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Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen


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vor 53 Minuten schrieb Asfaloth:

Wärst Du weniger voreingenommen, würdest Du erkennen, dass ich die aktuellen regelungen als geschäftsschädigend u.a. auch für seriöse Agenturen, also auch für Dich, kritisiere.  Aber letztendlich ändert weder das eine noch das andere die unschönen Realitäten.

Es geht um die "Spitzen" die du immer wieder einwirfst.
Kommt ein wenig an wie "Öl ins Feuer gießen"

Brauchen wir nicht, wir haben genug Sorgen und Probleme bezüglich der gesamten Situation.

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vor 47 Minuten schrieb Asfaloth:

Genau das habe ich detailliert Preiselbär erläutert, also musst Du mich nicht belehren.

 

vor einer Stunde schrieb Asfaloth:

Sie darf jetzt aber dennoch nicht arbeiten, oder ? bedeutet wohl, die zweite Instanz hat das nicht berücksichtigt.

Du hast es eben nicht verstanden....die zweite Instanz ist noch gar nicht tätig geworden.... :zwinker:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 54 Minuten schrieb Asfaloth:

Also würdest Du es begrüßen, wenn alle Bundesländer ihre Verordnungen angleichen und dann bundesweit jedwede Art von Paysex untersagt ist ?

Dazu habe ich dir meine Meinung bereits vor 3 Tagen vorgetragen..... :zwinker:

Am 6.7.2020 um 12:58 schrieb Wulf:

Und wenn das Escort Angebot nicht verwässert worden wäre wie z.B. durch illegale Online Angebote (Kaufmich; Puff auf Rädern u.a.) und es nur den klassischen legalen Escort gäbe, kann ich mir gut vorstellen, dass dieses Angebot vom Verbot ausgenommen wäre. Aber so brummt leider zur Zeit nur bei den illegalen Angeboten das Geschäft wie noch nie. Und da mache ich den Behörden auch einen Vorwurf, dass diesem Treiben zugeschaut wird und die legalen Anbieter, die sich an die Verordnungen halten, die Arschkarte haben.   

Du kannst mir gerne Fragen stellen, aber bitte nicht in Form solcher haltlosen Suggestivfragen, die deine offensichtliche Intention offenbart (siehe auch Beitrag Act One) ...

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 45 Minuten schrieb Wulf:

Dazu habe ich dir meine Meinung bereits vor 3 Tagen vorgetragen..... :zwinker:

Du kannst mir gerne Fragen stellen, aber bitte nicht in Form solcher haltlosen Suggestivfragen, die deine offensichtliche Intention offenbart (siehe auch Beitrag Act One) ...

Ein einfaches Ja oder Nein genügt.

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vor 39 Minuten schrieb Jakob:

Unfug. Bei offensichtlichen Lücken ist Auslegung sogar geboten.

Es handelt sich hier nicht um eine Gesetzeslücke die ausgelegt wurde, das ProstSchG ist bei der Begriffsbestimmung eindeutig und vollständig, sondern um eine vorliegende Verordnung. Das Verwaltungsgericht hat auch keine Gesetzeslücke festgestellt und ausgelegt, sondern die Begriffsbestimmungen des ProstSchG auf die Verordnung angewendet. Demnach zählt eine Independent Escort nicht zum Prostitutionsgewerbe. Da wäre wohl das Oberverwaltungsgericht zu keiner anderen Auffassung gelangt. Und genau  deshalb hat die Landesregierung ganz schnell die Hygieneverordnung vervollständigt bzw erweitert. 

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Dein vollmundiger "Unfug" ist haltlos...kann ja mal passieren... :streicheln1:

Und damit das nicht in der Luft hängen bleibt, hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes:

Nr.10/2020  | 06.07.2020  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

 

Reichweite geltender infektionsschutzrechtlicher Berufsbeschränkungen im Bereich der Prostitution abgegrenzt

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 26. Juni 2020 (Az. 7 B 1100/20 SN) dem Eilantrag einer Prostituierten weitgehend entsprochen. Diese erstrebte eine gerichtliche Feststellung, dass ihre beabsichtigte Wiederaufnahme der seit März 2020 ruhenden Erbringung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen zulässig sei, und zwar außerhalb von festen Prostitutionsstätten und „unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen“ als sog. Solo-Escort-Dame, die ihre Kunden zuhause oder in Hotels aufsucht.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts hat im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass die Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) — im zur Zeit der Entscheidung geltenden Änderungsstand vom 23. Juni 2020 — diese beabsichtigte Berufstätigkeit nicht untersagt, allerdings auch nur in den zehn Städten des Landes, in denen nicht ohnehin ein allgemeines Prostitutionsverbot gilt.

Ein zusätzliches landesweites allgemeines Prostitutionsverbot wegen CoViD-19 folge insbesondere nicht aus der Regelung der Corona-LVO MV mit dem Wortlaut „Diskotheken, Clubs, Messen, Ausstellungen, Indoor-Spielplätze und Indoor-Freizeitaktivitäten[,] Prostitutionsgewerbe, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie Spezialmärkte sind für den Publikumsverkehr geschlossen.“ Der Begriff des „Prostitutionsgewerbes“ habe durch das Prostituiertenschutzgesetz des Bundes eine bestimmte, eingeschränkte Bedeutung erhalten.

In „Bordellen und ähnlichen Einrichtungen“ wolle die Antragstellerin sich nicht betätigen. Vor allem da Verstöße gegen die Verbote der Corona-LVO MV auch mit Bußgeldern geahndet werden könnten, sei eine Klarheit der verwendeten Begriffe erforderlich. Daher falle die beabsichtigte Tätigkeit der Antragstellerin nicht unter die bisherigen Regelungen der Corona-LVO MV. Auch für die von der Landesregierung nicht geregelte Anordnung von Dokumentationspflichten über die Kunden der Antragstellerin gebe es keine Handhabe.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingelegt.

Im Auftrag

gez. Zielinski
stellvertretender Pressesprecher des Verwaltungsgerichts

Bearbeitet von Wulf
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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 2 Stunden schrieb Wulf:

Und wenn der Text des Verw.g.urteils vorliegt, poste ich den auch noch, damit diese Arroganz in juristischen Fragen ein für alle mal ein Ende hat.....

Es sei Dir unbenommen. Und erkläre vielleicht auch einmal den Sinn des Instanzenzuges, wenn Gerichte der ersten Instanz immer richtig liegen. Unabhängig davon, ob sich eine Rechtslage während eines Instanzenweges ändert oder nicht.

Mit Arroganz hat es sicher nichts zu tun, wenn wir recht oft (erst) in der Berufungs- oder Beschwerdeinstanz obsiegen.

Oder meinst Du die Arroganz von Inhabern des "kleinen BGB und HGB Scheines" in irgendeinem sonstigen Studium von vor mindestens 40 Jahren?

Ich habe es so satt, Deine persönlich aggressiven, anmaßenden, oft nur einer Provokationsabsicht geschuldeten Ergüsse zu lesen. Und Deine Selbstverherrlichung, dass Du immer recht hättest. Ja, bei Manchem hast Du recht, oft genug aber auch nicht.

Ich werde nach diesem Post erstmalig ein Account auf "ignorieren" setzen, nämlich Deines.

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vor 4 Stunden schrieb Jakob:

Unfug. Bei offensichtlichen Lücken ist Auslegung sogar geboten.

 

vor 6 Stunden schrieb Jakob:

Mir ist klar, dass du da mit Deiner Fachkompetenz widersprechen wirst.

 

vor 2 Stunden schrieb Jakob:

:classic_rolleyes:

Das meinte ich mit "Arroganz".....

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vor einer Stunde schrieb Jakob:

Es sei Dir unbenommen. Und erkläre vielleicht auch einmal den Sinn des Instanzenzuges, wenn Gerichte der ersten Instanz immer richtig liegen. Unabhängig davon, ob sich eine Rechtslage während eines Instanzenweges ändert oder nicht.

Mit Arroganz hat es sicher nichts zu tun, wenn wir recht oft (erst) in der Berufungs- oder Beschwerdeinstanz obsiegen.

Oder meinst Du die Arroganz von Inhabern des "kleinen BGB und HGB Scheines" in irgendeinem sonstigen Studium von vor mindestens 40 Jahren?

Ich habe es so satt, Deine persönlich aggressiven, anmaßenden, oft nur einer Provokationsabsicht geschuldeten Ergüsse zu lesen. Und Deine Selbstverherrlichung, dass Du immer recht hättest. Ja, bei Manchem hast Du recht, oft genug aber auch nicht.

Ich werde nach diesem Post erstmalig ein Account auf "ignorieren" setzen, nämlich Deines.

Och Jakob, ich gebe dir eine große Portion von meiner Lockerheit ab.

Es ist doch nur ein Forum . . .

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vor 4 Stunden schrieb Wulf:

Es handelt sich hier nicht um eine Gesetzeslücke die ausgelegt wurde, das ProstSchG ist bei der Begriffsbestimmung eindeutig und vollständig, sondern um eine vorliegende Verordnung. Das Verwaltungsgericht hat auch keine Gesetzeslücke festgestellt und ausgelegt, sondern die Begriffsbestimmungen des ProstSchG auf die Verordnung angewendet. Demnach zählt eine Independent Escort nicht zum Prostitutionsgewerbe. Da wäre wohl das Oberverwaltungsgericht zu keiner anderen Auffassung gelangt. Und genau  deshalb hat die Landesregierung ganz schnell die Hygieneverordnung vervollständigt bzw erweitert. 

Wir haben richterlich die Auffassung, ein Independent Escort zählt nicht zum Prostitutionsgewerbe Sensationell!

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vor 13 Minuten schrieb mt_1000:

Wir haben richterlich die Auffassung, ein Independent Escort zählt nicht zum Prostitutionsgewerbe Sensationell!

Es ist eben nicht nur eine richterliche Auffassung, das steht so seit 2017 im ProstSchG § 2 Begriffsbestimmungen, Absatz (3):

vor 8 Stunden schrieb Wulf:

"(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er 1.   eine Prostitutionsstätte betreibt, 2.   ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, 3.   eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder 4.   eine Prostitutionsvermittlung betreibt..."

Eine Independent Escort betreibt damit eindeutig kein Prostitutionsgewerbe. Da gibt es auch nichts auszulegen.

 

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vor 2 Stunden schrieb Jakob:

Deine persönlich aggressiven, anmaßenden, oft nur einer Provokationsabsicht geschuldeten Ergüsse zu lesen. Und Deine Selbstverherrlichung, dass Du immer recht hättest. Ja, bei Manchem hast Du recht, oft genug aber auch nicht.

Du solltest diese Vorwürfe dann einmal gehörig substantiieren, sonst könnte man auf die Idee kommen, dass du nur Stimmung gegen mich machen willst, um von deiner Fehleinschätzung des Falles MV abzulenken....ich habe das oben für den Arroganzvorwurf nachvollziehbar gemacht.... 

Bearbeitet von Wulf

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Ich unterbreche ungern die Zickereien der Youtube Juristen, aber es gibt eine interessante Stellungnahme aus Bayern, was wiederum zeigt wie unterschiedlich Prostitution im Sinne der Corona Verordnungen gesehen wird.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/tantra-bzw-erotik-massagen-in-bayern-wieder-zulaessig_169690.html?fbclid=IwAR3ClvipBzQX2jNChv2lbeNv1-i4s6MXFiwlz85e-a8st1vRGyeT_opV5tc

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Am 9.7.2020 um 12:58 schrieb Act One Escort Service:

Wie bekannt, wollen einige  Politiker die aus ihrer Sicht in den meisten Fällen menschenunwürdige Tätigkeit der Prostitution ganz untersagen, auch nach Covid 19.

In Hamburg, so hört man aus Senatskreisen, sei Derartiges nicht geplant.

Vermutlich wird sich dieses Vorhaben sicher bundesweit nicht durchsetzen.

Gerade gelesen, dass sich auch die starke CDU Frauen Union in NRW  klar gegen ein Prostitutionsverbot ausgesprochen hat.

Wäre ja auch verrückt, wenn im Rahmen der Soforthilfe und Überbrückungshilfe Millionen zum Überleben in den P6 gepumpt werden, um ihn dann zu schliessen....

vor 17 Stunden schrieb Asfaloth:

MT, Bevor Du in die Erbsenfiletierer Falle läufst, Prostitutionsgewerbe ist nur ein Teil von Prostitution an sich.

Ach je, zu spät...

Grundvoraussetzung für eine konstruktive Diskussion ist ein gemeinsames Verständnis zu den Begrifflichkeiten. Wer sich darüber lustig macht und von "Erbsenfiletierer Falle" spricht, ist an konstruktiven Diskussionen nicht interessiert.

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vor 5 Stunden schrieb Wulf:

[...]

Grundvoraussetzung für eine konstruktive Diskussion ist ein gemeinsames Verständnis zu den Begrifflichkeiten. Wer sich darüber lustig macht und von "Erbsenfiletierer Falle" spricht, ist an konstruktiven Diskussionen nicht interessiert.

Na ja, mein Missverständnis aufgeklärt hat dann Asfaloth, nicht du.

vor 23 Minuten schrieb Wulf:

Ich sehe da eher die Gewitterwolken, dass sich Abgeordnete aus Union und SPD zusammentun um das Verbot durchzukriegen. Und noch vor Ende der Legislaturperiode fertig sind. 

Bearbeitet von mt_1000
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vor einer Stunde schrieb mt_1000:

Ich sehe da eher die Gewitterwolken, dass sich Abgeordnete aus Union und SPD zusammentun um das Verbot durchzukriegen. Und noch vor Ende der Legislaturperiode fertig sind. 

Wenn du in dem Bereich seit Jahren tätig bist und dich ausführlich mit den Gegebenheiten beschäftigst, kommst du zu dem Ergebnis, daß es dieses Verbot nicht geben wird.

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