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Agentur - Modell Mustervertrag Erarbeitung


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Ob es nun der Gesetzeslage anzulasten ist oder überständigen Traditionen der Milieuprostitution (an die die Gesetze wiederum teilweise anschließen): Das gängige Verhältnis Agenturdame/Agentur setzt für beide Beteiligte und für alle drei Betroffenen falsche Anreize, nämlich für die Dame, die Agentur übers Ohr zu hauen, für den Bucher, die Dame dazu anzustiften, und für die Agentur, dem mit fragwürdigen Mitteln vorzubeugen, nämlich mit dem Anspruch auf möglichst vollständige Kontrolle über Kontaktanbahnung bzw. Kontaktaufnahme.

 

Der Pferdefuß zeigt sich auch in Alfs Modellvertrag, nämlich in der Klausel, die die Dame auf Diskretion im Umgang auch mit ihren eigenen Daten verpflichtet. Diese Klausel scheint mir schon deshalb nicht anzugehen, weil sie eine Verpflichtung zur Exklusivität einschließt. Sie hindert z.B. eine parallel als Independent tätige Anbieterin daran, einen über die Agentur akquirierten Kunden auf ihre eigene HP hinzuweisen und auf dieser Kontaktschiene ggf. dann nach ihrem eigenen Gusto mit ihm zu verfahren.

 

Eine Ermäßigung der Provision bei Wiederholungsbuchungen mildert das Problem zwar, löst es aber nicht im Kern. Spätestens nach dem zehnten Treffen werden sich auch in diesem Fall Dame und Kunde fragen, wozu sie eigentlich die Agentur noch brauchen.

 

Sauber wäre eine Lösung nach dem Baukastenprinzip. Die Agentur bietet ihre Dienstleistungen (Werbung, Vermittlung, Arrangement, Covern, Fahrdienst) nicht im Bündel an, sondern so, daß die Auftraggeberin sich das für sie bzw. ihren jeweiligen Kunden passende Paket selbst zusammenstellen kann, und zwar zu einem festen Preis für jedes Modul. Die Agentur kalkuliert, wieviel sie für das einzelne Modul verlangen muß, und die Anbieterin kann entscheiden, welches Modul sie in Anspruch nehmen will und welches nicht.

 

Damit ist die Grundvoraussetzung für Ehrlichkeit erfüllt, nämlich eine faire und offene Preisbildung. Eine Anbieterin z.B., die selbst entschieden hat, daß sie sich von einem bestimmten Kunden nicht direkt kontaktieren lassen will, wird diesem nur den Vogel zeigen, wenn er erklärt, die Vermittlung durch die Agentur sei doch eigentlich überflüssig.

 

Funktionieren kann so etwas natürlich nur, wenn die Escortdame als Auftraggeberin tatsächlich auch als Auftraggeberin auftritt, da hat Achim recht. Dazu gehört z.B., daß sie die Kosten fürs Fotoshooting selbst aufbringt, sich den eventuell erforderlichen Kredit jedenfalls nicht von der Agentur geben läßt.

Bearbeitet von Bloßeinbesucher
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@Alfder

 

Die Basis für die Abrechnung ist also das von Kunden an die Dame bezahlte Honorar.

Wie sieht es dann mit Rabatten aus? In welchem Rahmen darf die Agentur da agieren?

Und die Anzahlungen des Kunden an die Agentur?

Diese Dreiecksbeziehung mit unterschiedlichen Zahlbeträgen und Zeitpunkten ist sehr schwer zu überblicken. Harter Job für euren Buchhalter.

 

Der einzige Beleg den die Dame hat ist der Einzahlungsbeleg und der geht nach meiner eigenen, leidvollen Erfahrung schnell verloren. Dann laufen eure Steuererklärungen auseinander und das gibt Ärger.

 

Ich würde eher pro Vorgang eine Abrechnung erstellen, Honorar, Rabatt und Provision ausweisen und die Fälligkeit auf diese Abrechnung beziehen. Damit habt ihr eine gemeinsame Dokumentenbasis.

 

Klingt zunächst kompliziert, ist es aber nicht.

 

Rabatte sind nicht gerade üblich und wenn zum Bsp. im Rahmen eines Specials gibt es die auf Wunsch einer Dame oder die Agentur trägt diesen mit ihrer Provision.

 

Abrechnungen werden am besten immer für jede einzelne Buchung gemacht (Übersichtlicher)

 

Anzahlungen an die Agentur werden treuhänderisch angenommen und an die Dame überwiesen.

 

Die Bemessungsgrundlage für die Provision ist das Bruttohonorar

 

Beispiel: mit 20% nbei 2. Wiederholungsbuchung (liegt mir grad so vor)

 

1000.-- Honorar

 

Provision 200.-- Brutto

 

Rechnung der Agentur an die Dame

 

Für die Vermittlung am ... in ... erlauben wir uns 200.-- zu berechnen

 

Rechnungsbetrag (netto) 168,07

19% Umsatzsteuer 31,93

------------------------------------------

Rechnungsbetrag brutto 200.--

 

Da die meisten Damen die Kleinunternehmerregelung haben bleibt die USt. Last für die Provision bei der Agentur.

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1. Modifizierung des Beispiels

 

Vereinbarung

 

Die selbstständige Begleitdame beauftragt die Agentur mit der Vermittlung von Begleitanfragen an sie.

Die Agentur nimmt Buchungsanfragen über Begleitaufträge von potentiellen Kunden entgegen. Die Agentur teilt diese Informationen der betreffenden Begleitdame mit und fragt an, ob Zeit und Interesse besteht, den Auftrag des Kunden anzunehmen. Bei Zustimmung arrangiert die Agentur die Einzelheiten des Treffens mit dem Kunden. Die Verantwortung der Abwicklung des tatsächlichen Treffens liegt allerdings bei der Begleitdame. Die Agentur wirkt gerne, auf Anfrage des Kunden oder der Begleitdame, bei der Lösung eventueller Probleme mit.

 

Die Begleitdame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Des weiteren verpflichtet sich die Begleitdame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Begleitdamen weiterzugeben. Für Schäden die durch Indeskretion entstehen haften die Verursacher vollumfänglich. Das gleiche gilt wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur schaden erleidet.

 

Die Begleitdame ist für die Abrechnung mit dem Kunden selbst verantwortlich. Sie hat die anfallenden Honorare bei Beginn dieser Vereinbarung der Agentur zur Vermittlungszwecken mitgeteilt. Für die Vermittlung erhebt die Agentur, nach jeder stattgefundenen Abrechnung mit dem Kunden eine Provision von 30% des Honorars bei einem der Begleitdame unbekanntem Kunden. Bei einer erstmaligen Wiederholungsvermittlung eines der Dame bekannten Kunden erhebt die Agentur eine Provision von 25% des Honorars und ab der zweiten Wiederholungsvermittlung nur noch eine Provision von 20% des Honorars.

Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung durch die Agentur.

Die Begleitdame verpflichtet sich, die Agenturprovision spätestens 5 Tage nach jeder Abrechnung mit dem Kunden an die Agentur zu überweisen , mittels versicherter Briefsendung zu verschicken, oder persönlich gegen Quittung zu überbringen.

 

Die Agentur verpflichtet sich dazu, die Kosten für Werbung und Anfertigung der Sedcard der Begleitdame zu übernehmen. Die Begleitdame erteilt der Agentur die Erlaubnis, mit ihren Bildern im Internet und anderen Medien Werbung zu betreiben. Die Begleitdame stimmt der Veröffentlichung ihres Profils zu. Nach Beendigung dieser Vereinbarung, wird das Profil der Begleitdame zeitnah gelöscht, falls diese es wünscht. Wenn nichts anderes vereinbart ist (z.B. Model release) gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

 

Aus Sicherheitsgründen, erstellt die Agentur ein Profil der Begleitdame, aus dem die persönlichen Daten, vor allem Name und Adresse, nicht für Dritte ersichtlich sind. Die Begleitdame wird in Werbung und anderen Veröffentlichungen nur mit einem Profilnamen veröffentlicht.

 

Die Tätigkeit der Begleitdame erfolgt auf selbstständiger Basis. Es bestehen zu keinem Zeitpunkt Verpflichtungen oder gar Bindungen zwischen Agentur und Begleitdame, die über die einer selbstständigen Tätigkeit hinausgehen. Diese Vereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne weitergehende Konsequenzen formlos, schriftlich aufgelöst werden. Alle zu dem Zeitpunkt bestehende relevante Werbung der Begleitdame wird mit Auflösung des Verhältnisses in angemessener Zeit von der Agentur entfernt.

 

Die Begleitdame erhält ein Informationsblatt mit allgemein zugänglichen Informationen über Besonderheiten im Escort betreffend z.B. Sperrbezirksverordnungen, Steuern, Sicherheit und Tipps für eine erfolgreiche Arbeit.( Keine Rechts- und Steuerberatung) Die Agentur ist für die Dame und den Kunden während der Dates immer erreichbar.

 

Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Absätze der Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Absätze der Vereinbarung nicht.

Bearbeitet von alfder
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Zufällig ich auch (MS).

 

Und Neukunden, die eine Agentur der Dame vermittelt hat und die die Agentur dann verliert weil das Folgetreffen ohne diese stattdinden soll, das ist Abwerbung. Was sonst ?

 

Wer sagt denn, dass die direkte Buchung ohne Agentur laufen soll? Wenn ich die Dame kontaktiere und direkt ein Date mit ihr vereinbare, dann ist es ihre Obliegenheit ihre Agentur davon zu unterrichten.

 

Die einzige Frage ist, ob das beide Parteien wollen. Die sollte aber ohne pauschalen Betrugsvorwurf diskutiert werden.

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Für andere Brachen verfügbar ja - als Freiberufler. Aber wie schaut es mit Selbständigkeit aus?

Wer freiberuflich agiert, muss auch für andere agieren dürfen - sonst haben wir wieder die Scheinselbständigkeit - aber was ist, wenn sich jemand selbständig macht?

Ansich ist es doch so, dass man Firmeninternes Wissen nicht mitnehmen darf - das wäre im Fall einer Escortlady sogenannte Kundendaten.

 

Wenn sie nun eine Independent-Seite hat und Kunden finden sie im Netz, dann ok - sie hat nicht abgeworben.

Anders sehe ich es, wenn sie Kunden gezielt "mitnimmt".

 

Das Problem ist, daß diese beiden Fälle nicht voneinander unterscheidbar sind: jedenfalls nicht für die Agentur.

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Der Pferdefuß zeigt sich auch in Alfs Modellvertrag, nämlich in der Klausel, die die Dame auf Diskretion im Umgang auch mit ihren eigenen Daten verpflichtet.

 

Genau so ist es. Was mich besonders wundert ist, dass auch von Alfder unter dem Deckmantel von Diskretion und Sicherheit versucht und wohl auch erreicht wird, die persönlichen Rechte von Escortdamen zugunsten der Agentur vertraglich einzuschränken. Ich dachte bisher, Alfder setzt sich besonders für Rechte von Prostituierten ein. Dieser Einsatz scheint aber bei den Interessen von Agenturen (und damit seinen eigenen) zu enden.

Bearbeitet von texasrancher
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Noch ein paar konstruktive Vorschläge, dann könnte man einen Mustervertrag, den jeder persönlich anpassen und ändern kann in Rekordzeit durchwinken.

 

Schön wäre es wenn das Ganze auf eine DIN A4 Seite passen würde.

 

Hab mir grad den 8 seitigen Vertrag einer nicht mehr existierenden Agentur (verfasst von einem Fachanwalt) reingezogen.

Hab ihn nicht verstanden :lach:

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@Alfder

"...Abrechnung mit dem Kunden eine Provision von 30% des Honorars bei einem der Begleitdame unbekanntem Kunden."

 

Im Sinn ist doch eher "...einem von der Agentur erstmals vermittelten Kunden" gemeint. Oder wie handhabst du die erstmalige Vermittlung eines, der Dame aus früherer Tätigkeit bekannten, Kunden?

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Wer sagt denn, dass die direkte Buchung ohne Agentur laufen soll? Wenn ich die Dame kontaktiere und direkt ein Date mit ihr vereinbare, dann ist es ihre Obliegenheit ihre Agentur davon zu unterrichten.

 

Die einzige Frage ist, ob das beide Parteien wollen. Die sollte aber ohne pauschalen Betrugsvorwurf diskutiert werden.

 

Das setzt ja voraus, dass Du die Telefonnummer oder Emailadresse der Dame hast. Bei einer Diskretionsvereinbarung erhalten Kunden solche Daten nicht.

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Genau so ist es. Was mich besonders wundert ist, dass auch von Alfder unter dem Deckmantel von Diskretion und Sicherheit versucht und wohl auch erreicht wird, die persönlichen Rechte von Escortdamen zugunsten der Agentur vertraglich einzuschränken. Ich dachte bisher, Alfder setzt sich besonders für Rechte von Prostituierten ein. Dieser Einsatz scheint aber bei den Interessen von Agenturen (und damit seinen eigenen) zu enden.

 

Der Absatz im Modellvertrag ist geändert und wartet auf weiteren input. Im Sinne der Sache äussere ich mich jetzt nicht zu deinen sehr persönlichen Seitenhieben.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:39 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:36 Uhr ----------

 

@Alfder

"...Abrechnung mit dem Kunden eine Provision von 30% des Honorars bei einem der Begleitdame unbekanntem Kunden."

 

Im Sinn ist doch eher "...einem von der Agentur erstmals vermittelten Kunden" gemeint. Oder wie handhabst du die erstmalige Vermittlung eines, der Dame aus früherer Tätigkeit bekannten, Kunden?

 

Gemeint ist damit, dass jede Dame für Wiederholungsbuchungen einen Bonus bei der Provision erhält. (Belohnungsprinzip für Treue und gute Leistung)

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Für andere Brachen verfügbar ja - als Freiberufler. Aber wie schaut es mit Selbständigkeit aus?

Wer freiberuflich agiert, muss auch für andere agieren dürfen - sonst haben wir wieder die Scheinselbständigkeit - aber was ist, wenn sich jemand selbständig macht?

Ansich ist es doch so, dass man Firmeninternes Wissen nicht mitnehmen darf - das wäre im Fall einer Escortlady sogenannte Kundendaten.

 

Wenn sie nun eine Independent-Seite hat und Kunden finden sie im Netz, dann ok - sie hat nicht abgeworben.

Anders sehe ich es, wenn sie Kunden gezielt "mitnimmt".

 

Ja, da hast Du Recht. Grundsätzlich kann man nicht verhindern, dass ein ehemaliger Mitarbeiter seine ERFAHRUNGEN mitnimmt und diese darf er dann auch selbstverständlich nutzen. Anders ist es mit ArbeitsERGEBNISSEN. Diese zu nutzen ist illegal. Dies hat seinerzeit Lopez bei VAG zu Fall gebracht, als man ihm nachweisen konnte, dass er und seine 12 "Krieger" Dokumente von GM mitnahmen.

Auch die direkte Ansprache von Kunden ist nicht illegal. Die Nutzung der Agenturdatenbank zu diesem Zwecke schon.

Die Agenturdame baut sich durch ihr Engagement ja auch einen persönlichen Wert auf. Ihre Kunden sind mgl. begeistert von ihr. Das ist ihr Kapital und das darf sie nach ausscheiden auch nutzen. Illegal wird's erst dann, wenn sie über die Agenturdatenbank Kunden anspricht, die sie vorher nicht kannte.

Diese Fragestellung ist typisch für Vertriebsmitarbeiter die das Unternehmen wechseln. Die klappern in den ersten Wochen erstmal ihre Kunden ab. Solange es IHRE Kunden sind ist das kein Problem. Zum Problem wird es erst wenn sie bei Kunden ihrer ehemaligen Kollegen auftauchen. Aber hier ist der Nachweis natürlich sehr schwer.

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Der Absatz im Modellvertrag ist geändert und wartet auf weiteren input. Im Sinne der Sache äussere ich mich jetzt nicht zu deinen sehr persönlichen Seitenhieben.

 

Die Einschränkung der Verfügungsgewalt über die eigenen persönlichen Daten der Begleitdame ist in deinem modifizierten Vertrag immer noch vorgesehen, auch wenn die Vertragsstrafe gestrichen wurde. Wie ist denn diese Einschränkung anders zu interpretieren?

 

Statt solcher Einschränkungen von persönlichen Rechten der Begleitdame wäre eine faire Vertragsgestaltung über mögliche direkte Anschlussdates ehrlicher.

 

Übrigens kann ich kein Sicherheitsrisiko bei der Weitergabe von einer anonymisierten Mobiltelefon-Nummer oder Email-Adresse der Begleitdame erkennen. Es bleibt dabei: ein entsprechende vertragliches Verbot dient einzig und allein der Verhinderung der direkten Kontaktaufnahme von Kunde und Begleitdame und nicht der Sicherheit oder Diskretion.

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1. Modifizierung des Beispiels

 

...

 

Des weiteren verpflichtet sich die Begleitdame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Begleitdamen weiterzugeben. Für Schäden die durch Indeskretion entstehen haften die Verursacher vollumfänglich...

 

Gilt das auch für Schäden, die der Agentur aufgrund von Indiskretion (private Kontaktdaten/Hinweis auf eigene HP) der Begleitdame entstehen (Provisionsausfall)? Dann ist die Problematik der Konventionalstrafe nur verschoben, aber nicht beseitigt.

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Fairer Umgang miteinander lässt sich mit keinem Vertrag sicherstellen. Wenn ich den Vertrag hervorkramen muss, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Letztendlich braucht man den Vertrag nur für das Gericht. Am besten ist eine gute Menschenkenntnis und eigenes faires Verhalten. Das letzte beinhaltet von Seiten der Agentur jedoch keine fragwürdigen Vertragsinhalte.

 

Es war mir klar, dass dieser Vertragsentwurf auch Kritik hervorruft und aus Kritik kann man auch lernen und positive Schlüsse ziehen. Dein Polemisieren finde ich zum Kotzen und werde mit DIR diesbezügliche auch keine Meinungen mehr austauschen.

 

Danke an die Leute, die konstruktiv mitgewirkt haben und vielleicht auch noch mitwirken werden.

 

Für mich persönlich ist ein Agenturvertrag ein Spiegel der Philosophie einer Agentur. Nicht mehr und nicht weniger. Die Durchsetzung von Verträgen vor Gericht? Mir ist noch kein Fall bekannt und kein Urteil, da in dieser Branche kaum jemand vor Gericht zieht.

 

Ich setze immer noch auf Handschlag und Vertrauen und bin damit bisher meist gut gefahren. Wenn mich jemand bescheisst, ziehe ich meine persönlichen Konsequenzen und beende die Geschäftsbeziehung ganz einfach. Die Wahrscheinlichkeit dass ein Beschiss oder Missbrauch des Vertrauens aufkommt ist sehr gross und steht in keinem Verhältnis zu dem was unter dem Strich übrig bleibt.

Bearbeitet von alfder
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Es war mir klar, dass dieser Vertragsentwurf auch Kritik hervorruft und aus Kritik kann man auch lernen und positive Schlüsse ziehen. Dein Polemisieren finde ich zum Kotzen und werde mit DIR diesbezügliche auch keine Meinungen mehr austauschen.

 

Danke an die Leute, die konstruktiv mitgewirkt haben und vielleicht auch noch mitwirken werden.

 

Für mich persönlich ist ein Agenturvertrag ein Spiegel der Philosophie einer Agentur. Nicht mehr und nicht weniger. Die Durchsetzung von Verträgen vor Gericht? Mir ist noch kein Fall bekannt und kein Urteil, da in dieser Branche kaum jemand vor Gericht zieht.

 

Ich setze immer noch auf Handschlag und Vertrauen und bin damit bisher meist gut gefahren. Wenn mich jemand bescheisst, ziehe ich meine persönlichen Konsequenzen und beende die Geschäftsbeziehung ganz einfach. Die Wahrscheinlichkeit dass ein Beschiss oder Missbrauch des Vertrauens aufkommt ist sehr gross und steht in keinem Verhältnis zu dem was unter dem Strich übrig bleibt.

 

Da hast Du völlig Recht. Gute Verträge dienen vordergründig nicht dazu eine bessere Verhandlungsposition zu erreichen, sondern zu einer gemeinsamen und abgestimmten Haltung. Danach können sich alle Beteiligte richten und vermeiden Konflikte.

Deshalb ist es wichtig sich klar und unmissverständlich auszudrücken. Und kommt es dann zu Diskussionen, dann findet man auch leichter wieder zusammen.

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Einfach schnell ein paar Anmerkungen und Anregungen beim Durchlesen (aus meiner persönlichen Sicht) und alles andere als vollständig.

 

1. Modifizierung des Beispiels

 

Vereinbarung

 

Die selbstständige Begleitdame beauftragt die Agentur mit der Vermittlung von Begleitanfragen an sie.

Die Agentur nimmt Buchungsanfragen über Begleitaufträge von potentiellen Kunden entgegen. Die Agentur teilt diese Informationen der betreffenden Begleitdame mit und fragt an, ob Zeit und Interesse besteht, den Auftrag des Kunden anzunehmen. Bei Zustimmung (wessen? Kunde oder Dame oder beide?) arrangiert die Agentur die Einzelheiten des Treffens mit dem Kunden. Die Verantwortung der Abwicklung des tatsächlichen Treffens liegt allerdings bei der Begleitdame. Dieser Satz hat die folgende Wirkung: die Agentur kann von der Dame die Provision in jedem Fall verlangen, auch wenn das Date nicht erfolgte. Feines Geschäftsmodell für eine Gauneragentur (hier sicherlich nicht beabsichtigt), der Dame werden Fantasiedates mitgeteilt, jedesmal muss die Dame Provision zahlen .... Die Agentur wirkt gerne, auf Anfrage des Kunden oder der Begleitdame, bei der Lösung eventueller Probleme mit.

 

Die Begleitdame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Des weiteren verpflichtet sich die Begleitdame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Begleitdamen weiterzugeben. Für Schäden die durch Indeskretion entstehen haften die Verursacher vollumfänglich. Das gleiche gilt wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur schaden erleidet. Die Dame sollte mit ihren persönlichen Daten tun können, was sie will. Die Vertragsstrafe sollte m.E. beidseitig sein. Beispielformulierung: "Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsausübung voneinander erhaltenen Informationen über persönliche Daten vertraulich zu behandeln. Verstößt eine Partei gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung, so hat sie der anderen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von xxxx zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt unabhängig von einer Vertragsstrafenzahlung vorbehalten."

 

Die Begleitdame ist für die Abrechnung mit dem Kunden selbst verantwortlich. Sie hat die anfallenden Honorare bei Beginn dieser Vereinbarung der Agentur zur Vermittlungszwecken mitgeteilt. Für die Vermittlung erhebt die Agentur, nach jeder stattgefundenen Abrechnung mit dem Kunden eine Provision von 30% des Honorars bei einem der Begleitdame unbekanntem Kunden. Bei einer erstmaligen Wiederholungsvermittlung eines der Dame bekannten Kunden erhebt die Agentur eine Provision von 25% des Honorars und ab der zweiten Wiederholungsvermittlung nur noch eine Provision von 20% des Honorars.

Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung durch die Agentur.

Die Begleitdame verpflichtet sich, die Agenturprovision spätestens 5 Tage nach jeder Abrechnung mit dem Kunden an die Agentur zu überweisen , mittels versicherter Briefsendung zu verschicken, oder persönlich gegen Quittung zu überbringen.

 

Die Agentur verpflichtet sich dazu, die Kosten für Werbung und Anfertigung der Sedcard der Begleitdame zu übernehmen. Die Begleitdame erteilt der Agentur die jederzeit widerrufliche Erlaubnis, mit ihren Bildern im Internet und anderen Medien Werbung zu betreiben. Die Begleitdame stimmt der Veröffentlichung ihres Profils zu. M.E. besser: Die Agentur unterbreitet der Begleitdame einen Vorschlag für ein Profil. Nach Zustimmung der Begleitdame erfolgt die Veröffentlichung des vorgeschlagenen Profils. Nach Beendigung dieser Vereinbarung, wird das Profil der Begleitdame zeitnah (wischiwaschi Formulierungen sind m.E. weniger hilfreich. 14 Tage sollten ausreichen) gelöscht, falls diese es wünscht. Wenn nichts anderes vereinbart ist (z.B. Model release) gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

 

Aus Sicherheitsgründen, erstellt die Agentur ein Profil der Begleitdame, aus dem die persönlichen Daten, vor allem Name und Adresse, nicht für Dritte ersichtlich sind. Die Begleitdame wird in Werbung und anderen Veröffentlichungen nur mit einem Profilnamen veröffentlicht.

 

Die Tätigkeit der Begleitdame erfolgt auf selbstständiger Basis. Es bestehen zu keinem Zeitpunkt Verpflichtungen oder gar Bindungen zwischen Agentur und Begleitdame, die über die einer selbstständigen Tätigkeit hinausgehen. Diese Vereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne weitergehende Konsequenzen formlos, schriftlich aufgelöst werden. Alle zu dem Zeitpunkt bestehende relevante Werbung der Begleitdame wird mit Auflösung des Verhältnisses in angemessener Zeit (siehe oben) von der Agentur entfernt. Problem: Werbeportale löschen möglicherweise nicht zügig oder gar nicht. Bezüglich Werbeportale wäre es daher (aus Sicht einer Agentur) fair, wenn der Nachweis des Löschungsauftrages ausreicht und die Agentur nicht haftet für Nichtlöschung durch Werbeportale.

 

Die Begleitdame erhält ein Informationsblatt mit allgemein zugänglichen Informationen über Besonderheiten im Escort betreffend z.B. Sperrbezirksverordnungen, Steuern, Sicherheit und Tipps für eine erfolgreiche Arbeit.( Keine Rechts- und Steuerberatung) Die Agentur ist für die Dame und den Kunden während der Dates immer erreichbar.

 

Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Absätze der Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Absätze der Vereinbarung nicht.

 

Diese Agentur bietet offenbar keinerlei Security, Covering etc. (Ups, wegen der Unstrukturiertheit grad erst gesehen, ein Satz steht ja doch da). Falls doch, sollten entsprechende Verpflichtungen (im einfachsten Falle die ständige Erreichbarkeit während eines vermittelten Dates) vertraglich festgehalten werden (siehe mein "ups"). Warum? Wenn die Agentur dabei versagt, hat die Dame Schadensersatzansprüche gegen die Agentur, aber nur wenn es eben eine vertragliche Pflicht der Agentur darstellt. Umgekehrt muss die Agentur dann in einer solchen Klausel Haftungsausschlüsse jedenfalls bezüglich Erfüllungsgehilfen anbringen (Ist beispielsweise telefonisch Erreichbarkeit vereinbart, so wäre das Telecomunternehmen ein solcher Erfüllungsgehilfe, die Agentur wird wohl nicht haften wollen, wenn dieses Unternehmen eine Netzstörung hat).

 

Bearbeitet von nolensvolens
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Danke Jakob für den input.

 

Werde das dann mal überarbeiten, wobei ich noch das eine oder andere Problem sehe. (aus Agentursicht)

 

z.B. bei der zeitnahen Löschung der Profile

Für mich ist das z.B. kein Problem und auch nicht für Agenturen, die ein CMS benutzen und nicht auf einen Dienstleister angewiesen sind. Beispiel Urlaub/Krankheit

wie man z.B. im Falle Belle sieht, gibt es auch grosse Agenturen die Einfrau/Mann Betriebe sind.

 

Covering:

Bei der Musteragentur ist das covering im Merkblatt beschrieben und im Vertrag ohne Details erwähnt, da diese sich auch ändern. Den Ablauf würde ich auch nicht öffentlich diskutieren.

Hier gilt es dann aber auch die Pflichten der Dame und evtl. Schadenersatz an die Agentur zu berücksichtigen.

 

Wenn die Dame z.B. sich aus Schlamperei nicht an die Vereinbarungen hält und einen Fehlalarm bei der Polizei, der Hotelsecurity oder einem örtlichen Security Unternehmen auslöst. Wer bezahlt dann den Einsatz?

 

Bei Löschung von Werbung auf anderen Portalen würde ich den Zusatz: Bei von der Agentur veranlassten Einträgen bevorzugen, und bei anderen (oft unfreiwilligen) Mithilfe...

 

 

Werde mal, sobald ich dazu komme, die Änderungen in den Mustervertrag reinsetzen.

Nach anschliessender Diskussion und möglichen Änderungen könnte man dann evtl. mit einer Abstimmung (gabs ja schon lange nicht mehr) die Akzeptanz testen.

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Alf, beim Überarbeiten würde ich eine Strukturierung vorschlagen, macht das Lesen und verstehen erheblich leichter.

 

Dazu ist es oft hilfreich, jeweils einen Aspekt mit einer Randziffer, §, oder was auch immer zu versehen sowie mit einer Überschrift. Beispielsweise "Kündigung" oder "Vertragsbeendigung". Auch kann in zwei Gruppen gegliedert werden (Insgesamt oder innerhalb einer Randziffer), nämlich Pflichten der Agentur und der Dame.

 

P.S.: Wenn Inhalte des Merkblattes auch vertragliche Pflichten einer oder beider Parteien umfassen (wie hier, so scheint es), dann müsste in Bezug auf das Merkblatt im Vertrag klargestellt werden, dass dieses Bestandteil des Vertrages ist.

 

Da offenbar Dein Merkblatt Diverses enthält, was reine Info sein soll, aber auch Verpflichtungen (Covering Details), würde ich vorschlagen Covering Details und jeweilige Pflichten diesbezüglich zum Gegenstand eines Vertragsanhanges zu machen, welcher Teil des Vertrages ist. Das Merkblatt, dann nur mit reinen Infos, separat.

Bearbeitet von nolensvolens
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Das wundert mich auch immer wieder. Vor allem, dass Hotels es dulden, auf P6-Seiten empfohlen zu werden. Webmaster erkennen die gesetzten Hyperlinks.

 

P.S. Wünsche eine gute Woche, in München stürmt das Wetter ...

 

Es gibt nachweislich Hotels, die sich sogar über Links freuen, denn das Klientel im Escortbereich sind meist zahlungskräftige Kunden.

 

Ein paar Wenige zicken da bisserl rum, aber die kann man dann auch nicht mehr empfehlen...

 

Grundsätzlich herrscht im Netz Linkfreiheit, darauf basiert das Internet, solange man sich nicht fremde Inhalte zu eigen macht (Einbindung mit z.B. deeplinking von fremden Inhalten)

 

Auch hier gibt es doch Hoteltipps und Restauranttipps. Und nicht zu vergessen: P6 ist nicht illegal. Zumindest nicht wenn man die Idee des ProstGes. 1 zu 1 nimmt und nicht durch Verwaltungsvorschriften u.a. unterminiert.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:51 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:44 Uhr ----------

 

Alf, beim Überarbeiten würde ich eine Strukturierung vorschlagen, macht das Lesen und verstehen erheblich leichter.

 

Dazu ist es oft hilfreich, jeweils einen Aspekt mit einer Randziffer, §, oder was auch immer zu versehen sowie mit einer Überschrift. Beispielsweise "Kündigung" oder "Vertragsbeendigung". Auch kann in zwei Gruppen gegliedert werden (Insgesamt oder innerhalb einer Randziffer), nämlich Pflichten der Agentur und der Dame.

 

Schaffst du das innerhalb einer DIN A4 Seite? :lach: OK 1,5 Seiten

 

Ich bin ein völlig unstrukturierter Chaot, würde mich über deine Hilfe freuen, wenn du nicht alles verdrehst und agenturfeindlich gestaltest. :clown:

 

Sollten wir hier zu einem tragfähigen Ergebnis kommen, werde ich diese Vereinbarungen, natürlich aus rein werbetechnischen Gründen ;-) nach Rücksprache mit den Beteiligten der Agentur als Agenturvertrag auf einer Agenturseite veröffentlichen und den Vertrag übernehmen.

Bearbeitet von alfder
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Schaffst du das innerhalb einer DIN A4 Seite? :lach: OK 1,5 Seiten

 

Ich bin ein völlig unstrukturierter Chaot, würde mich über deine Hilfe freuen, wenn du nicht alles verdrehst und agenturfeindlich gestaltest. :clown:

 

Sollten wir hier zu einem tragfähigen Ergebnis kommen, werde ich diese Vereinbarungen, natürlich aus rein werbetechnischen Gründen ;-) nach Rücksprache mit den Beteiligten der Agentur als Agenturvertrag auf einer Agenturseite veröffentlichen und den Vertrag übernehmen.

 

Gerne, natürlich führt eine Strukturierung allein schon mit Absätzen zu einer Volumenvergrößerung. Ich mache mal einen Versuch und stelle den heute oder morgen hier ein, wobei Deine Vertragskonditionen die Basis sind und materiell unverändert bleiben dürften.

 

Separat stelle ich dann eventuelle zusätzlich oder andere Aspekte, die im Zuge der "Hintergrunddiskussionen" mit Damen entstanden ein, zur gefälligen Diskussion, Berücksichtigung oder Verriss :zwinker:

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So, folgend die (gemäß Deinem früheren Post, Alf) modifizierte Version in etwas strukturierterer Fassung. Inhaltlich wurde nichts verändert. Insbesondere wurden meine Anmerkungen NICHT berücksichtigt bzw. eingebaut.

 

Vereinbarung

 

1) Zweck der Vereinbarung

Die selbstständige Begleitdame beauftragt die Agentur mit der Vermittlung von Begleitanfragen an sie.

Die Agentur nimmt Buchungsanfragen über Begleitaufträge von potentiellen Kunden entgegen. Die Agentur teilt diese Informationen der betreffenden Begleitdame mit und fragt an, ob Zeit und Interesse besteht, den Auftrag des Kunden anzunehmen. Bei Zustimmung arrangiert die Agentur die Einzelheiten des Treffens mit dem Kunden. Die Verantwortung der Abwicklung des tatsächlichen Treffens liegt allerdings bei der Begleitdame. Die Agentur wirkt gerne, auf Anfrage des Kunden oder der Begleitdame, bei der Lösung eventueller Probleme mit.

 

2) Vertraulichkeit

2.1) Die Begleitdame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Des Weiteren verpflichtet sich die Begleitdame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Begleitdamen weiterzugeben.

2.2) Für Schäden die durch Indiskretion entstehen, haften die Verursacher vollumfänglich.

2.3) Das gleiche gilt, wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur Schaden erleidet.

 

3) Honorarabrechnung gegenüber dem Kunden

Die Begleitdame ist für die Abrechnung mit dem Kunden selbst verantwortlich. Sie hat die anfallenden Honorare bei Beginn dieser Vereinbarung der Agentur zur Vermittlungszwecken mitgeteilt.

 

4) Provisionszahlungen und Fälligkeit

4.1) Für die Vermittlung erhebt die Agentur, nach jeder stattgefundenen Abrechnung mit dem Kunden eine Provision von 30% des Honorars bei einem der Begleitdame unbekanntem Kunden. Bei einer erstmaligen Wiederholungsvermittlung eines der Dame bekannten Kunden erhebt die Agentur eine Provision von 25% des Honorars und ab der zweiten Wiederholungsvermittlung nur noch eine Provision von 20% des Honorars.

4.2) Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung durch die Agentur.

4.3) Provisionszahlungen der Begleitdame sind nur dann an die Agentur zu zahlen, wenn ein von der Agentur vermittelter Auftrag tatsächlich auch zur Ausführung gekommen ist. (Anmerkung: gemäß Deiner PN von heute)

4.4) Die Begleitdame verpflichtet sich, die fällig gewordene Agenturprovision spätestens 5 Tage nach einem ausgeführten Auftrag an die Agentur zu überweisen , mittels versicherter Briefsendung zu verschicken, oder persönlich gegen Quittung zu überbringen.

 

5) Profilerstellung, Werbung, Nutzungsrechte an Fotos, Kosten

5.1)Die Agentur verpflichtet sich dazu, die Kosten für Werbung und Anfertigung der Sedcard der Begleitdame zu übernehmen.

5.2) Die Begleitdame erteilt der Agentur die Erlaubnis, mit ihren Bildern im Internet und anderen Medien Werbung zu betreiben. Die Begleitdame stimmt der Veröffentlichung ihres Profils zu.

5.3) Aus Sicherheitsgründen, erstellt die Agentur ein Profil der Begleitdame, aus dem die persönlichen Daten, vor allem Name und Adresse, nicht für Dritte ersichtlich sind. Die Begleitdame wird in Werbung und anderen Veröffentlichungen nur mit einem Profilnamen veröffentlicht.

 

6) Unabhängige Vertragspartner

Die Tätigkeit der Begleitdame erfolgt auf selbstständiger Basis. Es bestehen zu keinem Zeitpunkt Verpflichtungen oder gar Bindungen zwischen Agentur und Begleitdame, die über die einer selbstständigen Tätigkeit hinausgehen.

 

7) Kündigung, Profil- und Werbungslöschung

7.1.) Diese Vereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne weitergehende Konsequenzen formlos, schriftlich aufgelöst werden.

7.2) Nach Beendigung dieser Vereinbarung, wird das Profil der Begleitdame zeitnah gelöscht, falls diese es wünscht. Wenn nichts anderes vereinbart ist (z.B. Model release) gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html. Alle zu dem Zeitpunkt bestehende relevante Werbung der Begleitdame wird mit Auflösung des Verhältnisses in angemessener Zeit von der Agentur entfernt.

 

8) Sicherheit

Die Agentur ist für die Dame und den Kunden während der Dates immer erreichbar.

 

9) Sonstiges

9.1) Die Begleitdame erhält ein Informationsblatt mit allgemein zugänglichen Informationen über Besonderheiten im Escort betreffend z.B. Sperrbezirksverordnungen, Steuern, Sicherheit und Tipps für eine erfolgreiche Arbeit.( Keine Rechts- und Steuerberatung)

9.2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Absätze der Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Absätze der Vereinbarung nicht.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:15 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:08 Uhr ----------

 

Seitens der Damen wären die folgenden Aspekte noch wichtig (nicht abschließend und zusätzlich zu meinen Anmerkungen in einem Vorpost)

 

Aspekt "Vorab-Direktkontakt Agenturdame/Bucher"

Einer Dame ist auf Wunsch der Dame ein direkter Vorabkontakt zum Bucher zu ermöglichen, sofern der Bucher dem zustimmt.

 

Aspekt "Nutzungsrechte an Fotos" (klarer zu regeln, insbesondere auch für den Fall, dass ein Shooting durch die Agentur erfolgt)

Die Nutzungsrechte an Fotos der Dame, egal ob "mitgebracht" oder seitens der Agentur angefertigt, liegen allein bei der Dame. Die Dame gibt der Agentur Nutzungsrechte für die Agenturhomepage und Werbeportale, welchen die Dame zuvor zugestimmt hat. Diese Nutzungsrechte der Agentur kann die Dame jederzeit widerrufen.

 

Aspekt "Kostenerstattung bei Fake-Buchungen"

Die Kosten der An- und Abreise der Dame bei einer Fake-Buchung sollten seitens der Agentur erstattet werden.

Bearbeitet von nolensvolens
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Nun bei einem Fake (leider trotz noch so guter Agentur immer ein Risiko), hat die Agentur ebenso Verlust, Arbeitszeit/Aufwand/Planung etc. und die Dame natürlich unnötige Anfahrt/frei halten und zurecht machen. Ich denke beide Seiten haben dadurch einen Schaden. Das Risiko liegt also bei beiden, so etwas kann leider immer mal passieren. Die Agentur will ja dann auch nicht trotzdem die Provision, auch wenn sie bei einem Fake ganz genauso die gute Vorarbeit geleistet hat, wie bei einem Nicht Fake. Beide können ja nichts dafür.

 

Hab ich zu Agenturzeiten auch erlebt. Darauf wurde ich aber vorab hingewiesen, das so etwas leider passieren kann. Zweimal ist es passiert und es war natürlich ärgerlich. Und der Herr war vorab auf dem Zimmer zu erreichen...

 

Es war beides aber in der Homebase, denn bei langen Anreisen hatte die Agentur ja sowieso eine Anzahlung und auch die Bahn/Flugtickets. Ich hatte also keinen so großen Verlust an Fahrtkosten, nur um die Zeit war es selbstverständlich ärgerlich, die hatte die Agentur aber auch.

 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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Seitens der Damen wären die folgenden Aspekte noch wichtig (nicht abschließend und zusätzlich zu meinen Anmerkungen in einem Vorpost)

 

Aspekt "Vorab-Direktkontakt Agenturdame/Bucher"

Einer Dame ist auf Wunsch der Dame ein direkter Vorabkontakt zum Bucher zu ermöglichen, sofern der Bucher dem zustimmt.

 

Ist bei mir in den individuellen Zusatzvereinbarungen drin wird aber kaum in Anspruch genommen

 

Aspekt "Nutzungsrechte an Fotos" (klarer zu regeln, insbesondere auch für den Fall, dass ein Shooting durch die Agentur erfolgt)

Die Nutzungsrechte an Fotos der Dame, egal ob "mitgebracht" oder seitens der Agentur angefertigt, liegen allein bei der Dame. Die Dame gibt der Agentur Nutzungsrechte für die Agenturhomepage und Werbeportale, welchen die Dame zuvor zugestimmt hat. Diese Nutzungsrechte der Agentur kann die Dame jederzeit widerrufen.

Damit kann ich gut leben ist eigentlich selbstverständlich ausser bei für Werbezwecke vereinbartem model release

Aspekt "Kostenerstattung bei Fake-Buchungen"

Die Kosten der An- und Abreise der Dame bei einer Fake-Buchung sollten seitens der Agentur erstattet werden.

 

Bei Neukunden wird normalerweise ein Kostenvorschuss verlangt wenn die Buchung nicht am Heimatart stattfindet. Ist das zeitlich nicht möglich, der Kunde macht aber einen guten Eindruck (Bauchgefühl) wird die Dame informiert und in einem individuellen Gespräch geklärt inwieweit beide Teile das Risiko eingehen wollen. In den 2 Fällen in 5 Jahren wurden der Dame die Fahrkarte bzw. die Spritkosten seitens der Agentur erstattet. Das Restrisiko (Zeit und Vorbereitungszeit) sollte eine selbständige Unternehmerin schon tragen können.

 

Umgekehrter Fall: Der Herr wartet und die Dame erscheint nicht! Der Herr hat Kosten für Hotel etc. wer trägt dieses Risiko?

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Letzte Frage zuerst, allein der Herr, weil er hat ja keinerlei Vertragsverhältnis mit der Agentur (wird so "offiziell" dargestellt, aber m.E. eine kaum zu vertretende Auffassung, aber wenn doch, dann eben diese Folge :zwinker:)

 

Wenn es einen Reisekostenvorschuss gegeben hat, dann wäre ja eine Klausel zur Erstattung der Reisekosten keinerlei Problem, oder? :lach:

 

Wegen Fotos, dann der folgende Vorschlag:

 

5.2) Die Begleitdame erteilt der Agentur die jederzeit widerrufliche Erlaubnis, mit ihre Person darstellenden Bildern, auch Teilansichten ihrer Person, im Internet und anderen Medien Werbung zu betreiben, ungeachtet ob die Bilder seitens der Begleitdame zur Verfügung gestellt, oder von Dritten im Auftrag der Agentur erstellt wurden. Die Begleitdame stimmt der Veröffentlichung ihres Profils nach einvernehmlicher Abstimmung des Profils zwischen Begleitdame und Agentur zu.

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Letzte Frage zuerst, allein der Herr, weil er hat ja keinerlei Vertragsverhältnis mit der Agentur (wird so "offiziell" dargestellt, aber m.E. eine kaum zu vertretende Auffassung, aber wenn doch, dann eben diese Folge :zwinker:)

 

Wenn es einen Reisekostenvorschuss gegeben hat, dann wäre ja eine Klausel zur Erstattung der Reisekosten keinerlei Problem, oder? :lach:

 

Wegen Fotos, dann der folgende Vorschlag:

 

5.2) Die Begleitdame erteilt der Agentur die jederzeit widerrufliche Erlaubnis, mit ihre Person darstellenden Bildern, auch Teilansichten ihrer Person, im Internet und anderen Medien Werbung zu betreiben, ungeachtet ob die Bilder seitens der Begleitdame zur Verfügung gestellt, oder von Dritten im Auftrag der Agentur erstellt wurden. Die Begleitdame stimmt der Veröffentlichung ihres Profils nach einvernehmlicher Abstimmung des Profils zwischen Begleitdame und Agentur zu.

 

5.2. passt so

 

DAs mit dem Kunden war nur ein Beispiel, dass man mit einem Agenturvertrag nicht alles absichern kann. Eigentlich wäre in diesem Falle die Dame an den Kunden Schadenersatzpflichtig... aber er hat ja keine Kontaktdaten.... Diese Probleme werden aber meist mit einem kleinen Bonus seitens der Agentur gelöst.... ohne Rechtspflicht

 

also nicht in den Vertrag

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