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Kündigungsmöglichkeiten erst nach bestimmten Fristen, sonst " Vertragsstrafe"?


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Wobei dies mehr Show und Panik-mache ist durch Medien&Co, da auch Bordelle die Damen nicht anstellen aus genannten Gründen. Bordelle vermieten allgemeinhin nur Zimmer.

 

bis vor kurzer zeit gab es im pascha sozialversicherungpflichtige angestellte

damen... aber vermutlich sind die betreiber trotz (motorrad)lobby und guter

rechtsabteilung an den paragraphen gescheitert...

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@alfter @skyline

Das ist reine Panikmache und hat in diesem Kontext (Vertragsstrafe) nix zu suchen. Auch wenn Bordelle die Damen anstellten, könnte kein Arbeitsamt Leistungen verweigern mit der Begründung, die Dame sei nicht Willens, sich zu prostituieren. Das muss man wohl auch nicht näher erläutern.

 

 

das ist dein und mein rechtsempfinden, aber die gesetze sind anders.

 

im kontex mit vertragsstrafe hat das soweit was zu tun, dass für angestellte prostituierte

arbeitsverträge sogar erforderlich sind...

 

aber ich halt mich gerne raus... claus 007 übernehmen sie *grins*

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das ist dein und mein rechtsempfinden, aber die gesetze sind anders.

 

im kontex mit vertragsstrafe hat das soweit was zu tun, dass für angestellte prostituierte

arbeitsverträge sogar erforderlich sind...

 

aber ich halt mich gerne raus... claus 007 übernehmen sie *grins*

 

 

Ja, Alfder, aber hier geht es doch um Verträge zwischen "Selbstständigen". Wenn wir so weit wären, dass sich die Damen als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei den Agenturen (dann müßte man sagen "Escortorganistionsfirma") anstellen ließen, dann müßten wir ja nicht über diese Geschichte hier debattieren. Dann wäre alles klar geregelt und es gäbe einen "Arbeitsvertrag".

 

Aber ich glaube nicht, dass wir das alle noch in dieser Branche erleben werden?

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Ja, Alfder, aber hier geht es doch um Verträge zwischen "Selbstständigen". Wenn wir so weit wären, dass sich die Damen als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei den Agenturen (dann müßte man sagen "Escortorganistionsfirma") anstellen ließen, dann müßten wir ja nicht über diese Geschichte hier debattieren. Dann wäre alles klar geregelt und es gäbe einen "Arbeitsvertrag".

 

Aber ich glaube nicht, dass wir das alle noch in dieser Branche erleben werden?

 

stümmt... da kriegen wir noch eher schwedische verhältnisse :zwinker:

 

ansonsten ist es wie im wahren leben... verträge sind meist das papier nicht wert auf dem

sie geschrieben werden.

 

aber zum glück hab ich in diesem gewerbe ohne verträge mehr vertrauenvolle

zusammenarbeit erlebt, als mit sogenannten seriösen firmen.

 

wie sagt der jäger: man kann den hund nicht zum jagen tragen...

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Dass Damen Kosten übernehmen sollen für die Erstellung von Profilen, Pflege der Webpräsenz der Agentur usw., halte ich für absolut grenzwertig. Denn dieser Aufwand sollte durch die Provisionen gedeckt sein, denke ich?

Sicher überwiegen bei einer Agenturgründung am Anfang hier die Kosten gegenüber den Provisionseinnahmen, aber dieses Mißverhältnis sollte sich ja nach einer bestimmten Anlaufzeit regulieren, sonst würde das unternehmerische Konzept der neuen Agentur nicht stimmen.

 

...sofern die Damen Anfragen annehmen und es überhaupt zu Dates gekommen ist... oder wenn Dates zu Stande gekommen sind, die Agentur überhaupt bezahlen...

 

Es gibt einen klitzekleinen Punkt, der übersehen worden ist - nämlich die Nennung von "sollten Dates abgehalten worden sein, wird das Honorar verrechnet" Wir wollen ja nicht unfair sein - nur nicht permanent für Agenturhopper oder unseriöse Damen arbeiten.

 

Ausnahmen bestätigen sicher die Regel - sollte eine Dame plausible Gründe nennen, wird das Profil gelöscht, ohne Forderungen zu stellen, selbst wenn die Dame bis dato kein Date angenommen hat - aus welchen Gründen auch immer.

Oder wenn eine Einsteigerin nach dem ersten Date feststellt, dass dies nun überhaupt nicht ihre Welt ist.

 

Herzlichst Lisa

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Das Ansinnen ist ja irgendwo verständlich jedoch spielt es keine Rolle wieso, weshalb, warum.

 

Agenturhopper - nun es hat oft seinen Grund warum die Damen wechseln und der liegt nicht immer nur bei der Dame.

Und eine unseriöse Dame zahlt erst recht keine Vertragsstrafe wenn sie den normalen Agenturanteil nicht zahlt- da sind andere vorbeugende Maßnahmen einfacher und besser (Vorkasse etc.).

 

Und wer bestimmt "plausible Gründe"?

Wie schon gesagt sie muß überhaupt keine Gründe nennen - es ist einfach ihr Recht zu sagen "Ich gehe".

 

Vom Gesetz her sind nun mal die Damen mehr geschützt als z.B. Agenturen.

 

Agenturbetreiber sein ist eben nicht immer so einfach und leicht wie sich das viele vorstellen und man muß eben auch mit den Nachteilen in diesem Geschäft leben oder sich eine andere Branche suchen.

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In dieser Aussage steckt aber ein ganz schlimmer Denkfehler, der sich aber leider bei fast allen festgesetzt hat.

EINE AGENTUR KANN UND DARF NICHT CHEF EINER DAME SEIN! NICHT DIE DAME ARBEITET FÜR DIE AGENTUR, SONDERN DIE AGENTUR FÜR DIE DAME!

 

Wenn man es unbedingt aus dem normalen Berufsumfeld übertragen möchte, dann ist die Agentur der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber!

Weil:

a.) Die Damen einer Tätigkeit nachgehen, aber dies kein Beruf ist

b.) Ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag seine Tätigkeit vorschreiben (muss) und auch eine gewisse Weisungsbefugnis hat.

=> Dies ist aber in unserer Branche strafbar, weil niemand vorschreiben darf wann, wieoft, wieviele Termine unter welchen Bedingungen gemacht werden müssen.

 

Von daher könnte eine Dame eine Agentur vertraglich an sich binden, aber nicht umgekehrt!

 

Die Ansicht, dass die Dame für die Agentur arbeitet ist dieses alte Luden-Denken, welches eigentlich überholt sein sollte, was aber bei fast allen noch im Kopf ist!

 

Wenn das verstanden wird, dann erledigt sich auch komplett die Diskussion mit den Verträgen, Kündigungsfristen etc. usw. und auch die Gäste würden eher verstehen, warum es manchmal Probleme gibt, die Agenturen nicht lösen können.

 

damit machen agenturverträge keinen sinn weil dann nämlich das escort den vertrag aufsetzten müsste

nicht immer so drehen wie man es gerade braucht

dann bezsichnen wir das escort eben eine seriouse agentur vorrausgestezt als freie mitarbeiterein auch für diese gebe es im normalen leben verträge

nur nochmal jeman der nicht für einen arbeiten will zu behalten ist dumm

Ich bereue nicht, was ich jemals gesagt oder getan habe,

ich bereue das ich manchmal geschwiegen, weggesehen,

und nichts getan habe !!!

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...sofern die Damen Anfragen annehmen und es überhaupt zu Dates gekommen ist... oder wenn Dates zu Stande gekommen sind, die Agentur überhaupt bezahlen...

 

Es gibt einen klitzekleinen Punkt, der übersehen worden ist - nämlich die Nennung von "sollten Dates abgehalten worden sein, wird das Honorar verrechnet" Wir wollen ja nicht unfair sein - nur nicht permanent für Agenturhopper oder unseriöse Damen arbeiten.

 

Ausnahmen bestätigen sicher die Regel - sollte eine Dame plausible Gründe nennen, wird das Profil gelöscht, ohne Forderungen zu stellen, selbst wenn die Dame bis dato kein Date angenommen hat - aus welchen Gründen auch immer.

Oder wenn eine Einsteigerin nach dem ersten Date feststellt, dass dies nun überhaupt nicht ihre Welt ist.

 

Herzlichst Lisa

 

Wenn die Dame sich nicht vermitteln läßt von der Agentur XY - sprich kein Date annimmt oder Buchungen platzen läßt - macht es auch keinen Sinn, dass die Agentur XY diese Dame weiter listet. Die Agenturen haben hier auch das Recht, jeder Zeit zu kündigen. Macht auch Sinn, als wenn ich Damen auf meiner Seite habe, die eigentlich nur noch als "Deko" taugen.

 

Und noch mal, ... es ist nicht die Aufgabe von Agenturen, finanzielle Forderungen zu stellen, wenn die Dame aufhören möchte. Ob die Agentur die Gründe der Dame für "plausibel" hält oder nicht, ist vollkommen egal.

 

Die Dame kann OHNE ANGABE VON GRÜNDEN JEDERZEIT UND OHNE FRISTEN aufhören.

 

Ob die Agentur dann für "Hopperinnen" oder "unseriöse Escortdamen" gearbeitet hat, ist - leider - egal. Wir haben als Agenturen keine "Erziehungs- oder Bestrafungsfunktion", wenn die Zusammenarbeit nicht so läuft, wie wir uns das vorgestellt haben.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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damit machen agenturverträge keinen sinn weil dann nämlich das escort den vertrag aufsetzten müsste

nicht immer so drehen wie man es gerade braucht

dann bezsichnen wir das escort eben eine seriouse agentur vorrausgestezt als freie mitarbeiterein auch für diese gebe es im normalen leben verträge

nur nochmal jeman der nicht für einen arbeiten will zu behalten ist dumm

 

Hallo Marsu,

 

ganz so ist es auch nicht, denn die Vermittlungsverträge regeln ja auch bestimmte andere Dinge, die bei einer Zusammenarbeit wichtig sind.

 

Zum Beispiel die Provisionsgestaltung, die Handhabung der Diskretion in Bezug auf Kunden- oder interne Agenturdaten, die Sicherheitsregelungen für die Damen, die Art und Weise des Marketings für die Damen, die Art und Weise der Profilerstellung auf den Internetpräsenzen der Agentur und und und... eben alles andere, was nicht mit einer KÜNDIGUNG zu tun hat, aber auch irgend wie vor einer möglichen Zusammenarbeit zur Sprache kommen sollte.

 

Wichtig ist eben hier, dass nur rechtlich einwandfreie Regelungen in den Verträgen stehen sollten und sich die Damen (im Besonderen die Neueinsteigerinnen) bewußt sind, dass - wenn dies nicht der Fall ist - ein Vertrag unwirksam ist, egal ob die Dame diesen nach ausführlichem Lesen unterschrieben hat oder nicht.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Wichtig ist eben hier, dass nur rechtlich einwandfreie Regelungen in den Verträgen stehen sollten und sich die Damen (im Besonderen die Neueinsteigerinnen) bewußt sind, dass - wenn dies nicht der Fall ist - ein Vertrag unwirksam ist, egal ob die Dame diesen nach ausführlichem Lesen unterschrieben hat oder nicht.

 

Bevor ich - nach einem durchdiskutiertem Wochenende - mich langsam verabschiede, mein Fazit aus der Diskussion.

 

Agenturen versuchen sich vor Opportunistinnen zu schützen.

Escorts versuchen sich aus eingegangenen Verpflichtungen zu stehlen.

Je nach Standort leisten Agenturen und andere 'Insider' Lobbyarbeit für oder gegen Vertragsklauseln. Dabei werden Interpretationen lanciert, die den Eindruck erwecken sollen, als seien die von einigen Agenturen aufgesetzten Verträge nicht das Papier Wert, auf dem sie geschrieben sind. Der Escort könne die einfach ignorieren.

Aber es sind alles nur Sandkastenspiele, nur psychologische Kriegsführung um einer - vermeintlich - in Not geratenen Escortlady den Rücken zu stärken. Ohne, dass man beide Seiten zufriedenstellend gehört hätte.

Ein Krieg der 'Stellvertreter'. Würde ja gerne wissen, wer ivana ist ;-)

Nachdem alle auf Sparflamme kochen und offensichtlich nichtmal eine Rechtsschutzversicherung vorzuweisen ist, die die Kosten für einen echten MUSTERPROZESS übernehmen würde, bleibt alles weiterhin unbewiesenes Bla Bla ...

Pacta sunt servanda. Oder man kann das Gegenteil beweisen.

Wünsche allen eine gute und stressfreie neue Woche !

 

Mooni

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Pacta sunt servanda. Oder man kann das Gegenteil beweisen.

 

pacta sunt servanda

(lat.) "Verträge sind zu halten". Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen. War der Vertrag etwa sittenwidrig, so muss er nicht eingehalten werden.

http://www.digi-info.de/de/netlaw/lexikon/lexikon.php?btid=1&b=p

 

Auch noch ein schöne Woche, "mooni" und du mußt ja nicht mit "im Sandkasten spielen" :kiss:

 

Ich glaube, dass die Diskussion wichtig war, sonst hätte sich nicht so viele beteiligt daran. :zwinker:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Hallöchen,

 

habe soeben die gesamten Beiträge gelesen, da ich das WE nicht zu Hause war,

und bin schon mächtig erstaunt darüber, welche Kämpfe hier untereinander in einem solchen Forum ausgefochten werden und vor allem welche Ansichten von wem nach außen an die Öffentlichkeit treten und mit welchem Nachdruck.

 

Es ist in meinen Augen absolut hoch interessant und aufschlussreich, wer hier wie und vor allem welche Meinung vertritt!

 

Ich denke, es hat seine Gründe, wieso so wenig Escortladies sich an dieser Diskussion beteiligt haben. Gleichwohl ist es wiederum schlau sich aus solch einem Thema raus zu halten! Es würde einigen sicher nicht schmecken, was mancher zu berichten hätte!

Aber wieso eigentlich?

Agenturen schimpfen immer wieder über Escorts, die aussteigen, sich woanders listen lassen und über mancher sog. "Hopperei".

Aber auch das hat seine Gründe, die immer auf beiden Seiten liegen dürften!

Welcher Grund sollte für ein Escort vorliegen die Agentur vorzeitig verlassen bzw. gar wechseln zu wollen, wenn doch alle so fair und korrekt arbeiten, wie sie immer meinen?

 

Man sollte hier mal aufhören immer nur die Schuld bei den Escorts zu suchen....

Jeder von uns sollte ganz genau wissen, welche Gründe oft vorliegen, wieso gewechselt wird! Darüber brauchen wir hier keine großen Worte verlieren, oder?!

 

Trotzdem möchte ich Claus ein DANKE sagen für seine sehr gerechte Darstellung, daß nicht immer nur Agenturen Kosten und Zeit investieren, sondern auch die Escorts selbst und das vielleicht öfters als man meinen mag?!

Denn leider geben immer nur Agenturen ihren "Senf" ab - während die Escorts oftmals den "Mantel des Schweigens" vorziehen!

 

Ich bin ebenfalls davon überzeugt, daß Agenturen oftmals vergessen, daß die Escorts eine Agentur zu dem machen, was sie heute sind und nur eine korrekte, faire, geschäftlich engagierte Agenturleitung und gleichwohl gute faire Zusammenarbeit zwischen Agentur und Escort, dafür Sorge tragen kann, daß dies auch so bleibt!

 

Zu den vertraglichen Strafen, von denen hier so viel geredet wurde kann ich nur sagen:

 

Wem nützt sowas? Jetzt mal ganz im ernst?!

Eine Agentur ist darauf angewiesen, daß sie Escorts hat, die auch tätig werden wollen und auch sind und zwar entsprechend dem Niveau, worauf die Agentur auch allergrößten Wert legt!

Wenn jemand gehen will - geht dieser auch - ob mit Klausel oder ohne -und der Ärger dem man hinterher hat, dient niemanden und ist der sog. Geldstrafe nicht mal ansatzweise wert.

 

Investiert lieber in wichtigere Dinge als ehem. Escorts nachzujagen, die Euch eh nur Nerven und weitere Kosten verursacht hätten oder gar nur als untätige Karteileichen geendet wären.....Und all jene, die eh nie ernsthaftes Interesse an dieser Tätigkeit hatten, verschwinden sowieso schneller von der Bildfläche als ihr denkt - oder sehe ich da was falsch?!

 

Was die sog. Bilder angeht:

 

Regelt das rechtlich gesehen korrekt und keiner kann diesbezüglich mehr Aussagen treffen wie " die wollte ja nur an günstige Fotos kommen" oder " die wurden bei anderen Agenturen weiter verwendet"was absolut lächerlich ist!!!

Gerade in Deutschland herrscht was Fotorechte und Urheberrechte betrifft ganz klare strenge Regelungen, die gnadenlos durchsetzbar sind!

Nur wer nicht korrekt vertraglich arbeitet, hat hinterher solche Probleme!

 

Es gibt übrigens auf dem Markt in Deutschland und Österreich genug Möglichkeiten sehr sehr günstig an prof. Fotos zu kommen, wo man sogar kommerzielle Nutzungsrechte erhält!

Dazu braucht man keine Escortagentur! Das ist Irrglaube!

:spitzenkl

"Alles wiederholt sich nur im Leben,

ewig jung ist nur die Phantasie.

Was sich nie und nirgends hat begeben,

das allein veraltet nie!"

( Friedrich Schiller )

 

:spitzenkl

 

Herzlichst

 

Shanimaus :umarm::blume:

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und gleichwohl gute faire Zusammenarbeit zwischen Agentur und Escort, dafür Sorge tragen kann, daß dies auch so bleibt!

Eine Agentur ist darauf angewiesen, daß sie Escorts hat, die auch tätig werden wollen und auch sind und zwar entsprechend dem Niveau, worauf die Agentur auch allergrößten Wert legt!

 

Gut erkannt - nicht nur die Agentur hat Pflichten, an die sich vermutlich jede Agentur halten wird - man sollte sich auch als Escort daran halten...

 

Lisa

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Ich wollte jetzt nicht alle Antworten lesen, nur für den Fall, dass die Antwort noch aussteht. So eine Klausel ist m.E. rechtens. So etwas unterliegt der so genannten Inhaltskontrolle von vorfumulierten Vertragsbedingungen (AGB). http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltskontrolle#Inhaltskontrolle

Dort kannst Du nachlesen, wann so etwas nicht gilt. Keiner der genannten Punkte kommt hier in Frage. Die Sache würde anders liegen, wenn Du Dich viel länger binden müßtest oder die Vertragsstrafe viel höher wäre. Dann könnte die Agentur verpflichtet werden, nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich so hoch war und Du könntest versuchen, den Gegenbeweis anzutreten. Die Argumentation der Argentur wird in dem Fall wahrscheinlich sein, dass aufgrund der hohen Fluktuation im Gewerbe die Vertragsstrafe mit 300,00 EUR pauschalisiert wurde, um den Einzelnachweis nicht erbringen zu müssen und die Summe von 300,0 EUR ist gerechtfertigt, da bei der Aufnahme einer Dame in das Angebot einmalig Kosten in dieser Höhe anfallen, die sich erst nach einigen Monaten amortisieren. Damit kommen die durch, würde ich sagen.

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Okay, habe ich gemacht. Ihre Argumentation ist falsch. Es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Auftraggeber ist die Escort-Dame, Auftragnehmer die Agentur. Die Agentur hat Anspruch auf eine Bezahlung für de erbrachte Leistung. Kann die Agentur die Leistung nicht erbringen, weil der Auftraggeber schon nach kurzer Zeit den Autrag storniert oder die Leistung nicht annimmt, kann vertraglich Schadensersatz vereinbart werden, was der Auftragnehmer, der den Vertrag formuliert hat, hier eingebaut hat. Glasklarer Fall in meinen Augen. Wenn man das unterschreibt, muss man bezahlen, wenn man den Vertrag vorzeitig beendet.

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Dann bitte nochmal genau lesen, verstehen und sich event. noch ein wenig mehr zu den Hindergründen informieren!

Nicht versuchen die Regeln, Gesetze usw. von anderen Branchen auf Escort &Co umzusetzen, da es sich hier nicht um das Fleischerhandwerk oder eine Fabrik handelt.

 

Es ist durch Jetset und uns erklärt worden, was geht und was nicht und es wurden auch Gründe aufgezeigt wieso manches nicht geht.

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HMMMMMMM haben wir hier wirklich KEINEN Anwalt hier, der sich mit dem Pros. und dem allgemeinen Gesetz auskennt??? Mein Gott ich dachte hier wäre ALLES vertreten.

 

Ich muss gestehen, ich habe mich in diesem Thema zurück gehalten, dieses aber mit Interesse gelesen. Zu dem Fall hätte ich nämlich ein paar Fragen im allgemeinen, bzgl. Strafe und Erstattung .... Vor allem würde mich hierbei auch interessieren, was das Gesetz sagt, wenn die Escortdame von sich selbst aus schriftlich und wörtlich das Angebot unterbreitet (nicht nur mir gegenüber, sondern auch anderen Personen), diese Leistung (Fotoshooting) fairerweise zu zahlen. So einen Fall hatte ich in der Vergangenheit einmal - das Geld habe ich natürlich nie gesehen :lach: oder bis jetzt nicht, aber es sollen ja noch Wunder geschehen.

 

eine interessierte Sina

 

 

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nein Skyline, ich will jetzt nicht zu sehr ins Detail hier gehen - verliehen habe ich es auch definitiv nicht. Aus Diskretion, kann und möchte ich hier nicht mehr schreiben. Nur soviel, verliehen habe ich dieses Geld nie!!! Die Dame wollte aber "fairerweise" die Kosten erstatten - hat sie nur bis heute nicht getan.

 

Darum meine Frage ob ich bei mündlicher (hierfür habe ich Zeugen, da sie dieses bei 2 Personen ebenfalls äußerte) wie schriftlicher Zusage - kann man dann rechtliche Schritte einleiten. Denn meinem Rechtsverständnis zufolge sind zwar keine mündlichen Zusagen bindend - DOCH die vor Zeugen und eben schriftliche schon. Ich möchte auch noch anmal anmerken - nicht ich habe es gefordert - sondern sie hat dies von sich aus erklärt.

 

 

Sina

die auch schon an Damen des Gewerbes Geld verliehen hat - damit nicht auf die Nase geflogen ist .... aber nicht alle Escorts sind halt seriös.

 

 

Sina

 

 

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Dann bitte nochmal genau lesen, verstehen und sich event. noch ein wenig mehr zu den Hindergründen informieren!

Nicht versuchen die Regeln, Gesetze usw. von anderen Branchen auf Escort &Co umzusetzen, da es sich hier nicht um das Fleischerhandwerk oder eine Fabrik handelt.

 

Es ist durch Jetset und uns erklärt worden, was geht und was nicht und es wurden auch Gründe aufgezeigt wieso manches nicht geht.

 

Ich glaube, Sie haben das nicht verstanden. Sie werfen verschiedene Dinge in einen Topf, die gar nichts miteinander zu tun haben. Ein Recht zur Leistungsverweigerung durch eine Prostituierte ergibt sich aus dem Prostiuiertengesetz nicht. Der Weg, den der Gesetzgeber hier gegangen ist, ist ein anderer. Er hat die Möglichkeiten eingeschränkt für die "Kunden" die Leistung einzufordern. So ist bspw. die Nachbesserung und der Schadensersatzanspruch ausgeschlossen worden. Sonst wurde aber der Vertrag über sexuelle Dienstleistungen anderen Verträgen gleichgestellt. Ihre übrige Argumentation mit dem Strafrecht ist auch nicht haltbar, da die Sume von ihrer Höhe her und die Vertragsklausel im allgemeinen wohl kaum geeignet sein dürften, eine Frau in die Prostitution zu zwingen. Hierbei geht es einzig um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, bei welchem die Auftraggeberin (Escortdame) bestimmte Aufgaben (Suche, Vermittlung von Aufträgen, Zahlungsabwicklung bei Vorkasse und Werbung) gegen Entgelt von einer Agentur durchführen lässt. Insofern ist es dasselbe als ob man eine Künstleragentur beauftragt. Diese kann auch vertraglich vereinbaren, dass, wenn man nach kurzer Zeit aussteigt, eine Vertragsstrafe zahlen muss. Da redet ja auch niemand davon, dass die Leute in ihrem Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt werden. Ein gewisser Schutz ist für Prostituierte beabsichtigt, das ist richtig, aber hier geht es nicht um Prostitution sondern um Auftragsvermittlung durch eine Agentur für eine Person, die auf eigene Rechnung arbeitet. Was das für Aufträge sind, ist dabei völlig unwichtig. Niemand zwingt die Frau, eine Agentur zu beauftragen, diesen Vertrag zu unterschreiben und wenn sie es doch tut, dann kann sie sich für einen verhältnismässigen Betrag aus dem Vertrag wieder befreien. Auch zwingt niemand die Escortdame die Aufträge anzunehmen. Das Honorar wird aber in der Regel trotzdem fällig, da die Agentur ihre Leistung erbracht hat. Eine unangemessene Benachteiligung sehe ich nicht, auch keine überraschende Klausel etc..

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