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Kündigungsmöglichkeiten erst nach bestimmten Fristen, sonst " Vertragsstrafe"?


Empfohlene Beiträge

genau so ist es!

Es wird nicht zu verhindern sein, dass die ein oder andere Dame die Agentur verlässt.

Wir haben unseren Vertrag inhaltlich so frei wie möglich gestaltet (von einem Anwalt gestalten lassen), um einfach mit Vertrauen und nicht mit Druck unsere Damen von unserer Agenturarbeit zu überzeugen.

eine einfache 30% Regelung, kurzfristige Vertragskündigung und keine vorgeschriebene Bindung an uns!

In erster Linie sollten die Agentur-Damen auch niveauvoll behandelt werden, dann klappt es auch viel besser mit entspannter Atmosphäre beim Date :-)

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Auf der Heimfahrt nach der Arbeit heute (Scheisswetter, daher U-Bahn) habe ich mir die ganzen hundemüden Mitreisenden angeschaut, versucht in ihren Gesichtern zu lesen, wie mühsam der Arbeitsalltag für sie wohl sein mag. Businessmen, Verkäuferinnen, Studenten, alles bunt gemischt.

Und da kam mir in den Sinn, auf welchem Niveau sich Escorts im Gegensatz dazu bewegen. 2, max. 3 Dates pro Woche und ein Vielfaches dessen, das Otto Normalverbraucher verdient. Da wird als normal angesehen, dass für ein O/N 1000, 1500 oder 2000 Euro bezahlt werden. Soviel machen manche in einem ganzen Monat nicht, bei täglich 8 Stunden Arbeit.

Sieht wie OT aus, worauf ich aber hinaus will ist: Die echten Escorts sind eine privilegierte Schicht, sollen sich nicht so anstellen und wegen 200 oder 300 Unkostenersatz bei frühzeitigem ausscheiden (z.B. innerhalb von 3 Monaten) aufregen, wenn die Agentur das Fotoshooting bezahlt hat.

Das ist absolut in Ordnung.

Und solange mir kein Gegenbeweis vorgelegt wird bin ich sicher, wenn die Dame sofort ausscheiden darf, die Fotos gelöscht werden, keine Aufträge mehr vermittelt werden, wird auch der Gesetzgeber das nicht als 'unsittlich' abschmettern.

Anders sieht es aus, wenn z.B. längere Fristen (z.B. 6 Monate und echte Strafzahlungen in beträchtlicher Höhe z.B. 1000 oder mehr verlangt werden).

 

Gruß Mooni

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@Extraterrestrisch

1. Es sind nicht wir die Einiges durcheinander bringen sondern all jene die irgendwelche Verträge und Gesetze aus anderen Brachen einfach auf Escort übertragen.

Nochmal, Ziel des Gesetzgebers war es, die Prostitution zu einem ganz "normalen" Beruf zu machen. Wenn Ihre Argumentation schlüssifg wäre, warum muss dann eine Prostituierte Steuern zahlen, wenn denn das Finanzamt davon ausgehen muss, dass sie mit Prostitution die Steuerschuld begleichen muss? Außerdem kann nach der Legalisierung bspw. ein Kunde Vorkasse zurück verlangen, wenn die Leistung durch die Prostituierte nicht erbracht wurde. Vorher konnte er das wegen der Sittenwidrigkeit des Vertrages nicht. Wenn man mit Prostituierten also keine rechtswirksamen Verträge schliessen könnte, wenn sie dadurch in die Situation kommen könnte, unter Druck zu stehen, sich zu prostituieren, hätte man das ja wohl kaum gemacht, oder?

2. sind wir sehr wohl in der Lage uns unser eigenes Bild von den Gesetzen zu machen und benötigen dazu keine "kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes".

da ist aber doch die Gesetzeslage beschreiben, mit Vergleich des Standes vor diesem Gesetz und danach.

3. Wir hoffen, dass gewisse Leute nie eine Agentur eröffnen, denn die Frauen tun uns jetzt schon leid mit den Verträgen, Strafzahlungen, Zahlung von Aufträgen die nicht stattgefunden haben, aber die Agentur hätte machen können etc.

Das ist die moralische Ebene, die von der rechtlichen getrennt ist. Ich hoffe auch, dass die meisten Escorts eine seriöse Agentur haben, die ihnen die nötigen Freiräume lässt, aber darum geht es nicht.
Wir sind es leid immer erklären zu müssen:

- wieso sich bestimmte Dinge nicht aus dem "allgemeinen Wirtschaftsleben" übertragen lassen

Die Grenze wird im Prostitutionsgesetz gezogen, durch die Legalisierung wird die Prositution zu einem Beruf wie jeder andere, bei abhängig Beschäftigten mit Urlaubsanspruch, Sozialversicherung, Lohnfortzahlung im Krakheitsfall etc. Dass das Modell kaum genutzt wird, hängt vor allem damit zusammen, dass viele Prostituierte die Vorteile der Illegalität durchaus zu schätzen wissen, wenn es um die Pflichten wie z.B. Steuerzahlen geht.

- wieso Verträge in der genannten Form mit Strafzahlungen im X-tausend-Euro-Bereich keinen Bestand haben.

Inhaltskontrolle, von mir auch bereits dargestellt und außerdem nicht Gegenstand der Fragestellung.

- wieso Verträge mit völlig fremden Inhalt (Promotionverträge etc) keinen Bestand haben

Scheingeschäfte, auch Zivilrecht.

- wieso diese Verträge als Druckmittel und somit zur Ausübung von Zwang genutzt werden

das kann dann den Straftatbestand erfüllen, wenn diese Verträge entsprechend instrumentalisiert werden.

- wieso jeder mit einem Funken Anstand, Ehre und Gewissen derartige Verträge nicht akzeptieren kann

etc.

das ist wieder die moralische Ebene.

Extraterrestrisch haben Sie jemals so einen Vertrag gesehen?

Oder Alfder Du?

Nein, aber ich wüßte, was ich reinschreiben würde und die Klausel, um die es geht, ist ja auch hinreichend beschrieben.

Wenn alle der Meinung sind, das diese Verträge absolut kein Problem sind, dann postet doch mal von allen möglichen Agenturen die Standartverträge hier rein und wir lassen sie prüfen.

Nicht irgendwo prüfen von uns (Halb-)Unwissenden sondern direkt von einem Staatsanwalt oder einem Richter.

Ein Staatsanwalt kommt nur ins Spiel, wenn es sich um einen Straftatbestand handelt, also wenn bspw. eine Escortdame die Escortagentur anzeigt und der Staatsanwalt Anklage erhebt. Hier geht es allerdings um einen zivilrechtlichen Anspruch, da die Escortagentur von der Escortdame eine pauschalisierte Schadensersatzzahlung in Höhe von 300 € bei frühzeitiger Vertragsauflösung eines Geschäftsbesorgungsvertrages verlangt.

Das läßt sich organisieren und dann haben wir eine klare Antwort!

Wer traut sich?

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Auf der Heimfahrt nach der Arbeit heute (Scheisswetter, daher U-Bahn) habe ich mir die ganzen hundemüden Mitreisenden angeschaut, versucht in ihren Gesichtern zu lesen, wie mühsam der Arbeitsalltag für sie wohl sein mag. Businessmen, Verkäuferinnen, Studenten, alles bunt gemischt.

Und da kam mir in den Sinn, auf welchem Niveau sich Escorts im Gegensatz dazu bewegen. 2, max. 3 Dates pro Woche und ein Vielfaches dessen, das Otto Normalverbraucher verdient. Da wird als normal angesehen, dass für ein O/N 1000, 1500 oder 2000 Euro bezahlt werden. Soviel machen manche in einem ganzen Monat nicht, bei täglich 8 Stunden Arbeit.

Sieht wie OT aus, worauf ich aber hinaus will ist: Die echten Escorts sind eine privilegierte Schicht, sollen sich nicht so anstellen und wegen 200 oder 300 Unkostenersatz bei frühzeitigem ausscheiden (z.B. innerhalb von 3 Monaten) aufregen, wenn die Agentur das Fotoshooting bezahlt hat.

Das ist absolut in Ordnung.

Und solange mir kein Gegenbeweis vorgelegt wird bin ich sicher, wenn die Dame sofort ausscheiden darf, die Fotos gelöscht werden, keine Aufträge mehr vermittelt werden, wird auch der Gesetzgeber das nicht als 'unsittlich' abschmettern.

Anders sieht es aus, wenn z.B. längere Fristen (z.B. 6 Monate und echte Strafzahlungen in beträchtlicher Höhe z.B. 1000 oder mehr verlangt werden).

 

Gruß Mooni

 

Otto Normalverbraucher übt auch keinen "gewerbsmäßigen" GV aus... Mann, oh Mann!!! Im Übrigen steht es jedem frei - auch Otto Normalverbraucher - , als Escort oder Callboy zu arbeiten... Dies nur zu Deinem ersten Absatz. Weitere Erläuterungen zu dem Thema "Otto Nornalverbraucher - Prostituierte" möchte ich mir ersparen...:oben:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Otto Normalverbraucher übt auch keinen "gewerbsmäßigen" GV aus... Mann, oh Mann!!! Im Übrigen steht es jedem frei - auch Otto Normalverbraucher - , als Escort oder Callboy zu arbeiten... Dies nur zu Deinem ersten Absatz. Weitere Erläuterungen zu dem Thema "Otto Nornalverbraucher - Prostituierte" möchte ich mir ersparen...:oben:

Klingt ziemlich arrogant in meinen Ohren. Mehr kann ich aus Deinem Beitrag nicht rauslesen.

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Nochmal für die Spezialisten:

Es ist vollkommen egal, welche Gesetze greifen, wie sie genannt werden und aus welcher Ecke sie kommen.

 

In den meisten Verträgen steht eine andere Tätigkeit/Beschreibung als um die es wirklich geht. Das wäre so als ob man einen Wohnungsmietvertrag nimmt um ein Auto zu leasen.

=> abgehakt - oder?

 

Wird in den Verträgen die Dame fest gebunden und es besteht auch nur die Möglichkeit durch Strafzahlung etc.genötigt zu werden Termine machen zu müssen, länger als gewünscht als Escort angeboten zu werden usw. ist man ruck-zuck im Strafrecht.

=> abgehakt - oder?

 

Somit sind 99% aller Fälle durch mindestens einem der beiden genannten Dinge abgedeckt und das Gerede von Inhaltskontrolle erübrigt sich.

=>abgehakt - oder?

 

Ein Bericht der "Kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes" lautet, kann und will mit Sicherheit nicht objektiv sein und stellt eher einen subjektiven Standpunkt dar.

=>abgehakt - oder?

 

Steuern müssen auch die Damen des Gewerbes zahlen. Und dies war auch vor Gesetzesänderung so. Mit der Gesetzesänderung hat sich der Staat selbst auch abgesichert und den Damen im Gegenzug auch mehr Rechte eingeräumt.

=>abgehakt - oder?

 

Strafzahlungen/Ablöse/Vertragslänge usw. sind die Fragestellung.

=> abgehakt - oder?

 

Klasse wenn man versucht über etwas zu disskutieren (in dem Fall Verträge), was man noch nie gesehen und nicht kennt.

=> abgehakt - oder?

 

Der Vorschlag die Verträge einem Richter oder Staatsanwalt zu zeigen dient der Schaffung von Klarheit. Es ist auch ohne Anzeigen und Gerichtsverhandlung möglich einfach einen Richter oder Staatsanwalt zu befragen - das sind auch Menschen und vorallem die kennen sich am Besten aus und entscheiden im Zweifel.

=>abgehakt - oder?

 

Wir wünsche Extraterrestrisch viel Spaß dabei, einen Laden zu eröffnen, die Damen anzustellen und mit derartigen Verträgen an sein Unternehmen zu binden.

 

Manchmal fehlen selbst uns fast die Worte - aber nur manchmal....

 

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Im Übrigen frage ich mich, wie man eigentlich sooo weit weg von der Realität theoretisieren kann.

 

Lieber "Herr Extraterrestrisch", ich möchte Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber irgend wie werde ich bei der Lektüre Ihrer Beiträge den Verdacht nicht los, dass auf Ihren Nickname der Spruch passen könnte "Nomen est omen"?

 

Sie mögen ja sicher einen gewissen Sachverstand haben, was das Zivilrecht in diesem Lande angeht.

Im Bereich Escort bewegt man sich aber sehr schnell im strafrechtlichten Bereich. DIES ALLEIN WAR DAS THEMA.

Ab wann sind Verträge sittenwidrig, ab wann bewegt sich die Agentur mit etwaigen Forderungen im kriminellen Bereich???

 

Bitte gehen Sie doch auf das Thema ein,

 

Ich kann nur sagen, das ich für meine Agentur die Verträge habe prüfen lassen und mir dringend davon abgeraten wurde, auch nur irgend welche "PAUSCHALEN Strafzahlungen" in Form von Unkostenerstattungen bei früherem Ausscheiden der Dame (selbst schon Euro 300 sind zuviel) u. ä. zu verlangen.

 

Sie können als Agentur nur Schadenersatz für DEFINITIV entstandene Kosten und NACHWEISBARE Kosten verlangen. Hier ist von der Agentur nachzuweisen, dass sie diese Kosten definitiv auch bezahlt hat (Fotografenrechnungen, Webmasterrechnungen usw.).

 

Dass die Agentur hier auch zur Rechnungslegung an die Dame verpflichtet ist, versteht sich von selbst. Derartige Dinge sind genau so zu handhaben, wie die Erstattung von eventuellen anteiligen Fotokosten oder Provisionsabrechnungen.

 

Ich hatte bereits schon weiter oben erwähnt, dass der Anwalt, der meine Agentur berät, einer der bekanntesten Insider auf diesem Gebiet (Prostitution) ist und durch die Presse beachtete große Prozesse "im Milieu" geführt hat. Die Rechtsgebiete, die seine Kanzlei abdeckt sind das Zivilrecht, das Strafrecht und das Wirtschaftsrecht.

 

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ehe ich mich im Bereich Prostitution aufs "Glatteis wage", vertraue ich lieber einem Anwalt, der sich wirklich auskennt und mich über die ganzen "Fallstricke", die es in unserer Branche leider auf Grund der schwierigen Gesetzeslage gibt, informiert.

 

Dieses Thema sollte eigentlich dazu dienen, allen Beteiligten vor Augen zu führen, wie schwierig und wie differenziert schriftliche Festlegungen IM BEREICH PROSTITUTION zu werten sind.

 

IN ERSTER LINIE GEHT ES HIER UM MENSCHEN und nicht nur um "Geschäftsbesorgungsverträge", ... Entschuldigung, aber genau diese Einstellung zu diesem Thema bringt Blüten hoch, wie genannt.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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die werbekosten überweist ihr bitte wie immer auf mein schweizer

konto. gerne bin ich für euch tätig... :clown:

 

mir gehts nicht um vertragsstrafen, vor allem nicht in der höhe und für eine agentur,

die mit repressalien frauen bei der stange hält würde ich nie arbeiten. punkt!

 

mir persönlich geht es einfach um das einhalten von vereinbarungen zwischen

zwei selbständigen, untereinander nicht weisungsgebundenen...

 

ja ich lieb dich auch, wer immer grad unter diesem nick schreibt, ich hoffe

du bist weiblich, blond gross, schlank und willig und hältst, was du versprichst :herz:

 

Alfi....jetzt bin ich aber enttäuscht! Du hast mir doch schon den Ehering versprochen...und dann habe ich nichts mehr von dir gehört :traurig: wusst ichs doch...falscher 50ger :lach:

 

Mal abgesehen davon....

Ich finde, und so sollte es auch im Vertrag festgehalten werden, kann man hier nicht von einer Vertragsstrafe reden, sondern von einer Aufwandsentschädigung. Ich finde es völlig in Ordnung, wenn eine Agentur die, die Kosten für Fotos und die Onlinepräsentation übernimmt, eine ANGEMESSENE Entschädigung erhält, wenn die Dame sich nach kurzer Zeit wieder verabschiedet. Ich halte 3 - 4 Monate und 150 - 300 Euro für angebracht. Man kann ja nicht nur Rechte haben. Man wird in der Zeit auch nicht ausgebeutet....man muss laut meinen Informationen, nie ein Date annehmen. Also was solls. Eine Escort-Dame die es ernst meint und nicht nur günstig schöne Bilder möchte, sollte damit kein Problem haben.

Liebe Grüße

Eve :blume:

 
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Klingt ziemlich arrogant in meinen Ohren. Mehr kann ich aus Deinem Beitrag nicht rauslesen.

 

Es versteht jeder so, wie er will... arrogant sollte es nicht klingen.

 

Mir geht es nur langsam auf den Nerv, dass hier die Tätigkeit als Escort oder Callboy gleichgesetzt wird mit einer "normalen" Arbeit. Daher.

 

Und dass Escorts oder Callboys privilegiert sind, stimmt auch nicht. Ich möchte hier nicht näher darauf eingehen, da dies nicht zum Thema gehört und auch schon in unzähligen Beiträgen erklärt wurde.

 

Ich habe gemeint, dass es jedem frei steht, einmal eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Erst dann kann er mitreden über diesen Beruf. Über die Schwierigkeiten, über die schönen Seiten, über die Anerkennung in der Gesellschaft, über die Kreditwürdigkeit (tut mir leid Alfder, muss jetzt sein :kiss:), über die ganzen "kleinen und großen Unterschiede", die dieser Job eben mit sich bringt. Dafür haben die Damen und die Herren auch etwas mehr Geld verdient, als jemand, der in "bürgerlichen" Berufen arbeitet.

 

Diese Vergleiche hinken einfach, denn sonst würden es doch auch viel mehr Leute machen und auch ganz frei darüber erzählen, oder?

 

Ich würde auch keine Agentur aufmachen, wenn ich selbst keine ausreichenden Erfahrungen im Paysex-Bereich hätte. Aber so etwas soll es ja auch schon geben hier mittlerweile???

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Nochmal für die Spezialisten:

Es ist vollkommen egal, welche Gesetze greifen, wie sie genannt werden und aus welcher Ecke sie kommen.

 

In den meisten Verträgen steht eine andere Tätigkeit/Beschreibung als um die es wirklich geht. Das wäre so als ob man einen Wohnungsmietvertrag nimmt um ein Auto zu leasen.

=> abgehakt - oder?

 

Wird in den Verträgen die Dame fest gebunden und es besteht auch nur die Möglichkeit durch Strafzahlung etc.genötigt zu werden Termine machen zu müssen, länger als gewünscht als Escort angeboten zu werden usw. ist man ruck-zuck im Strafrecht.

=> abgehakt - oder?

 

Somit sind 99% aller Fälle durch mindestens einem der beiden genannten Dinge abgedeckt und das Gerede von Inhaltskontrolle erübrigt sich.

=>abgehakt - oder?

 

Ein Bericht der "Kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes" lautet, kann und will mit Sicherheit nicht objektiv sein und stellt eher einen subjektiven Standpunkt dar.

=>abgehakt - oder?

 

Steuern müssen auch die Damen des Gewerbes zahlen. Und dies war auch vor Gesetzesänderung so. Mit der Gesetzesänderung hat sich der Staat selbst auch abgesichert und den Damen im Gegenzug auch mehr Rechte eingeräumt.

=>abgehakt - oder?

 

Strafzahlungen/Ablöse/Vertragslänge usw. sind die Fragestellung.

=> abgehakt - oder?

 

Klasse wenn man versucht über etwas zu disskutieren (in dem Fall Verträge), was man noch nie gesehen und nicht kennt.

=> abgehakt - oder?

 

Der Vorschlag die Verträge einem Richter oder Staatsanwalt zu zeigen dient der Schaffung von Klarheit. Es ist auch ohne Anzeigen und Gerichtsverhandlung möglich einfach einen Richter oder Staatsanwalt zu befragen - das sind auch Menschen und vorallem die kennen sich am Besten aus und entscheiden im Zweifel.

=>abgehakt - oder?

 

Wir wünsche Extraterrestrisch viel Spaß dabei, einen Laden zu eröffnen, die Damen anzustellen und mit derartigen Verträgen an sein Unternehmen zu binden.

 

Manchmal fehlen selbst uns fast die Worte - aber nur manchmal....

 

 

Okay, Sie wollen das nicht verstehen. Hier hat jemand zu Beginn eine ganz konkrete Frage gestellt: Ob in einem regulären Agenturvertrag eine solche Klausel mit konkret 300 € Geldstrafe und einer Mindestvertragslaufzeit rechtswirksam ist. Und das habe ich beantwortet. Ich habe weder geschrieben, dass ich eine Agentur, so wie Sie sie ja anscheinend betreiben, zu eröffnen beabsichtige noch das meine Aussage für sittenwidrige Verträge, die der Inhaltskontrolle nicht standhalten würden noch für Verträge gilt, die nur geschlossen werden, um den tatsächlichen Zweck des Vertrages zu verschleiern (Scheingeschäfte). Die Probelmatik der Inhaltskontrolle wird übrigens im Post von Jetescortagentur vom 10.11. deutlich. Das wären exakt die Punkte, die neben Themen wie unklare Formulierungen, überraschende Klauseln etc. geprüft würden. Es scheint also durchaus Agenturen zu geben, die solche Verträge aufsetzen, um nicht nur dem Problem der Fluktuation zu begegnen sondern um sich wahrscheinlich auch Exklusivität zu sichern. Sie reden hingegen die ganze Zeit über Dinge, die nicht gefragt sind. Eine kritische Betrachtung in der Wissenschaft ist eine intensive Diskussion aller Aspekte und ist völlig wertfrei im Hinblick auf das Fazit des Verfassers. Jede wissenschaftliche Arbeit beschreibt zunächst und erörtert erst dann. Die Beschreibung ist auch in diesem Fall objektiv. Lediglich die Bewertung ist subjektiv. Daher finden Sie in dieser Arbeit beides, aber wenn Sie sich die Mühe machen würden, würden Sie feststellen, dass das Gesetz ganz gut wegkommt. Ihre Bemerkung hinsichtlich Richter, Staatsanwalt, alles schön und gut, allerdings verstehe ich dann nicht, warum Sie Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege ausnehmen, schließlich würde diese Art von Fall von Anwälten des Zivilrechts bearbeitet und bewertet. So wird bspw. die Klausel, die Actrice Escort verwendet einer solchen Überprüfung höchstwahrscheinlich standhalten. Meine Aussage bezüglich des Steuerrechtes sollte nur verdeutlichen, dass Prostituierte eben keinen besonderen Schutz genießen, um nicht in eine Zwangslage zu geraten, in der sie sich prostituieren müssen. Der Gesetzgeber hätte nämlich durchaus die Möglichkeit gehabt über das Einkommenssteuergesetz diese Einnahmen von der Einkommenssteuer zu entbinden. Entsprechend nimmt der Staat sogar in Kauf, dass die Frau zur Begleichung ihrer Steuerschuld, sich prostituieren muss. Warum er dann bei einer verhältnismässigen geringen Summe von 300 € in die Rechte der Escortagentur eingreifen sollte, ist mir schleierhaft.

 

Ich bleibe dabei, einen solchen Vertrag sollte die Escortdame nicht unterschreiben, es sei denn, sie ist im Fall der Fälle willens die 300 € auf den Tisch zu legen. Bei Problemen mit einem bestehenden Vertrag ist auf jeden Fall ein Anwalt zu fragen, da die Inhaltskontrolle zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, einzelne Klauseln auszuhebeln, insbesondere immer dann, wenn eine unangemessene Benachteiligung (etwa durch sehr lange Mindestvertragslaufzeiten, unklare Leistungsbeschreibung der Agenturleistungen, hohe Schadensersatzpauschalen etc.) offensichtlich ist. Grundsätzlich gilt aber, dass man Verträge einhalten muss. Also einfach nach Hause gehen und der Agentur den Stinkefinger zeigen, kann ins Auge gehen, insbesondere, wenn es zum Rechtsstreit kommt und man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt.

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Im Übrigen frage ich mich, wie man eigentlich sooo weit weg von der Realität theoretisieren kann.
Nichts ist praktischer als gute Theorie.

Lieber "Herr Extraterrestrisch", ich möchte Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber irgend wie werde ich bei der Lektüre Ihrer Beiträge den Verdacht nicht los, dass auf Ihren Nickname der Spruch passen könnte "Nomen est omen"?

 

Sie mögen ja sicher einen gewissen Sachverstand haben, was das Zivilrecht in diesem Lande angeht.

Im Bereich Escort bewegt man sich aber sehr schnell im strafrechtlichten Bereich. DIES ALLEIN WAR DAS THEMA.

Ab wann sind Verträge sittenwidrig, ab wann bewegt sich die Agentur mit etwaigen Forderungen im kriminellen Bereich???

Das Thema war die allgemeine Frage, ob eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 € bei einem Vertrag mit einer Escortagentur grundsätzlich rechtens wäre. Und darauf ist die Antwort "Ja".

Bitte gehen Sie doch auf das Thema ein,

 

Ich kann nur sagen, das ich für meine Agentur die Verträge habe prüfen lassen und mir dringend davon abgeraten wurde, auch nur irgend welche "PAUSCHALEN Strafzahlungen" in Form von Unkostenerstattungen bei früherem Ausscheiden der Dame (selbst schon Euro 300 sind zuviel) u. ä. zu verlangen.

 

Sie können als Agentur nur Schadenersatz für DEFINITIV entstandene Kosten und NACHWEISBARE Kosten verlangen. Hier ist von der Agentur nachzuweisen, dass sie diese Kosten definitiv auch bezahlt hat (Fotografenrechnungen, Webmasterrechnungen usw.).

Wie ich das bereits dargelegt habe, unterliegen dann diese Dinge der INhaltskontrolle. Ein Richter würde halt, wenn es denn zu einem Prozess kommt, was ich bezweifele, schauen, ob die 300 € angemessen sind. Dann müssten Sie als Agentur das plausibilisieren. Wenn Sie das nicht können, wird die Klausel unwirksam. Allerdings würde ich 300 € schon für plausibilisierbar halten, je nachdem, wie viele der Anfangsinvestitionen Sie vorschiessen.

Dass die Agentur hier auch zur Rechnungslegung an die Dame verpflichtet ist, versteht sich von selbst.

Immer, keine Buchung ohne Beleg.
Derartige Dinge sind genau so zu handhaben, wie die Erstattung von eventuellen anteiligen Fotokosten oder Provisionsabrechnungen.

 

Ich hatte bereits schon weiter oben erwähnt, dass der Anwalt, der meine Agentur berät, einer der bekanntesten Insider auf diesem Gebiet (Prostitution) ist und durch die Presse beachtete große Prozesse "im Milieu" geführt hat. Die Rechtsgebiete, die seine Kanzlei abdeckt sind das Zivilrecht, das Strafrecht und das Wirtschaftsrecht.

 

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ehe ich mich im Bereich Prostitution aufs "Glatteis wage", vertraue ich lieber einem Anwalt, der sich wirklich auskennt und mich über die ganzen "Fallstricke", die es in unserer Branche leider auf Grund der schwierigen Gesetzeslage gibt, informiert.

Das ist auf jeden Fall richtig, aber vergessen Sie nicht, dass Ihr Anwalt unter Umständen eine andere Rechtsauffassung hat als der Richter. Zu jedem Prozess der gewonnen wird, gehört ja auch ein Verlierer. Und in einer zweiten Instanz ein fehlerhaftes Urteil aufheben zu lassen, ist schon fast hoffnungslos, da die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Recht haben und Recht kriegen sind immer zweierlei und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Daher sind Sie auf jeden Fall in guten Händen, wenn er Sie davor bewahrt, Ihre Verträge gerichtlich prüfen zu lassen. Das kann nämlich so oder so ausgehen. Sie als Agentur könnten das aber sicherlich besser verkraften, einen solchen Fall zu verlieren als eine Escortdame, die erst nichts verdient hat, dann noch die 300 € plus die Gerichtskosten zahlen soll. Gute Anwälte versuchen daher solche Prozesse nach Möglichkeit gar nicht erst zu führen, weil der Schaden für Ihre Mandanten viel höher ausfallen könnte, wenn der Prozess verloren geht, aber es gibt ja auch Anwälte, die aus Verdienstgründen den Prozess führen wollen oder halt die Prozesshansel, die auch noch bei völliger Aussichtlosigkeit klagen.

Dieses Thema sollte eigentlich dazu dienen, allen Beteiligten vor Augen zu führen, wie schwierig und wie differenziert schriftliche Festlegungen IM BEREICH PROSTITUTION zu werten sind.

Ja, aber die Prostitution ist gar nicht so besonders wie es hier immer dargestellt wird. Sicher ist hier der Bezug zum Strafrecht, der besteht aber bspw. im Baugewerbe auch ganz schnell und jeder Unternehmer kann Ihnen ein Lied davon singen, gegen welche Gesetze er so alles verstößt. Letztlich ist jedes Rechtsgebiet extrem diffizil, egal ob Steuer-, Straf-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Zivilrecht und die Übergaänge sind fließend.

IN ERSTER LINIE GEHT ES HIER UM MENSCHEN und nicht nur um "Geschäftsbesorgungsverträge", ... Entschuldigung, aber genau diese Einstellung zu diesem Thema bringt Blüten hoch, wie genannt.

Ja, es geht um einen Menschen, der eine Frage gestellt hat und die sollte nach Möglichkeit korrekt beantwortet werden und zwar sachlich und emotionslos. Betroffenheit und unser Mitgefühl nützt doch nichts, wenn man gerade einen Prozess verloren hat.
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Ich habe dieses Thema sehr genau betrachet und mitgelesen.

 

Da ich hier im Anfang einen Auszug aus meinem Vertrag dargestellt habe, möchte ich wie folgt Stellung dazu nehmen:

 

Der Vertrag wurde nicht von mir aufgesetzt, sondern nur mir wichtige Details aufgeführt, die von einem Anwalt "quer gelesen" wurden. Es entbehrt nicht der Problematik, das dieser Vertrag bzw. Einverständniserklärung und vertragliche Bestimmungen wie es bei mir lautet, überarbeitungswürdig ist. Jeder Vertrag muss dieses Prozedere irgendwann wieder über sich ergehen lassen, da sich in der Rechtssprechung viel verändert.

 

Meinerseits habe ich nun einen weiteren Anwalt mir der Überprüfung beauftragt, der in diesem Bereich den nötigen Einblick hat, die Bestandteile des Vertrages noch einmal in der Einzelheit zu überprüfen.

 

Wer die Zeilen noch einmal liest, wird feststellen, dass in diesen (meinen Zeilen) nie von einer "Vertragsstrafe" gesprochen wurde.

 

Die Umformulierung dieses Bereiches wird wohl darauf hinauslaufen, dass eine Aufnahmegebühr zur Listung in die Agentur erhoben wird, die nicht erhoben wird, wenn die Dame oder der Herr nicht vor Ablauf von 6 Monate wieder aus der Agentur austritt. Ansonsten werde ich meine Arbeitsleistung in Rechnung stellen - 50 Euro á sechs Stunden sind wohl für den Arbeitseinsatz angebracht.

 

Eine "Abarbeitung" war nie und ist nicht vorgesehen - hierzu bedarf ich keinerlei Erklärung, dass ich weiß, dass dieses nicht zulässig ist. Auch steht dies nicht in diesen Zeilen. Die 300 Euro würden nur erhoben als Aufwandsentschädigung und auch nur dann, wenn nicht erfolgreiche Buchungen bis zum Ausscheiden vorgehalten wurden. Es steht sogar drin, dass ggf. auch nur die Differenz fällig wäre.

 

Wer wie welche Kosten zur Verwirklichung einer Listung in die Agentur trägt, stand auch nie zur Diskussion.

 

Wie dem auch sei...

 

Es mag vieles Auslegungssache sein auch wenn geltendes Recht seinen Ursprung findet, denn sonst würde es zu den jeweiligen Gesetzestexten wohl auch nicht so viele Kommentare geben und so unterschiedliche Urteile. Und gerade, wenn man kein Jurist o. ä. ist, holt man sich bei entsprechenden Beratern Beistand.

 

Dies gleich zu setzen mit "keine Ahnung zu haben" entbehrt jeglichen Ursprungs.

 

Ich hätte mir eher gewünscht, wenn wir hier ein Miteinander gefunden hätten. Ein konstruktiver Austausch hätte allen die Sicherheit gegeben, dass im Grunde nur eine gute Zusammenarbeit funkionieren kann, wenn man sich auch an gewisse Regeln hält. Und zwar auf beiden Seiten.

 

Es gibt vieles, was in einem Vertrag nicht nieder geschrieben wird und trotzdem eingehalten wird, weil einfach das Vertrauen da ist.

 

Zum Beispiel verlässt sich die Dame auf mich, dass ich auch nachts um drei noch für sie erreichbar bin, wenn ihr Date zu Ende ist, bzw. ich mir meinen Wecker stelle und schaue, ob ich ihre SMS erhalten habe, dass sie wieder gut auf dem Nachhauseweg ist. Dies ist für mich selbstverständlich und bedarf keiner schriftlichen Vereinbarung....

 

Aber das eine bezieht sich eben auf die sachliche Ebene und das andere auf die emotionale.

 

Ich für meinen Teil habe sehr aus dieser Diskussion gelernt...

 

Dir, Ivana, wünsche ich viel Erfolg bei der Suche nach einer Agentur und Agenturleitung, die auf deine Belange und Vorstellungen eingeht und mit der du gut zusammen arbeiten kannst.

 

Gute Nacht, eure Heike.

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Genau das ist ja der Punkt:

 

Die Dame verkraftet - wenn sie so wie so nichts verdient hat in der Agentur - einen Rechtsstreit finanziell schlechter als eine Agentur, vorausgesetzt, diese agiert erfolgreich am Markt.

Das Ergebnis sieht dann so aus, dass die Dame zähneknirschend die geforderte Summe zahlt, um Kosten für den Rechtsanwalt zu vermeiden, den sie ja auch nicht mehr zahlen kann.

 

Ist das so gewollt?

 

Es gibt Fälle, bei denen die Agentur - trotz Kündigung durch die Dame - die Fotos nicht sofort von der HP löscht, sondern der Dame in Aussicht stellt, diese erst zu löschen, wenn die "Vertragsstrafe" vollständig bezahlt ist. Soll die Dame "abarbeiten"???

 

Ich glaube nicht, dass in solchen Fällen, Herr "Extraterrestrisch", noch das Zivilrecht greift? Natürlich lasse ich mir das von Ihnen noch mal erklären. Ich möchte Ihnen nur mal die Tragweite Ihrer - sicher zivilrechtlich richtigen - Ausführungen darlegen. Das meine ich eben auch mit "Praxisbezug".

 

Da sie Actrice Escort ansprechen:

Auch in deren Beitrag vom 10.11. hat die Geschäftsführerin geäußert, dass sie auf eine Durchsetzung ihrer Forderung weitgehend bis jetzt verzichtet hat. Und das ist es, was ich meine: wir gehen hier in erster Linie mit Menschen um und nicht mit Schuldnern.

 

Ich werde einer Dame, der ich in mehreren Monaten keine einzige realisierte Buchung verschaffen konnte, kein Geld abknöpfen!!! Egal, ob die Dame die Aufträge selbst ausgeschlagen hat oder ob ich organisatorisch nicht in der Lage war, ihr welche zu besorgen.

Wenn ich der Meinung bin, dass die Dame stetig nicht gewillt ist, Buchungen der Agentur anzunehmen, bleibt mir doch die Möglichkeit, der Dame selbst zu kündigen.

 

Wie gesagt, hier kann jede Agentur arbeiten, wie sie es für richtig hält.

 

Betreiber von Agenturen, die auf Biegen und Brechen ihre Forderungen durchsetzen wollen, sollen das tun.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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...ich muss nur müde lächeln über den letzten Beitrag... wer hat gesagt, dass eine Dame "abarbeiten" müsse... dieses "Angebot" wurde mir sogar von einem Rechtsanwalt gemacht, was ich dankend abgelehnt habe - aus mehreren Gründen...

 

Es hat auch kein Mensch behauptet, dass man eine Entschädigung einklagt, wenn die Dame nicht vermittelbar ist - wenn man es zumindest eine Weile versucht zusammen. Das kann nicht bedeuten, dass die Dame nach einer Woche beispielsweise aufhören möchte, damit man sie woanders wieder findet - mit aufhören ist hier nämlich "AUFHÖREN" mit Escort gemeint gewesen...

Es ist auch nicht gemeint, dass die Dame sich hinterrücks woanders listen läst, wenn ich vertraglich einräume, dass ich NICHTS gegen eine weitere Listung habe, lediglich darüber informiert werden möchte, eine nicht zu häufige Listung wünsche und die Honorare ähnlich sein sollten, weil sonst eine der Agenturen schlechte Karten hat. Was ist dagegen einzuwenden gegen diese Kriterien? Ich denke nichts... Aber wenn man mich eben NICHT informiert, ist das dem Vertrauen absolut NICHT zuträglich! Denn wem ich nicht vertrauen kann, dem soll ich noch sensible Kundendaten anvertrauen? Nicht wirklich - oder?

 

Ich habe auch noch nie auf die Entschädigung gepocht - erst vor kurzem ist eine Dame ganz ohne Entschädigung wieder von meiner Seite verschwunden, da sie einen Job angenommen hatte, bei dem sie sich Fotos auf Escortseiten nicht mehr erlauben konnte - kein Thema - Dame war asap von der Seite OHNE auch nur einen Cent an mich entrichten zu müssen. Und diese Dame war auch nur sehr kurz online, so dass die bis dahin angelaufenen Anfragen leider nicht realisierbar waren - heisst, ich habe kein Honorar von der Dame bekommen. Und TROTZDEM hab ich sie von der Seite genommen und die Dame hat von mir noch Glückwünsche zum neuen Job bekommen.

 

NUR! Wenn ich mich permanent angreifen lassen muss - zu unrecht (!) und man manche Lady dann noch woanders findet, was laut Vertrag mir mitzuteilen ist (ich unterbinde es ja nicht!) - dann fühle ich mich nicht nur veräppelt, sondern nach Strich und Faden VERARSCHT - und da krieg ich nen dicken Hals - sorry!

 

Es gibt ein gutes Sprichwort, das hier passt "Wie man in den Wald hineinruft, schallt es wieder raus"

 

...was Wahres dran...

 

Lisa

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Hallo Lisa,

 

weißt Du, warum ich mich für den Beitrag von Actrice bedankt habe? Weil dieser "menschlich" rüberkommt.

 

Hier ist eine Agentur, die alles daran setzt, um sicher zu gehen, dass Regelungen, die mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen getroffen werden, nicht nur konform gehen mit der momentanen Gesetzeslage sondern auch irgend wo noch menschlich vertretbar sind.

 

Wenn heute ein Mitbewerber, Escort oder Kunde versucht, mich darauf aufmerksam zu machen, dass möglicherweise gewisse Dinge, die ich tätige, nicht richtig sein könnten, werde ich nicht auf die Barrikaden gehen, sondern werde mir fachmännischen Rat holen.

 

Anstatt auf meinem Standpunkt zu bestehen, kann ich mich auch selbst hinterfragen. Habe ich eventuell nicht alles beachtet, habe ich - vielleicht aus Ärger - bestimmte Grenzen überschritten, habe ich meine Mitarbeiter unter- oder überschätzt, und und und...

 

Angreifen wollte Dich niemand, es ging nur um ein sehr brisantes und aktuelles Thema. Nicht zuletzt ist dieses Thema für die Agenturen fast wichtiger als für die Escorts selbst.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Die gestellten Fragen kann ich alle mit nein beantworten.

 

Ich bin gewiss kein Mensch, der auf Biegen und Brechen etwas erreichen will, ganz im Gegenteil, ich bin viel mehr der gutmütige Typ - aber es gibt eben auch Grenzen.

 

Ich sage dazu jetzt nichts mehr - Nur so viel sei noch gesagt - ich versuche auf alle Belange einzugehen, aber wer nur fordert und falsch spielt, wird bei mir irgendwann an seine Grenzen stossen.

 

Nein - das mit dem Angreifen war auch nicht auf hier gemünzt, sondern auf das Verhalten in der Agentur.

 

Lisa

 

PS: Das weiss ich aus erster Hand...

 

Hier ist eine Agentur, die alles daran setzt, um sicher zu gehen, dass Regelungen, die mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen getroffen werden, nicht nur konform gehen mit der momentanen Gesetzeslage sondern auch irgend wo noch menschlich vertretbar sind.
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Genau das ist ja der Punkt:

 

Die Dame verkraftet - wenn sie so wie so nichts verdient hat in der Agentur - einen Rechtsstreit finanziell schlechter als eine Agentur, vorausgesetzt, diese agiert erfolgreich am Markt.

Das Ergebnis sieht dann so aus, dass die Dame zähneknirschend die geforderte Summe zahlt, um Kosten für den Rechtsanwalt zu vermeiden, den sie ja auch nicht mehr zahlen kann.

 

Ist das so gewollt?

Das kann die Folge sein, wenn man so einen Vertrag unterschreibt, weil man glaubt, dass die Agentur den sowieso nicht durchsetzen kann oder wird. Daher mein Rat dazu,: Nicht unterschreiben, wenn man die Vertragsstrafe nicht irgendwie aufbringen kann oder die Klausel streichen lassen. Wenn man schon unterschrieben hat und aussteigen will, die Klausel mittels der Inhaltkontrolle durchprüfen.

 

Es gibt Fälle, bei denen die Agentur - trotz Kündigung durch die Dame - die Fotos nicht sofort von der HP löscht, sondern der Dame in Aussicht stellt, diese erst zu löschen, wenn die "Vertragsstrafe" vollständig bezahlt ist. Soll die Dame "abarbeiten"???

Wenn das vertraglich nicht geregelt ist, sind die Fotos unverzüglich zu löschen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Wenn die Agentur die Fotos aber selber bezahlt hat und die Escortdame auf den Fotos auch unkenntlich gemacht wurde, können die sich Zeit lassen. Eine Vertragsstrafe, die offensichtlich unverhältnismäßig ist, mittels eines solchen Druckmittels durchzusetzen zu wollen, insbesondere, wenn es sich um Bilder handelt, auf denen die Frau eindeutig zu erkennen ist, wäre dann Nötigung.

 

Ich glaube nicht, dass in solchen Fällen, Herr "Extraterrestrisch", noch das Zivilrecht greift? Natürlich lasse ich mir das von Ihnen noch mal erklären. Ich möchte Ihnen nur mal die Tragweite Ihrer - sicher zivilrechtlich richtigen - Ausführungen darlegen. Das meine ich eben auch mit "Praxisbezug".

siehe oben.

 

Da sie Actrice Escort ansprechen:

Auch in deren Beitrag vom 10.11. hat die Geschäftsführerin geäußert, dass sie auf eine Durchsetzung ihrer Forderung weitgehend bis jetzt verzichtet hat. Und das ist es, was ich meine: wir gehen hier in erster Linie mit Menschen um und nicht mit Schuldnern.

Sehr löblich, aber heißt nicht, dass eine Escortdame einen solchen Vertrag einfach unterschreiben sollte, "weil es ja um Menschen geht" und diese Vertragsstrafen oftmals nicht eingeklagt werden. Was, wenn doch und der Agentur der Mensch egal ist und die einfach klagen?

Ich werde einer Dame, der ich in mehreren Monaten keine einzige realisierte Buchung verschaffen konnte, kein Geld abknöpfen!!! Egal, ob die Dame die Aufträge selbst ausgeschlagen hat oder ob ich organisatorisch nicht in der Lage war, ihr welche zu besorgen.

Wenn ich der Meinung bin, dass die Dame stetig nicht gewillt ist, Buchungen der Agentur anzunehmen, bleibt mir doch die Möglichkeit, der Dame selbst zu kündigen.

 

Wie gesagt, hier kann jede Agentur arbeiten, wie sie es für richtig hält.

 

Betreiber von Agenturen, die auf Biegen und Brechen ihre Forderungen durchsetzen wollen, sollen das tun.

Alles richtig, aber es geht hier um die eingangs gestellte Frage einer Dame, die wissen wollte, ob solch eine Klausel rechtlich zu beanstanden wäre. Rechtlich ist sie m.E., so wie sie beschrieben wurde, nicht zu beanstanden, sie ist durchsetzbar und wenn mich eine solche Dame fragen würde, ob sie das Geld bezahlen muss, wenn die Agentur drauf besteht, so wäre meine Antwort "ja", da ich einen Prozess vermeiden würde, da ich von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausgehe, dass ein solcher Rechtsstreit verloren geht und die Prozesskosten dann das x-fache dieser Summe ausmachen.

Jedem steht es frei, einen Anspruch nicht durchzusetzen.

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Alles richtig, aber es geht hier um die eingangs gestellte Frage einer Dame, die wissen wollte, ob solch eine Klausel rechtlich zu beanstanden wäre. Rechtlich ist sie m.E., so wie sie beschrieben wurde, nicht zu beanstanden, sie ist durchsetzbar und wenn mich eine solche Dame fragen würde, ob sie das Geld bezahlen muss, wenn die Agentur drauf besteht, so wäre meine Antwort "ja", da ich einen Prozess vermeiden würde, da ich von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausgehe, dass ein solcher Rechtsstreit verloren geht und die Prozesskosten dann das x-fache dieser Summe ausmachen.

Jedem steht es frei, einen Anspruch nicht durchzusetzen.

 

als weder agentur noch kunde sondern nur poster und mitleser kann ich da nur sagen - wenn ich in eine situation komme wo die unterzeichnung eines vertrages ansteht und mir das eine oder andere nicht klar ist oder unverständlich erscheint dann hole ich mir bevor ich den vertrag in unwissenheit oder mit "magengrummeln" unterschreibe professionellen rat. ob mieterschutzbund - anwalt oder beim verbraucherschutz es gibt genügend möglichkeiten sich zu informieren. was ich jedoch feststelle ist das meistens erst dann wenn das kind ins wasser gefallen ist das große lamento beginnt. und das obwohl die möglicheit der informationsbeschaffung möglichkeit noch nie so groß und umfangreich wie heute war.

 

 

es ist ja schön und gut wenn man sich durch angebote wie - wir suchen junge, erfahrene, niveauvolle, gebildete und intelligente ladies ab 18 jahren "gebauchmiezelt" fühlt; nur wenn man jung ist dann hat man idr eines nicht - lebenserfahrung wie wenn man sagen wir mal 28 jahre ist.

 

im übrigen finde den austausch und das was einige agenturen hier durch die art und weise wie sie anworten sehr konstruktiv und with a lot of human touch :blume:

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Ich finde, und so sollte es auch im Vertrag festgehalten werden, kann man hier nicht von einer Vertragsstrafe reden, sondern von einer Aufwandsentschädigung. Ich finde es völlig in Ordnung, wenn eine Agentur die, die Kosten für Fotos und die Onlinepräsentation übernimmt, eine ANGEMESSENE Entschädigung erhält, wenn die Dame sich nach kurzer Zeit wieder verabschiedet. Ich halte 3 - 4 Monate und 150 - 300 Euro für angebracht. Man kann ja nicht nur Rechte haben. Man wird in der Zeit auch nicht ausgebeutet....man muss laut meinen Informationen, nie ein Date annehmen. Also was solls. Eine Escort-Dame die es ernst meint und nicht nur günstig schöne Bilder möchte, sollte damit kein Problem haben.

 

Thumbs up for EVE ! Endlich eine Escortlady mit Durchblick ! :spitzenkl

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Ich hoffe, dass eine Agentur mal ernst macht und einen vertragsbrüchigen Escort der nicht zahlen will, verklagt. OK, das kann ein paar Euro kosten, aber eher den Escort als die Agentur. Dann kann man sich auf Tatsachen berufen und hätte einen Beweis, dass auch 'Prostituierte' im Zivilrecht nicht immer und überall anders behandelt werden als 'Otto Normalverbraucher'.

Es geht in diesen Fällen nicht um eine Strafzahlung um einen weiteren Verbleib in der Agentur zu erzwingen sondern um einen belegbaren und nachweisbaren Kostenersatz, falls der vertraglich geregelt wurde. Die Dame kann trotzdem sofort aufhören, die Bilder werden gelöscht. Aber die Kostenersatzforderung bleibt bestehen.

Erstaunlich eigentlich, dass das so unverständlich zu sein scheint ...

 

Und ..... warum ein Escort 'monatelang' keine Aufträge bekommt kann sehr viele Gründe haben. Ich denke hier sind einfach die Fronten verhärtert und es muss Gründe dafür geben.

 

 

Gruss Mooni

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Ja genau!

Das klingt gut - dann gibts eine Agentur weniger.

Es hat schon der ein oder andere probiert - aber dann ganz schnell vom Markt verschwunden.

 

Worin sollen denn bitte die Kosten bestehen, die ja vertraglich so schützenswert sind und so hoch sind?

Ein Profil in Netz stellen, dauert ca 1 Stunde inclusive Bildbearbeitung (Kontrast-& Farbanpassung, Größe anpassen etc für 10 Bilder), Upload zum Server, Ausfüllen der Felder Alter, Größe, Name etc. Das sind 80,-Euro wenn man den normalen Stundensatz eines ausgebildeten Informatikers nimmt.

Die Bilder werden ja anscheinend eh bei vielen von den Damen bezahlt. *kopfschüttel* Also entstehen da auch weiteren keine Kosten.

 

Es geht dir doch nur darum mooni:

dass auch 'Prostituierte' im Zivilrecht nicht immer und überall anders behandelt werden als 'Otto Normalverbraucher'

 

Was hier aber irgendwie komplett ausgeblendet wird ist, das die Agenturen an jedem Termin und jeder Stunde mitverdienen. Als Agentur muß man auch mal 80,- 100,- oder auch mal 300,- Euro investieren muß um die Möglichkeit zu bekommen, Geld zu verdienen . Und das ist so normal wie bei 'Otto Normalverbraucher'! Denn bin ich Frisör brauche ich auch eine Schere, als Maler brauch ich Farben & Tapeten, als Taxi-Fahrer ein Auto mit vollem Tank usw.

Dies ist genau die selbe Investition wie sie von den Escort-Damen gefordert und verlangt wird, aber einige für Agenturen strikt ablehnen.

Wo ist da der Sinn und die Rechtfertigung?

Die Dame soll Dinge auf gut Glück im Vorraus zahlen ohne zu wissen ob die Agentur IHRE VERPFLICHTUNG TERMINE VERMITTELN ZU KÖNNEN im ausreichenden Maß nachkommen kann.

Und damit ist nicht "ein Termin in 6 Monaten" gemeint.

 

Ganz dumme Frage:

Wenn eine Escort-Dame die Bilder, das Einstellen ihres Profils ins Internet mit z.B. 300,-Euro zahlen muß, Bilder zahlen muß usw. - wozu braucht sie dann noch eine Agentur der sie immer 30% oder 40% abgeben muß?

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Ich hoffe, dass eine Agentur mal ernst macht und einen vertragsbrüchigen Escort der nicht zahlen will, verklagt. OK, das kann ein paar Euro kosten, aber eher den Escort als die Agentur. Dann kann man sich auf Tatsachen berufen und hätte einen Beweis, dass auch 'Prostituierte' im Zivilrecht nicht immer und überall anders behandelt werden als 'Otto Normalverbraucher'...
Prostituierte werden im Zivilrecht nicht anders behandelt als andere. Es gibt drei schützenswerte Personengruppen im Zivilrecht: Die Geschäftsunfähigen, die beschränkt Geschäftsfähigen und die Verbraucher beim Verbrauchsgüterkauf. Alle anderen müssen sehen, wo sie bleiben und unterliegen den selben Gesetzen. Vor dem Gesetz sind nämlich immer noch alle gleich, egal ob Prostituierte, Escortagentur, Kunde oder Otto Normalverbraucher. Ausnahmen bestimmen die Gesetze wie zum Beispiel im Prostituiertengesetz.
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...Die Umformulierung dieses Bereiches wird wohl darauf hinauslaufen, dass eine Aufnahmegebühr zur Listung in die Agentur erhoben wird, die nicht erhoben wird, wenn die Dame oder der Herr nicht vor Ablauf von 6 Monate wieder aus der Agentur austritt. Ansonsten werde ich meine Arbeitsleistung in Rechnung stellen - 50 Euro á sechs Stunden sind wohl für den Arbeitseinsatz angebracht.....

Nur falls es Sie interessiert:

 

Was Ihr Anwalt damit bezweckt, ist, ein wesentliches Problem der Inhaltskontrolle auszuhebeln und zwar die Generalnorm 307 BGB. Zum einen will Ihr Anwalt den Zweck der Vertragsklausel näher beschreiben (Aufnahmegebühr) zum anderen bereits Begründungen für die Erhebung dieser Aufnahmegebühr zu bennenen bei gleichzeitiger Beschreibung, wie sich die Summe errechnet (wichtig, wenn der Richter einen Teil des Betrages als ungerechtfertigt ablehnt). Denn bei einer abstrakten Vertragsstrafenregelung würde der gegnerische Anwalt dieses Kaninchen aus dem Zylinder ziehen und behaupten (wenn auch wahrscheinlich erfolglos), dass die Klausel unklar ist, weil gar nicht beschrieben ist, wofür dieses Geld und warum die Summe von der Höhe her gerechtfertigt sein soll, was ihm dann wieder Behauptungen ermöglicht, dass die Summe einfach nur eine Ausstiegsbarriere darstellen soll. Steht das einmal ausführlich da und hat die Dame das unterschrieben, kann sie sich nicht mehr darauf berufen, dass das für sie intransparent war. Ich würde das noch verschärfen, indem ich da reinschreiben würde, dass die genannten Werte keine Durchschnittswerte, sondern die untere Grenze. Dann kann die Gegenseite nämlich nicht argumentieren (was sie beim Feilschen wahrscheinlich tun würde), dass bspw. wegen der besonderen Professionalität beim Fotoshooting oder der schnellen Bereitstellung von Informationen der Aufwand tatsächlich geringer gewesen ist. Gleichzeitig würde jede Verfehlung der Gegnerin oder sonstige Störung des Aufnahmeprozesses dazu dienen, zu argumentieren, dass sie mit den 300 € noch gut wegkommt. Das würde also der Anspruchsicherung dienen. Der andere Aspekt des 307, den der Anwalt angeht ist das allgemeine Thema "Gebot von Treu und Glauben". Damit nicht der Eindruck entsteht, dass durch die Klausel die Escortdame benachteiligt wird, ist geregelt, dass die Gebühr nicht fällig wird, wenn... Reinnehmern würde ich auch noch den berühmten Satz: "Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.", aber daran denkt Ihr Anwalt bestimmt von selbst Über eine vertraglich festgesetzte automatische Verwirkung von Ansprüchen der Escortdame gegenüber der Agentur sollte Ihr Anwalt auch nochmal nachdenken. Man kann das einbauen, das ist dann aber schon hart an der Grenze und könnte vor Gericht kassiert werden und ggf. einen schäbigen Eindruck hinterlassen. Muss man also nett verpacken.

Ein Richter würde also sehen, dass a) der Dame klar gewesen sein sollte, was sie da unterschreibt und b) keine unangemessene Benachteilung besteht, weil der Betrag ja nur fällig wird, wenn... und die Höhe der Forderung sich auch entsprechend reduziert, wenn Geld hereinkommt. Wenn sonst keine groben inhaltlichen Schnitzer (Klausel super kleingedruckt o.ä.) vorhanden sind, sieht das dann relativ stabil aus, was die Inhaltskontrolle angeht.

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