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Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen


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Mal wieder zurück zur Sache...Mein aktueller Kenntnisstand ist auch eher der von Wulf und Act-One-Escort.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber bundesweit hat sich doch in Richtung Wiederaufnahme von Pay6 nicht viel getan.

In der Zeitung habe ich von dem Gerichtsurteil nach der Klage eines Escorts bezüglich ihrer Berufsausübung im Hotel oder im Haus des Kunden in McPom gelesen, die Recht bekommen hat. Das ist aber noch nicht rechtsgültig, weil das Gesundheitsministerium in Schwerin die nächste Instanz angerufen hat.

Die Landesregierungen werden bei der Zulassung der Prostitution eher zögerlich sein, glaube ich. Und zwar aus dem Grund, dass wenn sich aus welchen Gründen auch immer sich in dem Bereich ein Hot Spot entwickelt, keiner die Verantwortung übernehmen will. Die Anbieter, die protestieren, sind quantitativ vernachlässigbar, die Kunden protestieren eh nicht öffentlich.

Also wird man auf die Entscheidungen der Gerichte in mehreren Instanzen warten müssen.

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In folgenden Bundesländern werden sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen nicht ausgeschlossen: Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Zu den ähnlichen Einrichtungen gehören Escortagenturen.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Das ist mit Blick beispielsweise auf Mecklenburg-Vorpommern etwas verwirrend, da eine Escort-Dame geklagt hatte, um ihren Beruf auszuüben. In der ersten Instanz bekam sie Recht, das Urteil ist aber nichts rechtskräftig, weil das Gesundheitsministerium des Landes in die nächste Instanz gegangen ist.

Kann jetzt Escort in dem Bundesland ausgeübt werden oder nicht?

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vor 9 Minuten schrieb Preiselbär:

Kann jetzt Escort in dem Bundesland ausgeübt werden oder nicht?

Nein, solange eine Entscheidung bezüglich einer Verbotsaufhebung nicht rechtskräftig ist, gilt die bisherige Regelung, die offenbar ein Verbot vorsieht (sonst gäbe es ja den Rechtsstreit gar nicht).

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vor 47 Minuten schrieb Jakob:

Nein, solange eine Entscheidung bezüglich einer Verbotsaufhebung nicht rechtskräftig ist, gilt die bisherige Regelung, die offenbar ein Verbot vorsieht (sonst gäbe es ja den Rechtsstreit gar nicht).

Ja, eben..was bedeutet dann die Aussage von Spring, dass in den von ihm genannten Bundesländern Escort nicht ausgeschlossen ist.

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Die Formulierung der Hygieneverordnung in MV war nicht eindeutig, weshalb das Verwaltungsgericht die Escort Tätigkeit genehmigt hat. Mit der neuen Formulierung (s.o. von Silvia) ist eindeutig Prostitution verboten.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 20 Minuten schrieb Preiselbär:

Ja, eben..was bedeutet dann die Aussage von Spring, dass in den von ihm genannten Bundesländern Escort nicht ausgeschlossen ist.

Bezüglich MV hat sich das dann jetzt wohl erledigt. Generelles verbot. Bei den anderen erwähnten Bundesländern gibt es noch kein Vebot.  Aber wir haben ja alles einheitlich....irgendwie ....

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vor 21 Minuten schrieb Asfaloth:

Bezüglich MV hat sich das dann jetzt wohl erledigt. Generelles verbot. Bei den anderen erwähnten Bundesländern gibt es noch kein Vebot.  Aber wir haben ja alles einheitlich....irgendwie ....

Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass es doch eh schon verboten war. Sonst hätte die Escort-Dame ja nicht klagen müssen.

Die erste Instanz hatte Haus- und Hotelbesuche erlaubt, die zweite hatte dann wohl den ursprünglichen Verbots-Zustand wiederhergestellt.

Jetzt gibt es die skurrile Situation, dass Pay6 in manchen Bundesländern konkret verboten ist, in manchen nicht konkret verboten ist, aber auch nicht erlaubt.

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Ach guck an.... jetzt war ich schon fast überzeugt, dass ich falsch liege...

Was jetzt natülich passieren kann, dass die Bundesländer, die ebenfalls kein grundsätzliches verbot in der Verordnung haben, hellhörig werden und ihre Verordnungen auch anpassen.

Damit hätten wir dann endlich eine definitiv bundesweit gültige Regelung, die besagt, dass bis auf weiteres der gesamte Paysex stillgelegt wird.

Ausser den illegal arbeitenden Anbietern natürlich, vorwiegend aus dem Ausland, denen dann der gesamte Markt zur Verfügung steht. die legalen Anbieter sind in den Arsch gekniffen...  Nee, nicht ganz, es gibt ja den Milliardentop Soforthilfe, sorry...

 

vor 18 Minuten schrieb Preiselbär:

Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass es doch eh schon verboten war. Sonst hätte die Escort-Dame ja nicht klagen müssen.

Die erste Instanz hatte Haus- und Hotelbesuche erlaubt, die zweite hatte dann wohl den ursprünglichen Verbots-Zustand wiederhergestellt.

Jetzt gibt es die skurrile Situation, dass Pay6 in manchen Bundesländern konkret verboten ist, in manchen nicht konkret verboten ist, aber auch nicht erlaubt.i

Ichbin zwar kein beruflicher Jurist, aber für mich ist der Hergang schon verständlich.

Die Escortdame wollte juristische Sicherheit und hat geklagt. Die erste Instanz hat gemäß der zu dem Zeitpunkt gültgen verordnung entschieden, dass kein Grund vorliegt, ihr einen einzelnen Haus-oder Hotelbesuch zu untersagen, da dies in der verordnung nicht erwähnt ist.

Das Ministerium hat dagegen Einspruch erhoben und umgehend die Verordnung mit inem grundsätzlichen verbot angepasst. Damit hatte die zweite Instanz gar keine andere Wahl, als der Dame die Ausübung zu untersagen

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vor 18 Minuten schrieb Preiselbär:

Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass es doch eh schon verboten war. Sonst hätte die Escort-Dame ja nicht klagen müssen.

Die erste Instanz hatte Haus- und Hotelbesuche erlaubt, die zweite hatte dann wohl den ursprünglichen Verbots-Zustand wiederhergestellt.

Jetzt gibt es die skurrile Situation, dass Pay6 in manchen Bundesländern konkret verboten ist, in manchen nicht konkret verboten ist, aber auch nicht erlaubt.

Das Problem besteht darin, dass die Leute, die die Hygieneverordnungen verfassen nicht in das ProstSchG § 2 Begriffsbestimmungen schauen. Da wird eben in den Hygieneverordnungen nicht differenziert zwischen der Erbringung von sexuellen Dienstleistungen, Betreiben eines Prostitutionsgewerbes, Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeugen, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlung. 

Wenn also z.B. das Prostitutionsgewerbe in einer Hygieneverordnung verboten wird, dann betrifft das eben nicht eine Independent Escort, wohl aber eine Escort Agentur, Bordelle, Laufhäuser, FKK Clubs, Sexclubs u.ä.. Bundeseinheitlich werden ca. 90% des P6 geregelt und nur ca. 10% sind nicht einheitlich, wobei fraglich ist, ob die 10% uneinheitlich tatsächlich gewollt sind oder nicht, also nur wegen der  undifferenzierten Begriffe auftreten.

 

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 3 Minuten schrieb Wulf:

Wenn also z.B. das Prostitutionsgewerbe in einer Hygieneverordnung verboten wird, dann betrifft das eben nicht eine Independent Escort,

Im Wege der Auslegung schon. Bei klassischen "Lücken" sind diese im Wege der Auslegung und unter Berücksichtigung der Begründung zu ergänzen, nötigenfalls im Rahmen einer gerichtlichen Klärung. Bis zur Schließung der Lücke, wie jetzt beispielsweise in MV.

Mir ist klar, dass du da mit Deiner Fachkompetenz widersprechen wirst.

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vor 3 Minuten schrieb Jakob:

Im Wege der Auslegung schon. Bei klassischen "Lücken" sind diese im Wege der Auslegung und unter Berücksichtigung der Begründung zu ergänzen, nötigenfalls im Rahmen einer gerichtlichen Klärung. Bis zur Schließung der Lücke, wie jetzt beispielsweise in MV.

Mir ist klar, dass du da mit Deiner Fachkompetenz widersprechen wirst.

"(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er 1.   eine Prostitutionsstätte betreibt, 2.   ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, 3.   eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder 4.   eine Prostitutionsvermittlung betreibt..."

Eine Independent Escort betreibt damit eindeutig kein Prostitutionsgewerbe. Da gibt es auch nichts auszulegen.

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 12 Minuten schrieb Act One Escort Service:

 

Dein wiederholter Zynismus zeigt deine wahre Intention.

Wärst Du weniger voreingenommen, würdest Du erkennen, dass ich die aktuellen regelungen als geschäftsschädigend u.a. auch für seriöse Agenturen, also auch für Dich, kritisiere.  Aber letztendlich ändert weder das eine noch das andere die unschönen Realitäten.

vor 1 Minute schrieb Wulf:

"(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er 1.   eine Prostitutionsstätte betreibt, 2.   ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, 3.   eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder 4.   eine Prostitutionsvermittlung betreibt..."

Eine Independent Escort betreibt damit eindeutig kein Prostitutionsgewerbe. Da gibt es auch nichts auszulegen.

Dann flugs nach MV und die Richter an den Ohren gezogen... !  

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vor 6 Minuten schrieb Wulf:

"(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er 1.   eine Prostitutionsstätte betreibt, 2.   ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, 3.   eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder 4.   eine Prostitutionsvermittlung betreibt..."

Eine Independent Escort betreibt damit eindeutig kein Prostitutionsgewerbe. Da gibt es auch nichts auszulegen.

Als Nicht-Jurist habe ich auch in diese Richtung gedacht, weil die erste Instanz besonderen Wert darauf gelegt hat, dass das Treffen im Haus des Kunden oder im Hotel stattfindet und eben nicht in einer "Prostitutionsstätte"...Alles recht kompliziert für einen juristischen Laien

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vor 4 Minuten schrieb Asfaloth:

Dann flugs nach MV und die Richter an den Ohren gezogen... !  

Bevor du solch einen Unsinn verbreitest, solltest du dich mal in die Problematik einlesen. Der Richter hat genau diese undifferenzierten Begriffe in der Hygieneverordnung zum Anlass genommen, der Independent Escort ihre Dienste zu erlauben.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 1 Minute schrieb Asfaloth:

Sie darf jetzt aber dennoch nicht arbeiten, oder ?

:oben: ja eben, weil die Hygieneverordnung begrifflich angepasst wurde, siehe Silvias Beitrag....Wenn du vernünftig mitdiskutieren willst, dann solltest du dir wenigstens die Mühe machen und die Beiträge lesen und vor allem verstehen....

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Bleib beimThema und werd nicht schon wieder persönlich und beleidigend.

Genau das habe ich detailliert Preiselbär erläutert, also musst Du mich nicht belehren.

Tatsache ist, dass genau das passiert, was ich vor längerem mal prognostiziert habe. Wenn die Verordnungen nicht mehr in den politischen Willen passen oder juristisch wackeln, werden sie eben halt mal schnell angepasst fernab jeder demokratischen Willensentscheidung und zu Lasten der Betroffenen.

 

Bearbeitet von Asfaloth
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vor 16 Minuten schrieb Asfaloth:

Tatsache ist, dass genau das passiert, was ich vor längerem mal prognostiziert habe. Wenn die Verordnungen nicht mehr in den politischen Willen passen oder juristisch wackeln, werden sie eben halt mal schnell angepasst fernab jeder demokratischen Willensentscheidung und zu Lasten der Betroffenen.

Der Fall MV zeigt eindeutig, dass der politische Wille nicht in der Hygieneverordnung zum Ausdruck kam, eben weil die Verfasser der Hygieneverordnung begrifflich schlampig gearbeitet haben. Diese Schlamperei wurde jetzt behoben. Das ist auch schon alles und hat mit "fernab jeder demokratischen Willensentscheidung und zu Lasten der Betroffenen" aber auch gar nichts zu tun.

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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