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Agentur - Modell Mustervertrag Erarbeitung


Empfohlene Beiträge

Bei den Fotos sehe ich noch Probleme...

 

Es ist eigentlich auch im Sinne der Damen dass nicht die identischen Fotos bei "tausend" Agenturen im Netz herumschwirren. (Kopfgeldjäger im Doppelistungsthread z.B. :clown:)

 

Das darf vielleicht der Entscheidung der Dame überlassen werden? Wir sprechen ja nur von Fotos, welche die Dame selbst bezahlt hat.

 

Im Falle, dass die Agentur die Fotos bezahlt hat, darf die Dame diese ja nicht für Listings bei anderen Agenturen verwenden. Also wenn die Agentur Exklusivfotos haben will, kann sie die ja selbst und auf eigene Kosten anfertigen ... :grins:

 

Insofern sehe ich keine Probleme und stelle mich einfach stur :denk:

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Tolle Arbeit Ihr, die sicher noch nicht ganz abgeschlossen ist!! Bin vertragsrechtlich leider nicht bewandert (war selbst nie Agenturdame und kenne gewisse Problematiken nur aus Sicht ehemaliger Agenturdamen, aber auch dichte Erfahrung aus Erzählungen einiger AgenturbetreiberInnen), erscheint mir nach zweifacher Durchsicht doch alles recht plausibel zu sein; das trocken Brot ist nicht einfach zu kauen.

Nur eine Frage: ist der "Ausschluss" einer Weisungsbefugnis von Agenturseite in Punkt 1.) hinreichend abgedeckt (durch die Formulierung "mit Zustimmung der Auftragsannahme der selbständigen Escortdame")? Ich frage vorsichtshalber.

Ausschlussklauseln (Bsp. Exklusivvertretung und Exklusivfotos), verstossen die im Kern nicht immer schon dagegen? Die Diskussion hatten wir ja hier schon an anderer Stelle und will ich nicht aufwärmen. Gerne auch per PN.

 

Könnte in einem Punkt ggf. behilflich sein bzw. alle mir verfügbaren Materialen sichten, aufarbeiten (inkl. informelle Feinabstimmung)

9.1) Die Begleitdame erhält ein Informationsblatt mit allgemein zugänglichen Informationen über Besonderheiten im Escort betreffend z.B. Sperrbezirksverordnungen, Steuern, Sicherheit und Tipps für eine erfolgreiche Arbeit.( Keine Rechts- und Steuerberatung)

Bearbeitet von Ariane
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Gast Laferlein

 

8) Sicherheit

8.1) Die Agentur ist für die Dame während der Dates immer erreichbar.

8.2) Die Haftung der Agentur bezüglich der stetigen Erreichbarkeit ist für betriebsfremde Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

8.3) Die Dame verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Ausführung eines Dates Meldungen an die Agentur zu übermitteln, wie im Detail in einem der Begleitdame separat übergebenen Merkblatt geregelt. Wird eine solche Meldung von der Dame versäumt, so haftet sie in voller Höhe für seitens der Agentur nachgewiesene Fremdkosten einer wegen der Nichtmeldung veranlassten Sicherheitsmaßnahme.

 

So jetzt OK?

 

 

Finde ich gut gelöst...

 

Bei den Fotos sehe ich noch Probleme...

 

Es ist eigentlich auch im Sinne der Damen dass nicht die identischen Fotos bei "tausend" Agenturen im Netz herumschwirren. (Kopfgeldjäger im Doppelistungsthread z.B. :clown:)

 

Dem stimme ich zu.. zumal

Aus Sicht der Damen ist es "zielführender", wenn sie selbstbezahlte Bilder beliebig und nach eigenem Gusto verwenden können. Es ist nicht unbedingt einsahbar, warum eine Dame, welche sich bei mehreren Agenturen listen lassen will, zusätzlich Kosten haben soll, für die Anfertigung mehrerer unterschiedlicher Fotosätze.

 

ich solch eine Argumentation sehr differenziert sehe. (Achtung bewusst provokativ!) Das ist wieder dieses Thema "Konsumentenverhalten" Die Agenturen sollen alle Kosten tragen, die mit einer Vertragsvereinbarung entstehen und somit in das alleinige unternehmerische Risiko gehen. Selbständige Escortdamen sind ebenso Unternehmerinnen und müssen ebenso ein unternehmerisches Risiko tragen. Die Kostenargumentation lasse ich hier nicht wirklich gelten. Ich sehe es da tatsächlich wie Alf (man glaubt es kaum :zwinker:) verschiedene Fotos bei verschiedenen Agenturen (Wenn überhaupt mehrfach gelistet) sind m.E. zielführender für den Erfolg der Damen.

 

Aber letztendlich denke ich, ist dies ein Thema, dass vertraglich immer individuell geregelt werden wird.

Bearbeitet von Laferlein
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Das darf vielleicht der Entscheidung der Dame überlassen werden? Wir sprechen ja nur von Fotos, welche die Dame selbst bezahlt hat.

 

Im Falle, dass die Agentur die Fotos bezahlt hat, darf die Dame diese ja nicht für Listings bei anderen Agenturen verwenden. Also wenn die Agentur Exklusivfotos haben will, kann sie die ja selbst und auf eigene Kosten anfertigen ... :grins:

 

Insofern sehe ich keine Probleme und stelle mich einfach stur :denk:

 

Da bin ich auch stur...

 

Ich sehe nicht ein, dass ich vielleicht auch noch Lizenzgebühren für exklusive Verwendung von Fotos zahlen soll. Wir sind ja nicht bei der Caritas :teufel::grins:

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Tolle Arbeit Ihr, die sicher noch nicht ganz abgeschlossen ist!! Bin vertragsrechtlich leider nicht bewandert (war selbst nie Agenturdame und kenne gewisse Problematiken nur aus Sicht ehemaliger Agenturdamen, aber auch dichte Erfahrung aus Erzählungen einiger AgenturbetreiberInnen), erscheint mir nach zweifacher Durchsicht doch alles recht plausibel zu sein; das trocken Brot ist nicht einfach zu kauen.

Nur eine Frage: ist der "Ausschluss" einer Weisungsbefugnis von Agenturseite in Punkt 1.) hinreichend abgedeckt (durch die Formulierung "mit Zustimmung der Auftragsannahme der selbständigen Escortdame")? Ich frage vorsichtshalber.

 

Ja, ich denke das hinreichend klar und unmissverständlich, sogar sozusagen doppelt gemoppelt.

 

Könnte in einem Punkt ggf. behilflich sein bzw. alle mir verfügbaren Materialen sichten, aufarbeiten (inkl. informelle Feinabstimmung)

9.1) Die Begleitdame erhält ein Informationsblatt mit allgemein zugänglichen Informationen über Besonderheiten im Escort betreffend z.B. Sperrbezirksverordnungen, Steuern, Sicherheit und Tipps für eine erfolgreiche Arbeit.( Keine Rechts- und Steuerberatung)

 

Das wäre m.E. sicherlich toll! Könnte auch unabhängig von einem Agenturvertrag für Damen zum Abruf bereit gestellt werden. Und Agenturen könnten es auch im Rahmen der Arbeit oder auch als Informationsblatt nach 9.1) nutzen, wenn sie denn wollen. Sofern Du als Autorin zustimmst, natürlich.

 

Wichtig wäre dabei aber klar auf das Datum der Abfassung hinzuweisen, wenn nicht ein regelmäßiges Update beabsichtigt bzw. möglich ist. Und auch ein Hinweis auf keinerlei Haftung im Falle von Unrichtigkeiten.

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Könnte in einem Punkt ggf. behilflich sein bzw. alle mir verfügbaren Materialen sichten, aufarbeiten (inkl. informelle Feinabstimmung)

9.1) Die Begleitdame erhält ein Informationsblatt mit allgemein zugänglichen Informationen über Besonderheiten im Escort betreffend z.B. Sperrbezirksverordnungen, Steuern, Sicherheit und Tipps für eine erfolgreiche Arbeit.( Keine Rechts- und Steuerberatung)

 

Super Idee. Das könnte man im Anschluss an den Vertragsworkshop durchziehen.

 

Hätte selbst nicht geglaubt, wie konstruktiv im offenen "Schlagabtausch" hier öffentlich gearbeitet werden kann.

 

Hier auch Dank an meine "Lieblingsfeinde" :kiss:

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Wegen der Fotofrage.

 

Wenn jemand Fotos selbst bezahlt, geht er nach "normalem" Empfinden davon aus, damit tun und lassen zu können was er will. Deshalb wäre m.E. ein Verbot, solche selbstbezahlten Fotos auch für andere Agenturen zu verwenden, sozusagen "überraschend". Sowas "Überraschendes" gehört m.E. nicht in eine Art Mustervertrag.

 

Wenn eine Agentur möchte, dass eine Dame selbstbezahlte Fotos nicht auch bei einer anderen Agentur verwendet, kann sie das natürlich mit einer Dame diskutieren. Und wenn die Dame das wegen der Argumente nachvollziehen kann und zustimmt, dann wird sie es auch nicht als "unfair" empfinden, wenn das in einem konkreten Vertrag ergänzend so geregelt ist.

 

Deshalb meine ich, dass insofern die derzeitige Fassung des "Mustervertrages" unverändert bleiben sollte. Die exklusive Nutzung von seitens der Agentur bezahlten Fotos ist ja bereits vorgesehen und wohl auch angemessen.

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Alf, Dein Häkchen bei Laferlein als Zustimmung wertend :zwinker:, dann folgend die derzeitige Konsensfassung. Wem fällt noch etwas ein :schuechtern:?

 

Vereinbarung

 

1) Zweck der Vereinbarung

Die selbstständige Begleitdame beauftragt die Agentur mit der Vermittlung von Begleitanfragen an sie.

Die Agentur nimmt Buchungsanfragen über Begleitaufträge von potentiellen Kunden entgegen. Die Agentur teilt diese Informationen der betreffenden Begleitdame mit und fragt an, ob Zeit und Interesse besteht, den Auftrag des Kunden anzunehmen. Bei Zustimmung arrangiert die Agentur die Einzelheiten des Treffens mit dem Kunden. Die Verantwortung der Abwicklung des tatsächlichen Treffens liegt allerdings bei der Begleitdame. Die Agentur wirkt gerne, auf Anfrage des Kunden oder der Begleitdame, bei der Lösung eventueller Probleme mit.

 

2) Vertraulichkeit

2.1) Die Begleitdame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Gleiches gilt für der Begleitdame bekannt werdende Kenntnisse über interne organisatorische und finanzielle Vorgänge der Agentur, sowie Inhalte der vorliegenden Vereinbarung und eventueller Zusatzvereinbarungen. Des Weiteren verpflichtet sich die Begleitdame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Begleitdamen weiterzugeben.

2.2) Für Schäden die durch Indiskretion entstehen, haften die Verursacher vollumfänglich.

2.3) Das gleiche gilt, wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur Schaden erleidet.

2.4) Diese Vertraulichkeitsregelungen treten außer Kraft im Falle von gesetzlichen Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder Gerichten und im Falle einer akuten Gefahr für Leib und Leben.

 

3) Honorarabrechnung gegenüber dem Kunden

Die Begleitdame ist für die Abrechnung mit dem Kunden selbst verantwortlich. Sie hat die anfallenden Honorare bei Beginn dieser Vereinbarung der Agentur zur Vermittlungszwecken mitgeteilt, oder Einverständnis mit den seitens der Agentur vorgeschlagenen Honoraren erklärt.

 

4) Provisionszahlungen und Fälligkeit

4.1) Für die Vermittlung erhebt die Agentur nach jedem von der Agentur vermittelten und stattgefundenen Auftrag eine Provision von 30% des seitens der Begleitdame vereinnahmten Honorars bei einem der Begleitdame unbekanntem Kunden. Bei einer erstmaligen Wiederholungsvermittlung eines der Dame bekannten Kunden erhebt die Agentur eine Provision von 25% des Honorars und ab der zweiten Wiederholungsvermittlung nur noch eine Provision von 20% des Honorars.

alternativ:

4.1) Für die Vermittlung erhebt die Agentur nach jedem von der Agentur vermittelten und stattgefundenen Auftrag eine Provision von xx% (Vorschlag: ca. 30%) des seitens der Begleitdame vereinnahmten Honorars.

4.2) Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung durch die Agentur.

4.3) Provisionszahlungen der Begleitdame sind nur dann an die Agentur zu zahlen, wenn ein von der Agentur vermittelter Auftrag tatsächlich auch zur Ausführung gekommen ist.

4.4) Die Erhebung der Provision durch die Agentur erfolgt durch Ausstellung einer Provisionsrechnung an die Begleitdame. Die Begleitdame verpflichtet sich, die Agenturprovision spätestens 5 Tage nach Erhalt der Provisionsrechnung an die Agentur zu überweisen, bar auf das Agenturkonto einzuzahlen, mittels versicherter Briefsendung zu verschicken, oder persönlich gegen Quittung zu überbringen.

 

5) Profilerstellung, Werbung, Nutzungsrechte an Fotos, Kosten

5.1) Die Agentur verpflichtet sich dazu, die Kosten für Werbung und Anfertigung der Sedcard der Begleitdame zu übernehmen.

5.2) Die Begleitdame erteilt der Agentur die jederzeit widerrufliche Erlaubnis, mit ihre Person darstellenden Bildern, auch Teilansichten ihrer Person, im Internet und anderen Medien Werbung zu betreiben, ungeachtet ob die Bilder seitens der Begleitdame zur Verfügung gestellt, oder von Dritten im Auftrag der Agentur erstellt wurden. Die Begleitdame stimmt der Veröffentlichung ihres Profils nach einvernehmlicher Abstimmung des Profils zwischen Begleitdame und Agentur zu.

5.3) Sind die Shootingkosten für die zur Veröffentlichung durch die Agentur bestimmten Bilder der Dame von der Agentur bezahlt worden, so verpflichtet sich die Dame, eine eigene Nutzung dieser Bilder ausschließlich zu nicht-gewerblichen Zwecken auszuüben. Diese Bestimmung gilt über das Ende dieser Vereinbarung hinaus für x Jahre. Diese Beschränkung der Nutzungsrechte der Begleitdame entfällt, wenn und sobald die Begleitdame der Agentur die Shootingkosten bis zu einem Maximalbetrag von xxx Euro erstattet hat.

5.4) Aus Sicherheitsgründen, erstellt die Agentur ein Profil der Begleitdame, aus dem die persönlichen Daten, vor allem Name und Adresse, nicht für Dritte ersichtlich sind. Die Begleitdame wird in Werbung und anderen Veröffentlichungen nur mit einem Profilnamen veröffentlicht.

 

6) Unabhängige Vertragspartner

Die Tätigkeit der Begleitdame erfolgt auf selbstständiger Basis. Es bestehen zu keinem Zeitpunkt Verpflichtungen oder gar Bindungen zwischen Agentur und Begleitdame, die über die einer selbstständigen Tätigkeit hinausgehen.

 

7) Kündigung, Profil- und Werbungslöschung

7.1.) Diese Vereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne weitergehende Konsequenzen durch ein Kündigungsschreiben, versandt per einfacher Post oder Einwurfeinschreiben (paralleler Versand eines Scans des Kündigungsschreibens ist erwünscht, nicht jedoch Bedingung), aufgelöst werden.

7.2) Nach Beendigung dieser Vereinbarung, wird das Profil der Begleitdame innerhalb von x Wochen (Empfehlung: 1-2 Wochen) gelöscht. Wenn nichts anderes vereinbart ist (z.B. Model release) gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html. Alle zu dem Zeitpunkt bestehende relevante Werbung der Begleitdame wird mit Auflösung des Verhältnisses innerhalb von x Wochen (Empfehlung: 4 Wochen) von der Agentur entfernt.

 

8) Sicherheit

8.1) Die Agentur ist für die Dame während der Dates immer erreichbar.

8.2) Die Haftung der Agentur bezüglich der stetigen Erreichbarkeit ist für betriebsfremde Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

8.3) Die Dame verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Ausführung eines Dates Meldungen an die Agentur zu übermitteln, wie im Detail in einem der Begleitdame separat übergebenen Merkblatt geregelt. Wird eine solche Meldung von der Dame versäumt, so haftet sie in voller Höhe für seitens der Agentur nachgewiesene Fremdkosten einer wegen der Nichtmeldung veranlassten Sicherheitsmaßnahme.

 

9) Sonstiges

9.1) Die Begleitdame erhält ein Informationsblatt mit allgemein zugänglichen Informationen über Besonderheiten im Escort betreffend z.B. Sperrbezirksverordnungen, Steuern, Sicherheit und Tipps für eine erfolgreiche Arbeit.( Keine Rechts- und Steuerberatung)

9.2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Absätze der Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Absätze der Vereinbarung nicht.

9.3) Sofern zu dieser Vereinbarung eine Zusatzvereinbarung getroffen wird, haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang vor Bestimmungen der Zusatzvereinbarung, sofern die jeweiligen Bestimmungen sich widersprechen sollten. Jegliche Bestimmung einer Zusatzvereinbarung, welche über die vorliegende Vereinbarung hinausgehende Zahlungsverpflichtungen der Begleitdame begründet, ist unwirksam.

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Alf, Dein Häkchen bei Laferlein als Zustimmung wertend :zwinker:, dann folgend die derzeitige Konsensfassung. Wem fällt noch etwas ein :schuechtern:?

 

 

Zu deinen Methoden (fast) einseitige (leider auf mehrereren Seiten(Papierverschwendung)) Knebelverträge zu Lasten der Agenturen im Entwurf durchzuziehen, fällt mir eigentlich nur resigniertes Kopfnicken ein.

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Mir ist schon klar. dass das im Vertragsentwurf erwähnte zusätzliche 'Infoblatt' ein agenturinternes Dokument ist, Aber man darf es nicht unterschätzen.

Ich kenne Agenturen, die haben daraus eine richtige 'Doktorarbeit' gemacht, nicht selten 30-35 Seiten stark und attraktiv gebunden.. Da geht es nicht nur um den Sperrbezirk, man bekommt auch Tipps zu Kleidung und Make-up, Verhalten in Ausnahmesituationen und wie man Artischoken isst.

Dieser 'Leitfaden' für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die eigentliche Visitenkarte der Agentur.

Niemand möchte gerne, dass das dann kopiert wird.

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Auf Wunsch einige Beiträge in ein neues Thema verschoben, falls Beiträge vergessen wurden oder als wichtig erachtet werden um das Thema zu bereichern bitte eine PN mit genauem Beitragslink an mich. Danke.

 

Gute Idee, ein neues Thema aufzumachen. Allerdings dürften etliche Beiträge, die ebenfalls dazugehören, schon deshalb in Carolines Thread geblieben sein, um diesen nicht bis aufs Skelett zu entblößen. Um Historikern kommender Generationen die Rekonstruktionsarbeit etwas zu erleichtern, wäre es vielleicht sinnvoll, beide Themen eingangs mit einem Querverweis auf das je andere zu versehen.

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... und wie man Artischoken isst.

Dieser 'Leitfaden' für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die eigentliche Visitenkarte der Agentur.

Niemand möchte gerne, dass das dann kopiert wird.

 

Meinst du mich? Dann sprich mich doch direkt an.

Mich interessieren keine Agentur-internen Leitfäden oder Material, womit andere Leute Escorts kostenpflichtig beraten.

 

Ich schreibe derzeit eh an einem Escort-Guide auf der Grundlage der Bibliothek der virtuellen Sexworker Akademie; dieser Guide wird Informationen zu Steuern, Gesundheit, Sicherheit umfassen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Open Source Dokument. Da interessieren mich weniger Make-Up und Artischocken. Für das kopieren sind andere zuständig.

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Meinst du mich? Dann sprich mich doch direkt an.

Mich interessieren keine Agentur-internen Leitfäden oder Material, womit andere Leute Escorts kostenpflichtig beraten.

 

Ich schreibe derzeit eh an einem Escort-Guide auf der Grundlage der Bibliothek der virtuellen Sexworker Akademie; dieser Guide wird Informationen zu Steuern, Gesundheit, Sicherheit umfassen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Open Source Dokument. Da interessieren mich weniger Make-Up und Artischocken. Für das kopieren sind andere zuständig.

 

Richtig: Wir haben zunächst einen leider unvollständigen Leitfaden, der diese wichtigen allgemein zugängliche Informationen über wichtige Dinge wie von Dir erwähnt enthält. Und den darf jeder kopieren.

 

Ein weiteres Papier ist dann noch mit persönlichen Tipps zum Erfolg.

Vorsicht könnte Satire enthalten!!!

 

Wieviel cm gehen als Mini durch...

Welche Lippenstiftfarbe ist gerade in oder gefragt

Wie blase ich ohne dass er platzt

Wo ungefähr finde ich beim Mann der Penis

Was mache ich damit wenn ich die Stecknadel im Heuhaufen gefunden habe

Unfallfreies Laufen mit Hellheels

7 Sätze stolperfreier Smalltalk in allen Lebenslagen

Was ist eine Besetzungscouch und wie oft muss sie neu überzogen werden

Wie vermarkte ich nach Abschluss meiner Karriere meine Memoiren

etc. etc

Bearbeitet von alfder
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Meinst du mich? Dann sprich mich doch direkt an.

Mich interessieren keine Agentur-internen Leitfäden oder Material, womit andere Leute Escorts kostenpflichtig beraten.

 

Ich schreibe derzeit eh an einem Escort-Guide auf der Grundlage der Bibliothek der virtuellen Sexworker Akademie; dieser Guide wird Informationen zu Steuern, Gesundheit, Sicherheit umfassen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Open Source Dokument. Da interessieren mich weniger Make-Up und Artischocken. Für das kopieren sind andere zuständig.

 

Nein Ariane, ich meinte definitiv nicht Dich. Ich hatte keine Ahnung, dass Du an so einem Projekt arbeitest. OK ?

 

---------- Post added at 00:21 ---------- Previous post was at 00:14 ----------

 

Richtig: Wir haben zunächst einen leider unvollständigen Leitfaden, der diese wichtigen allgemein zugängliche Informationen über wichtige Dinge wie von Dir erwähnt enthält. Und den darf jeder kopieren.

 

Ein weiteres Papier ist dann noch mit persönlichen Tipps zum Erfolg.

Vorsicht könnte Satire enthalten!!!

 

Wieviel cm gehen als Mini durch...

Welche Lippenstiftfarbe ist gerade in oder gefragt

Wie blase ich ohne dass er platzt

Wo ungefähr finde ich beim Mann der Penis

Was mache ich damit wenn ich die Stecknadel im Heuhaufen gefunden habe

Unfallfreies Laufen mit Hellheels

7 Sätze stolperfreier Smalltalk in allen Lebenslagen

Was ist eine Besetzungscouch und wie oft muss sie neu überzogen werden

Wie vermarkte ich nach Abschluss meiner Karriere meine Memoiren

etc. etc

 

Na ja, also Satire schön und gut. Aber es ist absolut nachvollziehbar, dass unter den Begriff 'High Class' auch Tipps zu richtigem Make-up, Tischmanieren, Weinkunde und mehr dieser Art passen. Ich finde das absolut in Ordnung.

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Gute Idee, ein neues Thema aufzumachen. Allerdings dürften etliche Beiträge, die ebenfalls dazugehören, schon deshalb in Carolines Thread geblieben sein, um diesen nicht bis aufs Skelett zu entblößen. Um Historikern kommender Generationen die Rekonstruktionsarbeit etwas zu erleichtern, wäre es vielleicht sinnvoll, beide Themen eingangs mit einem Querverweis auf das je andere zu versehen.

 

Ja, das hätte mir beim Lesen älterer Theads auch geholfen.

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Na ja, also Satire schön und gut. Aber es ist absolut nachvollziehbar, dass unter den Begriff 'High Class' auch Tipps zu richtigem Make-up, Tischmanieren, Weinkunde und mehr dieser Art passen. Ich finde das absolut in Ordnung.

 

Richtig!!! Aber das ist dann wirklich agenturintern und sehr spezifisch und wie du sagtest nicht für die Konkurrenz gedacht, sondern auch Betriebskapital, gerade, wenn man Nischenmärkte bedient. Deshalb habe ich das auch von den allgemeinen aber auch wichtigen Dingen getrennt.

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Nein Ariane, ich meinte definitiv nicht Dich. Ich hatte keine Ahnung, dass Du an so einem Projekt arbeitest. OK ?

 

Aha. Ich hatte ja auch nur zu 9.1) zwei Beiträge zuvor ein Angebot gemacht.

 

Aber ehrlich gesagt, reichts mir hier schon wieder; werde weiter meine Publikationen anderswo veröffentlichen und meinen sonstigen Content ebenfalls. Dort bekomme ich wenigstens engagiertes Feedback von Escorts & Anverwandten, die nicht in allem ein Verwertungsinteresse sehen.

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Aha. Ich hatte ja auch nur zu 9.1) zwei Beiträge zuvor ein Angebot gemacht.

 

Aber ehrlich gesagt, reichts mir hier schon wieder; werde weiter meine Publikationen anderswo veröffentlichen und meinen sonstigen Content ebenfalls. Dort bekomme ich wenigstens engagiertes Feedback von Escorts & Anverwandten, die nicht in allem ein Verwertungsinteresse sehen.

 

Sehr schade! Ehrlich!

 

Ich hab auch kein Verwertungsinteresse (Kam mit unseren bisherigen Verträgen gut zurecht und die Damen auch) an z.B. den Musterverträgen, finde es trotzdem gut dass an solchen open source Projekten gearbeitet wird, egal auf welcher Plattform und unabhängig von materiellen Interessen.

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Aha. Ich hatte ja auch nur zu 9.1) zwei Beiträge zuvor ein Angebot gemacht.

 

Aber ehrlich gesagt, reichts mir hier schon wieder; werde weiter meine Publikationen anderswo veröffentlichen und meinen sonstigen Content ebenfalls. Dort bekomme ich wenigstens engagiertes Feedback von Escorts & Anverwandten, die nicht in allem ein Verwertungsinteresse sehen.

 

Ich habe kein Verwertungsinteresse. Habe keine Agentur und bin kein Escort. Und was ich nicht gelesen habe kann ich auch nicht kommentieren. Beleidigte Leberwurst !

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Aber ehrlich gesagt, reichts mir hier schon wieder; werde weiter meine Publikationen anderswo veröffentlichen und meinen sonstigen Content ebenfalls. Dort bekomme ich wenigstens engagiertes Feedback von Escorts & Anverwandten, die nicht in allem ein Verwertungsinteresse sehen.

 

Hey, Ariane, Aufgeben gilt nicht, das tun nur Mädchen ... :zwinker::lach:

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Kaum liest man mal 2 Tage nicht, verpasst man, dass das Grundkorsett der eigenen Agenturvereinbarung zur Diskussionsgrundlage wurde. Da hier von Ariane Verwertungsinteressen erwähnt wurden, möchte ich als Miturheber der Ursprungsvereinbarung diese, mit vorausgesetzter Erlaubnis von Alfder dem anderen Miturheber, der Public Domain zuführen, allerdings nur unter der Bedingung, dass alle hier erarbeiteten Lösungen und eine eventuell finale Ausfertigung ebenfalls Gemeingut wird und von jedem frei und ohne Beschränkung benutzt werden darf.

 

 

Nun ein paar Bemerkungen:

 

Die Intention dieser Vereinbarung war, eine allgemein für beide Seiten verständliche Grundlage der Zusammenarbeit zu erstellen. Die legale Nichtangreifbarkeit ist gar nicht gewollt gewesen, da wir davon ausgehen, dass wir Probleme nicht mit Anwälten sondern mit Kommunikation lösen wollen. Die Vereinbarung wurde im Beispiel von Escort Begleitung schon geraume Male verändert, ohne das die jeweilige Version der Bestandsdamen ihre Gültigkeit verloren hat. Dies ist einfach der Erfahrung geschuldet, die wir im täglichen Umgang miteinander erworben haben.

 

Bezüglich der Sicherheit, händigen wir der Dame eine Sicherheitsbelehrung aus, die gesondert unterschrieben werden muss. Hier wird im Detail auf die Sicherheit und die jeweiligen Schritte eingegangen und diese werden aus Sicherheitsgründen natürlich nicht veröffentlicht.

 

Den Absatz über Diskretion und die Vertragsstrafe haben wir nicht nur deshalb aufgenommen, um die Damen vom Betrügen abzuhalten, sondern und vor allem auch, um die Damen zu schützen. Die Nummer ist schnell mal weitergegeben und das die Herren gerne mal ihre Visitenkarten verteilen ist leider eine Tatsache. Leider haben wir in der Zeit jetzt schon die Erfahrung machen müssen, bzw. einige Damen, das der netteste Mann und liebevollste Liebhaber auch der gemeinste und hinterlistigste Stalker sein kann. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kommen sie dann zur Agentur und suchen Hilfe, für die es dann meistens leider zu spät ist. Da helfen nur noch Polizei und Anwälte. Wieder gilt in jedem Fall frühzeitige Kommunikation und einer Dame die sich in den Kunden verliebt und umgekehrt und die jenseits der Escortwelt eine Beziehung eingehen wollen, werden wir bestimmt nicht im Wege stehen.

 

Mit dem Ansatz der genauen Gliederung und Paragraphen kann ich mich nie anfreunden, aber die kann ich ja dann für unsere Version rauslöschen ;)

 

In diesem Sinne, noch einen fruchtbaren Erfahrungsaustausch.

Bearbeitet von Andy-Tech

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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