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Gewerbrechtlich oder Freiberufliche Einstufung????


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Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Prostitution auch nur im Ansatz eine Chance auf Anerkennung als freier Beruf hat. Freie Berufe zeichnen sich in der Regel durch besondere Qualifikation oder schöpferische Fähigkeit aus und nicht durch den Wunsch der Gewerbesteuer und der IHK zu entkommen.

 

Die Ist-Versteuerung kann auch ein Gewerbetreibender in Anspruch nehmen, dessen Umsatz keiner als 250.000€ p.a. (glaube ich) ist. Außederm wird die Gewerbesteuer größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet. Deshalb ist die tatsächliche Belastung deutlich kleiner als die nominale.

 

Die Erwähnung der freiberuflichen Tätigkeit im Bremer Gesetzentwurf halte ich eher für einen Irrtum. Hier ist wohl eher die selbsständige Tätigkeit gemeint.

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Haben denn die Initiatorinnen von sexwork deutschland schon selbst Überlegungen angestellt ausser Dona Carmen zu zitieren?

Ich mein, ich steh ja nur auf der Unterschriftensammlung im Sinne von Flagge zeigen/Coming out SW Rechte.

 

 

http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/emanzipation/frauen/RTP_Grundlagenpapier.pdf

 

Marc of Frankfurt hat diesen Pad erstellt

http://sync.in/4R0gI4SsJA

 

meine Empfehlungen

 

Schön wäre es ja schon mal, wenn man die gewerberechtliche Zuordnung von Prostitutionsstätten von selbständiger Sexarbeit unterscheiden könnte. Und das ist kein ODER, sondern ein UND.

Bearbeitet von Ariane
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Zum Ersten, soweit ich mitbekommen habe (zugegebenermaßen nur am Rande), machen sich die Initiatorinnen viele eigene Gedanken. Was sie aber auch wollen ist, dass bei dem Treffen Gedanken und Konzepte entwickelt werden unter Einbindung aller Anwesenden und deren Heterogenität sowie eventueller Partikularinteressen. Was sie wohl nicht wollen, ist der Runde ein fertiges Konzept zum Abnicken zu unterbreiten.

 

Was Marc angeht, so sehr ich seine Analysen schätze, einerseits sind sie sagen wir sehr elitär formuliert, andererseits versteckt sich gerne eine gewisse Grundideologie darin (was an sich nicht schadet). Beispiel (Zitat aus dem Link):

 

"Nachteile Freiberuflichkeit: Freiberuflichkeit ist ein Privileg und erzeugt eine Klassengesellschaft (vgl. mittelalterliche Zunftordnungen; Verkammerung von Berufen). Das Privileg ist z.B. für Akademiker und somit an eine akademische Universitäts-Ausbildung gebunden, was man bei Sexwork nicht erzwingen kann (für Sexworker reicht es schön, jung und sexy/willig zu sein um (zeitweise) erfolgreich sein zu können) und die Gesellschaft wird es auch nicht finanzieren wollen, obwohl berufsbegleitende Erwachsenenfortbildung so notwendig und auch sinnvoll für Sexworker ist (Sicherheit, späterer Berufswechsel, whore college = Sexworker Akademy)."

 

Erstens wird suggeriert, dass der Status als Freiberufler Akademikern vorbehalten wäre, was schlichtweg unrichtig ist. Beispielsweise (medizinische) MasseurInnen zählen zu den FreiberuflerInnen.

 

Zweitens, was soll das "Totschlagargument" der "Klassengesellschaft"? Zunächst, das Modell der (marxistischen) Klassengesellschaft ist längst zu den Akten gelegt (von den Meisten) und einem Schichtenmodell gewichen. Dennoch, daran anschließend, was spricht den dagegen, wenn SW mit dem Freiberuflerstatus "privilegiert" wären? Nichts, meine ich, jedenfalls solange man/frau das Freiberuflerwesen nicht generell abschaffen will. Das mag für manche wünschenswert sein, solange es dies aber gibt, wäre es doch wohl ziemlich äh dogmatisch, auf eine solche Besserstellung zu verzichten. Zumal man/frau es ja mühelos als eine Art Kompensation anderer existierender (und vermutlich noch einige Zeit anhaltender) Nachteile ansehen kann.

Bearbeitet von nolensvolens
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sag mal Jakob, bist du das zweite Sprachrohr? Oder warum fühlst du dich angesprochen?

Ich hab den Eindruck, dass die Spendensammlung noch vor jedem Programm und Inhalten geht.

Und leider sehe ich in der Beratungsstelle Dona Carmen nicht unbedingt einen passenden Kooperationspartner für Sexworker.

Das Interview zu den Hells Angels fand ich u.a. auch "merkwürdig". Da sehe ich viele Parallelen zu MoF.

Was die Hochschwelligkeit betrifft, das sexworker.at Forum ist es auch und ich bin da raus als aktiv Schreibende und Moderatorin, da dort der gleiche Mief herrscht, "Polizeistaat"-Kritik und mehr. KritikerInnen werden dort schnell abgeschaltet, wenn man nicht auf Linie ist.

Aber ich hoffe weiterhin, dass sich ein gewisser Informationsstand verbreitern möge, und zwar so niedrig schwellig wie möglich.

 

Du weisst aber, was ein Pad ist oder? Dort kann man eigene Vorstellungen und Ideen reinschreiben.

Bearbeitet von Ariane
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Du weisst aber, was ein Pad ist oder?

 

Muss er doch nicht, Pads schmeißen sicher seine Sekretärinnen in die Kaffeemaschine, wenn er welchen möchte..:clown:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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sag mal Jakob, bist du das zweite Sprachrohr? Oder warum fühlst du dich angesprochen?

 

Sicherlich nicht, ich wüßte noch nicht einmal von wem :lach: Dass die InitiatorInnen keine vorgefertigten Ergebnisse präsentieren wollen, ergibt sich m.E. schon daraus, dass seit der on-Schaltung der HP die Frage einer externen Moderation ein Wunsch war.

 

Warum ich mich von dem Thema angesprochen fühle? Ganz einfach, weil ich es eine Sauerei finde, wenn diskriminiert wird, hier SW, und keineswegs auf SW beschränkt. Und es folglich befürworte, wenn sich "Betroffene" hiergegen wenden und aktiv werden.

 

Wer sich jetzt fragt, warum ein Bucher/Exbucher sich in solchen Fragen in maßvoller Weise engagiert, könnte das Gleiche fragen, wenn es um Diskriminierung von Ausländern, Schwule, was auch immer, geht. Ich bin weder Ausländer noch schwul und vertrete dennoch auch dazu durchaus meine Meinung, und zwar nicht nur hinter vorgehaltener Hand.

Bearbeitet von nolensvolens
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... Und leider sehe ich in der Beratungsstelle Dona Carmen nicht unbedingt einen passenden Kooperationspartner für Sexworker.

Das Interview zu den Hells Angels fand ich u.a. auch "merkwürdig". Da sehe ich viele Parallelen zu MoF...

 

Meinst Du das hier? - :

 

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38601/1.html

 

Da sehe ich nicht unbedingt etwas Merkwürdiges. Zwar erklärt Frau Henning die Motorradfreunde für harmloser als ihren Ruf, andererseits mißfällt ihr doch wohl offensichtlich, daß die Polizei Ordnungsfunktionen bis hin zu hoheitlichen Aufgaben an sie abtritt. Merkwürdig ist die Situation, nicht, wie Doña Carmen sich zu ihr verhält. Was nicht heißt, daß es nicht noch mehr zu dem Thema zu sagen gäbe. Einerseits nämlich läuft die geplante Gesetzesänderung u.a. darauf hinaus, die schiefe Situation im Sinne einer polizeistaatlichen Lösung zu bereinigen, andererseits scheint eine solche Lösung für kaum einen der Beteiligten wünschenswert und erfolgversprechend, die mit der Kontrolle beauftragten Polizeidienststellen eingeschlossen.

 

@Jakob: Gibt es zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit eigentlich einen Unterschied hinsichtlich des Kontraktionszwangs? Falls ja, könnte das die Entscheidung erleichtern, und sei es nur im Interesse einer systematisch sauberen Regelung.

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@Jakob: Gibt es zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit eigentlich einen Unterschied hinsichtlich des Kontraktionszwangs? Falls ja, könnte das die Entscheidung erleichtern, und sei es nur im Interesse einer systematisch sauberen Regelung.

 

Kontraktionszwang bzw. Kontrahierungszwang bezeichnet, vereinfacht ausgedrückt, die Verpflichtung eines Anbieters (=Unternehmen), auch das zu leisten, was das Unternehmen als seine Geschäftstätigkeit ansieht bzw. was das Unternehmen durch sein Erscheinen zu leisten anbietet.

 

Der Gegenbegriff ist die Privatautonomie (vereinfacht: tun und lassen, was man/frau will)

 

Meinst Du hier jetzt die Frage, ob eine Anbieterin unter diesem Gesichtspunkt jedem Kunden zu Diensten sein muss? ("Inpflichtnahme vertragsgeneigter Anbieter" im Juristendeutsch)

 

Wenn ja, dann ist die Frage schon deshalb nicht einfach zu beantworten, weil der Kontrahierungszwang wohl kaum auf Unternehmen im Sinne des HGB beschränkt ist (Freiberufler fallen nicht unter den Kaufmannsbegriff des HGB). Zudem kommt es auf den jeweiligen Normkontext an und ist teleologisch (was ist der Zweck?) anzuwenden. Hinreichender rechtlicher Kontext fehlt m.E. jedoch in fundamentaler Weise in Bezug auf P6, so dass dieser Ansatz nicht unmittelbar zielführend ist.

 

Grundsätzlich steht dem Kontrahierungszwang entgegen, wenn der in Anspruch genommenen Person (bzw. Unternehmen) das Verlangte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Dabei ist die Frage des "möglich" natürlich diskussionsfähig. Wichtiger mag in diesem Zusammenhang sein, dass auch "überobligationsmäßige Anstrengungen" dem Kontrahierungszwang entgegen stehen könnten. Letzteres könnte m.E. durchaus auf den Ablehnungsfall im P6 Anwendung finden. Dann würde man nicht die Frage bemühen müssen, ob eine gesetzliche Regelung, welche den (vertraglichen) Zwang zur Dienstleistungserbringung ausschließt, unter das vorstehend angesprochene "möglich" subsumiert werden könnte.

 

Aber eine interessante wissenschaftliche Frage, welche durchaus der Vertiefung lohnen würde :lach: Wobei ich allerdings denke, dass diese Frage weniger zur Differenzierung zwischen gewerblich und freiberuflerisch geeignet sein dürfte, eben weil der Grundsatz m.E. auch auf Freiberufler anzuwenden wäre.

Bearbeitet von nolensvolens
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Danke für Euer Feedback, ich lerne täglich dazu.

Es ist nur für mich etwas irritierend festzustellen, dass ich mir zu diesem Thema in diversen Foren und Blogs die Finger jahrelang wund geschrieben habe, Vorstösse zur Gründung einer Interessenvertretung lange Zeit ausgebremst wurden und nach meinem letzten Aufruf im November anlässlich des Sex Worker Only Tages in Bochum dann endlich zu der Fast-Parallel-Veranstaltung in FFM indirekt Unterstützung erhielt, indem eine Kollegin, die in Bochum war, in FFM dazu aufrief. Nach dem ersten Blick auf die Website, wo irre Sachen drin standen, (die dann erst nach meinem öffentlichem Hinweis hier verschwanden), sollte ich am Heiligabend sofort parieren, als ich eine Einladung zur Gründung dieser Intiative erhielt. Und wenn das alles noch nicht genug ist, werden dann hier die User aufgefordert, Stellung zu nehmen und Vorschläge zu machen, ohne eigene Vorleistung, also inhaltlich betrachtet. Dona Carmen als Beratungsstelle und nicht als Sexworker Vereinigung deckt nicht wirklich die Interessen aller SexarbeiterInnen ab, vor allem da die allgemeinen Informationen nicht für jede DienstleisterIn überhaupt verfügbar ist und vergleichsweise doch wenige nur online sind, wo sie dieser Aufruf überhaupt erreichen kann. Von der allgemeinen Schwierigkeit Informationen an AnbieterInnen zu bringen mal ganz zu schweigen, auch die Beratungsstellen sind eine sehr grosse Hürde, wie ich von vielen weiss.

Was solls, ich werde weiterhin meine Fragen stellen und Texte ohne Feedback fabrizieren, weil das Publikum im allgemeinen mittlerweile so konditioniert ist, die Beantwortung von Fragen als selbstverständlich zu erachten, geschweige danke zu sagen. Damit meine ich ganz bestimmte Leute, die schon langjährig hier im Forum aktiv sind, explizit nicht, da es hier sehr viele konstruktive und kontroverse Diskussionen insbes. zu politischen Themen in der Vergangenheit gab. All das ist in meine Arbeit eingeflossen. Das letzte Highlight war das Ergebnis der Umfrage zum Begriff Sexworker im letzten Jahr. Da wusste ich, es gibt noch Hoffnung!

Auch hat sich doch die Gesprächsatmosphäre hier im MC stark verbessert finde ich, im Sinne, dass die persönlichen Herabsetzungen selten geworden sind.

Trotzdem werde ich Leute wie Kenni weiterhin vermissen.

 

Ich wünsche euch noch eine schöne Woche. Bin jetzt erst mal eine Weile verreist. Mit 'Pussyleaks' in Glasgow.

tschö!

Bearbeitet von Ariane
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http://www.freie-berufe.de/ueber-die-freien-berufe/berufsgruppen.html

 

Berufsgruppen

 

 

Die Freien Berufe unterteilen sich in vier Gruppen:

 

  • heilberuflicher Bereich, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnmediziner, Apotheker und Physiotherapeuten
  • rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Bereich, wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • technisch-naturwissenschaftlicher Bereich, wie beispielsweise Architekten und Ingenieure sowie Biologen und Informatiker
  • kultureller Bereich, wie zum Beispiel die Autoren, Lektoren, Tanztherapeuten und Regisseure

Neben diesen "klassischen" Professionen kann aber auch ein Hafenlotse, eine Dolmetscherin oder ein Tanzlehrer Freiberufler sein.

Die Aufzählung der einzelnen Berufsbezeichnungen ist nicht abschließend, ihre Zuordnung beruht auf der Selbsteinschätzung der jeweiligen Berufsgruppe.

Die BFB-Mitgliederversammlung hat 1995 folgende Definition des „Freien Berufs“ verabschiedet, die die in ihren wesentlichen Punkten Eingang in die Legaldefinition des § 1 Abs. 2 S. 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie in die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefunden hat.: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
Mal abgesehen davon, dass Prostituion kein anerkannter Beruf ist, dürften die Meisten meilenweit von den Prinzipien Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle und Eigenverantwortung entfernt sein.

 

Ich halte die Anerkennung als Freien Beruf bestenfalls für einen Fiebertraum, ähnlich wie die Abschaffung der Gewerbesteuer, der IHK-Zwangsmitgliedschaft oder der Freien Berufe selbst.

 

Welches der genannten Kriterien haltet ihr denn auch nur im Ansatz für erfüllt?

 

Oder besteht der Plan darin, den Bundesverband der Freien Berufe zu einer Überarbeitung der Definition zu bringen?

 

Ein erster Schritt könnte ja darin bestehen, den Begriff "Sexworker" in "Sexartist" zu ändern.

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http://www.freie-berufe.de/ueber-die-freien-berufe/berufsgruppen.html

 

Mal abgesehen davon, dass z.B. Architekt oder Anwalt ein anerkannter Beruf ist, dürften die Meisten meilenweit von den Prinzipien Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle und Eigenverantwortung entfernt sein.

 

Ich halte die Anerkennung als Freien Beruf bestenfalls für einen Fiebertraum, ähnlich wie die Abschaffung der Gewerbesteuer, der IHK-Zwangsmitgliedschaft oder der Freien Berufe selbst.

 

 

 

Ein erster Schritt könnte ja darin bestehen, den Begriff "Sexworker" in "Sexartist" zu ändern. Künstlerinnen sind sie allemal

 

Beim Abschaffen der IHK bin ich sofort dabei...

ausser Kosten hatte ich von denen noch nie was...

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Und du meinst, das wird allein dadurch besser, wenn wir Rechnungen schreiben müssten?

 

Ich denke nicht. Wenn die Arbeit eines Handwerkers mir nicht gefällt, rufe ich das nächste mal bei einem anderen Betrieb an. Gefällt mir die Thai-Massage nicht, was mir bislang gottseidank nur einmal passiert ist, gehe ich nächstes mal wieder dorthin wo ich bislang zufrieden war.

 

Ausnahmen sind natürlich grober Pfusch, Betrug oder ähnliches. Aber das ist doch, so denke ich, gottseidank die Ausnahme. Und zur Diskretion aller sollten wir eher aufpassen, das solche Vorgaben wie Rechnungen etc KEINE gesetzlichen Vorlagen werden.

 

Und dabei denke ich sehr wohl auch an die Vorteile der Männer. Nicht jeder kann und möchte seine Daten weiter geben.

 

Melanie,

der Sinn der Rechnungstellung ist ganz einfach. Indem du eine Rechnung für erbrachte Leistung und vereinnahmtes Geld stellst, dokumentierst du einem Dritten gegenüber deine Einnahmen. Von dem Moment an musst du davon ausgehen, dass deine Rechnung irgendwann, irgendwo beim Finanzamt auftaucht. Sei es, weil sie zufällig bei einer Prüfung entdeckt werden, sei es, weil ein Schlauberger es mal versuchen möchte, sei es weil dein Kunde beim Finanzamt arbeitet,...

Wenn dass passiert, geht u.U. eine Kontrollmitteilung an dein Finanzamt und wandert in deine Akte. Wenn du dann zwei Jahre später deine Einkommensteuererklärung machst und diese Rechnung taucht darin nicht auf, bist du aufgeflogen.

Und weil du das natürlich weißt, wirst du dich hüten, diese Einnnahmen nicht anzugeben.

 

Dabei spielt es gar keine Rolle, ob du die Rechnung auf den Namen deines Kunden ausgestellt hast, oder alle Rechnungen an Jakob adressierst, denn das FA wird dir nicht unterstellen, Einnahmen nach oben zu korrigieren. Das ist das Problem deines Kunden. Will er die Rechnung absetzen, muss er eben seine Identität preisgeben. Ansonsten heißt er eben Jakob.

 

Grundsätzlich begegnet das Finanzamt jedem, der mit Bargeld zu tun hat mit größtem Misstrauen. Das Problem habenn auch Gastwirte oder Einzelhändler.

 

Und wenn ich ganz ehrlich bin, haben sie damit auch verdammt recht.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:38 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:28 Uhr ----------

 

Beim Abschaffen der IHK bin ich sofort dabei...

ausser Kosten hatte ich von denen noch nie was...

 

Ich schon, Mahngebühren.

 

Die ersten Jahre habe ich die IHK-Rechnung ignoriert. Dann kam die erste Mahnung, irgendwann die zweite Mahnung und dann...

die nächste Rechnung für das nächste Jahr zusammen mit den Vorjahresbeiträgen.

So ging das tatsächlich sieben (!!!) Jahre.

 

Bis dann im achten Jahr die dritte Mahnung und die Vollstreckungsandrohung kam. Ok, dachte ich, lass sie für das Geld was tun. Als der Gerichtsvollzieher kam, habe ich die Forderung bar bezahlt.

 

Blödes Spiel, aber es war jedesmal der Brüller wenn die IHK-Rechnung kam.

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Naja. Wie lustig. Da reden die ganzen Huren seit ewig immer wieder von Initiativen, Zusammenschlüssen und gemeinsamem Auftreten, weil man als organisierte Gruppe leichter seine Interessen in Gesellschaft und Politik artikulieren und durchsetzen kann.... :au:

 

 

.... was natürlich nur funktionieren würde, wenn möglichst viele - am besten alle - mitmachen würden.

 

 

Industrie & Handel hat das vor ganz langer Zeit schon erkannt, die IHK als Selbstverwaltung ins Leben gerufen um gerade nicht von der Politk bevormundet zu werden.... :streiten:

 

 

Als Instrument, weil es halt nicht jeder kleine Wicht sofort begreift, hat man halt das Ding mit der Zwangsmitgliedschaft eingeführt. Und der lustige "ich lass die Rechnung liegen" Post zeigt ja auch genau warum die Huren mit ihren Ansätzen scheitern. :heul:

 

 

Nicht jede kleine Hure vom Straßenstrich begreift, wozu eine Selbstverwaltung in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts wirklich gut sein kann. Auch mit einer Zwangsmitgliedschaft. So blöde die auch sein mag.

 

 

Unsere engagierten Ladies hier wären glaub ich manchmal froh, so etwas gäbe es in ihrer Branche. :tanzgirl:

 

 

Aber was soll's. Das hat ja in der Wirtschaft schon nicht jeder kapiert.

 

 

 

:forengrantler:

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naja Max, es geht doch nicht um möglichst "viele", sondern zunächst

darum, dass einige den ganzen schauderhaften Irrsinn verstanden haben und keinen Scheiss in der Öffentlichkeit fabulieren, man will doch ernst genommen werden oder etwa nicht?!; aber das bedeutet Arbeit, Arbeit, Arbeit, viel Zeit und den Hintern aus der Backstube zu bewegen, sich nicht auf wohlmeinende Fürsprecher zu verlassen, die kaum was verstanden haben. Das hat auch garnix mit 'engagierter Kunde-Sein' zu tun, sondern damit, was man zu sagen hat. Und dann kann man vielleicht irgendwann einmal als Interessenvertreter ernst genommen werden, wenn man wirklich was zu sagen hat, ausser Grafiken zu produzieren und ein paar Blog- und Medien-Kommentare zu schreiben, zu Artikeln, die nur abgedroschenes Zeug fabulieren, und das seit mindestens 10 Jahren. Immer der gleiche Sch***

Meine schlauen Kunden und andere Männer haben mehr verstanden als die meisten, die sich Sexworker Rechte auf die Fahnen schreiben und Spenden einsammeln.

Bearbeitet von Ariane
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http://www.freie-berufe.de/ueber-die-freien-berufe/berufsgruppen.html

 

Mal abgesehen davon, dass Prostituion kein anerkannter Beruf ist, dürften die Meisten meilenweit von den Prinzipien Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle und Eigenverantwortung entfernt sein.

 

Ich halte die Anerkennung als Freien Beruf bestenfalls für einen Fiebertraum, ähnlich wie die Abschaffung der Gewerbesteuer, der IHK-Zwangsmitgliedschaft oder der Freien Berufe selbst.

 

Welches der genannten Kriterien haltet ihr denn auch nur im Ansatz für erfüllt?

 

Oder besteht der Plan darin, den Bundesverband der Freien Berufe zu einer Überarbeitung der Definition zu bringen?

 

Ein erster Schritt könnte ja darin bestehen, den Begriff "Sexworker" in "Sexartist" zu ändern.

 

Wenn eine Dolmetscherin oder ein Tanzlehrer Freiberufler sein können, warum dann nicht grundsätzlich auch eine Prostituierte? Die Ausschlußkriterien sind durchweg zirkulär oder weich wie Pudding:

 

"Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

 

Klar, solange es nicht der Selbsteinschätzung von Prostituierten entspricht, eine besondere berufliche Qualifikation oder "schöpferische Begabung" zu haben, lassen sich aus ihnen kaum Freiberuflerinnen machen, und wo ihre Dienstleistungen als niedrig gelten, können sie nicht gut zugleich höherer Art sein. Aber die geringe Wertschätzung von Prostitution selbst ist kein Gegenargument, wenn es um Argumente für ihre Aufwertung geht.

 

Deklinieren wir die Definition und ihre Kriterien am Beispiel einer zweisprachig aufgewachsenen Dolmetscherin durch. Die Besonderheit ihrer beruflichen Qualifikation besteht darin, daß sie etwas kann, das die anderen im allgemeinen nicht können. Man wird ihr die besondere Qualifikation nicht mit der Begründung absprechen können, daß sie keine berufsqualifizierende Ausbildung durchlaufen hat. Umgekehrt wird sie nicht erst zur Freiberuflerin unter der Zusatzannahme, daß sie pro forma einen berufsqualifizierenden Abschluß gemacht hat. Der Ausdruck "auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung" besagt im Kern trivialerweise, daß es Ausbildungs- und Begabungsberufe gibt, und weiter, daß außer bestimmten Ausbildungen auch Begabungen Grundlage einer freiberuflichen Tätigkeit sein können.

 

Bleibt noch das "Schöpferische" ihrer Begabung, das die Grundlage der Dolmetscherin von der einer Prostituierten unterscheidbar werden lassen könnte. Aber auch dieses Kriterium gibt nichts her. Bei einem Blowjob von einer Prostituierten nach den Regeln der Kunst erwarte ich sogar mehr Kreativität, als ich mir von einer Dolmetscherin gefallen lassen wollte. Eine Dolmetscherin ist um so besser, je weniger sich das Ergebnis ihrer Arbeit von der unter gleichen Bedingungen anzunehmenden Dienstleistung ihrer ebenfalls begabten Kolleginnen unterscheidet.

 

Daß die Dienstleistung einer Prostituierten "persönlich" ist, wird niemand bestreiten wollen. Eigenverantwortlichkeit und fachliche Unabhängigkeit sind zwar nicht immer gegeben, aber bis zum Beweis des Gegenteils, jeweils im Einzelfall, auch nicht auszuschließen. Ähnliches gilt für die Bedingung, daß die Dienstleistung im Interesse des Auftraggebers erbracht wird. Diese Annahme ist nur widerlegbar, wenn der Auftraggeber selbst ihr widerspricht. Das kommt zwar vor, ist aber offensichtlich nicht die Regel (abgesehen davon, daß der Widerspruch allein meist noch kein Beweis ist).

 

Diskutieren kann man jetzt allenfalls noch, ob Prostituierte ihre Dienstleistung auch im Interesse der Allgemeinheit erbringen. Man muß es aber nicht. Denn das Kriterium ist für viele andere Freiberufler in einer nicht zu vernachlässigenden Zahl von Fällen sowieso unerfüllbar, wenn zugleich gelten soll, daß die Dienstleistung im Interesse des Auftraggebers erbracht wird (man denke nur an die Steuerberater). Zumindest mit diesem Teil der Definition haben die Damen und Herren vom Berufsverband schlicht sich selbst ein bißchen Zucker in den Hintern geblasen.

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Dabei spielt es gar keine Rolle, ob du die Rechnung auf den Namen deines Kunden ausgestellt hast, oder alle Rechnungen an Jakob adressierst, denn das FA wird dir nicht unterstellen, Einnahmen nach oben zu korrigieren. Das ist das Problem deines Kunden. Will er die Rechnung absetzen, muss er eben seine Identität preisgeben. Ansonsten heißt er eben Jakob.

 

:oha: ICH hätte aber etwas dagegen, nämlich wenn der Jahressaldo des Debitorenkontos "Jakob" bei Melanie einen Wert ausweist, welche über jenem meines Einkommens liegt :denk: Falls sich die Finanzämter mal abgleichen :cool: (ansonsten würde ich es ihr gerne gönnen :zwinker:)

 

 

Ich schon, Mahngebühren.

 

Die ersten Jahre habe ich die IHK-Rechnung ignoriert. Dann kam die erste Mahnung, irgendwann die zweite Mahnung und dann...

die nächste Rechnung für das nächste Jahr zusammen mit den Vorjahresbeiträgen.

So ging das tatsächlich sieben (!!!) Jahre.

 

Bis dann im achten Jahr die dritte Mahnung und die Vollstreckungsandrohung kam. Ok, dachte ich, lass sie für das Geld was tun. Als der Gerichtsvollzieher kam, habe ich die Forderung bar bezahlt.

 

Blödes Spiel, aber es war jedesmal der Brüller wenn die IHK-Rechnung kam.

 

Bist schon ein toller Hecht, der gerne auf Kosten der Allgemeinheit Ärger macht. Steuern findest Du bestimmt auch blöd, gelle? :teufel:

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Gegen staatlichen Unfug kann man sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durchaus wehren, da sehe ich kein Problem, nicht einmal was die Allgemeinheit betrifft, denen das Geld eh nicht zugute kommt.

 

Ich glaube eher Du solltest einmal Deine etatistische Haltung überdenken und gegebenenfalls der Realität anpassen, jakob

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Gegen staatlichen Unfug kann man sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durchaus wehren, da sehe ich kein Problem, nicht einmal was die Allgemeinheit betrifft, denen das Geld eh nicht zugute kommt.

 

Ich glaube eher Du solltest einmal Deine etatistische Haltung überdenken und gegebenenfalls der Realität anpassen, jakob

 

Ich habe festgestellt, dass diese Art Helden auch sonstige Rechnungen gerne liegen lassen. Und sich auch damit noch brüsten, wie hier, in anderem Zusammenhang dann womöglich auch der Steuerhinterziehung (weil: "das kommt der Allgemeinheit ja eh nicht zu Gute"). Rechnungen gar jahrelang liegen zu lassen und dem (berechtigten) Rechnungsaussteller nur Scherereien zu bereiten hat nichts mit "wehren" zu tun.

 

Du würdest völlig zu Recht solche Kunden hochkant rauswerfen und zwar von 12 bis Mittag, oder? Ich jedenfalls verfahre so. Völlig "etatistisch" und überdenken tue ich das bestimmt nicht :lach:

Bearbeitet von nolensvolens
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Wenn meine Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen würden, weil sie von mir zwangsberaten werden müssten, hätte ich Verständnis..:lach:

 

Falls es Dich beruhigt, alle meine Rechtsanwaltrechungen, die ich in meinem Leben erhalten habe, habe ich vor der Zahlungsfrist bezahlt..:grins:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Falls es Dich beruhigt, alle meine Rechtsanwaltrechungen, die ich in meinem Leben erhalten habe, habe ich vor der Zahlungsfrist bezahlt..:grins:

 

Brav :grins::lach:

 

Ich liebe besonders Controller, welche es für besonders pfiffig halten, erst nach Erhalt einer 2. Mahnung zu zahlen. Mit einem GF hatte ich auf ein solches Statement vereinbart, dass der Rechnung gleich 1. und 2. Mahnung beigefügt werden, er hatte selbst den Kaffee auf von diesen Fritzen :lach:. Thema hatte sich bald erledigt :lach:

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Wenn ich mir die entsprechenden Dokumente anschaue, dann kommt hier nur eine gewerbliche Tätigkeit in Frage. Die Prostitution ist weder ein Katalogberuf noch zählt er zu den Sonderfällen.

 

In den Bereich Künstler fällt die Prostitution auch nicht - "Voraussetzung ist eine "eigenschöpferische Leistung und eine über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinausgehende Gestaltungshöhe"."

 

Also eindeutig Gewerbe - es heißt ja auch nciht umsonst das älteste Gewerbe der Welt.

 

http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/816028/data/Abgrenzung_Gewerbe_und_freier_Beruf-data.pdf

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Widerspruch:

 

Dass die bisherigen Definitionen von „Freiberuflichkeit“ nicht vollständig zur Sexarbeit passen, spricht nicht gegen diese Zuordnung. Man kann/muss halt diese Beschreibungen auch mit der Weiterentwicklung gesellschaftlicher Gegebenheiten anpassen. Im Gesamtduktus passt das Modell „Freiberuf“.

 

Die Besonderheit der Sexarbeit können und wollen wir doch nicht negieren. Je nach Kontext wird man einmal sagen: „Sexarbeit ist ein Beruf wie jeder andere“ oder „Sexarbeit ist kein Beruf wie jeder andere“. Die Gründe für dieses Changieren hat Marc gut benannt; wir werden dies als Gesellschaft nicht so schnell überwinden können. Es geht aktuell aber um notwendige Regularien in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht (unter dem Primat der Absicherung der Beteiligten) und um steuerrechtliche Gerechtigkeit.

 

Kompliziert wird die Frage wegen der Komplexität und Bandbreite von Sexarbeit. An den Polen scheint mir die rechtliche Zuordnung noch relativ einfach zu sein: Indipendent SW sind Freiberufliche; Betreiber von Bordellen oder Clubs sind Gewerbetreibende. Ein bisschen gesetzgeberische Kreativität ist auf dem breiten Zwischenfeld gefragt: Selbständiges Arbeiten in gegebenen Infrastrukturen – Bordellen, Wohnungen etc.

 

Meine Sicht aus der Perspektive des Kunden im Paysex ist da durchaus auch sehr emotional und atmosphärisch bestimmt. Ich will mein Gegenüber nicht als gewerblichen Handwerker oder Dientsleister sehen, der mir sein Produkt oder seine Arbeitsleistung verkauft. Mir ist die freiheitliche Konnotation wichtig. Trotz der monetären Basis und der immer wieder versuchten „objektiven“ Leistungsbeschreibungen will ich einen Rahmen, der durch Kommunikation, Persönlichkeit, Kreativität und Offenheit beschrieben ist. Dies ist die Sparte von Freiberuflichkeit.

 

Es gibt da den interessanten Dauerstreit um „künstlerische Tätigkeit“ und „Kunsthandwerk“:

„Ebenfalls nicht Gewerbetreibende sind Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Ingenieure, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer. Bei der Einordnung künstlerisch geprägter Tätigkeiten stellt sich vor allem das Abgrenzungsproblem zwischen "freier" künstlerischer Tätigkeit und dem Kunstgewerbe/Kunsthandwerk. Bei der künstlerischen Tätigkeit steht die freie schöpferische Gestaltung als wesentlich im Vordergrund, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache ihren Ausdruck finden. Kommerzielle Interessen oder eine Erwerbsabsicht sind beim Künstler zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber von nachrangiger Bedeutung. So ist der Straßenverkauf von selbstgefertigten Bildern durch einen Künstler immer noch seiner künstlerischen Betätigung zuzurechnen; er unterfällt nicht dem Begriff des Gewerbes. Umgekehrt wird Kunstgewerbe und -handwerk in der Regel als Gewerbe verstanden.“

Bei strenger Anwendung dieser Analogie würden wir bei der Sexarbeit sofort beim „Gewerbe“ landen, weil hier die kommerziellen Interessen im Vordergrund stehen. Aber wollen wir dieses Kriterium als allein entscheidendes akzeptieren?

 

Es geht also bei der ganzen Frage auch darum, wie wir über Paysex reden, was wir Kunden dabei suchen und erleben. Die Freiheit, die entsteht, wenn Paysex nicht mehr „sittenwidrig“ ist; die Verfügbarkeit, die faktisch erreicht ist, wenn Paysex offen und spontan in Anspruch genommen werden kann – sind dann unsere inneren Bilder „gewerblich“ oder „freiberuflich“ gemalt?

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