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Kündigungsmöglichkeiten erst nach bestimmten Fristen, sonst " Vertragsstrafe"?


Empfohlene Beiträge

@alfder

Es gibt nur eine Grenze ab der man von unserös sprechen sollte und liegt bei 50% vorgegeben durch Papa-Staat.

Dies ist auch eine vernünftige Regelung, denn nicht so sehr die Prozentzahl ist entscheidend sondern der reale Betrag.

Bei der einen Agentur sind 30% nur 60Euro, bei der anderen 120Euro und wieder bei der nächsten 150Euro oder mehr egal ob die eine nun mehr oder weniger bietet.

Es gibt einige Dinge die zu beachten sind:

- was bekomme ich als Dame für mein Geld von der Agentur

- wieviel Termine kann ich machen bei der Agentur

- wieviel bleibt mir real von einem Termin als Frau

Aussagen wie "Nur Agenturen mit 30% sind seriös" halten wir für falsch.

In Postings von SpionRot findet man auch einige Dinge zu dem Thema, die damals zerredet wurden und viele nur gelacht haben und sich auf die schreibende Person bezogen haben. Aber an der Situation und dem Thema hat sich nicht viel geändert.

Und Alfder wer Abzocken will, der tut das - egal mit oder bei welchem System und bleibt wenn er will unter "Deinen" 30% und in Wirklichkeit über den 50% vom Staat.

Frage Alfder: Die ganzen Angaben hier mit 30% und 35% usw. - meint ihr damit incl. MwSt. oder kommen zu den 30% die MwSt. noch hinzu?

 

 

@Extraterrestrisch

Grotesk ist vieles....

zum ersten Teil (Musterprozess):

Ja, vielleicht wird es irgendwann bis zum Ende durchgefochten, aber bis dahin sind die Dinge so wie sie sind. Und das heißt derzeit, dass im Zweifel die Agentur den Kürzeren zieht.

zum zweiten Teil (Tips):

ist ja ansich auch nichts verwerfliches - solange sie haltbar sind und Sinn ergeben spricht nichts dagegen Tips zu geben.

zum dritten Teil (neue Situation):

So viel anders ist die Situation nun auch wieder nicht. Zwar gilt nicht mehr jeder gleich als kriminell, der wirtschaftlich irgendwie mit Prostituierten zu tun hat.

Aber zwischen "dem erklärten Willen" und dem derzeitigen Ist-Stand ist ein erheblicher Unterschied. Was durch eine Gesetzesänderung an einer Stelle ermöglicht wurde wird an anderer Stelle wiederum von anderen Gesetzen blockiert. Und das sollte verstanden werden.

zum vierten Teil ($181a):

Wer meint nur Menschenhändler oder Schläger fallen unter dieses Gesetz, der ist im Irrtum. Richtig ist, dass es weniger relevant ist was die Agentur leistet. Relevant ist und bleibt aber WIE die Agentur es leistet. Es gibt ganz viele kleine Dinge die einzeln betrachtet unscheinbar sind, kaum jemanden auffallen, aber in der Summe durchaus ausreichen um mit diesem Teil des StGB in Berührung zu kommen.

Sei es die Ausdrucksweise am Telefon, oder der Kommentar "Ich weiß Du brauchst Geld, also mach lieber den Termin statt Frei" oder.... oder...oder....

Um es mal mit den Worten eines Beamten zu sagen:

"Was denken Sie denn warum die alle in Haft sitzen."

 

 

Keine Ahnung warum alle es sich immer so schwer machen.

Statt sich auf irgendwelche obskuren Verträge zu stützen deren Durchsetzung im "Ernstfall" eher zweifelhaft ist, sollte man einfach Lösungen für sich selbst finden, die einfach, praktikabel und ohne Gesetzeskonflikt sind.

Zum Beispiel.:

- Ist es für die Agenturleitung zu kostspielig/zeitufwendig für jedes Vorstellungsgespräch 200 und mehr Kilometer zu reisen, dann soll eben die Dame zur Agentur kommen.

- Ist ein Fotoshooting zu teuer, dann nimmt man eben hübsche Amateuraufnahmen/macht selber welche und wenn genug Termine gemacht wurden um ein Profi-Shooting zu zahlen, erst dann macht man es.

Ein wenig Risiko bleibt immer, aber das gehört nun mal auch zum Unternehmertum.

 

Allgemein sollten wirklich alle nochmal für sich selbst überlegen, ob einige Weg wirklich richtig, gewollt und vorallem vernüntig sind.

Egal ob es Verträge, Blacklisten für Gäste, Blacklisten für Frauen, Aussagen wie "Nur der [....] ist seriös alle anderen sind unseriös" oder was sonst noch so für Themen und Ideen rumgeistern.

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...So viel anders ist die Situation nun auch wieder nicht. Zwar gilt nicht mehr jeder gleich als kriminell, der wirtschaftlich irgendwie mit Prostituierten zu tun hat.
Auch hier verstehen Sie wieder nicht, was los ist: Sind diese Verträge nicht nach 138 BGB sittenwidrig, heißt das, dass sie vollumfänglich gültig sind wie bei jedem anderen Rechtsgeschäft auch. Also, alles total normal und es gelten die selben Regeln wie bei anderen Verträgen auch, mit der Ausnahmen, die im Prostituiertengesetz geregelt sind.

Aber zwischen "dem erklärten Willen" und dem derzeitigen Ist-Stand ist ein erheblicher Unterschied.

Der erklärte Wille wird derzeit von den Gerichten umgesetzt, da es der Gesetzgeber versäumt hat, entsprechende Regelungen zu erlassen, er wirkt somit auf sämtliche Rechtsgeschäfte.
...

Was durch eine Gesetzesänderung an einer Stelle ermöglicht wurde wird an anderer Stelle wiederum von anderen Gesetzen blockiert. Und das sollte verstanden werden.

zum vierten Teil ($181a):

Wer meint nur Menschenhändler oder Schläger fallen unter dieses Gesetz, der ist im Irrtum. Richtig ist, dass es weniger relevant ist was die Agentur leistet. Relevant ist und bleibt aber WIE die Agentur es leistet. Es gibt ganz viele kleine Dinge die einzeln betrachtet unscheinbar sind, kaum jemanden auffallen, aber in der Summe durchaus ausreichen um mit diesem Teil des StGB in Berührung zu kommen.

Sei es die Ausdrucksweise am Telefon, oder der Kommentar "Ich weiß Du brauchst Geld, also mach lieber den Termin statt Frei" oder.... oder...oder....

Um es mal mit den Worten eines Beamten zu sagen:

"Was denken Sie denn warum die alle in Haft sitzen."

...

Sie irrlichtern jetzt durch das Strafrecht. Zu den Worten des Beamten: Der hat offensichtlich keine Ahnung! Jemand nach 181a einzubuchten ist schon ein kleines Kunsststück. Durch irgendwelche unbedachten Äusserungen kommt man jedenfalls nicht in so eine Situation.

Um verurteilt zu werden, muss man schon Freiheitsberaubung betreiben, die Prostituierten unzulässig einschränken, bspw. durch Abnahme des Reisepasses oder ihnen Gewalt antun oder androhen. Vorgabe von Arbeitszeiten, Einsatzorten und Preisen etc. erfüllen nicht diesen Straftatbestand.

 

Zur Escortagentur: Solange die Escortagentur keine Frau zwingt, für sie zu arbeiten (im Rahmen eines Vertrags- oder Arbeitsverhältnisses liegt kein Zwang vor, wenn die Frau das Verhältnis freiwillig eingegangen ist), die Frau nicht einsperrt (nur in Begleitung rausdürfen ist das selbe), in Schulden verstrickt, ihr keine Gewalt antut oder androht oder sonstwie (und das ist geltende Rechtsprechung) bei anderen Arbeitsverhältnissen unüblichen Beschränkungen auferlegen (und Vertragsstrafen sind in anderen Beschäftigungsverhältnissen nicht unüblich), ist das Strafrecht nicht tangiert.

 

Ende der Durchsage.

 

Werden Sie anwaltlich beraten, sollten Sie den Anwalt wechseln, da er offensichtlich nicht up-to-date ist. Es ist erschütternd, wie miserabel informiert Sie als Unternehmerin sind.

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Vorgabe von Arbeitszeiten, Einsatzorten und Preis erfüllen nicht diesen Strafbestand?

Naja wer lesen und schreiben kann ist stets im Vorteil:

 

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder

2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,

 

und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

 

Und Zwang ist nicht nur Schlagen und Papiere wegnehmen!

Zwang kann auch anders entstehen und ist eindeutig Auslegungssache. Denn ab wann eine Beeinträchtigung der persönlichen/wirtschaftlichen Unabhängigkeit beginnt ist von Fall zu Fall abzuwägen.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Unabhängigkeit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

 

(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.

 

Von jemanden wie Extraterrestrisch würden wir uns auf alle Fälle nicht vertreten lassen.

Wie ein kleines bockiges Kind schreien "Ende der Durchsage", nur weil jemand sagt "Sorry, da bist Du im Irrtum." :kopfschüttel:

Und bis jetzt sind wir immer sehr, sehr gut beraten worden durch unseren Rechtsbeistand.

 

Nehmen wir den Paragraphen auseinander für die Uneinsichtigen:

"seines Vermögensvorteils wegen" = Agenturen sind gewinnorientierte Unternehmen = Antwort "JA"

"Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht" = Agenturen prüfen meist wie lange eine Dame beim Termin bleibt. Egal ob aus Sorge um die Dame oder darum beschissen zu werden = Antwort "Ja"

"Ort, Zeit, Ausmaß" = Wenn eine Agentur sagt "Mach Dich fertig.Du hast Termin um[..]Uhr für [...]Stunden im Hotel[...]. Und Zieh dir schwarze Strapse an! Bereite Dich auf Anal vor" = Antwort "Ja" (Erfüllt Ort, Zeit und Ausmaß)

"Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben" = ist z.B. gegeben durch einen tollen Vertrag, der eine Verpflichtung für z.B. 6 Monate beinhaltet => Antwort "Ja"

"und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen" = jede Agentur vermittel im Normalfall mehr als einen Termin = Antwort "Ja"

"eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet" = Wo beginnt Ausbeutung? Bei über 50%, bei 7-Tage-Woche mit 16 Stunden Dienst oder wo? = Im zweifel sehr wahrscheinliches "Ja"

 

Ist es nun schwerer jemanden deswegen dran zu bekommen oder schwerer dafür Sorge zu tragen, das man damit nicht belangt wird?

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Vorgabe von Arbeitszeiten, Einsatzorten und Preis erfüllen nicht diesen Strafbestand?

Naja wer lesen und schreiben kann ist stets im Vorteil:

 

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder

2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,

 

und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

 

Und Zwang ist nicht nur Schlagen und Papiere wegnehmen!

Zwang kann auch anders entstehen und ist eindeutig Auslegungssache. Denn ab wann eine Beeinträchtigung der persönlichen/wirtschaftlichen Unabhängigkeit beginnt ist von Fall zu Fall abzuwägen.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Unabhängigkeit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

 

(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.

 

Von jemanden wie Extraterrestrisch würden wir uns auf alle Fälle nicht vertreten lassen.

Wie ein kleines bockiges Kind schreien "Ende der Durchsage", nur weil jemand sagt "Sorry, da bist Du im Irrtum." :kopfschüttel:

Und bis jetzt sind wir immer sehr, sehr gut beraten worden durch unseren Rechtsbeistand.

 

Nehmen wir den Paragraphen auseinander für die Uneinsichtigen:

"seines Vermögensvorteils wegen" = Agenturen sind gewinnorientierte Unternehmen = Antwort "JA"

"Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht" = Agenturen prüfen meist wie lange eine Dame beim Termin bleibt. Egal ob aus Sorge um die Dame oder darum beschissen zu werden = Antwort "Ja"

"Ort, Zeit, Ausmaß" = Wenn eine Agentur sagt "Mach Dich fertig.Du hast Termin um[..]Uhr für [...]Stunden im Hotel[...]. Und Zieh dir schwarze Strapse an! Bereite Dich auf Anal vor" = Antwort "Ja" (Erfüllt Ort, Zeit und Ausmaß)

"Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben" = ist z.B. gegeben durch einen tollen Vertrag, der eine Verpflichtung für z.B. 6 Monate beinhaltet => Antwort "Ja"

"und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen" = jede Agentur vermittel im Normalfall mehr als einen Termin = Antwort "Ja"

"eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet" = Wo beginnt Ausbeutung? Bei über 50%, bei 7-Tage-Woche mit 16 Stunden Dienst oder wo? = Im zweifel sehr wahrscheinliches "Ja"

 

Ist es nun schwerer jemanden deswegen dran zu bekommen oder schwerer dafür Sorge zu tragen, das man damit nicht belangt wird?

Was im Gesetz steht ist eine Sache, wenn Ihr Anwalt aufpassen würde, würde er wissen, dass das BGH das Ding längst rasiert hat.

 

Zitat aus o.g. Urteil: "...Zwar sind durch dieses Gesetz nur § 180 a Abs. 1

und § 181 a Abs. 2 StGB, nicht jedoch § 181 a Abs. 1 StGB geändert worden.

Die Auslegung des § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB kann aber nicht ohne Berücksichtigung

des Regelungszusammenhangs mit diesen Vorschriften und des

gesetzgeberischen Ziels erfolgen, die Prostitutionsausübung als sozialversicherungspflichtige

Tätigkeit zu legalisieren und jedenfalls teilweise einem normalen

Arbeitsverhältnis anzugleichen, wie es in §§ 1 und 2 Prostitutionsgesetz

zum Ausdruck kommt (zum ganzen vgl. Heger, Zum Einfluß des Prostitutionsgesetzes

auf das Strafrecht, StV 2003, 350 f.). Ist danach der Bordellbetreiber

nicht nach § 180 a StGB strafbar, wenn die Prostituierte in seinem Betrieb

selbstbestimmt und freiwillig arbeitet, d. h. ohne durch persönliche oder wirtschaftliche

Zwänge in der Prostitution gehalten zu werden, so kommt eine

Strafbarkeit auch nicht nach § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB deshalb in Betracht,

weil er Ort und Zeit der Prostitutionsausübung vorgibt...."

 

Schönen Gruß von mir, er soll sich mal das BGH-Urteil 2 StR 186/03 vom 1. August 2003 durchlesen.

 

7-Tage-Woche mit 16 Stunden ist auch bei einem normalen Arbeitnehmer nicht möglich, siehe Arbeitszeitgesetz, Vorgaben hinsichtlich auszuübender Sexualpraktiken verstosen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und sind damit unzulässig. Dass die Dame bei Kündigung mit einer Vertragsstrafe rechnen muss (solange sie denn verhältnismäßig ist) ist kein Hinderungsgrund den Vertrag trotzdem zu kündigen und aus der Prostitution auszusteigen. Die Kündigung wird ja nicht ausgeschlossen.

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Schönen Gruß zurück:

Hier geht es nicht um die sozialversicherungspflichtige Anstellung im Bordell, da Escorts in der Regel freiberuflich tätig sind.

Von daher erledigt sich das Ganze incl. Arbeitszeitgesetz.

 

Zumal der Punkt mit "persönliche oder wirtschaftliche Zwänge" auch eindeutig durch den BGH nochmals hervorgehoben worden ist und eine Bedigung darstellt, die weiteren großen Spielraum offen läßt.

 

Und selbst wenn es um sozialversicherungspflichtige Anstellung gehen würde, so gäbe es genug Gegenbeispiele, wo dies sich nicht so einfach darstellt.

 

Nicht wir verdrehen alles und werfen alles durcheinander!

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Die Rechtsberatung wird in Deutschland durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1958 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) sowie in fünf Verordnungen zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes geregelt. Danach dürfen neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Notaren nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten - einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) - geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist.

 

und das ist auch gut so! :zwinker:

 

über recht und unrechtsempfinden zu diskutieren ist die eine sache...

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...Von jemanden wie Extraterrestrisch würden wir uns auf alle Fälle nicht vertreten lassen.

Wie ein kleines bockiges Kind schreien "Ende der Durchsage", nur weil jemand sagt "Sorry, da bist Du im Irrtum." :kopfschüttel:

Und bis jetzt sind wir immer sehr, sehr gut beraten worden durch unseren Rechtsbeistand...

Sie könnten mich wahrscheinlich gar nicht bezahlen und das bockige Kind sitzt bei Ihnen vor dem Computer...Was Ihren Rechtsbeistand angeht, vielleicht haben Sie ihn falsch oder überhaupt nicht verstanden oder er gehört zur Liga der Juristen, die derart damit beschäftigt sind, um ihre Existenz zu kämpfen, dass sie nicht mehr dazu kommen, Ihren Wissensstand zu aktualisieren. Wenn mal auf der Gegenseite einer auftaucht, der sein Handwerk versteht, werden Ihre Enkel noch Anwälte brauchen.
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Schönen Gruß zurück:

Hier geht es nicht um die sozialversicherungspflichtige Anstellung im Bordell, da Escorts in der Regel freiberuflich tätig sind.

Von daher erledigt sich das Ganze incl. Arbeitszeitgesetz.

 

Zumal der Punkt mit "persönliche oder wirtschaftliche Zwänge" auch eindeutig durch den BGH nochmals hervorgehoben worden ist und eine Bedigung darstellt, die weiteren großen Spielraum offen läßt.

 

Und selbst wenn es um sozialversicherungspflichtige Anstellung gehen würde, so gäbe es genug Gegenbeispiele, wo dies sich nicht so einfach darstellt.

 

Nicht wir verdrehen alles und werfen alles durcheinander!

Ihnen gelingt es nicht, die Sachverhalte auf den zu beurteilenden Fall zu übertragen, aber das ist ein biologisches Problem. Außerdem geht es in dem Fall nicht um sozialversicherungspflichtige Angestellte und das Arbeitszeitgesetz ist insofern relevant, weil es zur Beurteilung einer Strafwürdigkeit herangezogen werden würde.

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Gott sei Dank Alfder!

 

Und was Du vergessen hast zu erwähnen, ist die Tatsache dass letzlich nur Gerichte über Recht und desse Auslegung, Übertragung auf Einzelfälle usw. entgültig zu entscheiden haben - was auch gut ist, wenn man sich diesen Thread mit derzeit 183 Antworten und über 4000Hits betrachtet.

 

 

Eines dürfte allen klar geworden sein - egal welche Position man bezieht:

Das Thema ist brisant, es gibt eine Menge an Ansichten, noch mehr Verunsicherung und definitiv keine einfach zu verstehende, klare Aussage vom Staat/Gesetzgeber die eindeutig sagt:

"Du darfst [...] und du darfst nicht [...]"

"Du kannst [...], aber Du musst auch [...]"

"Das Recht [...] hast Du, aber das Recht [...] hast Du nicht"

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Die Rechtsberatung wird in Deutschland durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1958 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) sowie in fünf Verordnungen zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes geregelt. Danach dürfen neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Notaren nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten - einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) - geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist.

 

und das ist auch gut so! :zwinker:

 

über recht und unrechtsempfinden zu diskutieren ist die eine sache...

Es wird ja keine Rechtsberatung betrieben und keine Sorge, es ist nicht beabsichtigt solche fruchtlosen Diskussionen geschäftsmäßig zu betreiben.
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Es wird ja keine Rechtsberatung betrieben und keine Sorge, es ist nicht beabsichtigt solche fruchtlosen Diskussionen geschäftsmäßig zu betreiben.

 

 

wie meist im leben bellt oft der falsche hund, egal auf welchen schwanz man tritt :zwinker:

 

mein freundschaftlicher hinweis war eigentlich an skyline gerichtet...

 

na wenn man ned jeden witz mit beipackzettel verkauft *gröhhhl*

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Sag mal können div. Personen ihre Animositäten nicht privat ausfechten, muss dazu stets die Öffentlichkeit mit einbezogen werden?

 

Ich möchte klar Stellen, mein jetziges Posting ist nicht auf das eigentlich Thema bezogen, SONDERN auf die letzten Beiträge.

 

Soll ich euch Colts besorgen, bekommen wir dann mal ein wirklich tolle Show geliefert ...

 

Gott noch mal, hier hat eine Userin um Hilfe gebeten UND NICHT um den Kampf der Giganten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

 

Sina

 

 

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Es liegt nicht in unserem Interesse Sachverhalte von Einem auf das Andere zu übertragen.

Dies ist kein biologisches Problem (was ein Quatsch...was für Ansichten...was ein Irrtum...).

Sondern lehnt sich an die Tatsache, dass Gerichte auch im Zweifelsfall den Sachverhalt prüfen, vorhanden Gesetze hinzuziehen und ihre Anwendbarkeit auf den vorliegen Fall im Sinne des Gesetzes/Gesetzgebers prüfen.

Ob ein Sachverhalt zur Beurteilung einer Strafwürdigkeit herangezogen wird oder nicht und ob bzw. wie dies gewertet wird, obliegt somit allein dem entsprechenden Gericht und sonst niemanden.

 

Und wie schon in zahlreichen Postings erwähnt ist eine einfache, pauschale Übertragung von Gesetzen, deren Anwendung und Folgen auf andere Sachverhalte eine fragwürdige Sache bei der man Glück haben kann und eventuell recht bekommt, aber auch Pech haben kann und damit auf die Nase fällt.

Auch sei jeder gewarnt, der meint nur weil ein Gesetz weniger drastisch durchgesetzt wird bzw. die Möglichkeit erhöht wurde im Einzelfall besser differenzieren zu können, sei es zu vernachlässigen oder käme nicht mehr zur Anwendung.

 

Wir haben - so denken wir- einige Fallstricke und Dinge die beachtet werden sollten aufgezeigt. Und dies ist mit sehr hoher Sicherheit auch bei den meisten angekommen und ist auch richtig verstanden worden.

Auch die Sensibilisierung für dieses Thema dürfte deutlich erhöht worden sein, womit diese Diskussion keineswegs als "fruchtlose Diskussion" abgetan werden sollte.

Vielleicht auch bei dem ein oder anderen interessierten Gast, der jetzt vielleicht ein wenig mehr verstehen kann, warum Agenturen auch nur begrenzten Einfluss haben.

 

Letztlich ist es jedem selbst überlassen, wem er Glauben schenkt, wie er sein Geschäft führt.

Wer wirklich "sauber", seriös usw. arbeiten möchte, der vermeidet etwaige "Es ist doch auch bei [...] so"-Situationen bei denen es keine eindeutige Ist-Situation gibt.

Gerade bei unserer Branche - schon allein aus Selbstschutz.

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...Sondern lehnt sich an die Tatsache, dass Gerichte auch im Zweifelsfall den Sachverhalt prüfen, vorhanden Gesetze hinzuziehen und ihre Anwendbarkeit auf den vorliegen Fall im Sinne des Gesetzes/Gesetzgebers prüfen.

Ob ein Sachverhalt zur Beurteilung einer Strafwürdigkeit herangezogen wird oder nicht und ob bzw. wie dies gewertet wird, obliegt somit allein dem entsprechenden Gericht und sonst niemanden.

Die Rechtsprechung des BGH ist ein relevanter Sachverhalt und muss daher herangezogen werden.

Und wie schon in zahlreichen Postings erwähnt ist eine einfache, pauschale Übertragung von Gesetzen, deren Anwendung und Folgen auf andere Sachverhalte eine fragwürdige Sache bei der man Glück haben kann und eventuell recht bekommt, aber auch Pech haben kann und damit auf die Nase fällt.

An eindeutigen Aussagen des BGH kann man sich gemeinhin schon orientieren...
...Wer wirklich "sauber", seriös usw. arbeiten möchte, der vermeidet etwaige "Es ist doch auch bei [...] so"-Situationen bei denen es keine eindeutige Ist-Situation gibt.

Gerade bei unserer Branche - schon allein aus Selbstschutz.

Das ist eine geschäftspolitische Entscheidung.

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Die Rechtsprechung des BGH ist ein relevanter Sachverhalt und muss daher herangezogen werden.

Was aber nichts darüber aussagt, ob ein relevanter Sachverhalt durch ein Gericht als gleichzubewertend angesehen wird oder entschieden wird, dass der zum Vergleich herangezogene Sachverhalt derart abweicht oder es triftige Gründe gibt, dass eine andere Entscheidung getroffen werden muss.

 

An eindeutigen Aussagen des BGH kann man sich gemeinhin schon orientieren..

Es spricht auch nichts dagegen sich daran zu orientieren, nur sich mit Sicherheit darauf verlassen, das eine Aussage des BGH zu einem angrenzenden/ähnlichem Thema zu einem konkret vorliegenden Fall zum gleichen Rechtsentscheid führt ist eine andere Sache.

 

Ganz ehrlich Extraterrestrisch:

Wenn Du eine Agentur oder Escort wärst, Deine eigene Existenz, event. die Deiner Famile und Deiner Angestellten und ggf. auch die Existenz der bei Dir tätigen Damen an Deinem Geschäft hängt.

Woran würdest Du Dich orientieren?

An dem was Dir Rechtsanwalt, Sitte, Staatsanwalt empfehlen und nicht zuletzt eigene Erfahrungen aus dem normalen Alltag?

Oder an der Möglichkeit sich an einem Urteil vom BGH zu orientieren.

 

Schau Dir mal die Links von unserem Posting an.

Dort wird auch von anderer Stelle bestätigt, dass es zwar offiziell einige gesetzliche Möglichkeiten gibt, auch der Wille vorhanden ist, aber die Umsetzung in der Realität scheitert.

 

Von daher werden wir auch nie wirklich zueinander finden.

Das jetzt bitte völlig ohne Wertung und ohne jemanden angreifen zu wollen:

Wir stehen auf der einen Seite und haben jeden Tag die realistischen Verhältnisse direkt vor der Nase. Inclusive der Anwendung und Durchsetzung von Gesetzen und Bestimmungen - angefangen vom Ordnungsamt im kleinen Ort bis hin zu den bundesweit geltenden Gesetzen und deren Umsetzung.

Und Du stehst mehr auf der theoretischen Seite, mit trockenen Gesetzen und der Möglichkeit auf etwas Spekulation, Annahmen, Risiko und der idealistischen Umsetzung von "Prostitution=normaler Beruf" mit allen Konsequenzen.

Da es sowohl innerhalb der Gesetzeslage als auch in der Rechtssprechung und Realität einen deutlichen Zwiespalt gibt - können auch wir keine gemeinsame Lösung finden.

 

Und da es hier um real tätige Agenturen und Escorts geht, nützen/helfen auch Aussagen über die Realität mehr, als theoretische Aussagen über eventuelle Möglichkeiten.

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...Von daher werden wir auch nie wirklich zueinander finden.
Nein, werden wir nicht, sehe ich auch so.
...Wir stehen auf der einen Seite und haben jeden Tag die realistischen Verhältnisse direkt vor der Nase. Inclusive der Anwendung und Durchsetzung von Gesetzen und Bestimmungen - angefangen vom Ordnungsamt im kleinen Ort bis hin zu den bundesweit geltenden Gesetzen und deren Umsetzung.

Und Du stehst mehr auf der theoretischen Seite, mit trockenen Gesetzen und der Möglichkeit auf etwas Spekulation, Annahmen, Risiko und der idealistischen Umsetzung von "Prostitution=normaler Beruf" mit allen Konsequenzen.....

Urteile des BGH sind Realität, keine Theorie. Sie betreffen ganz reale Fälle. Dass unterstützende Dienstleistungen nicht mehr sittenwidrig sind, ist eine Tatsache. Die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf das Strafrecht ebenfalls.

 

Das ist keine Theorie, das ist Recht.

 

Und jetzt sag ich wirklich nix mehr zu dem Thema.

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  • 5 Monate später...

zumindest: der zu beneidende dienstleistungsvertag schuldet zwar gegenüber dem werksvertag den erfolg, jedoch nicht die leistung!

 

 

 

aber wie es ja so ist:

die wege des herren > coelho trifft dürenmatt bei veronika

 

"...marie fand, daß diese schwierigkeit nicht am chaos oder fehlender organisation oder anarchie lag, sondern an dem zuviel an ordnung. die gesellschaft hatte immer mehr regeln und gesetze, die den regeln widersprachen, und neue regeln, um gesetzen zu widersprechen. das verschreckte die menschen, und sie taten keinen schriett mehr außerhalb dieser sichtbaren regeln, die das leben aller lenkten.

marie verstand etwas davon. sie hatte 40 jahre ihres lebens als anwältin gearbeitet, bis ihre krankheit sie nach villete brachte. gleich zu anfang ihrer karriere hatte sie schnell ihre naive sicht von recht und gerechtigkeit begriffen, daß die gesetze nicht geschaffen worden waren, um probleme zu lösen, sondern um jeden streit endlos in die länge zu ziehen.

schade, daß allah, jehova , gott- egal, welchen nahmen man ihm auch gab, nicht in der heutigen welt lebte. denn wäre das so, dann wären wir noch immer im paradies und ER noch immer damit beschäftigt, berufung einzulegen, rechtshilferesuchen, gerichtliche unterlassungsbefehle und vorläufige maßnahmen zu formulieren und in unzähligen verhandlungen seine absicht dazulegen, adam und eva aus dem paradies zu vertreiben, nur weil sie in willkürliches gesetz ohne juristisches fundament übertreten hatten, das nämlich, nicht vom baum der erkenntnis zu essen.

wenn ER nicht wollte, daß dies geschah, warum hatte ER dann diesen baum mitten in den garten gepflanzt und nicht außerhalb der mauern des paradieses? als verteidigerin des paares hätte marie gott bestimmt wegen verwaltungstechnischer auslassung verklagt, weil er den baum an den falschen ort gepflanzt, ihn nicht mit schildern versehen und eingezäunt und überhaupt nichts für die sicherheit getan hatte, wodurch alle gefährdet wurden.

marie könnte ihn auch wegen anstiftung zum verbrechen anklagen: ER hatte sogar adams und evas aufmerksamkeit auf den ort gelenkt, an dem der baum stand. hätte ER nichts gesagt, würden generationen um generationen über die erde gehen, ohne daß sich jemand für die verbotene frucht interessiert hätte, denn wahrscheinlich stand der baum in einem hain unter vielen gleichen bäumen und war somit nichts besonderes.

doch gott hatt das nicht getan. im gegenteil, er schrieb das gesetz und brachte es fertig, jemanden davon zu überzeugen, es zu übertreten, nur damit ere die strafe erfinden konnte.

er wußte, daß adam und eva am ende von soviel vollkommenheit gelangweilt sein und fürher oder später Seine geduld auf die probe stellen würden. ER leget sich auf die lauer, denn vielleicht war auch er, der allmächtige gott, gelangweilt davon, daß alles perfekt funktionierte. hätte eva nicht vom apfel gegessen, was wäre dann in diesen milliarden jahren geschehen?

nichts.

nachdem das gesetz übertreten worden war, hat gott, der allmächtige richter, noch eine verfolgung inszeniert, als kenne ER nicht nur alle möglichen verstecke. während die engel zusahen und sich über den spaß amüsierten ( ihr leben mußte ebenfalls schrecklich langweilig sein, seit luzifer den himmel verlassen hatte) , ging ER los. marie stellte sich diese stelle der bibel wie einen guten thriller vor: gottes schritte, die erschreckten blicke, die das paar wechselte, die füße, die plötzlich vor dem versteck innehielten.

"wo bist du?" hatte gott gefragt.

"ich habe deine schritte im garten gehört und ahtte angst und versteckte mich, weil ich nackt bin", hatte adam geantwortet, ohne zu wissen, daß er mit dieser aussage siene tat gestanden hatte.

schluß.

mit einem einfachen trick, indem er so tat, als wisse er nicht, wo adam war und warum er sich auf der flucht befand, hatte gott bekommen, was er wollte. doch damit im publikum der engel auch der geringste zweifel blieb, ließ er nicht locker.

"woher weißt du das du nackt bist?" hatte gott gesagt, weil erv wußte, daß es auf diese frage nur eine möglich antwort gab: " weil ich baum gegessen habe, der es mir erlaubt, dies zu begreifen."

mit dieser frage zeigt gott den engeln, daß er ein gerechter gott war und das paar auf grund stichhaltiger beweise verdammte. von nun an war es nicht mehr wichtig zu wissen, ob die schuld bei der frau lag oder daran, daß sie um vergebung baten. gott mußte ein exempel statuieren, damit kein anderes wesen - sei es himlisch oder irdisch - es wagte, Seinen beschlüßen zu widerhandeln.

gott vertrieb das paar, seine kinder haben am ende auch für das verbrechen bezahlt ( so wie es heute noch den kindern von straffälligen geschieht), und das rechtssytem wurde erfunden: gesetz, gesetzesübertretung ( auch wenn das gesetz völlig unlogisch und absurd war), verfahren ( bei dem der erfahrenere dem unwissenderen besiegte) und strafe

 

da die ganze menschheit ohne erecht auf berufung verurteilt wurde, beschlossen die menschen für den fall, daß gott erneut seine willkür walten ließ, verteidigungsmechanismen zu schaffen. doch im laufe der jahrtausende haben die menschen soviel rechtsmittel erfunden, daß sie die dosis übertrieben. jetzt war das rechtswesen nur noch ein durcheinander von klauseln, von jurisprudenzen, widersprüchlichen texten, die niemand mehr recht verstand.

und zwar so wenig, daß, als es gott sich anders überlegte und Seinen sohn auf die welt schickte, um die welt zu retten, dieser in die maschen des gesetzes geriet, das ER erfunden hatte.

das durcheinander von gesetzen führte dann dazu, daß der sohn am kreuze endete. es war kein einfacher prozeß: von anas zu caifas, von den priestern zu pilatus, der behauptete, im codex romanum nicht genügend gesetze zu haben. von pilatus zu herodes, der seinerseits behauptete, daß das jüdische gesetz das todesurteil nicht erlaubte. von herodes wieder zu pilatus zurück, der noch einen ausweg suchte, in dem er dem volk einen gerichtlichen vergleich anbot: er ließ christus peistchen und zeigte seine wunden, doch es funktionierte nicht.

genau wie ein staatsanwalt heute beschloß pilatus, sich auf kosetn des verurteilten zu profilieren: er bot an, jesus gegen barrabas einzutauschen, weil er wußte, daß die justiz jetzt zu einem großen spektakel geworden war, das als krönung den tod des angeklagten brauchte.

schließlich benutzte pilatus den artikel, der den zweifel nicht zu gunsten des angeklagten anwandte, sondern zu gunsten des richters. er selbst blieb neutral, was " weder ja noch nein" hieß. das war ein weiterer kunstgriff, um das römische rechstsytem zu wahren, ohne die guten beziehungen zu den lokalen richtern aufs spiel zu setzten, in dem das volk das urteil fällte. damit war er fein raus, falls das urteil zu problemen führte und irgendeinen inspektor aus der hauptstadt des reiches auf den plan rief.

gerechtigkeit. gestez. es brauchte beide, um die unschuldigen zu schützen, aber beide konnten es allen nicht immer recht machen. marie war froh...."

 

(wenn es der wahrheitsfindung dient: ich darf das > coelho in myspace)

 

AZ xy ungelöst > mich interssiert allerdings nur die identität

 

prost meine herren, da schmeckt der wiskey doch gleich dopplet so gut (http://www.borderlinezone.de/trennung/was_ihnen_passieren_kann.htm)

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Jet ich glaube der User apachee schreibt nicht, sondern zaubert mit Copy & Paste :oben:

 

ich hoffe ja nur, dass er sich die Texte wenigstens selbst mal durchgelesen hat ...

 

Wirklich nichts gegen Paulo Coehlo, habe selbst viele Bücher von ihm, aber muss der gute denn auch noch für diese Kürzel herhalten ... ???

 

Sina

noch morgenmuffelig

 

 

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jetset> was bitte ist deine kernaussage?

war das thema geschlossen?

 

> das resultat liegt im auge des betrachters > wie skyline schon sagt.

 

ich bin über leistungsverweigerung via google darauf gestoßen.

 

 

geistige diarhoe > bist du in der lage das zu beurteilen? und warum ?

 

 

sina, was bitte ist deine intention?

hast du die zeilen gelesen?

 

und verstanden?

 

bitte! bitte! > danke

 

ich möchte mich nicht zu dir äußern, bitte halte auch du distanz!

 

 

es sind doch 2 ganz gut dargelegte ansichten über die komplxität von jura.

 

letzteres sogar noch in verbindung mit psychologie, die ja bekanntlich vorteilhaft im job ist, und im umgang und erkennen vieler menschen, die ich leider nur im netz treffe.

ich habe festgestellt, einige große defizite zu haben, da filmteams doch im grundsatz des psychodynamischen modells recht homogen sind.

du bist da wahrscheinlich, ersterbenswerter weise, geschulter. oder talentierter.

 

so zum schluß nochmal: nur guten tag sagen, wie das irgendwo mittig im thema erwähnt wurde, reicht halt nicht.

trotz vertragsfreiheit etc etc.

wie sollte man das auch in die gesellschaft einführen können, obwohl, doch gehen würde es sicher, da betroffenheitsdemokratie

 

( ich bin halt auch daran ineterssiert, mein wissen als kapital zu behandeln, das heißt einnahmen daraus zu generieren, deswegen hlten sich meine beiträge auch etwas in grenzen. loyalität und intimität, darauf scheiße ich mittlerwelie, resp. sehe es als gut an, was ich nicht jedem zukommen lasse)

 

so, wie gesagt, "menschen" mit "geistiger diarhoe" etc > bitte abstand halten, ad ich noch lerne, auf gewiße psychomodelle besser zu reagiren!

die größe werdet ihr sicher haben!

 

obwohl asfaloth > dann frag doch mal.

eröffne ein thema und bei zeiten antworte ich dir.

 

du solltest dir deiner selbst doch sicher genug sein, das zu tun. bestimmt!

wie gesagt, tugenden der vergangenheit als falsch erkannt und prospektiv berichtigt.

 

frag!

 

eine größe wie du?!!!

bis bald

 

guck mal safaloth

 

ich geb dir sogar noch was in die hand

 

informiere dich doch mal weiter über PSSI modelle, faust, muck etc.

 

wie gesagt, ich mußte es ja lesen, weil wenig erfahrung, ergo kognition in verbindung mit handlung ahbe.

aber ich kenne meine PSSI-stile!

und habe gutes selbstreflektionsvermögen, oder bemühe mich, bis ich es definieren kann

 

ich arbeite zwar mit unterschiedlichen charakteren, auch an so streifen wie "bourne" ( sehr interessante thematik), aber leider wenig mit "störungen" in den psychodynamischen prozeßen, deswegen ist das netz insbesondere paysex-foren "das leben der anderen"

 

 

du, eine große starke persönlichkeit wirst dich sicher trauen, keinen zweifel!

 

also: was heißt geistige diarhoe???

bis bald

 

ps.: da habe ich richtig erkannt noch via netz defizite > http://www.uni-oldenburg.de/germanistik-kommprojekt/sites/1/1_05.html

es sei dein vorteil! (-;

Bearbeitet von apachee
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Habakuk keine Ahnung ob es an uns liegt, aber ich habe apachees Posting auch nicht verstanden und ich denke nicht das es daran liegt, dass ich erst bei der 1. Tasse Kaffee bin :heul:

 

 

Werter Apachee

ich habe eine Feststellung getätigt und meine Meinung geäussert, dies darf und werde ich auch weiterhin tun. Außerdem glaube mir, dass war mehr als genügend Distanz um die musstest du nicht mal bitten :lach: die habe ich freiwillig eingehalten ... :cool: schon allein um objektiv zu urteilen.

 

Und zu guterletzt noch ein Tipp:

Bevor Du einen Beitrag abschickst, vergewissere Dich, dass auch andere Deinen Gedanken folgen können, sonst wird dir ewig geistige Diarrhö vorgeworfen :cool:

 

Sina

 

 

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