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Kondompflicht für Freier?


Empfohlene Beiträge

Genau....auch die Ehe ist eine Form von Prostitution...

Und auch Künstler und Schriftsteller prostituieren sich....die müssen beim Malen, Bildhauern etc und Schreiben selbstverständlich auch ein Kondom benutzen....:zeig::cool::bonk::kugeln:

 

Sehr lustig, aber ganz so einfach ist deine Position ja nun wirklich nicht zu verstehen. Dürften mir denn nun beispielsweise die Musen von Greta Brentano bei der von dir geforderten Kondompflicht im Rahmen der Ausübung von Prostitution nun auch ohne Gummi einen blasen oder nicht? Zuletzt hattest du ja immer dahingehend argumentiert, dass Musen eben gerade keine Prostituierte sind und dementsprechend ja wohl auch keine Prostitution ausüben. Von daher dürften die Musen also ja eigentlich ohne Kondom blasen. :brille:

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Mal ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit:

 

Anzeige in einem der wie Pilze aus dem Boden schiessenden AO-Portale.

Ich frage mich was das für Website-Betreiber sind die solche und andere Anzeigen propagieren und zulassen.

 

Ich hab keinen Link eingefügt, weil ich denen nicht auch noch Traffic generieren will.

 

27.01 Schwängerungstag ab 16 uhr für 20€

 

PLZ-Gebiet 4 - Annonce vom: 26. Jan 2014

Heey meine geilen, ich bin Melly bin deutsche 20 jahre alt und bin eine mollige geile Fickmaus die am 28.01 ihren Eisprung hat ich will mich von euch geil Besamen lassen einfach ab 16 uhr vorbei kommen und mich geil abficken.. 20€ jeder fick nur am 27.01.. Ich steh auf geiles blasen mit viel spucke und geiles ficken... Ich bin privat besuchbar *******str. 2** unterste klingel.. Meine Freundin Laura ist auch da aber jeder fickt bei ihr 35€.. Also einfach vorbei kommen.. geile grüße Melly & Laura

 

Tel.: 015223385***

» E-Mail

 

 

 

 

Diese Werbung gäbe es bei einer Kondompflicht für gewerbsmässigen GV nicht mehr. Und wenn doch, dann wissen die Ordnungshüter genau, wohin sie gehen müssen....

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Diese Werbung gäbe es bei einer Kondompflicht für gewerbsmässigen GV nicht mehr. Und wenn doch, dann wissen die Ordnungshüter genau, wohin sie gehen müssen....

 

Und was wäre gewonnen, wenn es die Werbung nicht gäbe..:denke:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Und was wäre gewonnen, wenn es die Werbung nicht gäbe..:denke:

 

Dann.....

 

- kämen andere nicht auf blöde Ideen sowas nachzumachen

 

- würde das nicht jeder glauben - es gingen eh Gerüchte, es wäre nur ein Werbegag, zumindest was "schwanger" betrifft

 

- würde nicht zusätzlicher Bedarf geschaffen

 

- würde nicht jeder Scheiß als "normal" gelten

 

:gänseblümchen:

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Wäre noch zu klären, ob Prostitution eine gewerbliche Tätigkeit ist, die dem Gewerberecht unterliegt oder als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist. :lach:

 

Eine Dame hatte ja nen Gerichtsurteil verlinkt, in dem darauf hingewiesen wurde, das die Ausübung der Prostitutition gewerbesteuerpflichtig sei, demzufolge ist es ja schon geklärt....

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Eine Dame hatte ja nen Gerichtsurteil verlinkt, in dem darauf hingewiesen wurde, das die Ausübung der Prostitutition gewerbesteuerpflichtig sei, demzufolge ist es ja schon geklärt....

 

Steuerrecht und Gewerberecht sind in diesem Falle zwei paar Stiefel...

Auch Freiberufler können Gewerbesteuerpflichtig sein...

 

http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/gewerbesteuer/freiberufler-wann-gewerbesteuer-anfallen-kann.html

Bearbeitet von alfder
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§ 2 GewebesteuerGesetz:

(1) Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland oder auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff eine Betriebsstätte unterhalten wird.

 

Freiberufler werden nach §18 EStG zur Kasse gebeten

http://dejure.org/gesetze/EStG/18.html (inkl. Auflistung der in Deutschland anerkannten freien Berufe)

 

desweiteren:

http://www.stade.ihk24.de/recht_und_fair_play/Gewerberecht19785/Gewerbebetrieb_oder_freier_Beruf/1131448/gewerbebetrieb_freie_berufe.html

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Du hast meine Frage noch nicht beantwortet. Fallen Musen-Blowjobs denn nun unter deine Wunsch-Kondompflicht oder nicht?

 

Diese Werbung gäbe es bei einer Kondompflicht für gewerbsmässigen GV nicht mehr. Und wenn doch, dann wissen die Ordnungshüter genau, wohin sie gehen müssen....

 

Mag sein, dass es dann weniger von dieser Art Werbung geben würde bzw. dass die Anbieter sich dann einfach etwas vorsichtiger verhalten müssten. Nur stellt sich hier doch die Frage der Verhältnismäßigkeit. Sollen Kondomfreie Blowjobs wirklich europaweit verboten werden und muss die Polizei wirklich europaweit täglich hunderte (oder gar tausende) von Scheinfreiern einsetzen, nur um diese Hand von Verrückten zu zwingen, ihre AO Angebote so im Web zu positionieren, dass sie nicht so einfach von der Polizei ertappt werden?

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§ 2 GewebesteuerGesetz:

(1) Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland oder auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff eine Betriebsstätte unterhalten wird.

 

Freiberufler werden nach §18 EStG zur Kasse gebeten

http://dejure.org/gesetze/EStG/18.html (inkl. Auflistung der in Deutschland anerkannten freien Berufe)

 

desweiteren:

http://www.stade.ihk24.de/recht_und_fair_play/Gewerberecht19785/Gewerbebetrieb_oder_freier_Beruf/1131448/gewerbebetrieb_freie_berufe.html

 

U.a. in Bayern und Baden-Württemberg können Prostituierte kein Gewerbe anmelden, nur beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Was sind sie dann?

 

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wie gesagt, es wurde auf ein Urteil des BundesFinanzhofs verlinkt, welcher diese Entscheidung getroffen hat...

Und da ja der Grundsatz gilt, das Bundesrecht Landesrecht "bricht" (ansonsten dürften die in Hessen ihre Todesstrafe auch anwenden)

müssen BaWü und Bayern wohl oder übel dieses Urteil zur Kenntnis nehmen.....

 

In Ergänzung

 

hier ist der Beitrag von Thea:

Ich bekam heute folgenden Hinweis, der für die Steuererklärung 2013 interessant wird und den ich hier gerne weitergebe:

 

 

BFH · Beschluss vom 20. Februar 2013

 

Selbständig tätige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Aufgabe des BFH-Urteils vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500)

 

 

http://openjur.de/u/629830.html

 

Demnach sind besteht (nunmehr) Gewerbesteuerpflicht, sofern diese nicht ohnehin schon aufgrund einer abweichenden Deklaration der Einkünfte gezahlt wird.

 

Das Bedeutet, eine selbstständig arbeitende Prostituierte betreibt demnach ein "normales" Gewerbe und unterliegt damit der Gewerbesteuer.

Dabei wird der Gewerbeertrag zugrunde gelegt mit einem Freibetrag von 24.500,-- (bei dem hier in Frage kommende Personenkreis, EinzelunternehmerInnen, ist das in der Regel der Gewinn, sogenannte "Hinzurechnungen" oder "Abzüge" im gewerbesteuerrechtlichen Sinne kommen wohl eher selten in Frage).

 

Das bedeutet auch, wenn der Gewinn diesen Freibetrag nicht erreicht, dann ist keine Gewerbesteuer zu entrichten.

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=25462

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Mal ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit:

 

Diese Werbung gäbe es bei einer Kondompflicht für gewerbsmässigen GV nicht mehr. Und wenn doch, dann wissen die Ordnungshüter genau, wohin sie gehen müssen....

 

Das stimmt leider nicht, denn es gibt ein generelles Werbeverbot für zu bezahlende sexuelle Dienstleistungen.

 

§ 120 I Nr. 2 OWiG verbietet jede Art der Werbung für Prostitution, gleichviel, ob sie in anstößiger oder dezenter Form vorgenommen wird, ob sie direkt oder verbrämt erfolgt1. Maßgeblich ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes allein, dass einer verständigen und nicht ganz wirklichkeitsfremden Person hinreichend klar ist, dass Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen angeboten wird2.

Eines ausdrücklichen Angebotes bedarf es nicht zur Tatbestandserfüllung3. Adressat der Bußgeldvorschrift ist nicht lediglich die werbende Person, also die bzw. der Prostituierte oder der Bordellbetreiber oder die Betreiberin, sondern auch die verantwortlich handelnde Person des Werbemediums, also beispielsweise der Herausgeber einer Zeitung.4

 

Der Bundesgerichtshof hat 1992 den Zweck des § 120 I Nr. 2 OWiG in einem Urteil zur Unwirksamkeit von Anzeigenverträgen nach § 134 BGB in Verbindung mit § 120 I Nr. 2 OWiG wesentlich mit der Sitten- und Sozialwidrigkeit begründet:

 

„Geschützt werden soll die Allgemeinheit vor den mit der Prostitution schon generell verbundenen Belästigungen und Gefahren. Ziel der Vorschrift ist es daher, namentlich auch aus Gründen des Jugendschutzes, der Prostitution bereits im Vorfeld durch weitgehende Werbebeschränkungen zu begegnen, ohne dass es auf eine konkrete Belästigung oder Gefährdung im Einzelfall ankommt. (...) Das Gesetz will jede nach außen erkennbare Werbung für die Prostitution verhindern, gleichgültig, ob sie offen ausgesprochen wird oder sich nur aus den Umständen ergibt. Die Prostitution gilt, obwohl nicht generell verboten und strafbar, auch heute noch in der öffentlichen Meinung als eine sittenwidrige und in verschiedener Hinsicht sozialwidrige Tätigkeit. Die Werbung für entgeltliche sexuelle Handlungen ist daher ohne weiteres und in jeder Form grob anstößig, auch wenn keine weiteren Merkmale hinzutreten.“5

 

Ähnlich wie im Zivilrecht kann das Werbeverbot im Verwaltungsrecht mittelbare Wirkung entfalten, in dem Verstöße als Anlass für die Versagung oder den Widerruf von Genehmigungen genommen werden.

 

 

Werbung, die im Internet positioniert wird kann kaum verfolgt werden sofern der Anzeigenanbieter seine Webseite im Ausland gehostet hat...

 

Einzig und alleine Werbung in der Zeitung wird durch das örtliche Ordnungsamt kontrolliert.

 

Deshalb sind sie teuer und man darf nur Name, Telefonnummer schreiben bzw unfverfänglichen Fließtext.

 

Vollkommen egal ob es Kondomverbot gibt wie in Bayern oder eben nicht, wie im Rest der Republik.

 

3.5.2 Die praktische Handhabung des Werbeverbotes

 

Die staatliche Zurückhaltung bei der Verfolgung dieser Taten vermittelt den Eindruck, die Werbung werde letztlich geduldet. Aus Sicht einzelner Polizeivertreter ist beispielsweise die Werbung mit Kleinanzeigen in der Tagespresse durchaus willkommen, weil sie Anhaltspunkte für präventives polizeiliches Vorgehen nach den Polizeigesetzen und für Strafverfolgungsmaßnahmen bietet, indem sie den regionalen Prostitutionsmarkt transparent macht. Dies mag ein Grund dafür sein, dass die Durchsetzung des Werbeverbots faktisch nicht betrieben wird (FG-Strafrecht/P2/S. 38).

 

Dies bestätigten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter aus den Modellregionen. Eine im Februar 2005 durchgeführte Telefonrecherche ergab, dass die für die Durchsetzung des Werbeverbotes zuständige Behörde nicht verpflichtet ist einzuschreiten, so dass Prostitutionswerbung vielerorts aus Opportunitätsgründen geduldet wird.1 So bildet beispielsweise in München eine Fünf-Punkte-Vereinbarung zwischen Verlagen, Polizei und Kreisverwaltungsreferat die Basis für die Tolerierung der Anzeigen.2

 

In allen in die Befragung einbezogenen Städten, außer München, gab es in den letzten fünf bis zehn Jahren keine Anwendung des § 120 I und II, Bußgeldbescheide wurden nicht erlassen. Der Sachgebietsleiter der Bußgeldstelle in München teilte mit, dass in den letzten zwei Jahren in seltenen Fällen sowohl Verlage als auch Werberinnen mit Bußgeldern belegt wurden. Diese Fälle könne man allerdings „an einer Hand abzählen“.3

Mitarbeiterinnen von Fachberatungsstellen und Prostituierte berichteten jedoch, dass Zeitungen wegen des Verbotes der Werbung und des eigenen Risikos, ein Bußgeld auferlegt zu bekommen, höhere Preise für die Werbeanzeigen fordern.

 

3.5.3 Einschätzung der Rechtfertigung des Werbeverbots

 

Strafgerichte und Staatsanwaltschaften

 

In der Untersuchung wurden auch Strafgerichte sowie Staatsanwaltschaften zu ihrer Einschätzung befragt, ob mit der Abschaffung der Sittenwidrigkeit von Prostitution ein ausnahmsloses Werbeverbot noch zu rechtfertigen sei. Die Meinungen waren sehr geteilt, die Zustimmungen bzw. Ablehnungen lagen je nach Gericht zwischen 40 % und 60 %. 1

 

1) Die Staatsanwaltschaften stimmten mit 59 % voll bzw. bedingt zu.

 

Geändert wurde nichts, das Werbeverbot hat nach wie vor Gültigkeit!

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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"Besamung" ist ja auch keine Prostitution im herkömmlichen Sinn.

 

Da geht es um den dringenden Kinderwunsch einer "molligen" Frau, die ansonsten wohl auch sehr vielen diesbezüglichen Diskriminierungen ausgesetzt sein wird. :clown:

 

Und Samenbanken dürfen schließlich auch werben.... :au:

 

 

 

P.S. Nur mal unterstellt, die Anzeige ist wirklich echt und das mit der Besamung findet auch so statt, da kann man nur noch sagen: "Das arme Kind, dass dabei "entsteht"" :bonk:

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Was für seltsame Beiträge.

Kondom sollte bei GV und AV bei allen selbstverständlich sein und so handhabe ich es auch. Kondompflicht bei Blowjobs jedoch ist ein Schwachsinn und die bayrische Hygieneordnung sollte dort bleiben - wenn sie schon leider nicht außer Kraft gesetzt werden kann.

 

Jede von uns, die selbstständig arbeitet, sollte selbst entscheiden können, wie weit sie gehen möchte... Und sollte sie AO anbieten... so ist das meiner Meinung nach Ihre Sache.. nur möchte ich weder mit Ihr noch mit ihren Kunden etwas zu tun haben..

 

Übrigens: In Bayern betrifft die evt Strafe bei Verstoß gegen die Kondompflicht nicht die Freier, sondern die Frauen.... Also doch eine etwas andere Variante?

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§ 6

Kondomzwang bei Prostitution

 

1 Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden. 2 Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen, die zur Prostitution genutzt werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.

 

Diese Verordnung betrifft sowohl Sexarbeiterinnen wie deren Kunden!

 

Allerdings werden bisher nur Anbieterinnen kontrolliert, da Kontrollen bei Männern durch Lockvögel (noch) nicht möglich sind.

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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27.01 Schwängerungstag ab 16 uhr für 20€

 

Mein Gott Lolo, die will lt. Annonce schwanger werden. Ich brauch dir wohl nicht zu erklaeren, dass das mit Kondom ned so einfach ist.. :zwinker:

Ausserdem verdient sie bei jedem prospektiven Vati einen Zwanziger..

 

Volkswirtschaft ist das sogar noch ein Gewinn... hast du eine Ahnung was ne IVF kostet? :blinken:

 

Einen Eindruck wie sich restriktive P6-Gesetze in der Praxis auswirken erhält man auch am Beispiel einiger Bundesstaaten der USA, in welchen Prostitution verboten ist. Es ist keineswegs so, dass es dort keine, oder wenigstens weniger oder gar "bessere" Prostitution gibt.

 

Ich bin mir sicher, du weisst ueber die rechtlichen Bedienungen der Prostitution in den USA Bescheid, erlaube mir aber trotzdem explizit darauf hinzuweisen, dass Prostitution in GANZ Amerika verboten ist, mit Ausnahme von ein paar kleinen Counties im Staate Nevada. :zwinker: Jeder der so wie ich ueber das gesamte Ami_Bundesgebiet Dienstleistungen dieser Art bereits in Anspruch genommen hat, weiss, was die Anbieterinnen zuweilen fuer Eiertaenze auffuehren. Schon die wildesten Sachen erlebt... : Herzeigen aller Ausweise von Pass/Personalausweiss incl. FS schon hinter mir... Das beste was ich jemals erlebt hatte war in Memphis... da hamma doch glatt sowas wie Scharade gespielt.. :lach: ich hab Geld auf die Komode gelegt, das sie NATUERLICH niemals angegriffen hat in meinem Beisein und sie hat entsprechenden dem Betrag mit Haenden und Fuessen und Mund angezeigt, welche Reaktionen ich mit der Kohle bei ihr ausloesen koennte.. :lach: Kein Sterbenswoertchen ueber Sex ist ihr ueber die Lippen gekommen.. und trotzdem ist es noch ziemlich geil geworden.. btw. the first shot was cim :zwinker: nur so zur Info.

 

Ein Aspekt wurde meiner Meinung noch nicht erwaehnt, dass es auch eine Gruppe von im System verhafteten Personen gibt, denen solche Regelungen nicht ungenehm waeren. Ueberall dort, wo was verboten wird, kostet diese Ware/Dienstleistung was auch immer gleich einen schoenen Batzen mehr... :cool:

Das fuehrt dazu, dass in den Grossstaedten von Amerika ein bescheidener Fick schon mal 2000 $ kostet. Wenn es einen ordentlichen legalen Markt gaebe, waere der Preis nie und nimma zu halten...

In all den Laendern passiert sexuell alles genau so, wie bei uns hier in Europa.. nur die "Illegalitaet" und das Risiko erwischt, bzw. bestraft zu werden, lassen sich die Anbieterinnen bezahlen. Fuer mich auch irgendwo verstaendlich..

 

"Besamung" ist ja auch keine Prostitution im herkömmlichen Sinn.

Und Samenbanken dürfen schließlich auch werben.... :au:

 

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:blinken::blinken:

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Das stimmt leider nicht, denn es gibt ein generelles Werbeverbot für zu bezahlende sexuelle Dienstleistungen.

 

Werbung, die im Internet positioniert wird kann kaum verfolgt werden sofern der Anzeigenanbieter seine Webseite im Ausland gehostet hat...

 

Einzig und alleine Werbung in der Zeitung wird durch das örtliche Ordnungsamt kontrolliert.

 

Deshalb sind sie teuer und man darf nur Name, Telefonnummer schreiben bzw unfverfänglichen Fließtext.

 

Vollkommen egal ob es Kondomverbot gibt wie in Bayern oder eben nicht, wie im Rest der Republik.

 

Geändert wurde nichts, das Werbeverbot hat nach wie vor Gültigkeit!

 

Also Tanja...entweder du willst mich für dumm verkaufen oder es ist Unvermögen auf deiner Seite...

 

1. In meinem (Alfders) Beispiel ging es nicht um eine "zu bezahlende sexuelle Dienstleistung" allgemein, sondern ganz speziell um Werbung für AO, also GV ohne Kondom.

 

2. Da gemäss Hygieneverordnung AO eine Ordnungswidrigkeit in Bayern darstellt, wird bei einer Werbung hierfür auch ermittelt werden. Deshalb verzichten auch Escorts in Bayern auf Werbung für AO/FO.

 

3. Du zitierst unvollständig und es hat den Anschein mit Absicht. Das BmFSFJ stellt zusammenfassend fest:

 

II Umsetzung des Prostitutionsgesetzes sowie unmittelbare und mittelbare Auswirkungen

 

3 Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf andere Rechtsbereiche

 

3.5 Werbeverbot nach § 119 und § 120 I Nr. 2 OWiG

 

3.5.4 Zusammenfassung und erste Bewertung

 

Werbung für entgeltliche sexuelle Handlungen wird in der Regel geduldet und nur selten sanktioniert.

Wenn Prostitution nicht mehr als sitten- und sozialwidrige Tätigkeit angesehen wird, ist eine Vorschrift, die Werbung für Prostitution unter Berufung auf eben diese gesellschaftliche Auffassung als sitten- und sozialwidrige Tätigkeit verbietet, diskrepant.

 

Das derzeit geltende Verbot, das in der Realität durch eine Vielzahl von Anzeigen konterkariert wird, sei es in Printmedien oder im Internet, ist auf diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar und befindet sich in einer Grauzone, die nur schwer begründbar ist. Offene Werbung würde darüber hinaus zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitssicherheit beitragen, da beispielsweise die Möglichkeit bestünde, für Safer Sex zu werben.

 

Selbst in München wird grosszügigst vorgegangen:

 

"In allen in die Befragung einbezogenen Städten, außer München, gab es in den letzten fünf bis zehn Jahren keine Anwendung des § 120 I und II, Bußgeldbescheide wurden nicht erlassen. Der Sachgebietsleiter der Bußgeldstelle in München teilte mit, dass in den letzten zwei Jahren in seltenen Fällen sowohl Verlage als auch Werberinnen mit Bußgeldern belegt wurden. Diese Fälle könne man allerdings „an einer Hand abzählen“.3

 

1) Schreiben des Kreisverwaltungsreferates München vom 1. Februar 2005: „Die Werbung für Prostitution im Bereich der Landeshauptstadt München wird unter bestimmten, mit der Polizei und den Münchner Tageszeitungen und Stadtteilanzeigern vereinbarten Rahmenbedingungen gemäß dem Opportunitätsprinzip geduldet. (…) Fakt ist, dass derzeit nur eingeschritten wird, wenn im Einzelfall Annoncen veröffentlicht werden, die besonders krass über das tolerierte Maß hinausgehen.“

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Also Tanja...entweder du willst mich für dumm verkaufen oder es ist Unvermögen auf deiner Seite...

 

 

Stellt sich die Frage ob es nicht Unvermögen auf deiner Seite ist.

 

Werbung für Prostitution ist verboten!

 

Egal ob es für AO oder only safer ist....

 

Was daran verstehst du nicht?

 

Es wird geduldet, weil es teils einfach nicht kontrollierbar ist, da weder das Personal noch die Kapazitäten vorhanden sind das zu kontrollieren.

Teils wird es geduldet, um zu wissen wo Prostitution stattfindet.

Teils wird es von Ordnungsämter eingschränkt, indem man in der Zeitung nur Name und Telefonnummer, evtl noch Webseite schreiben darf.

 

Dieses Werbeverbot gilt nicht für Telefonsex.... da darf auch spermageile Dreilochfickstute stehen, da hier kein direkter körperlicher Kontakt entsteht sondern nur Phantasien am Telefon bedient werden.

 

Wobei sich mir nicht erschließt, warum das nicht jugendgefährdend ist, wenn man das bei Telefonsex lesen kann und viel Geld für erhöhte Telefonrechnung ausgegeben wird.

 

Aber ich lass das jetzt, denn dir antworten ist sinnlos, sofern man nicht deiner Ansicht ist.

 

LG Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Deshalb verzichten auch Escorts in Bayern auf Werbung für AO/FO.

 

 

Wenn Du mir für jede Escort-Werbung in Bayern mit FO eine Packung Kondome schenkst, habe ich die nächste Zeit ausgesorgt....:blume3:

 

Maxl gerade von Dir hätte ich erwartet, dass Du nicht zu den Theoretikern sondern zu den Praktikern hier gehörst....

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Aber ich lass das jetzt, denn dir antworten ist sinnlos, sofern man nicht deiner Ansicht ist.

 

LG Tanja

 

Das ist nicht meine Ansicht, sondern Ansicht des

 

BmFSFJ

 

KVR München

 

Sachgebietsleiter Bussgeldstelle München

 

:smile:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

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