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Vermutlich besteht "Verwirrung" zwischen dem ProstG und dem ProstSchG. Letzteres hat nicht Ersteres ersetzt, ist also auch keine Überarbeitung, beide gelten nebeneinander fort. Im ProstSchG wurde 2016 der §3 des ProstG geändert.

Das ProstSchG wurde auch mehrfach geändert, so 2020: Artikel 182 Änderung des Prostituiertenschutzgesetzes(402-42)In § 36 Absatz 2 in dem Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird jeweils das WortInnerndurch die WörterInnern, für Bau und Heimatersetzt

Was kaum als "Überabeitung" qualifiziert. Hier der Link, er ist interessant, weil man darin sieht, was für lustige Gesetze wir so haben.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl120s1328.pdf']__1613481369300

Bearbeitet von Jakob
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vor 2 Stunden schrieb Jakob:

Eigentlich logisch und richtig. Die vorgeworfene Tat beging er mit 17, da war er noch nicht einmal "Heranwachsender" nach heute geltendem Recht.

Hier ist eher verwunderlich, wieso das erst 76 Jahre später zur Anklage gekommen ist. Ohne den Fall im Einzelenen zu kennen, aber vielleicht liegt es auch an einer Änderung der Rechtsprechung, wonach dem Angeklagten nicht (mehr) die unmittelbare Beteiligung an dem Tötungsakt nachgewiesen werden muss. Es reicht mittlerweile das Mitwirken im "System", beispielsweise in der Verwaltung.

Das würde aber bedeuten, dass dann die jetzigen Beamten in 50 Jahren verurteilt werden müssten, weil sie die 18-21jährigen Frauen sich nicht in ihrer finanziellen Sexualität haben ausleben lassen?! 

Vielleicht werde ich doch noch Widerstandskämpfer. 

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vor 1 Stunde schrieb Preiselbär:

§ 2 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes...geht auch noch weiter "Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten"

 

Glaube nicht, dass das als platte Selbstverständlichkeit auf das gesamte Strafrecht anzuwenden ist.

Das passt auch prima zu einem 93-jährigen, der hört bestimmt auf seine Eltern.:clown:

Nebenher:
Es ist auffällig, dass die Personen aus dieser furchtbaren Zeit, zum größten Teil sehr, sehr alt werden.
Das trifft auch auf überlebende Opfer in großer Anzahl zu.
Das verwundert immer wieder, aber ich kann mir darauf keinen Reim machen.

 

act-one-escortservice.jpg

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vor einer Stunde schrieb Namenloser:

Das würde aber bedeuten, dass dann die jetzigen Beamten in 50 Jahren verurteilt werden müssten, weil sie die 18-21jährigen Frauen sich nicht in ihrer finanziellen Sexualität haben ausleben lassen?! 

Vielleicht werde ich doch noch Widerstandskämpfer. 

Ja, wenn die Beamten jetzt erst 17 sind. :classic_biggrin:

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vor 16 Minuten schrieb Act One Escort Service:

Das passt auch prima zu einem 93-jährigen, der hört bestimmt auf seine Eltern.:clown:

Nebenher:
Es ist auffällig, dass die Personen aus dieser furchtbaren Zeit, zum größten Teil sehr, sehr alt werden.
Das trifft auch auf überlebende Opfer in großer Anzahl zu.
Das verwundert immer wieder, aber ich kann mir darauf keinen Reim machen.

 

Den Eindruck könne man gewinnen, ich weiß aber nicht, ob das tatsächlich so ist oder ob es hier einen Survivorship Bias gibt.

Man hört und liest bei Äußerungen halt logischerweise nur von den Überlebenden und die sind halt alle jetzt sehr alt.

Aktuell gibt es da auch noch den Fall der Irmgard F., Sekretärin beim Kommandanten in Stutthof, 95 Jahre, wird ebenfalls vor der Jugendkammer verhandelt, Beihilfe zum Mord in über 10000 Fällen.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Staatsanwaltschaft-Itzehoe-klagt-ehemalige-KZ-Sekretaerin-an,konzentrationslager110.html

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Am 12.2.2021 um 01:37 schrieb Benno:

Dann ist dieses hier ja im Leo! :classic_cool:

Du mit deiner Schwarzmalerei... dieses Forum geht locker als Foodblogger od. als Autoenthusiasten od. Debattierklub durch! :zwinker:

Steuerrechtsberatungsseite

vor 9 Stunden schrieb Alice_:

Ich frag mich, mit welchem Hintergrund man mit 18 zur Bundewehr mit Waffen spielen gehen darf, aber nicht für Geld mit Menschen schlafen dürfen soll.[...]

Zur Bundeswehr darfst du schon mit 17 und mehr als nur spielen. Aber das ist staatstragend. Die staatstragende Wirkung von Escort ist Geheimsache!

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