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Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen


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vor 3 Stunden schrieb Asfaloth:

Wenn kein Unterschied zwischen edlen, weil teuren Paysex-Adel und niederem, weil billigerem Paysex-Prekariat gemacht wird und die Quantität bzw. Datefrequenz das einzige Differenzierungsmass bildet, wäre diese Klippe zu umschiffen, denke ich....  

 

Da müssten dann aber auch bei den Dates mit niedriger Frequenz die Real-Daten von Bucher und Escort fesgehalten werden. Für viele Bucher wohl eher ein No Go.

Mit der Vergleichbarkeit bei der Abgabe der Adresse in Restaurants liegt Wulf schon richtig aus meiner Sicht.

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So wurde das auch schon die ganze Zeit gehandhabt. Die Franken sehen das anscheinend pragmatischer als in anderen Gegenden Deutschlands.

vor 4 Stunden schrieb Preiselbär:

Interessant...Entscheiden das dann die Kommunen, wenn in der Landes-Verordnung Prostitution nicht explizit verboten ist?

Wenn Du Glück hast, richten sich  Polizei und Ordnungsamt in der gleichen Kommune bzw. Landkreis auch nach den gleichen Vorgaben.

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vor 9 Stunden schrieb Preiselbär:

Da müssten dann aber auch bei den Dates mit niedriger Frequenz die Real-Daten von Bucher und Escort fesgehalten werden. Für viele Bucher wohl eher ein No Go.

Mit der Vergleichbarkeit bei der Abgabe der Adresse in Restaurants liegt Wulf schon richtig aus meiner Sicht.

Eine Adressangabe würde das natürlich verhindern, aber die Frage würde sich tatsächlich stellen, ob das notwendig wäre. Es geht ja letztendlich nur darum, eine Grenze zu ziehen, hinter der die Kontaktfrequenz mit fremden Personen epidemologisch riskant zu werden droht.

Wo genau diese Grenze liegt, dazu gibt es mit Sicherheit bei RKI oder ähnlichen Institutionen Berechnungsformeln und die würden das festlegen, um eine bundesweite Akzeptanz der Regelung zu ermöglichen. Auch könnte man noch über eine App-Pflicht für die SDL nachdenken, um die Hemmschwelle weiter zu senken, auch wenn nicht gewährleistet wäre, dass der Bucher diese auch nutzt.

Wie das Beispiel Nürnberg zeigt, ist ja auch eine liberalere Lösung möglich. Nur sollte man endlich die mal das Chaos der unterschiedlichen Sichtweisen einigermaßen bereinigen und z.B auch den seriösen Agenturen wieder die Aufnahme ihrer Geschäfte zu ermöglichen, ohne das Infektionsrisiko zu erhöhen. 

Bearbeitet von Asfaloth
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Da wird immer davon geschwafelt, daß Diskriminierung Mist sei, dann aber wollen Frauen und Kunden (offenbar meist) partout ihre Realdaten nicht offenbaren. Es ist diskriminierend, wenn Kunden pauschal den Frauen unterstellen potentielle Erpresserinnen zu sein. Es ist diskriminierend, wenn Frauen pauschal den Kunden unterstellen potentielle Stalker zu sein.

Entweder man steht dazu, dass man mit Prostituierten Umgang hat (in welcher Form auch immer), und zwar ganz offen, oder man schwitzt "es" bei "Überdruck" halt ersatzweise aus. Alles Andere ist doch Kindergarten. Finde ich jedenfalls. Dann wären Personalienangaben jedenfalls das kleinste Problem.

Bearbeitet von Jakob
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vor 2 Stunden schrieb Jakob:

Da wird immer davon geschwafelt, daß Diskriminierung Mist sei, dann aber wollen Frauen und Kunden (offenbar meist) partout ihre Realdaten nicht offenbaren. Es ist diskriminierend, wenn Kunden pauschal den Frauen unterstellen potentielle Erpresserinnen zu sein. Es ist diskriminierend, wenn Frauen pauschal den Kunden unterstellen potentielle Stalker zu sein.

Entweder man steht dazu, dass man mit Prostituierten Umgang hat (in welcher Form auch immer), und zwar ganz offen, oder man schwitzt "es" bei "Überdruck" halt ersatzweise aus. Alles Andere ist doch Kindergarten. Finde ich jedenfalls. Dann wären Personalienangaben jedenfalls das kleinste Problem.

Ja, kann man so sehen und ist auch ehrenwert, läuft aber ein wenig an der Lebensrealität vorbei. 

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Das ist eben das Paradoxon der Prostitution. Der Kunde offenbart seine Intimsphäre, dringt im wahrsten Sinne des Wortes in die Intimsphäre der Sexarbeiterin ein, die Privatsphäre bleibt aber bei beiden ein absolutes NoGo. Auch deshalb geht der "Datenachweis" an der Prostitutionsrealität vorbei.

 

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Es ist kein Paradoxon, sondern gerade der Vorteil des Paysex, dass es möglich ist, Intimes zu teilen, ohne gleichzeitig allzuviel Privates teilen zu müssen. Das Honorar sorgt dafür, dass sich niemand übervorteilt fühlen muss oder ein schlechtes Gewissen zu haben braucht.

Dennoch bleibt beiden die Freiheit, je nach Gusto und Vertrauen einige Facetten des Privaten zugänglich zu machen, aber es besteht keine offene oder verdeckte Verpflichtung dazu.

 

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vor 3 Stunden schrieb Jakob:

Es ist diskriminierend, wenn Kunden pauschal den Frauen unterstellen potentielle Erpresserinnen zu sein. Es ist diskriminierend, wenn Frauen pauschal den Kunden unterstellen potentielle Stalker zu sein.

 

Da würde ich widersprechen...Die Diskriminierungskeule wird gerne geschwungen, sie trifft aber nicht so oft zu, wie man den Leuten gerne Glauben macht.

Ich unterstelle den Menschen nicht grundsätzlich, dass sie potentielle Diebe oder Gewalttäter sind. Aber wenn ich abends ins Bett gehe, mache ich die Haustür zu. Ich denke bei Dir wird es nicht anders sein.

Darum ist auch bei Daten eine gewisse Vorsicht nicht verkehrt. In der Realität wird das nach den Lebensumständen der Beteiligten variieren, wie stark sie die Notwendigkeit dieses Schutzes erachten.

Darum würde ich da als Unbeteiligter kein Urteil sprechen. Jeder muss das selbst für sich entscheiden und eventuell die Konsequenzen tragen. Ein moralisches Urteil ist da fehl am Platze, denke ich.

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vor 49 Minuten schrieb Asfaloth:

Es ist kein Paradoxon,

Folgt man der Definition eines Paradoxons (z.B. Wiki) dann zählt das als Paradoxon, aber anscheinend hast du deine eigene Definition.....

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 1 Stunde schrieb Preiselbär:

Ich unterstelle den Menschen nicht grundsätzlich, dass sie potentielle Diebe oder Gewalttäter sind. Aber wenn ich abends ins Bett gehe, mache ich die Haustür zu. Ich denke bei Dir wird es nicht anders sein.

Darum ist auch bei Daten eine gewisse Vorsicht nicht verkehrt. In der Realität wird das nach den Lebensumständen der Beteiligten variieren, wie stark sie die Notwendigkeit dieses Schutzes erachten.

... Jeder muss das selbst für sich entscheiden und eventuell die Konsequenzen tragen. Ein moralisches Urteil ist da fehl am Platze, denke ich.

Um bei dem Bildnis zu bleiben, ich mache aber auch Menschen die Tür auf, wenn 1) ich sie kenne (damit meine ich nicht unter dem Pseudonym"Sexhexy") und 2) diese in meinen Augen zumindest keine Knallchargen sind. Egal, welchem Broterwerb sie nachgehen.

Worin liegt der Datenschutz bzw. worin besteht da überhaupt eine Notwendigkeit, wenn Menschen, mit denen ich Umgang habe (insbesondere auch gerne Umgang habe), meine Realperson kennen? "Vorsicht" diesbezüglich kann doch nur gerechtfertigt sein, wenn man irgendeine Art von konkretem Mißbrauch ernstlich befürchtet (= dem Gegenüber pauschal erstmal unterstellt).

Richtig, jeder entscheidet selbst. "Urteile" über andere Menschen sind sowieso fehl am Platze, sofern sie niemandem schaden. Dennoch darf man über widersprüchliches Verhalten sprechen.

Ich persönlich fände es (für mich) reichlich seltsam, einem Menschen in personam zu begegnen und dabei meine Realperson zu "verheimlichen". Ausnahmslos alle Menschen, denen ich persönlich begegnet bin, wissen meine Realperson oder sind zuvor darüber orientiert worden (umgekehrt gilt dies interessanterweise übrigens auch, ohne dass ich danach gefragt hätte, versteht sich). Nicht in einem einzigen Fall ist da auch nur andeutungsweise irgendeine Art von "Mißbrauch" erfolgt. Natürlich ist auch ein Teil der Wahrheit, dass ich nicht beliebige Menschen privat (meint: außerhalb meines Berufes) treffe, sondern es ist ein Auswahl an Menschen, denen ich ein Mindestmaß an Wertschätzung schon entgegen bringe.

Vielleicht sind aber auch die Stichworte "beliebige" und "Wertschätzung" dabei von einer gewissen Relevanz. Spricht es von Wertschätzung, wenn ich einer Prostituierten meine Realperson verheimliche? Ich denke eher nicht, auch dann nicht, wenn ich mir eine "Beliebige" ausgesucht habe. Deswegen halte ich es für eine inhärente Diskriminierung dies zu tun, egal wie positiv ich mich sonst über die Person oder deren Art des Broterwerbs, wo und wie auch immer, äußern mag.

Daher wäre die Diskussion im Zusammenhang mit Corona ja auch mal ein Anlaß diesbezüglich über einen "Paradigmenwechsel" nachzudenken. Ganz abgesehen davon, dass ein solchermaßen verändertes allgemeines Verhalten auch ein Signal in Richtung Entstigmatisierung wäre. Finde ich halt :classic_biggrin:

Bearbeitet von Jakob
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Das sind doch aber 2 unterschiedliche Themen !!!

Das eine Thema ist, dass man sich auf der Basisi gegenseitigen vertrauens die Möglichkeit offenhält oder auch nutzt, privates von sich preiszugeben, egal ob seitens SDL oder Bucher,  Das ist kein "NoGo" , sondern kommt nach meinen Efahrungen relativ oft vor, insbesondere wenn man sich öfter trifft.

Es ist aber auch keine Verpflichtung und wenn einer der beiden hier für sich eine Grenze zieht, so sollte man als gegenpart diese auch respektieren. darunter muss ein date nicht leiden

Hier war aber die Rede davon, dass man sich mit dem Dokumentieren des Realnamens und der Adresse öffentlich und für eine unkontrollierte Anzahl an menschen dazu bekennen soll und das ist weitaus kritischer zu sehen.

Wäre es nicht so, würde sich doch jeder einschliesslich Dir hier mit Realnamen anmelden.  Aber damit ist auch dem Mißbrauch durch unbekannte personen Tür und Tor geöffnet und ich denke, das zu verhindern, hat nchts mit Misstrauen gegenüber einzelnen Personen zu tun.

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Stelle dir doch einfach mal vor, niemand hätte ein Problem damit ... Man darf ja mal fantasieren. Was das für einen Impact auf die generelle Diskussion zum Biz hätte.

Was mich und das "hier" betrifft, ich denke mal, dass nahezu alle hier aktiven UserInnen meine Realperson kennen, spätestens nachdem ich mit unserer Kanzlei in einem P6-relevanten Impressum gestanden haben, für alle nachlesbar (Selbsthilfeverein) :classic_biggrin:. Also insofern darf mir eine gewise Konsistenz zwischen Reden und Tun zugestanden werden.

Richtig ist, dass ich nicht beliebigen Personen meinen "Umgang" "auch" mit Prostituierten anlaßlos auf die Nase binde. Bei Menschen, deren Positionen zum Thema nicht dogmatisch/religiös verbohrt sind, und wenn das Thema irgendwie auftaucht, habe ich aber keine Hemmungen meine Bekanntschaft mit "so welchen" zu offenbaren, wenn es der Diskussion förderlich ist. Bislang ist es mit neutralem bis positiven Interesse aufgenommen worden. Die "Bürgerlichen" sind nämlich in ihrer Mehrzahl gar nicht soooo verspießt, wie man gerne vermutet (wenn man sich selbst für nonkonformistisch hält) :classic_biggrin:

vor 23 Minuten schrieb Asfaloth:

Aber damit ist auch dem Mißbrauch durch unbekannte Personen Tür und Tor geöffnet

Wenn jemand auf die Idee käme, mir "anzudrohen" irgendwas herum zu erzählen, würde ich als Antwort einen Spruch einer befreundeten Dame klauen und sagen "Macht doch nix" :kugeln:

(Orignal ist das ihre Antwort zu jemandem, der sich als besonders wichtig, prominent, whatever, darstellt, in schweren Fällen ergänzt durch "Ich habe keine Vorurteile" :classic_biggrin:)

Bearbeitet von Jakob
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Vorstellen kann ich mir viel,  auch dass wir uns hier mal alle ohne Ausnahme  weinend ivor Rührung in die Arme fallen, aber ich rechne nicht damit.

Ja, Du bist da sicherlich noch mal in einer Sonderrolle, aber selbst wenn wir uns mal auf einem MC-treffen begegnen würden, würde ich Dich mit "Hey Jakob !" begrüssen und nicht mit "Mensch Isidor, schön Dich mal zu sehen..!" :grins:

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Jakob ist mein zweiter Vornamen, real, daher würde ich durchaus spontan reagieren :grins:

vor 34 Minuten schrieb Asfaloth:

"Mensch Isidor, schön Dich mal zu sehen..!"

:oha: DAS hättest Du jetzt wirklich für Dich behalten können, es hat schon seinen Grund, dass ich meinen zweiten Vornamen bevorzuge :denk:

vor 34 Minuten schrieb Asfaloth:

Sonderrolle,

Bei solchen Bezeichnungen bin ich immer etwas unsicher, da es ja auch ein Euphemismus für "Dorfdepp" sein könnte, ebenso wie das Attribut "speziell" :classic_biggrin:.

 

Aber im Ernst, was könnte ich dagegen haben, wenn du mich mit "Mensch Bernhard, schön Dich zu sehen ...!" begrüßen würdest? Selbst wenn ich leicht paranoid veranlagt wäre? Hieße ich Maddox-Jefferson , dann hätte ich vielleicht ein Problem, allerdings aus ganz anderen Gründen, und würde "Max" als alternative Kurzform vorschlagen :classic_biggrin:

vor 34 Minuten schrieb Asfaloth:

ohne Ausnahme

Es würde schon ein "Großteil" völlig ausreichen. Und ob aus Rührung oder anderen Gründen (wobei ich letztere vorziehen  würde) wäre ja auch egal :classic_cool:

Bearbeitet von Jakob
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Kommen wir mal wieder zum Thema zurück....Diskussionen zum Umgang mit Realnamen gibt es hier schon mehr als genug...

Es gibt ein interessantes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zum Thema Corona, Hygieneverordnung und Prostitution. Da heisst es als Begründung, warum Bordelle geschlossen bleiben: 

"Die Schließung der Prostitutionsstätten stelle auch unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und des Wechsels bisher verordneter Schließungen hin zu konkreten Hygienebeschränkungen im Bereich "körpernaher Dienstleistungen" weiterhin eine notwendige infektionsschutzrechtliche Maßnahme dar. Die Schließung von Prostitutionsstätten ziele darauf ab, die von derartigen Einrichtungen ausgehende erhöhte Infektionsgefahr auszuschließen. Die erhöhte Gefährdung beruhe maßgeblich auf dem bei den angebotenen sexuellen Dienstleistungen notwendigerweise herzustellenden unmittelbaren Körperkontakt mit unter Umständen häufig wechselnden Sexualpartnern. Die Gefährdungseinschätzung gelte auch für die Erbringung von Massagen als sexuellen Dienstleistungen. Den erhöhten Infektionsgefahren könne nicht in gleicher Weise effektiv wie bei anderen "körpernahen Dienstleistungen" durch Hygienebeschränkungen vorgebeugt werden. Soweit die üblichen Hygienebeschränkungen (Mund-Nasen-Bedeckung, Abstandswahrung und Erhebung von Kontaktinformationen der Kunden) überhaupt mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen vereinbar seien, dürfte ihre Einhaltung in der tatsächlichen Dienstleistungspraxis nur schwer zu überwachen sein.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar."

Hier wird also nicht auf den Publikumsverkehr und den damit zusammenhängenden Infektionsrisiken in einer Prostitutionsstätte abgehoben, sondern auf die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Allgemeinen, die unter Umständen mit häufig wechselnden Sexualpartnern stattfinden. 

Und das trifft so gesehen auf alle sexuellen Dienstleistungen zu, also auch auf Escort in den verschiedenen Ausprägungen von der Hetäre bis zur Puff auf Rädern-Escort oder den kaufmich Escorts

Zur schweren Überwachbarkeit könnte man entgegnen, dass das ja auch bei der Kondompflicht gilt.   

 

 

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 15 Minuten schrieb Wulf:

Kommen wir mal wieder zum Thema zurück....Diskussionen zum Umgang mit Realnamen gibt es hier schon mehr als genug...

Es gibt ein interessantes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zum Thema Corona, Hygieneverordnung und Prostitution. Da heisst es als Begründung, warum Bordelle geschlossen bleiben: 

"Die Schließung der Prostitutionsstätten stelle auch unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und des Wechsels bisher verordneter Schließungen hin zu konkreten Hygienebeschränkungen im Bereich "körpernaher Dienstleistungen" weiterhin eine notwendige infektionsschutzrechtliche Maßnahme dar. Die Schließung von Prostitutionsstätten ziele darauf ab, die von derartigen Einrichtungen ausgehende erhöhte Infektionsgefahr auszuschließen. Die erhöhte Gefährdung beruhe maßgeblich auf dem bei den angebotenen sexuellen Dienstleistungen notwendigerweise herzustellenden unmittelbaren Körperkontakt mit unter Umständen häufig wechselnden Sexualpartnern. Die Gefährdungseinschätzung gelte auch für die Erbringung von Massagen als sexuellen Dienstleistungen. Den erhöhten Infektionsgefahren könne nicht in gleicher Weise effektiv wie bei anderen "körpernahen Dienstleistungen" durch Hygienebeschränkungen vorgebeugt werden. Soweit die üblichen Hygienebeschränkungen (Mund-Nasen-Bedeckung, Abstandswahrung und Erhebung von Kontaktinformationen der Kunden) überhaupt mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen vereinbar seien, dürfte ihre Einhaltung in der tatsächlichen Dienstleistungspraxis nur schwer zu überwachen sein.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar."

Hier wird also nicht auf den Publikumsverkehr und den damit zusammenhängenden Infektionsrisiken in einer Prostitutionsstätte abgehoben, sondern auf die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Allgemeinen, die unter Umständen mit häufig wechselnden Sexualpartnern stattfinden. 

Und das trifft so gesehen auf alle sexuellen Dienstleistungen zu, also auch auf Escort in den verschiedenen Ausprägungen von der Hetäre bis zur Puff auf Rädern-Escort oder den kaufmich Escorts

Zur schweren Überwachbarkeit könnte man entgegnen, dass das ja auch bei der Kondompflicht gilt.   

 

 

Das betrifft lediglich Niedersachsen.

act-one-escortservice.jpg

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Naja...so ein OVG Urteil hat schon eine weitreichende Wirkung. So hat sich das OVG NRW am 25.6.2020 in seinem Urteil darauf bezogen und noch weiter ergänzt:

"Darüber hinaus dürfte es unrealistisch sein, die Pflicht zur Erhebung von Kundenkontaktdaten und Aufenthaltszeiträumen mit Blick auf die üblicherweise eingeforderte Diskretion im Prostitutionsgewerbe zuverlässig umzusetzen".

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 5 Stunden schrieb Asfaloth:

läuft aber ein wenig an der Lebensrealität vorbei.

Wenn das so ist, dann machen gleichzeitige Forderungen nach Öffnung des Gewerbes allerdings keinerlei Sinn. Wenn die meisten ProtagonistInnen rundheraus erklären, dass eine Hinterlegung von Realdaten zwecks Nachverfolgung eventueller Infektionsketten unrealistisch sei (weil hat man ja noch nie gemacht, geht gar nicht, gefährlich, pipapo), dann kann  darauf die "offizielle" Antwort doch nur sein "Aha, ist das so? Na dann bleibt der Bereich halt solange zu, bis die Infektionsgefahr nicht mehr besteht, egal wie lange das dauert".

Ganz einfach, logisch und hat dann auch nichts mit Diskriminierung des Gewerbes seitens Behörden zu tun. Wenn in einem Bundesland Gästelisten für Restaurants vorgeschrieben sind und der Gaststättenverband  und/oder Restaurantbesucher würden sagen "Nix da, geht gar nicht, machen wir nicht und wenn, dann nur mit Falschangaben", dann würden die Läden halt ebenfalls geschlossen bleiben müssen. Fertig und aus.

Bearbeitet von Jakob
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vor einer Stunde schrieb Jakob:

Wenn das so ist, dann machen gleichzeitige Forderungen nach Öffnung des Gewerbes allerdings keinerlei Sinn. Wenn die meisten ProtagonistInnen rundheraus erklären, dass eine Hinterlegung von Realdaten zwecks Nachverfolgung eventueller Infektionsketten unrealistisch sei (weil hat man ja noch nie gemacht, geht gar nicht, gefährlich, pipapo), dann kann  darauf die "offizielle" Antwort doch nur sein "Aha, ist das so? Na dann bleibt der Bereich halt solange zu, bis die Infektionsgefahr nicht mehr besteht, egal wie lange das dauert".

Ganz einfach, logisch und hat dann auch nichts mit Diskriminierung des Gewerbes seitens Behörden zu tun. Wenn in einem Bundesland Gästelisten für Restaurants vorgeschrieben sind und der Gaststättenverband  und/oder Restaurantbesucher würden sagen "Nix da, geht gar nicht, machen wir nicht und wenn, dann nur mit Falschangaben", dann würden die Läden halt ebenfalls geschlossen bleiben müssen. Fertig und aus.

Würde für mich nur aufzeigen, dass die behörden weder verständnis für den besonderen Diskretionsbedarf beim Paysex haben noch den Willen, eine pragmatische Lösung für die belange der SDL zu finden.

Aber die Diskussion ist hier ja eh nur eine akademische Gedankenspielerei, die nur Sinn hätte, wenn Entscheider hier mitlesen würden oder solch eine Idee von hier mitlesenden Personen an entscheidender Stelle platziert würde. das eins von beiden zutrifft, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Eher verbreitet sich die pragmatische Nürnberger Lösung, was aber den Agenturen nicht wirklich hilft.

 

Bearbeitet von Asfaloth
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Die Problematik könnte man mit einem Freier Ausweis und Alias lösen. Die Begeisterung wäre sicher genauso groß wie bei der Registrierung der DL. Die Gesundheitsberatung könnte man ja noch mit einer Maskenbelehrung ergänzen.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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vor 2 Stunden schrieb Wulf:

Naja...so ein OVG Urteil hat schon eine weitreichende Wirkung. So hat sich das OVG NRW am 25.6.2020 in seinem Urteil darauf bezogen und noch weiter ergänzt:

"Darüber hinaus dürfte es unrealistisch sein, die Pflicht zur Erhebung von Kundenkontaktdaten und Aufenthaltszeiträumen mit Blick auf die üblicherweise eingeforderte Diskretion im Prostitutionsgewerbe zuverlässig umzusetzen".

Schon, aber für Hamburg und da speziell im Bereich Escort, liegen hier andere Informationen vor.

act-one-escortservice.jpg

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vor einer Stunde schrieb Asfaloth:

Würde für mich nur aufzeigen, dass die behörden weder verständnis für den besonderen Diskretionsbedarf beim Paysex haben noch den Willen, eine pragmatische Lösung für die belange der SDL zu finden.

Na ja, wenn man diesen "besonderen Diskretionsbedarf" über die (angenommen notwendige) Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten stellt, und zwar alternativlos (mir würde allerding auch keine Alternative einfallen), dann hat das wenig mit mangelndem Verständnis zu tun. Es sei denn, man hält die ganzen Corona-Maßnahmen sowieso für kompletten Unfug oder meint für SDL müßte eine Extrawurst gebraten werden. Das wäre aber dann ein anderes Thema.

Vermutlich hätten registrierte Frauen eher wenig Probleme damit Realdaten der Kunden zu sammeln und ggf. Behörden vorzulegen. Dann könnte man beim Stichwort "Diskretionsbedarf" auch verstärkt auf die Kunden und deren "Verständnis" bezüglich der Belange der SDL zeigen. Salopp gesagt, wenn eine Kunde sagt "Nö, nie nicht gebe ich meine Daten her, eher wedele ich mir selbst einen ab!", dann ist es der Kunde, der für entgangenen Umsatz sorgt, nicht der Staat mit seinen Rahmenbedingungen.

Bearbeitet von Jakob
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