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Termin nich eingehalten, Rechnung vom Kunde


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Hallo,

 

Ich habe einen Termin nicht einhalten können und konnte den auch nicht telefonisch absagen. Da der Kunde eine längere Anfahrt auf sich nehmen musste, verlangt er 500€ Schadensersatz von mir, ich finde die Aktion völlig überzogen und fühle mich erpresst.

 

Was soll ich nun machen

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Wenn der Kunde die Reise sowieso durchgeführt hätte (Geschäftsreise), ist kein Schaden entstanden bzw. allenfalls der Differenzbetrag Doppelzimmer/Einzelzimmer.

 

Wenn der Kunde ausschließlich wegen des Dates die Reise unternommen hat, wäre m.E. der (vergebliche) Aufwand in der Tat ein zu erstattender Schaden, da eine Absage zu keiner Zeit erfolgte und er folglich auch keinerlei Möglichkeit hatte, seiner Schadensminderungspflicht (beispielsweise durch eine Ersatzbuchung) nachzukommen. Die Schadenssumme muss natürlich belegbar sein.

 

Was tun? Jedenfalls schonmal nicht beschimpfen ....

 

Offenbar funktioniert die Kommunikation nach dem nicht stattgefundenen Date problemlos (rede vom Technischen)? Bist Du eigentlich Männlein oder Weiblein ("Geschlecht: keines") :schuechtern:

Bearbeitet von nolensvolens
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Da wünsche ich schon mal ein frohes Gerichtsverfahren...

 

Wenn ich da an den Austausch von Schriftsätzen meines Anwalts mit dem Anwalt meiner Gegnerin denke zum Thema vergeblicher Aufwand, in dem Falle Kosten für eine Veranstaltung bei einem zugesagten Date der Dame, das sie aus einer Laune heraus abgesagt hat, komme ich zu dem Schluss....alles vergebliche Liebesmüh..

 

Bei mir war die Schadenssumme belegbar, die gegnerische Anwältin hat zugegeben, dass das Date vereinbart war und abgesagt wurde, aber :brille: die Dame hat mich nicht explizit beauftragt, die Veranstaltungskarten zu besorgen, von daher keine Anspruchsgrundlage..

 

Da konnte ich mich nur darüber freuen, dass die Lady immerhin einen finanziellen Nachteil durch die Bezahlung ihrer Anwältin hatte...

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Forderungen kann er immer stellen, das siehst Du ja, dass er es macht. Ob er sie durchsetzen kann ist eine andere Frage.

 

Warte erst einmal auf ein Schreiben seines Anwaltes, im Vorfeld kannst Du Dich ja bei einem Anwalt ebenfalls informieren

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Da wo ich zur Zeit mein Wohnsitz habe gilt meine Nebenberuflichkeit als nicht sittenwidrig. Wenn mein Honorar schon nicht einklagbar ist, kann der Kunde überhaupt solche Forderung stellen?

 

Nicht sittenwidrig heisst, dass das Honorar sehr wohl einklagbar ist.

 

Jepp, Frechheit, dass der mit Kostenaufwand in die Wüste geschickte Kunde wenigstens die Auslagen erstattet haben will, zumal der Aufwand der Absage offenbar zu viel war.

 

Ebenso eine Unverschämtheit, wie wenn eine Dame, welche von einem Fakebucher durch die Republik gejagt wird, ihre Auslagen erstattet haben will.

 

:clown: Für die beiden letzten Absätze, ich halte beide Fälle vielmehr für durchaus legitim.

 

Die praktische Durchsetzbarkeit ist immer eine Frage des Einzelfalls, hat nicht unbedingt etwas mit P6 zu tun.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:52 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:44 Uhr ----------

 

Thema vergeblicher Aufwand, in dem Falle Kosten für eine Veranstaltung bei einem zugesagten Date der Dame, das sie aus einer Laune heraus abgesagt hat,

 

Offenbar hat sie immerhin abgesagt, die hier fragende Person (ob Frau oder Witzboldmann) hat das offenbar nicht gewollt oder den "Aufwand" dafür gescheut.

 

Du hättest also zumindest theoretisch kurzfristig eine andere Begleitung zu der Veranstaltung organisieren können (Schadensminderungspflicht umfasst auch aktive Mitwirkung dabei). :lach: Beispielsweise an der Hotelbar eine Dame fragen, ob sie die Veranstaltung interessiert. :cool: Hätte ich vermutlich sogar so gemacht, ist ja schließlich blöd bei einer Veranstaltung alleine da zu hocken :lach: Ob dann beim fehlenden "Restprogramm" von einem (bezifferbaren) Schaden gesprochen werden kann, überlasse ich anderen Diskutanten :lach:

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Offenbar hat sie immerhin abgesagt, die hier fragende Person (ob Frau oder Witzboldmann) hat das offenbar nicht gewollt oder den "Aufwand" dafür gescheut.

 

Du hättest also zumindest theoretisch kurzfristig eine andere Begleitung zu der Veranstaltung organisieren können (Schadensminderungspflicht umfasst auch aktive Mitwirkung dabei). :lach: Beispielsweise an der Hotelbar eine Dame fragen, ob sie die Veranstaltung interessiert. :cool: Hätte ich vermutlich sogar so gemacht, ist ja schließlich blöd bei einer Veranstaltung alleine da zu hocken :lach: Ob dann beim fehlenden "Restprogramm" von einem (bezifferbaren) Schaden gesprochen werden kann, überlasse ich anderen Diskutanten :lach:

 

Ja, abgesagt hat sie...allerdings sollte das Date in der Heimatstadt der Dame stattfinden, ca. 5 1/2 Stunden Zugstrecke von München entfernt..ich wäre also extra hingefahren...

 

alles vergleichsweise unschöne Vorkommnisse, die aber anscheinend nicht justitiabel sind...

 

einen diesbezüglichen warnenden Eintrag in den Berichteschreiber only-Bereich über die Dame behalte ich mir allerdings vor...:zeig: zumal ihre Anwältin den Sachverhalt ja auch grundsätzlich als unstrittig stellt.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Es ist mir ein mal passiert, dass ich nicht absagen konnte obwohl ich rechtzeitig mehrere SMSn geschrieben habe. Hinterher stellte sich heraus, dass der Herr eine neue Handynummer hatte, die ich nicht kannte. Erschwerend kam hinzu, dass ich durch den sehr wichtigen und privaten Grund meiner Absage, selber nicht mehr mein Handy nach eingegangenen SMSn überprüfte. Ist also in beiden Richtungen schief gelaufen.

Mit hat es fürchterlich leid getan und ich kann mir den Ärger vorstellen, wenn er im Zimmer sitzt und wartet...und sich nix tut. Ein Schaden ist ihm zum Glück nicht entstanden, da er sowieso im Hotel war.

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Mit hat es fürchterlich leid getan und ich kann mir den Ärger vorstellen, wenn er im Zimmer sitzt und wartet...und sich nix tut.

 

Wobei, es könnte sich auch ein Hauch von Sorge einstellen, schließlich könnte ja was passiert sein.

 

Ansonsten, klar kann mal was wirklich ganz blöd laufen und das eine zum anderen kommen. Dann kommt es halt darauf an, wie das dann danach kommuniziert wird. Weder Kunden, noch Escortdamen sind Monster (meist :schuechtern::lach:)

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Ja, abgesagt hat sie...allerdings sollte das Date in der Heimatstadt der Dame stattfinden, ca. 5 1/2 Stunden Zugstrecke von München entfernt..ich wäre also extra hingefahren...

 

OK, dann lassen sich beispielsweise Karten nicht mehr so leicht los werden. Und wenn die teuer waren doppelt ärgerlich, weil man sich mit diesen teuren Karten ja nicht nur selbst eine Freude machen wollte, vermutlich ... :cool:

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Wenn ein nicht stattgefundener GV (evtl. mit vorangehendem Veranstaltungsbesuch) 2 Parteien, 2 Anwälte und ein Gericht beschäftigen, dann muss i mi scho ans Hirn glanga...

Als Richter würde ich die Versammlung rausschmeissen und als Anwalt mir ins Fäustchen lachen.

 

Na ja, Alf, wenn ein Bucher einer Dame, welche vertrauensseligerweise keine Vorkasse nimmt, Reisekosten (womöglich mit Übernachtung, wenns am gleichen Tag nicht mehr zurück geht) entstehen läßt ohne Absage, also der "Fakebucher", dann würdest Du das anders sehen, oder? Also ich würde schon meinen, dass eine Frau versuchen sollte, das ggf. einzuklagen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:26 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:23 Uhr ----------

 

Wenn sich nix tut, empfehle ich Viagra oder besser Ashwagandha (Withania somnifera) :verstecken:

 

In der Situation ja wohl besonders kontraindiziert :lach:

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Na ja, Alf, wenn ein Bucher einer Dame, welche vertrauensseligerweise keine Vorkasse nimmt, Reisekosten (womöglich mit Übernachtung, wenns am gleichen Tag nicht mehr zurück geht) entstehen läßt ohne Absage, also der "Fakebucher", dann würdest Du das anders sehen, oder? Also ich würde schon meinen, dass eine Frau versuchen sollte, das ggf. einzuklagen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:26 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:23 Uhr ----------

 

 

In der Situation ja wohl besonders kontraindiziert :lach:

 

Ich kenne in nun 12 Jahren P6 keinen Fall (kann es aber durchaus geben) wo ein Escort dies eingeklagt hätte. Die meisten nehmen es als Lehrgeld und sind danach nicht mehr so vertrauensselig. Dem schlechten Geld noch gutes für Anwalt und Gericht hinterherzuwerfen mit unsicherem Ausgang und Outing ist eher kontraproduktiv. Ein "qualifizierter" Fakebucher ist auch nicht sooo leicht zu ermitteln.

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Ich würde an deiner Stelle versuchen das Ganze kleinzukochen und außergerichtlich zu klären.

 

Deine Chancen vor Gericht schätze ich mäßig ein. Zum Schluss springt für dich bestenfalls ein Vergleich raus. Die Kosten, der Zeitaufwand und der Ärger lohnen das nicht.

 

Versuch mit deinem Kunden ins Gespräch zu kommen und biete ihm ein Ersatz an. Evtl. mit reduziertem Preis, bring was Nettes mit und begeistere ihn.

 

Macht mehr Spass, bringt mehr ein und dauert nicht lange.

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Hast Du ihn denn danach von Dir aus gefragt, ob er Ausfallkosten hatte? Dies wäre finde ich höflich von Dir gewesen und ich denke, dann hätte er auch nicht mit 500Euro und so wütend reagiert, sondern hätte es schön gefunden, dass es Dir nicht egal ist und entweder er hätte nichts haben wollen, oder bestimmt weniger.

 

Oder vielleicht hättet ihr ein neues Date vereinbaren können, wo er nicht anreisen muss und Du hättest ihn dann zu etwas eingeladen (ein Getränk etc.), oder wärst etwas länger geblieben. Zumindest hättest Du so gezeigt, dass es Dir nicht egal ist. Vielleicht hast Du das ja, ich war ja nicht dabei.

 

Versetze Dich mal in seine Lage. Auch wenn man noch so einen guten Grund hat, warum man nicht absagen konnte, für den anderen ist es halt schade. Er hatte sich auf Dich gefreut, ist extra angereist und dann kommt niemand. Wir ärgern uns ja als Escort auch über so etwas. Vielleicht war er sogar besorgt, dass Dir etwas passiert ist.

 

Meist verbinden die Herren ja Escort mit Business Terminen, dann zahlt meist eh die Firma das Zimmer und man braucht es so oder so, aber es geht ja auch um die Geste. Ist es Dir nicht selbst auch unangenehm? Klar gibt es Gründe, warum man nicht absagen kann, aber dafür kann der andere ja nichts. Zumindest zeigen, dass es einem nicht egal ist. Ich war aber ja bei Eurer Kommunikation nicht dabei. Also kann man es schwer beurteilen.

Bearbeitet von Alina
 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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Ich kenne in nun 12 Jahren P6 keinen Fall (kann es aber durchaus geben) wo ein Escort dies eingeklagt hätte. Die meisten nehmen es als Lehrgeld und sind danach nicht mehr so vertrauensselig. Dem schlechten Geld noch gutes für Anwalt und Gericht hinterherzuwerfen mit unsicherem Ausgang und Outing ist eher kontraproduktiv. Ein "qualifizierter" Fakebucher ist auch nicht sooo leicht zu ermitteln.

 

Ich schon und die Dame bekam vor Gericht recht

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:56 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:54 Uhr ----------

 

BaBu`s historischem Problem

 

Wer aus der Geschichte nicht lernt ist dazu verdammt, sie zu wiederholen...:forengrantler:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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