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Kündigungsmöglichkeiten erst nach bestimmten Fristen, sonst " Vertragsstrafe"?


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Willst oder kannst Du es nicht verstehen?

Du kannst nicht die Regeln aus dem normalen Geschäftsalltag übertragen!

Auch nicht wenn da (fälschlicher Weise) in den Verträgen andere Tätigkeiten stehen.

 

Es handelt sich nicht um eine Künstleragentur, Promotionagentur ect. wie auch immer dies in den Verträgen genannt wird.

Somit stimmen Vertrag und Tätigkeit nicht überein!

Das kann ja gern mal jemand vor Gericht und dem Finanzamt erklären, warum das Geld aus völlig anderen Quellen und Tätigkeiten kommt, als angegeben wird und womit die Damen ihr Geld bringen.

 

 

Die Aussage "Was das für Aufträge sind, ist dabei völlig unwichtig" ist absoluter Quatsch! Denn mit der Art der vermittelten Aufträge ändert sich auch die Gesetzeslage.

Schließt jemand Verträge im Zusammenhang mit Lebensmitteln, gelten dementsprechende Gesetze, für Verträge im medizinischen Zusammenhang gelten andere Gesetze. Und für Escorts gelten eben Gesetze im ZUsammenhang mit Menschenhandel, Förderung der Prostitution etc.

 

Die Strafsummen sind zu einem großen Teil auch deutlich höher, und bei (nicht ausgedachten!) 5000,- Euro wird sich die ein oder andere Dame schon gezwungen sehen!

 

Die zeitliche Bindung der Dame, auch wenn es nur zwei Tage wären, ist schon strafbar, da niemand einer Dame vorschreiben kann/darf wielange, wieviel Termine ect. eine Dame machen muss.

Es spielt dabei keine Rolle ob die "Vertragsszeit" einen Tag oder 1Jahr dauert und ob die Ablöse bei 1Euro oder 10000Euro liegt.

Die Tatsache ansich zählt.

 

Dies ist aber die beste Aussage und schießt den Vogel ab:

"Auch zwingt niemand die Escortdame die Aufträge anzunehmen. Das Honorar wird aber in der Regel trotzdem fällig, da die Agentur ihre Leistung erbracht hat."

Heißt das jetzt, das alle Damen, alle Termine bezahlen müssen, die wir für sie machen könnten und wenn sie es zeitlich, körperlich, seelisch nicht schafft, muß sie die trotzdem zahlen? Ohhh die goldenen Agentur-zeiten haben begonnen! :lach:

 

Wir wissen nicht was diese Diskussion bringen soll, da die Gesetze stehen und auch durchgesetzt werden.

Wer sie nicht mag, anzweifelt oder versteht, kann gern mal wie viele vor ihm versuchen vor Gericht damit durchzukommen, aber bis dahin sollten sie von allen anderen akzeptiert werden.

 

@extraterrestrisch:

Hast Du mal gelesen, was Du geschrieben hast und verstanden, was es bedeuten würde, wenn Du damit recht hättest?

Sorry, aber behalte Deine falschen, unmenschlichen Aussagen besser für Dich.

Sie sind vielleicht im normalen Berufsumfeld richtig, aber da gibt es auch keine 50%-Klausel, etc.

Hör auf damit Dinge übertragen zu wollen, dann wirst Du es verstehen, vorrausgesetzt Du willst es.

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Das einzige Recht, was der Kunde hat, ist das Recht auf Einhaltung der Zeit, aber nicht auf irgendwelche Leistungen.

Nicht ganz:

Gegen den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts kann der Kunde gegenüber der Prostituierten nur die vollständige Nichterfüllung der sexuellen Handlung einwenden. Weitere Einwendungen und Einreden können weder im Verhältnis zwischen Prostituierter und Kunde noch zwischen Prostituierter und Bordellbetreiber geltend gemacht werden.

Die Zeit alleine machts nicht. Mal hinlangen musste schon. Wenn keiner die Klamotten auszieht und sonst nix passiert reichts nicht, einfach dagewesen zu sein. Das hat aber eh nur theoretischen Wert. De facto regelt man das ja anders. Man zahlt und berichtet.

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Klasse Beitrag von Traumgirl!!! Du solltest das wirklich so lange posten, bis es jeder kapiert hat.

 

Ich dachte eigentlich immer, dass die meisten Leute hier im Forum sich auch mit der besonderen Stellung der Prostitution in unserem Rechtswesen zumindest marginal auskennen?

 

Um so schlimmer ist es, dass immer wieder Bezüge zum "normalen Wirtschaftsleben" hergestellt werden. Und das dann auch noch von Leuten, die es wissen müßten... da sie selbst in der Branche tätig sind.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Willst oder kannst Du es nicht verstehen?

Du kannst nicht die Regeln aus dem normalen Geschäftsalltag übertragen!

Auch nicht wenn da (fälschlicher Weise) in den Verträgen andere Tätigkeiten stehen.

Steht ja nicht. Es geht hier, so wie ich das verstehe, um einen reinen Geschäftsbesorgungsvertrag.

Es handelt sich nicht um eine Künstleragentur, Promotionagentur ect. wie auch immer dies in den Verträgen genannt wird.

Somit stimmen Vertrag und Tätigkeit nicht überein!

Das kann ja gern mal jemand vor Gericht und dem Finanzamt erklären, warum das Geld aus völlig anderen Quellen und Tätigkeiten kommt, als angegeben wird und womit die Damen ihr Geld bringen.

Ich habe auch nicht geasagt, dass da eine andere Tätigkeit drin steht. Es handelte sich um einen Vergleich.

Die Aussage "Was das für Aufträge sind, ist dabei völlig unwichtig" ist absoluter Quatsch! Denn mit der Art der vermittelten Aufträge ändert sich auch die Gesetzeslage.

Die Gesetzeslage hängt einzig und allein an der Art des Rechtsgeschäftes, also am Geschäftsbesorgungsvertrag.

Schließt jemand Verträge im Zusammenhang mit Lebensmitteln, gelten dementsprechende Gesetze, für Verträge im medizinischen Zusammenhang gelten andere Gesetze. Und für Escorts gelten eben Gesetze im ZUsammenhang mit Menschenhandel, Förderung der Prostitution etc.

Diese Gesetze können greifen, aber heben andere Gesetze nicht auf. Das macht Rechtsprechung ja so kompliziert. Menschenhandel und Förderung der Prostitution sind Gegenstand des Strafrechtes. Hier geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch. Soweit die Fallbeschreibung das hergibt, sind die Straftatbestände nicht erfüllt. Wenn Sie was in den Fall hineininterpretieren, kommen Sie logischerweise zu anderen Schlußfolgerungen.

 

Die Strafsummen sind zu einem großen Teil auch deutlich höher, und bei (nicht ausgedachten!) 5000,- Euro wird sich die ein oder andere Dame schon gezwungen sehen!

In der Fallbeschreibung steht 300 €. Ich habe selber geschrieben, dass bei einer höheren Summe die Sache anders aussieht. Wie gesagt, diese Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach BGB. Wenn die Summe unangemessen wäre, wäre die Klausel nichtig. Straftatbestände sind dann aber immer noch nicht berührt. Lediglich diese Klausel würde dann aufgehoben bzw. das Gericht für die Agentur zum Nachweis verpflichten, dass der Schaden tatsächlich in der Höhe entstanden ist, was die Agentur wohl schwerlich gelingen könnte.

Die zeitliche Bindung der Dame, auch wenn es nur zwei Tage wären, ist schon strafbar, da niemand einer Dame vorschreiben kann/darf wielange, wieviel Termine ect. eine Dame machen muss.

Es geht ja nicht um die Aufträge sondern um die Vertretung durch die Agentur. Wie gesagt, es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Auftraggeber (Escortdame) und Auftragnehmer (Escortagentur). Der von Ihnen beschriebene Fall gilt bei einem Arbeitsvertrag, welcher nach Prostituiertengesetz möglich ist. Aber insbeondere nach diesem Gesetz ist es eben doch möglich einen Zeitlohn zu vereinbaren, vgl. § v2 ProstG. Taucht die Prostutuierte dann nicht auf oder verweigert die Leistung, wird der Lohn nicht geschuldet. So wie Sie das schildern, würde das bedeuten, dass in einem Arbeitsverältnis einer Prostituierten die Prostituierte einen Lohnanspruch hätte ohne, dass sie etwas tun müßte, da sie ja nicht zur Leistung gezwungen werden kann. Das ist aber nicht so. Lediglich wurde ausgeschlossen, dass bspw. hinterher seitens des Kunden behauptet werden kann, dass die Leistung mangelhaft gewesen sei und entsprechend Nachbesserung gefordert wird.

Es spielt dabei keine Rolle ob die "Vertragsszeit" einen Tag oder 1Jahr dauert und ob die Ablöse bei 1Euro oder 10000Euro liegt.

Die Tatsache ansich zählt.

Sehe ich nicht so. Es herrscht auch hier Vertragsfreiheit. Wenn ich den Vertrag vereinbare, muss ich ihn erfüllen. Er unterliegt aber der Inhaltskontrolle.

Dies ist aber die beste Aussage und schießt den Vogel ab:

"Auch zwingt niemand die Escortdame die Aufträge anzunehmen. Das Honorar wird aber in der Regel trotzdem fällig, da die Agentur ihre Leistung erbracht hat."

Heißt das jetzt, das alle Damen, alle Termine bezahlen müssen, die wir für sie machen könnten und wenn sie es zeitlich, körperlich, seelisch nicht schafft, muß sie die trotzdem zahlen? Ohhh die goldenen Agentur-zeiten haben begonnen! :lach:

Hängt von der Formulierung des Vertrages ab und ob er der Inhaltskontrolle standhält. Steht da bspw. drin, "...für jeden Auftrag, der vermittelt werden kann..." würde diese Klausel bei der Inhaltskontrolle durchfallen, da die Klausel unklar ist, um wieviele Aufträge es sich handeln könnte.

Wir wissen nicht was diese Diskussion bringen soll, da die Gesetze stehen und auch durchgesetzt werden.

Wer sie nicht mag, anzweifelt oder versteht, kann gern mal wie viele vor ihm versuchen vor Gericht damit durchzukommen, aber bis dahin sollten sie von allen anderen akzeptiert werden.

 

@extraterrestrisch:

Hast Du mal gelesen, was Du geschrieben hast und verstanden, was es bedeuten würde, wenn Du damit recht hättest?

Sorry, aber behalte Deine falschen, unmenschlichen Aussagen besser für Dich.

Das ist eine Sachfrage. Meine persönlichen Empfindungen, ob ich das gut oder schlecht, ungerecht, unmenschlich oder was auch immer finde spielen dabei keine Rolle. Wenn Sie selber Urteile lesen würden, würden Sie feststellen, dass die Juristen vollkommen abseits von Lebenserfahrung und Mitgefühl urteilen. Einen Richter interessiert eigentlich nur, ob das Urteil revisionssicher ist. Dass ein Richter vom Gesetz abweicht, nur weil er das Gesetz nicht richtig findet oder weil er die Anwendung eines bestimmten Gesetzes in einem speziellen Fall für unmenschlich hält, kommt so gut wie nie vor. Die sind da völlig anders gepolt.

Sie sind vielleicht im normalen Berufsumfeld richtig, aber da gibt es auch keine 50%-Klausel, etc.

Hör auf damit Dinge übertragen zu wollen, dann wirst Du es verstehen, vorrausgesetzt Du willst es.

Ich gehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass eine Agentur mit einer solchen Klausel durchkommt. Das soll eine Warnung sein, so einen Vertrag gar nicht erst oder nach Rücksprache mit einem Anwalt zu unterschreiben.

Pauschal zu behaupten, dass der das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht, ist jedenfalls kein guter Ratschlag, bedeutet er doch, man kann in der Escortwelt alles unterschreiben kann, gilt ja sowieso nichts. Im worst case würde die Escortdame die 300 € bezahlen müssen sowie die Kosten des Verfahrens.

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*lol* , jetzt geht es ja ab hier :grins:

 

Das einzige Recht, was der Kunde hat, ist das Recht auf Einhaltung der Zeit, aber nicht auf irgendwelche Leistungen.

Nein, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Bordellbetreiber und Prostituierter hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Anwesendheit, wenn ein Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit vorsieht, aber nicht darauf, dass die Prostituierte auch jeden Kunden bedient, um den Gewinn des Unternehmers zu maximieren. Der Kunde, der davon unabhängig mit der Prostituierten einen Vertrag schliesst, nämlich die Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Geld, hat Anspruch auf die Leistung. Allerdings hat der Gesetzgeber sämtliche Rechte, die sich aus einem Mangel der erbrachten Leistung ergeben (Nachbesserung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Rückabwicklung) beschnitten. Jetzt bitte nochmal den Kommentar lesen und dabei unterscheiden zwischen Vertrag Kunde und Prostituierter über die Erbringung sexueller Dienstleistungen und Erbringung einer sexuellen Dienstleistung an einem Kunden im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Prostituierter und Bordellbesitzer (Kunde zahlt direkt oder indirekt an Bordellbesitzer, Prostituierte bekommt Zeitlohn)!
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[...]

Ich dachte eigentlich immer, dass die meisten Leute hier im Forum sich auch mit der besonderen Stellung der Prostitution in unserem Rechtswesen zumindest marginal auskennen?

 

Um so schlimmer ist es, dass immer wieder Bezüge zum "normalen Wirtschaftsleben" hergestellt werden. Und das dann auch noch von Leuten, die es wissen müßten... da sie selbst in der Branche tätig sind.

 

Wie kommst Du denn darauf? Die Beteiligung an diesem Forum hat doch in erster Linie mit Interesse am Thema überwiegend aus Kunden- oder Anbietersicht zu tun. Zumindest die Kunden müssen sich damit nicht auseinandersetzen, zumindest aber nicht in der Lage sein, entsprechende juristische Unterschiede zu kennen oder zu erkennen.

 

Mit dem zweiten Absatz hast Du allerdings recht. Ein Vergleich zum "normalen" Wirtschaftsleben" kann wohl nur in eng abgegrenzten Sachverhalten hergestellt werden. Die Ausarbeitung von Verträgen gehört nach Lektüre dieses Themas wohl nicht dazu.

F CK

all I need is U

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@extra

 

Bitte informiere Dich doch vorher mal ernsthaft, bevor Du hier schreibst.

 

Förderung der Prostitution gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

 

Sandra

 

Das ist jetzt echt albern, ich habe nur darauf geantwortet, was als Argument benutzt wurde, warum ein solcher Vertrag nichtig sein soll. Den 180a StGB gibt es in veränderter Form immer noch, er heißt jetzt bloß anders, nämlich "180a Ausbeutung von Prostituierten". Lediglich das Betreiben von Bordellen als Straftatbestand wurde gestrichen, allerdings ist das nur eine Anpassung an die Rechtsprechung, da dieser Straftatbestand schon seit ziemlich langer Zeit nicht mehr verfolgt wurde. Die wesentlichen Straftabestände (der Paragraf beinhaltet nämlich mehrere ) wurde also eben nicht abgeschafft sondern nur "modernisiert". Einfach mal alt 180a mit neu 180a vergleichen, dann wird deutlich, was ich meine.

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...Ein Vergleich zum "normalen" Wirtschaftsleben" kann wohl nur in eng abgegrenzten Sachverhalten hergestellt werden. Die Ausarbeitung von Verträgen gehört nach Lektüre dieses Themas wohl nicht dazu.

Rufen Sie sich mal in Erinnerung, dass es gerade Intention des Gesetzgebers war, die Prostitution zu einem ganz "normalen" Beruf zu machen. Das war ein klassischer Fall von Wohlfühlgesetzgebung.

Ich war gerade auf der Hochschule als das Gesetz herauskam und das entsprechend diskutiert wurde. Da hängen noch ganz andere Absurditäten dran, wie zum Beispiel die Frage, ob denn das Arbeitsamt Prostituierte in offene Stellen vermitteln darf und bei entsprechender Qualifikation Arbeitslose sogar vermitteln muss (mittlerweile gerichtlich entschieden, dass die es nicht müssen), ob es zum Beruf der Prostituierten nach dem Berufsbildungsgesetz auch eine entsprechende Ausbildung geben muss und wie diese zeitlich und sachlich gegliedert wird (was zu besonders angeregten Diskussionen führte) usw.

Jüngst hat man die Sittenwidrigkeit von Telefonsexabzocke gekippt wegen des Prostituiertengesetzes...

OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.3.2007, Aktenzeichen 7 U 62/06)

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Richtig extra, dann führe es aber auch richtig aus. Hier im Forum gibt es evtl. Leute, die nur beim Lesen von Förderung der P. vielleicht Panik kriegen. Wie Du vielleicht weisst, hat damals gar nur das Bereitstellen von Kondomen dazu gehört.

 

Sandra

Mea culpa. Ich sag aber auch immer noch "Förderung der Prostitution". Macht der Gewohnheit. Was da früher alles drunter fiel, mag ich mir gar nicht vorstellen. Gut, dass ich nie verhaftet wurde. Ich habe aber auch nie wirklich das Gefühl gehabt, dass ich mich da im Umfeld der Organisierten Kriminalität bewegt habe. Vielleicht auch, weil ich nicht im Low-Budget-Bereich unterwegs war und hat sich außerdem eh auf ein halbes Dutzend Erlebnisse in meiner Strum-und-Drang-Zeit beschränkt.

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Wie kommst Du denn darauf? Die Beteiligung an diesem Forum hat doch in erster Linie mit Interesse am Thema überwiegend aus Kunden- oder Anbietersicht zu tun. Zumindest die Kunden müssen sich damit nicht auseinandersetzen, zumindest aber nicht in der Lage sein, entsprechende juristische Unterschiede zu kennen oder zu erkennen.

 

Mit dem zweiten Absatz hast Du allerdings recht. Ein Vergleich zum "normalen" Wirtschaftsleben" kann wohl nur in eng abgegrenzten Sachverhalten hergestellt werden. Die Ausarbeitung von Verträgen gehört nach Lektüre dieses Themas wohl nicht dazu.

 

Hallo Tyler,

 

die Kunden habe ich natürlich nicht gemeint.

 

Obwohl, es bleibt ja manchmal nicht aus, dass es nach gewisser Zeit auch zu "persönlicheren" Kontakten zwischen den Escorts, Agenturen und guten Kunden kommt und man doch das eine oder andere Thema, welches nichts mit der "Waagerechten" zu tun hat, bespricht. Ich habe sogar festgestellt, dass manche Herren wirklich echtes Interesse zeigen an der Problematik. Das finde ich immer wieder schön und interessant.

 

Ich meinte, dass ich von Personen, die mit dieser Branche ihr Geld verdienen, schon ein gewisses Maß an Sachkenntnis erwartet habe. Vielleicht ist es die mangelnde Erfahrung mit der Justiz oder einfach Desinteresse (eigentlich GEFÄHRLICHES Desinteresse), was zu derartigen "Verwirrungen" führt.

 

Ich bin schon langsam an dem Punkt, wo ich denke, es soll doch jeder seine "Geschichte" durchziehen, wie er es für richtig hält, ... was Vertragsgestaltung betrifft, die Art und Weise, wie jemand seine Agentur führt, wie er mit seinen Mitarbeitern umgeht usw. usw....

 

Das Einzige, was mich stört ist nur, wenn ich mitbekomme, dass man seine "vermeintlich mächtige Stellung" ausnutzt und unfair den "vermeintlich schwachen Mitarbeitern" gegenüber auftritt.

 

Auch ich habe Verträge gesehen, die - wortwörtlich - einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von Euro 10.000 (!) forderten. Was soll denn der ganze Mist, bitte??? Und so was schreiben "Unternehmer"???

 

Und die Mädels zittern, wenn sie merken, dass sie in Agenturen gelandet sind, wo sie nach einem halben Jahr immer noch keinen gescheiten Auftrag hatten außer Stundenbesuche in Wohnungen oder billigen Vorstadtpensionen. Sie wollen da raus und trauen sich das nicht.

Und jetzt sag' mir bitte, ob eine 21-Jährige die Courage hat, sich mit der "großen mächtigen Agentur" anzulegen? Vielleicht wird sie ja dann irgend wo gelistet, wenn sie nicht zahlt???

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Rufen Sie sich mal in Erinnerung, dass es gerade Intention des Gesetzgebers war, die Prostitution zu einem ganz "normalen" Beruf zu machen. Das war ein klassischer Fall von Wohlfühlgesetzgebung.

 

Nun die Intention war nicht Prostitution zu einem Beruf zu machen, denn sonst wäre es inzwischen ein Beruf mit Ausbildung, Abschluß, Schulen, Gewerkschaften, Tarifverträgen usw. :nono:

Warum dies nicht geht und auch nicht gewünscht wird durch den Staat kann sich (hoffentlich) jeder denken.

 

Das Ansinnen besteht darin, nicht länger die Frau zu kriminalisieren, die diese Tätigkeit ausübt.

Vielmehr besteht das Interesse darin, den Damen eine Möglichkeit zu geben ihrem Gewerbe in "kontrollierten, geregelten Bahnen" nachzugehen um so die kriminellen Handlungen (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Drogen & Gewalt etc.) drumherum einzudämmen.

 

Das mit dem Gesetz zur Förderung zur Prostitution angeht, so existiert es immernoch, nur wird es in der Regeln nicht mehr angewand und es sind bestimmte (Anwendungs-)Regeln hinzugekommen die einen gewissen Schutz all jenen geben, die zwar ihr Geld durch die Damen verdienen, dies aber nicht in böser oder krimineller Absicht tun - sondern eher ein gegenteiliges Ansinnen haben.

So waren viele Dinge (teilweise Nichtigkeiten) früher strafbar und wurde auch als solche behandelt/geahndet, die den Damen das Leben erleichtern und auch mehr Anstand, Würde und Sicherheit geben.

Sei es nur die Bereitstellung von Kondomen in Lokalitäten oder Schaltung von Werbung in Tageszeitungen.

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere hier noch an die "Bildende Zeitung", wo es tagelang keine Anzeige gab aufgrund dieser Gesetzgebung.

 

Fakt ist und bleibt, das es sich trotz aller Liberalität immernoch um eine große rechtliche Grauzone handelt mit viel Auslegungsspielraum, bei der vorallem der Schutz der Dame im Vordergrund steht und Vorrang vor den Bedürfnissen von Agenturen, Betreibern etc. hat.

Die Auslegung der vorhanden Gesetze ist auch flexibel genug um Einzelfallentscheidungen treffen zu können.

Und dies wird spätestens jedem klargemacht, der sich vor Gericht verantworten muß.

 

Wer sich mit diesem Thema wirklich beschäftigt wird erkennen, dess es sich auch keinesfalls um eine "Wohlfühlgesetzgebung" handelt, sondern um einen Kompromiss aus den Bedürfnissen, Gegebenheiten, Ansprüchen und Möglichkeiten der Damen und beteiligten Unternehmen.

Die Gesetze sind auch so ausgelegt, dass sie sowohl von Damen als auch Anbietern umgesetzt und akzeptiert werden können. Dennn ein Gesetz ist nur brauchbar, wenn es sich real umsetzen läßt.

 

NUR MUSS MAN DIE GESETZE UND REGELN AUCH KENNEN UND DEN LEUTEN VERMITTELN UM SIE UMZUSETZEN

Wie man an diesem Thread merkt, gibt da sehr viel Nachholbedarf gerade unter den Damen. Denn ist jede einzelne Dame besser informiert, fehlt der Nährboden für Maßnahmen wie Verträge mit Strafzahlungen etc.

Es sei jedem empfohlen, sich zu informieren. Egal ob im Netz, beim Anwalt oder einfach direkt bei der Polizei die darüber detailiert Auskunft gibt und auch die "örtlichen Spielregeln" kennt.

 

 

Eine Regelung wie es auch hier von einigen am liebsten gewünscht wird mit Verträgen, Verpflichtungen und Bindungen - egal in welcher Form, ob mit Vertrag, Strafzahlung, oder Gesetzen etc. kann und darf es mit diesem Hintergrund nicht geben.

Und da nützen auch keine herbeigezogenen Vergleiche mit anderen Brachen, für die weniger einseitige Schutzmechanismen vorhanden sind.

Auch das von vielen Agenturen anscheinend ersteinmal alle Damen als unseriös, Abzocker oder Agenturhopper abgestempelt werden sind keine Grundlage, sondern lassen eher an anderen Dingen Zweifel aufkommen.

 

Bevor man über Sinn und Zweck von Verträgen etc. disskutiert, sollte man vielleicht mal über eine Art Ausbildung/Schulung von Agenutbetreibern nachdenken. Denn wie auch in anderen Branchen und Tätigkeitsfeldern, wo es keine Ausbildung und unabhängige Prüforgane/Selbstüberwachung gibt, kann jeder der ein Geschäft eröffnen darf auch eine Agentur gründen ohne überhaupt das Geringste über diese Branche zu wissen. Dies wiederum führt zu einigen grauen Schafen.

Der Großteil an Agenturen arbeitet sauber, gemäß dem Gesetz und reißt sich den "Hintern" auf um Aufträge, zufriendene Gäste etc. zu haben muß aber mit einem zunehmend steigenden Image-Problem aus den eigenen Reihen kämpfen.

Denn für die Dame ist es noch schwerer als für den Gast eine ordentliche Agentur zu finden.

Seriös sind alle nach eigener Aussage...

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Eine Regelung wie es auch hier von einigen am liebsten gewünscht wird mit Verträgen, Verpflichtungen und Bindungen - egal in welcher Form, ob mit Vertrag, Strafzahlung, oder Gesetzen etc. kann und darf es mit diesem Hintergrund nicht geben.

Und da nützen auch keine herbeigezogenen Vergleiche mit anderen Brachen, für die weniger einseitige Schutzmechanismen vorhanden sind.

Auch das von vielen Agenturen anscheinend ersteinmal alle Damen als unseriös, Abzocker oder Agenturhopper abgestempelt werden sind keine Grundlage, sondern lassen eher an anderen Dingen Zweifel aufkommen.

 

 

mal provozierend:

 

spinat rosa, retter der entrechteten, mutter theresa der branche, ruft die anarchie aus ! :clown:

 

hier wird ganz einfach vertragsrecht (vertragsfreiheit) und strafrecht durcheinander gewürfelt!

 

nach den hier zusammengewürfelt aus dem zusammenhang heraus zitierten gesetzen

dürfte dann zum beispiel eine bank einer prostituierten keinen kredit geben, da sie

ja durch bestehen auf vertragserfüllung (rückzahlung) die dame am ausstieg aus der

prostitution hindert... noch gröber ihren kredit abarbeiten muss...

 

das ist ebenso absurd wie die dienstleistungen einer seriösen agentur (werbung

promotion, telefondienst etc. als nicht vertragsfähig hinzustellen.

 

das würde im umkehrschluss für über 400000 prostituierte bedeuten, als diskriminierte

nicht vertragsfähige gruppe von menschen ins abseits gestellt zu werden. das kann

und wird nicht die intention des gesetzgebers sein.

 

faire verträge sind unter anderem dazu da, evtl. schwierigkeiten schon im vorfeld

durch aufstellen von regeln der zusammenarbeit zu klären und für beide

eine gewisse sicherheit im geschäftlichen umgang miteinander zu regeln.

 

ich arbeite jetzt seit jahren gleichermassen für agenturen und independents und stelle

fest, dass der umgang miteinander überwiegend positiv verläuft und dass im zweifelsfall

die von fachanwälten erarbeiteten verträge auch greifen... von der durchsetzbarkeit

mangels masse mal abgesehen.

 

im übrigen gilt bei streitigkeiten, im zweifelsfalle die alte jüdische geschäftsweisheit:

man soll dem schlechten geld (forderungen) kein gutes hinterherwerfen.

 

hier noch ein zitat

wilhelm busch (anwendbar auf verträge und vereinbarungen und den umgang mit menschen untereinander)

 

„Wer andern gar zu wenig traut,

hat Angst an allen Ecken;

wer gar zu viel auf andre baut,

erwacht mit Schrecken.

Es trennt sie nur ein leichter Zaun,

die beiden Sorgengründer:

Zuwenig und zuviel Vertraun

sind Nachbarskinder.“

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Nun die Intention war nicht Prostitution zu einem Beruf zu machen, denn sonst wäre es inzwischen ein Beruf mit Ausbildung, Abschluß, Schulen, Gewerkschaften, Tarifverträgen usw. :nono:...

Ich will Ihnen echt nicht zu nahe treten, aber Sie wissen überhaupt nicht, wovon Sie reden. Sie mischen Straf- und Zivilrecht. Ihre Aussage enthält so viele Fehler, dass ich es für zwecklos halte, darauf zu antworten.

Ich empfehle Ihnen: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/prostitutionsgesetz-gutachten-1,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

Da wird das ganze durchgearbeitet, Ziele, rechtliche Grundlagen, Konsequenzen.

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@Extraterrestrisch

1. Es sind nicht wir die Einiges durcheinander bringen sondern all jene die irgendwelche Verträge und Gesetze aus anderen Brachen einfach auf Escort übertragen.

2. sind wir sehr wohl in der Lage uns unser eigenes Bild von den Gesetzen zu machen und benötigen dazu keine "kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes".

3. Wir hoffen, dass gewisse Leute nie eine Agentur eröffnen, denn die Frauen tun uns jetzt schon leid mit den Verträgen, Strafzahlungen, Zahlung von Aufträgen die nicht stattgefunden haben, aber die Agentur hätte machen können etc.

 

Wir sind es leid immer erklären zu müssen:

- wieso sich bestimmte Dinge nicht aus dem "allgemeinen Wirtschaftsleben" übertragen lassen

- wieso Verträge in der genannten Form mit Strafzahlungen im X-tausend-Euro-Bereich keinen Bestand haben

- wieso Verträge mit völlig fremden Inhalt (Promotionverträge etc) keinen Bestand haben

- wieso diese Verträge als Druckmittel und somit zur Ausübung von Zwang genutzt werden

- wieso jeder mit einem Funken Anstand, Ehre und Gewissen derartige Verträge nicht akzeptieren kann

etc.

 

Extraterrestrisch haben Sie jemals so einen Vertrag gesehen?

Oder Alfder Du?

 

Wenn alle der Meinung sind, das diese Verträge absolut kein Problem sind, dann postet doch mal von allen möglichen Agenturen die Standartverträge hier rein und wir lassen sie prüfen.

Nicht irgendwo prüfen von uns (Halb-)Unwissenden sondern direkt von einem Staatsanwalt oder einem Richter.

Das läßt sich organisieren und dann haben wir eine klare Antwort!

Wer traut sich?

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@alfder

schade das du dies für so schwach- und unsinnig hälst.

Aber tausch SpionRot durch eine Dame aus, Agentur A und Agentur B durch eine reale Agentur und Du hast nicht mehr eine ausgedachte Geschichte, sondern eher einen ganz normalen Bericht wie er passiert ist und just in diesem Augenblick schon wieder passiert.

 

Das mit der Liga -> so schlecht bist Du nun auch wieder nicht :lach:

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@alfder

Danke für die Werbung - nur weil Sie Dich dort nicht haben wollen mußt Du nicht so gemein zu uns sein mit dem Steinigen usw.

Aber hast Du keine Angst, dass es dann heißt Du gehörst zu uns und tust nur so als ob Du uns nicht leiden kannst? Womöglich müssen wir Dich dann noch bezahlen.

Womöglich bist Du ja ein Freund von SpionRot und der Skyline-Geheimdienst spinnt wieder sein Werbe-Intriegen-Netz.

Auf Spion haben damals auch alle gehackt als es um CD ging obwohl man anhand der Berichte hier nachlesen kann, dass es nicht ausgedacht war.

 

Aber zurück zum Thema und es wäre toll wenn Du Deine Erfahrungen und Ansichten kund tun würdest, da Du ja anscheinend einige Agenturen und Escorts kennst.

Das Agenturen das Bedürfniss haben ihre Arbeit, ihr Geschäft usw. zu schützen verstehen wir durchaus - das haben wir auch.

Aber vollkommen unabhängig von der Diskussion ob es jetzt rechtens ist oder nicht.

Hälst Du Verträge über z.B. 6 Monate mit einer Vertragsstrafe von 5000,- angemessen, für den Aufwand einer Agentur um eine Dame aufzunehmen?

Denkst Du persönlich dass sowas nötig ist und Damen bei einer Agentur glücklich hält?

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die werbekosten überweist ihr bitte wie immer auf mein schweizer

konto. gerne bin ich für euch tätig... :clown:

 

mir gehts nicht um vertragsstrafen, vor allem nicht in der höhe und für eine agentur,

die mit repressalien frauen bei der stange hält würde ich nie arbeiten. punkt!

 

mir persönlich geht es einfach um das einhalten von vereinbarungen zwischen

zwei selbständigen, untereinander nicht weisungsgebundenen...

 

ja ich lieb dich auch, wer immer grad unter diesem nick schreibt, ich hoffe

du bist weiblich, blond gross, schlank und willig und hältst, was du versprichst :herz:

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mir persönlich geht es einfach um das einhalten von vereinbarungen zwischen

zwei selbständigen, untereinander nicht weisungsgebundenen...

 

Und genau da beißt die Katze in den Schwanz!

Einerseits gibt es einige Damen die nicht ganz menschlich korrekt arbeiten und andererseits gibt es Agenturen, die dies als Vorwand nutzen um ebenfalls nicht korrekte Dinge mit den Damen zu veranstalten.

 

Auf beiden Seiten ist wirklich der überwiegende Teil korrekt, viele davon sind "gebrannte Kinder" und leider sind auch manche schwarze Schafe dabei.

 

Und wir alle tun gut daran, wenn wir gewisse Dinge die einfach ausarten offen ansprechen und geschlossen sage: Halt! So geht es nicht!

Egal ob es um eine Agentur oder eine Dame geht.

 

Gerade bei dem Beispiel Verträge!

Wie können wir vom Gesetzgeber verlangen, dass er auch Agenturen und Betreibern die Möglichkeit gibt rechtgültige Verträge mit Escort-Damen zu schließen, die ihn schützen, wenn sie dann unserer(Skyline) Ansicht nach zu oft eindeutig über das Ziel hinaus schießen.

 

Denn zum Schluß ist der der Dumme, der einen ehrlichen Vertrag, ohne überzogene Forderungen, Knebelbindungen etc. schließen will. Er wird vom Gesetzgeber abgeschmettert, weil er in einen Topf mit allen anderen geworfen wird und von den Frauen ausgelacht oder als Abzocker abgestempelt.

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