieben hat, in dem festgehalten ist, dass sie auch auf dieses Recht am eigenen Bild verzichten würde.

Hätte aber bei einem eigenen Shooting als Escortdame für eine zukünftige Tätigkeit im Escortbusiness keinen Sinn.

 

Ich denke mir aber mittlerweile ganz ehrlich, dass hier weder ein Vermittlungsvertrag unterzeichnet wurde/besteht zwischen der Dame und der Agentur,

noch dass die Dame nach dem Shooting schriftliche Belege vom Fotografen (inkl. Nutzungsrechteklärung/-übertragung) bekommen hat.

Auch wenn sie das Shooting selbst bezahlt hat.

 

Den meisten Fotografen geht es ziemlich schlecht und eine gewisse Anzahl ist froh, wenn sie "angolanisch" bezahlt wird und keinerlei Belege (auch hinsichtlich Nutzungsrechten etc.)

den Damen (die auch wiederum Geld "sparen" wollen) ausstellen müssen.

 

Anders erschließt sich mir die totale Verblüffung der Unbekannten irgend wie nicht mehr.

 

Wenn es schriftliche Nachweise gibt (z. B. keine Euro 240 bei Austritt), kann sie damit doch gegen die Agentur vorgehen.

Wenn etwas im "unterzeichneten" Vertrag steht von Euro 240, dann wird sie sich mit ihrer Unterschrift dazu einverstanden erklärt haben.

Ich gehe nicht davon aus, dass man sie gezwungen hat, ihre Unterschrift unter das Papier zu setzen.

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Stimmt nicht.

 

Das Nutzungsrecht hat in jedem Fall zunächst der Urheber (Fotograf!).

Dieser (Urheber) tritt dann das Nutzungsrecht im Rahmen eines Auftrags (Shooting) gegen Bezahlung an den Auftraggeber (in diesem Fall hier offensichtlich die Dame) ab.

Das sollte er aber schriftlich machen, ich würde mich auf eine mündliche Zusage des Fotografen als Auftraggeber nicht verlassen!

Die bloße Bezahlung des Shootings reicht für eine Nutzungsübertragung nicht aus.

Die Nutzungsrechte gehen nicht automatisch nach Bezahlung des Shootings vom Urheber (Fotograf) auf den Auftraggeber (Dame) über.

 

Lediglich das "Recht am eigenen Bild" bleibt immer bei der Dame, wenn sie nicht ein Model Release unterschrieben hat, in dem festgehalten ist, dass sie auch auf dieses Recht am eigenen Bild verzichten würde.

Hätte aber bei einem eigenen Shooting als Escortdame für eine zukünftige Tätigkeit im Escortbusiness keinen Sinn.

 

Sorry dem muss ich widersprechen. Gib mir bitte die Quelle Deiner Behauptung an.

 

Der Fotograf der auf Veranlassung (Auftragerteilung) ein Foto macht hat außer dem Urheberrecht NICHTS. Ob der Auftraggeber de facto bezahlt hat oder sein Bruder oder Sohn ist auch egal. Der erteilte Auftrag ist maßgebend für die Nutzungsrechte.

Es geht sogar so weit dass der Fotograf beim Auftraggeber um Nutzungsrechte anfragen muss.

Es ist wie bei einem Hausbau. Der Bauherr hat das Sagen, nicht der Architekt oder der Baumeister.

Ist etwas verwirrend, ich weiß, allein schon der gesunde Menschenverstand sollte aber erkennen lassen dass der Auftraggeber (und zusätzlich evtl. die abgebildete Person) nicht von der Gunst und dem Willen des beauftragten Fotografen abhängig sein können.

Bearbeitet von moonbather
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Sorry dem muss ich widersprechen. Gib mir bitte die Quelle Deiner Behauptung an.

 

Der Fotograf der auf Veranlassung (Auftragerteilung) ein Foto macht hat außer dem Urheberrecht NICHTS. Ob der Auftraggeber de facto bezahlt hat oder sein Bruder oder Sohn ist auch egal. Der erteilte Auftrag ist maßgebend für die Nutzungsrechte.

Es geht sogar so weit dass der Fotograf beim Auftraggeber um Nutzungsrechte anfragen muss.

Es ist wie bei einem Hausbau. Der Bauherr hat das Sagen, nicht der Architekt oder der Baumeister.

Ist etwas verwirrend, ich weiß, allein schon der gesunde Menschenverstand sollte aber erkennen lassen dass der Auftraggeber (und zusätzlich evtl. die abgebildete Person) nicht von der Gunst und dem Willen des beauftragten Fotografen abhängig sein können.

 

Da hast du leider nicht ganz Recht und auch nicht der gesunde Menschenverstand. Egal, wer das shooting bezahlt zunächst, wenn nicht anders vereinbart liegen alle Rechte beim Fotografen.

 

Beispiel:

Du lässt 4 Passfotos machen. Auf der Rechnung steht Passfotos, also kannst du damit deine Ausweise schmücken. Mehr nicht. Willst du das Passfoto z.B. auf deiner Visitenkarte verwenden muss du die Rechte beim Fotografen holen und ggf. bezahlen.

 

Ein freundlicher Jurist in diesem Forum hat mir mal die passenden links dazu rausgesucht.

 

 

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html

 

und

 

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

 

und sorry, Moony auch bei Architekten spielt das Urheberrecht eine Rolle, wobei es da schon auch auf die Schöpfungshöhe ankommt.

http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=661&Fachgebiet_id=189

Im schlimmsten Falle musst du bei Veränderungen an deinem Eigenheim sogar zurück bauen auf Verlangen des Architekten.

Bearbeitet von alfder
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Sorry dem muss ich widersprechen. Gib mir bitte die Quelle Deiner Behauptung an.

 

Der Fotograf der auf Veranlassung (Auftragerteilung) ein Foto macht hat außer dem Urheberrecht NICHTS. Ob der Auftraggeber de facto bezahlt hat oder sein Bruder oder Sohn ist auch egal. Der erteilte Auftrag ist maßgebend für die Nutzungsrechte.

Es geht sogar so weit dass der Fotograf beim Auftraggeber um Nutzungsrechte anfragen muss.

Es ist wie bei einem Hausbau. Der Bauherr hat das Sagen, nicht der Architekt oder der Baumeister.

Ist etwas verwirrend, ich weiß, allein schon der gesunde Menschenverstand sollte aber erkennen lassen dass der Auftraggeber (und zusätzlich evtl. die abgebildete Person) nicht von der Gunst und dem Willen des beauftragten Fotografen abhängig sein können.

 

 

Gerne, Mooni,...

 

65 UrhG,

Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht

2. Nutzungsrechte

§31 bis §37

 

Ist auch hier nochmal im Link nachzulesen http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

(ich hab das UrhG-Buch hier aber auch auf dem Schreibtisch liegen)

 

:streicheln1:

 

Ich habe 11 Jahre beruflich fast täglich mit Bildrechten zutun gehabt und Du kannst mir das wirklich glauben.

 

Und bitte nicht wieder die Geschichte mit dem Nutzungsrecht jetzt mit dem "Recht am eigenen Bild" verwechseln.

Das kommt mir bei Deinem letzten Satz schon wieder etwas raus.

Aber ich kann mich auch täuschen.

 

ACHTUNG! Keine Rechtsberatung!

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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