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Gewerbrechtlich oder Freiberufliche Einstufung????


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Die "Nachrangigkeit" einer Erwerbsabsicht bei Rechtsanwälten, Ärzten, freien Programmierern, (medizinischen) Masseuren, etc. (man/frau denke sich die fem.-Formen dazu) ist ja im praktischen Leben wohl auch eher fraglich. Insofern sähe ich die (berechtigten) "kommerzielle Interessen" bei SW keineswegs als Kontraindikation.

 

 

Stimmt, das ist eher ein Argument gegen die freiberufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten, Ärzten, freien Programmierern, (medizinischen) Masseuren, etc.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 20:46 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:36 Uhr ----------

 

Ich habe festgestellt, dass diese Art Helden auch sonstige Rechnungen gerne liegen lassen. Und sich auch damit noch brüsten, wie hier, in anderem Zusammenhang dann womöglich auch der Steuerhinterziehung (weil: "das kommt der Allgemeinheit ja eh nicht zu Gute"). Rechnungen gar jahrelang liegen zu lassen und dem (berechtigten) Rechnungsaussteller nur Scherereien zu bereiten hat nichts mit "wehren" zu tun.

 

Du würdest völlig zu Recht solche Kunden hochkant rauswerfen und zwar von 12 bis Mittag, oder? Ich jedenfalls verfahre so. Völlig "etatistisch" und überdenken tue ich das bestimmt nicht :lach:

 

Seit wann versuchst du dich denn in Tiefschlägen?

Blödsinnige Unterstellungen sind nicht dein Stil.

 

Ansonsten hätte ich nichts dagegen, wenn sie mir kündigen würden.

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Stimmt, das ist eher ein Argument gegen die freiberufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten, Ärzten, freien Programmierern, (medizinischen) Masseuren, etc.

 

Es geht hier aber nicht um die Abschaffung der freiberuflichen Tätigkeit, die gibts und eine Abschaffung ist nicht absehbar (egal was man/frau davon hält). Es geht darum, ob die P6 Tätigkeit unter diese existierenden Regelungen fallen könnte/sollte.

 

 

Seit wann versuchst du dich denn in Tiefschlägen?

Blödsinnige Unterstellungen sind nicht dein Stil.

 

 

Mag überzogen gewesen sein, aber mir geht halt manchmal der Hut hoch, wenn Leute sich öffentlich damit brüsten, Zahlungsverpflichtungen (die nun mal bestehen, auch im Falle der IHK) nicht nach zu kommen. Und sich dann auch noch darüber belustigen, wenn der Gläubiger kein rigides Mahn- und Vollstreckungswesen hat.

 

Die IHK hätte Dir binnen 14 Tage nach Zahlungsfrist die erste Mahnung, 1 Woche später die zweite Mahnung, dann eine Woche später einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken und auf Widerspruch dagegen sofort Zahlungsklage erheben sollen. Da wäre dann Post bei Euch nicht der "Brüller" gewesen. Du hättest vielleicht gebrüllt, wegen der nicht unbeträchtlichen Zusatzkosten :lach:.

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Ist trotzdem ein Dauerbrenner. Die Komunen fordern schon lange die Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler. Ich denke wir sind deutlich näher an der Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler als an der Anerkennung von Prostitution als Freien Beruf.

Bist aber ein bisschen dünnhäutig, wenn dir deswegen schon der Hut hochgeht. In der Regel zahle ich pünktlich, nur Rechnungen gegnerischer Rechtsanwält lasse ich liegen.:lach:

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Bist aber ein bisschen dünnhäutig, wenn dir deswegen schon der Hut hochgeht. In der Regel zahle ich pünktlich, nur Rechnungen gegnerischer Rechtsanwält lasse ich liegen.[/color][/color]:lach:

 

Wenn man sieht, dass jede "Firma" meint, ein Zahlungsziel von 60 Tagen oder mehr (natürlich nur für erhaltene Leistungen) in ihren Geschäftsbedingungen verstecken zu müssen, kann ich die Aufregung schon nachvollziehen. Und je größer die Marktmacht, desto eher kommen sie damit durch!

 

Und wegen solchen Vögeln wird man mittlerweile bei jedem Inspektionstermin um Sofortzahlung "gebeten". :denk:

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Widerspruch:

 

Dass die bisherigen Definitionen von „Freiberuflichkeit“ nicht vollständig zur Sexarbeit passen, spricht nicht gegen diese Zuordnung.

 

Bei strenger Anwendung dieser Analogie würden wir bei der Sexarbeit sofort beim „Gewerbe“ landen, weil hier die kommerziellen Interessen im Vordergrund stehen. Aber wollen wir dieses Kriterium als allein entscheidendes akzeptieren?

 

 

Schön gesprochen! Nur ist es eben so, daß Finanzämter und Gemeinden genau diese Regelen streng anwenden. Punktum. Die beiden Institutionen interessieren sich einen feuchten Kehrricht um irgenwelche gesellschaftlichen Auslegungen von Paysex. Oder um feine Unterschiede zwichen Bordell und freischaffenden Künstlerinnen.

 

Und ganz ehrlich bis zu einem gewissen Hebesatz bei der Gewerbesteuer ist es egal, da ich die Gewerbsteuer verrechnen kann. Also eigentlich ein Streit um Kaisers Bart.

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Schön gesprochen! Nur ist es eben so, daß Finanzämter und Gemeinden genau diese Regelen streng anwenden. Punktum. Die beiden Institutionen interessieren sich einen feuchten Kehrricht um irgenwelche gesellschaftlichen Auslegungen von Paysex. Oder um feine Unterschiede zwichen Bordell und freischaffenden Künstlerinnen.

 

Und ganz ehrlich bis zu einem gewissen Hebesatz bei der Gewerbesteuer ist es egal, da ich die Gewerbsteuer verrechnen kann. Also eigentlich ein Streit um Kaisers Bart.

 

Bravo.

 

Genau so ist das nämlich. Es schert niemanden wirklich. Abgerechnet wird staatlicherseits immer so, daß maximal viel hängen bleibt. Das war schon immer so mit der Obrigkeit :streicheln1:

 

Bestes Beispiel: Geländewagen mit Pritsche (Pickup). Steht in den Fahrzeugpapieren als LKW und würde damit weniger Kfz-Steuern bezahlen. Wird vom TÜV auch als LKW abgenommen. Wird sogar von den Zulassungsstellen als LKW in die Papiere eingetragen.

 

Was machen die Finanzämter? Erkennen das alles nicht an und besteuern munter nach PKW-Kriterien die die KFZ-Steuer zum Teil um das 3-5 fache für das gleiche Fahrzeug verteuern. :heul:

 

Die durchaus starke Auto-Lobby schafft es nicht, diesen Umstand zu ändern. Und da philosophieren wir hier allen Ernstes über die Einordnung von Prostituierten? :bonk:

 

Im Grunde geht´s uns doch noch gut. Im Mittelalter hat der Herrscher auch Geld gebraucht. Da gab´s bei Bedarf den Knüppel auf´n Kopp und die ganze Kohle war auf einen Schlag weg. :buttkick:

 

Dann lieber so wie heute. :tanzgirl:

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Schön gesprochen!

 

Na, falls du dein "Schön gesprochen!" nicht nur ironisch meinst, kann man ja Politik auch etwas kreativer und gestaltender verstehen denn als bloße Punktum- und Basta-Macht der Administration. Es geht bei diesen Fragen um fällige Neuordnungen (Gesetzesnovelierungen), und das ist ein aktuelles politisches Gespräch, nicht bloße Amtsausführung.

 

Wenn selbst wir Kunden diesen Fatalismus zeigen, stehen die aktiven Sexworker ganz alleine da. Man kann natürlich nur sehr begrenzt für andere reden. Ich mache mir meine Gedanken dazu, sehe aber auch, dass ich damit im Moment hier niemanden beeindrucken kann...

 

Es geht auch nicht nur um einen Geldbetrag, der unterm Strich übrig bleibt. Die Frage nach der Einordnung Freie Berufe/Gewerbe hat mehrere Dimensionen. Die Texte von Marc und Ariane hast du nicht gelesen, oder?

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@max2go schönes Beispiel. Als ich mich selbständig gemacht habemusste ich 5! Jahre mit dem Finanzamt um die Anerkennung als "Freiberuflicher" kämpfen. Es ging dabei nicht um Gewerbesteuer sondern mir gings nur ums Prinzip und die blöde IHK Mitgliedschaft. Nach 4 Jahren gab es 3 Urteile des BFH die 1 : 1 auf meine Situation gepasst haben. Der Sachbearbeiter hat es immer wieder abgelehnt. Als wir ihn dann zu einer Entscheidung gedrängt/gezwungen haben meinte er ganz frech " sie wissen ja dass ich als Sachbearbeiter!!! nicht an die Urteile gebunden bin. Was machen sie denn wenn ich ablehne?" Ich habe dann zum erschrecken meiner Steuerberaterin (die fiel fast ohnmächtig vom Stuhl) geantwortet " das weiß ich dass in Deutschland jeder kleine Sesselfurzer meint er sei der König!. Wenn sie ablehnen klage ich. Und ja ich weiss, dass das weitere 6 Jahre bis zur ersten Instanz gehen kann. Aber ich werde bis zum BFH klagen und wenn es meine Erben ausfechten müssen. Aber sie kleiner Beamtenarsch kriegen mich nicht klein. Sie dürfen mich auch gerne wegen Beleidigung anzeigen." Nach 3 Tagen war der Bescheid da - Freiberuflichkeit anerkannt.

 

Aber um zum Thema zurück zu kommen - Prostitution ist und bleibt ein Gewerbe. Da hat selbst der kleine Sesselfurzer von Sachbearbeiter keine Auswahlmöglichkeit.

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Aber um zum Thema zurück zu kommen - Prostitution ist und bleibt ein Gewerbe. Da hat selbst der kleine Sesselfurzer von Sachbearbeiter keine Auswahlmöglichkeit.

 

1. Habe ich meist sehr hilfsbereite und aufgeschlossene "Sesselfurzer" erlebt. Ganz überwiegend. Einschließlich Finanzamt.

 

2. Wenns sogar in einem Gesetzesentwurf steht, die Eigenschaft von SW als freier Beruf, dann wird Deine obige diesbezügliche Grundsatzentscheidung wohl nicht für Jeden verbindlich erscheinen :grins:

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@jakob Ein Gesetzesentwurf hat keinerlei Rechtskraft.

 

Ein interesantes Zitat " Freiwillige und Pflichtversicherung für Freie Berufe

 

Wenn Prostitution als eine freiberufliche Tätigkeit gelten würde, die in den Katalog der freien Berufe aufgenommen wäre, könnten sich Prostituierte freiwillig bei der für diese Berufe zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft versichern. Voraussetzung dafür wäre, dass für das Arbeitsfeld Prostitution vergleichbar anderen freien Berufen ein auf die Branche bezogener Gefahrtarif errechnet und die Einstufung in eine Gefahrklasse vorgenommen würde."

 

Man beachte auch hier den konjunktiv.

 

Interesante Seite zu dem Thema: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/03020305.html

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Für die Einstufung von Prostitution als freiberufliche Tätigkeit spricht nicht zuletzt die Art der Vergütung. Der Respekt vor der Dienstleisterin verbietet eine Bezahlung in anderer Form als der eines Honorars. Ein Honorar (oder Ehrensold) ist angemessen, wenn eine Dienstleistung bezahlt werden soll, ihr Wert aber nicht quantifizierbar ist. Daß es natürlich trotzdem Gestellungskosten und einen Markt gibt, ist dabei unerheblich. Auch in einer Schwundform wie dem Zeilenhonorar für Übersetzer oder freie Journalisten erkennt die Honorierung noch an, daß die eigentliche Leistung nicht bezifferbar ist. Bei Architekten z.B. liefert die Bausumme, bei Anwälten u.a. der Streitwert das Raster, nach dem das Honorar kalkuliert, aber eben nicht die Dienstleistung als solche bewertet wird.

 

Bei Prostituierten ist es die ("gemeinsam verbrachte") Zeit selbst, die das Raster vorgibt. Abweichungen wie "Küssen 30 Euro extra" kommen zwar vor, beweisen aber nur ihre eigene Unangemesseheit. Und auch in Segmenten, wo sie üblich sind, wird man kaum das Angebot "Einmal abspritzen vaginal, gummiert = 100 Euro" finden. Sogar die weniger zartbesaiteten Vertreter der Branche haben offensichtlich kapiert, daß sich die Dienstleistung letztlich nur wertschätzen (und deshalb auch verkaufen), aber nicht ziffernmäßig bewerten läßt.

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@Bloßeinbesucher - Wo hast Du denn diese Weisheit her? In deinen Zeilen schmeißt Du Begriffe willkürlich durcheinander. Ehrensold, Honarar und Prostitution ahben nun gar ncihts miteinander zu tun. Schau mal bei Wikipedia nach. Hr. Wulff würde Dir einen hsuten. Und seit wann geht es im Steuerrecht um Respekt? Und bei der Bezahlung unterscheiden wir zwischen einem Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag. Hat aber wiederum nichts mit gewerblich oder freiberuflich zu tun. Es wird hier von manchen so getan, wie wenn "Gewerbe" etwas abwertendes wäre.

 

Und bei Proetituierten kaufe ich normalerwiese nicht die Zeit, es sei denn beim Dinnerdate. Sondern ich ahbe ahndfeste Absichten - im Normalfall will ich für das Geld vö.... oder sonstige sexuelle Dienstleistungen. Acuh wenn auf macnher Seite steht "sie bezahlen nur die Zeit, der Rest ist Privatsache zwichen Ihnen und der Dame". Selten so gelacht. Wie würdest Du reagieren, wenn eine gebuchte Dame sagt, also wir können reden, aber mehr ......

 

Wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen. Für freiberuflcihe Tätigkeiten gibt es nun mal bestimmte enge Grenzen udn darunter fällt Prostitution oder Escort oder wie auch wir das Kind nennen wollen. Denn dazu ist weder eine besondere Ausbildung noch eine erfinderische oder künsterlische Leistung notwendig. Acuh wenn sich manche Dame als Künsterlin sieht.

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@Jakob, so einfach würde ich das nicht unterschreiben mit dem gemeinsamen Topf. Dazu greife ich nochmal in den "Besserwisser-Topf".

 

§ 1 Abs. 2 S. 1 PartGG gibt die folgende Definition der Freien Berufe: "Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

 

Ale erstes kommt schon mal das Wort "Beruf" vor. Das setzt eine Ausbildung und einen Abschluss voraus. Incl. Lehrplan und und und. Prostituierte oder Callgirl oder wie immer wir es nennen wollen ist nun mal aber kein Beruf.

 

Wo kein Beruf da auch keine besondere berufliche Qualifikation. Wobei die eine oder andere Dame schon besondere "Qualifikation" oder eher Qualitäten hat. aber halt nicht in dem Sinne wie hier gefordert. "Schöperische Begabung? Was "Neues" habe ich eigenlich noch nie erlebt.

 

"Dienstleistungen höherer Art"? Also manche Diesnstleistung lässt meinen Blutdruck, Pulsschlag und sonstiges steigen. Das hat der Gesetzgeber aber sicher nciht unter höherer Dienstleistung verstanden.

 

Im Interesse der Auftraggeber? Hoffe ich doch. Im Interesse der Allgemeinheit? Nun das wage ich zu bezweifeln.

 

In diesem Sinne mag ich diese Dienstleistungen, die ich auch gerne in Anspruch nehme und respektiere, dann doch nicht unter dem Titel Freiberuflichkeit sehen, sondern eher so, daß die Damen ihr Hand-, Mund- und Mu....werk verstehen und damit zum wohl geachteten Gewerbe gehören. Und zwar zum ältesten.

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Geschenk: steuerfrei? :blinken:

 

Am Rande, ein Geschenk erfordert, dass mit der Schenkung keine Erwartung einer Gegenleistung verknüpft ist. Wohl eher selten im P6.

 

Steuerfrei sind Geschenke zwischen nicht-Verwandten nur bis zu insgesamt 20.000,-- in 10 Jahren. Also selbst wenn beispielsweise mit einer "Apanage" keine Gegenleistung erwartet würde, wäre die Freigrenze schnell erreicht. Bei 2000,-- per Monat schon nach 10 Monaten. Auch nicht irrelevant bei SD-Modellen und für böse Überraschungen gut. Denn Beträge hierüber, im Beispiel ab dem 11. Monat, werden mit 30-50% besteuert :oha:.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:26 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:11 Uhr ----------

 

@Jakob, so einfach würde ich das nicht unterschreiben mit dem gemeinsamen Topf. Dazu greife ich nochmal in den "Besserwisser-Topf".

 

§ 1 Abs. 2 S. 1 PartGG gibt die folgende Definition der Freien Berufe: "Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

 

Ale erstes kommt schon mal das Wort "Beruf" vor. Das setzt eine Ausbildung und einen Abschluss voraus. Incl. Lehrplan und und und. Prostituierte oder Callgirl oder wie immer wir es nennen wollen ist nun mal aber kein Beruf.

Doch, ich meine schon. Eine neuere Begriffsdefinition der Bundesagentur für Arbeit schlägt für "Beruf" vor, daß es "ein Bündel von Tätigkeiten ist, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern". Dies ist für P6 m.E. klar erfüllt. Einen staatlich anerkannten "Berufsabschluss" erfordert diese Definition nicht.

 

Wo kein Beruf da auch keine besondere berufliche Qualifikation. Wobei die eine oder andere Dame schon besondere "Qualifikation" oder eher Qualitäten hat. aber halt nicht in dem Sinne wie hier gefordert. "Schöperische Begabung? Was "Neues" habe ich eigenlich noch nie erlebt.

 

"Dienstleistungen höherer Art"? Also manche Diesnstleistung lässt meinen Blutdruck, Pulsschlag und sonstiges steigen. Das hat der Gesetzgeber aber sicher nciht unter höherer Dienstleistung verstanden.

 

Warum nicht "höherer Art"? Ich finde schon! Mindestens so "hoch", wie beim (medizinischen) Masseur (w/m), ganz abgesehen davon, dass noch ein Reihe weiterer "höherer" Merkmale hinzu treten.

 

Im Interesse der Auftraggeber? Hoffe ich doch. Im Interesse der Allgemeinheit? Nun das wage ich zu bezweifeln.

 

Auch ein Interesse der Allgemeinheit würde ich schon sehen. Menschen mit erfülltem Sexualleben sind produktiver, umgänglicher, weniger aggressiv etc.

 

In diesem Sinne mag ich diese Dienstleistungen, die ich auch gerne in Anspruch nehme und respektiere, dann doch nicht unter dem Titel Freiberuflichkeit sehen, sondern eher so, daß die Damen ihr Hand-, Mund- und Mu....werk verstehen und damit zum wohl geachteten Gewerbe gehören. Und zwar zum ältesten.

 

Mit Respekt hats weniger zu tun, Gewerbetreibende und Freiberufler sind hoffentlich gleichermaßen respektiert.

Bearbeitet von nolensvolens
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Auf jeden Fall muss ich eingestehen, dass ihr hartnäckig und sehr gewandt argumentiert.

Euch (Jakob, Bloßeinbesucher und Lust4Fun) würde ich zutrauen die Anerkennung der Prostitution zum Freien Beruf durchzubringen. Wenn ihr das schafft, dann ist es für jedes andere Gewerbe ein Klacks.

 

Auch ein Weg die Gewerbesteuer los zu werden.

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Also ich würde gerne 1 Million Gewerbesteuer bezahlen.... :grins:

 

 

Weil überleg mal, welcher Gewerbeertrag dafür Bemessungsgrundlage wäre. Bei ner Personengesellschaft oder nem Einzelunternehmen wäre das alles meins.... :lach:

 

Das wirst du anders sehen, wenn du das erste mal die Million abdrückst. Besonders dann, wenn du dich daran erinnerst wieviele Nächte du durchgearbeitet hast, wieviele Wochen du pausenlos unterwegs warst, wie hoch Anfangs das Totalverlustrisiko war,.....

 

Wie gesagt, mach's einfach und dann kannst du mitreden.

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Das wirst du anders sehen, wenn du das erste mal die Million abdrückst. Besonders dann, wenn du dich daran erinnerst wieviele Nächte du durchgearbeitet hast, wieviele Wochen du pausenlos unterwegs warst, wie hoch Anfangs das Totalverlustrisiko war,.....

 

Wie gesagt, mach's einfach und dann kannst du mitreden.

 

Wir alle müssen arbeiten und tragen unsere Risiken.

 

 

Aber warum kann ich mich nur über MEINS freuen, wenn andere - und sei es der Staat und damit die Allgemeinheit - nichts davon abhaben sollen?

 

 

Wer teilen kann hat mehr vom Leben. :prost:

 

 

Und solange das was übrig bleibt weit mehr ist als die Summe meiner Steuern und Abgaben geht's ja noch.

 

 

Denn letztlich kommt beim Teilen irgendwann alles auf die eine oder andere Art wieder zu Dir zurück. Meistens hat sich's sogar vermehrt.

 

 

Immer an St. Martin denken. :lach:

 

 

Denn innere Zufriedenheit ist unbezahlbar. :maus:

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Wir alle müssen arbeiten und tragen unsere Risiken.

 

 

Aber warum kann ich mich nur über MEINS freuen, wenn andere - und sei es der Staat und damit die Allgemeinheit - nichts davon abhaben sollen?

 

 

Wer teilen kann hat mehr vom Leben. :prost:

 

 

Und solange das was übrig bleibt weit mehr ist als die Summe meiner Steuern und Abgaben geht's ja noch.

 

 

Denn letztlich kommt beim Teilen irgendwann alles auf die eine oder andere Art wieder zu Dir zurück. Meistens hat sich's sogar vermehrt.

 

 

Immer an St. Martin denken. :lach:

 

 

Denn innere Zufriedenheit ist unbezahlbar. :maus:

 

 

Max, ich ziehe jetzt auch "An den Fuße des Regenbogens".

 

Da muss es wirklich toll sein, wenn nach Abzug aller Steuern und Abgaben "weit mehr übrig bleibt". In meiner traurigen Welt sind Steuern, Abgaben, Mitgliedschaften, Versicherungen, ... deutlich höher als das was übrig bleibt.

 

Ich empfinde es machmal als frustrierend, dass der größte Teil des Erfolgs an Institutionen abfließt, die am eigentlichen Geschäftserfolg nicht beteiligt sind und vielfach auch nicht für das Risiko gerade stehen.

 

In solchen Momenten denke ich wir hätten längst eine Revolution in Deutschland, wenn die Menschen wüssten wieviele Steuern/Abgaben sie wirklich zahlen.

 

Ich schätze mal, dass der durchschnittliche Arbeitnehmen nicht mehr als 25% seiner erarbeiteten Lohnkosten nutzen kann.

 

Aber es ist immer wieder erheiternd, dein kindliches Gemüt genießen zu dürfen.:kuss4:

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Max, ich ziehe jetzt auch "An den Fuße des Regenbogens".

 

Da muss es wirklich toll sein, wenn nach Abzug aller Steuern und Abgaben "weit mehr übrig bleibt". In meiner traurigen Welt sind Steuern, Abgaben, Mitgliedschaften, Versicherungen, ... deutlich höher als das was übrig bleibt.

 

Na ja, der Spitzensteuersatz liegt bei 45% bei Einkommen über 250.400,--. Übrigens von 56% auf 43% von den Sozis gesenkt :schuechtern: und dann um die 2%-Punkte von den "Konservativen" ("Reichensteuer") auf 45% angehoben. Das ist weniger als die Hälfte. Mitgliedschaften, betriebliche Versicherungen etc. machen in aller Regel keine 5% aus. Nicht unrecht hast Du, wenn Du auch indirekte Steuern (welche allerdings an Konsum gebunden sind) mit einrechnest (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer etc.). Kosten (einschließlich Versicherungen etc) darf man/frau natürlich nicht auch noch mit einrechnen, denn diese sind bereits bei der Einkommensermittlung mindernd berücksichtigt.

Ich empfinde es machmal als frustrierend, dass der größte Teil des Erfolgs an Institutionen abfließt, die am eigentlichen Geschäftserfolg nicht beteiligt sind und vielfach auch nicht für das Risiko gerade stehen.

Wer das frustrierend findet, kann sich ja frei entscheiden, ein "normales" Angestelltenverhältnis einzugehen, ohne den ganzen Wiggel. Wenn einem dieses (Netto-) Einkommen ausreicht :grins:

 

In solchen Momenten denke ich wir hätten längst eine Revolution in Deutschland, wenn die Menschen wüssten wieviele Steuern/Abgaben sie wirklich zahlen.

 

Ich schätze mal, dass der durchschnittliche Arbeitnehmen nicht mehr als 25% seiner erarbeiteten Lohnkosten nutzen kann.

 

Das könnte nur dann ansatzweise stimmen, wenn Du als "Lohnkosten" die Kosten des Arbeitgebers ansetzt, welche sich mit einem Angestellten/Arbeiter einstellen, und nicht den Bruttolohn (welcher eigentlich ehrlicherweise in der Zahlenangabe die Arbeitgeberanteile ausweisen müßte, klar). Und zusätzlich die indirekten Steuern, insbesondere Mehrwertsteuer, auch einrechnest. Die reine (direkte) Steuerlast bei Bruttogehältern von 2-3 T€ liegt bei ganz wenigen hundert Euro..

 

Aber es ist immer wieder erheiternd, dein kindliches Gemüt genießen zu dürfen.:kuss4:

 

Trotzdem, ich sehe es wie Max. Wer viel Steuern zahlt, dem kann es nicht schlecht gehen. Außer er/sie bekommt den Rachen nicht voll bzw. ist maßlos. :zwinker:

 

Wer für sein hohes Einkommen sehr viel arbeitet (also nicht sich mit reinen Kapitaleinkünften zurück lehnen kann), hat übrigens in der Regel eher selten Gelegenheit dieses Einkommen zu "verkonsumieren", was wiederum Mehrwertsteuer spart :lach:

 

Anders gesagt, wer trotz eines hohen Einkommens einen überwiegend einigermaßen maßvollen Lebensstil wahrt und Spekulationen meidet, hat jeden Monat verdammt viel "übrig". Wofür auch immer :grins:. Wobei das "verdammt viel übrig" auch mal in Relation zu üblichen Löhnen gestellt werden darf. Da verfliegt der Frust schnell und es stellt sich demgegenüber eine gewisse Dankbarkeit ein :nana:

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