Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Berichte - Pro und Contra


Vanessa

Empfohlene Beiträge

Frage an die Anwälte:

Theoretischer Fall:

Wenn mit der Dame Kleidung X ausgemacht wurde und sie in Y erschien, wenn vorher FO vereinbart wurde es aber nicht dazu kam,

weil sie keine Lust hatte (kein anderer Grund wurde genannt),

muss ich mich dann auch noch daran halten was ich gesagt habe?

 

Grundsätzlich berechtigt eine Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer Seite nicht die andere Seite, eine vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung ihrerseits zu brechen. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung endet natürlich dort, wo entweder behördlicher- oder gerichtlicherseits Auskunft verlangt werden kann, oder wenn es mangels anderer Schlichtungsvereinbarungen erforderlich ist, den Gerichtsweg einzuschlagen, beispielsweise wegen verweigerter Honorarerstattung.

 

P.S.: den ganzen Komplex der Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung bestimmter sexueller Praktiken lasse ich mal ganz außen vor, denn das Vorstehende gilt unabhängig davon.

Bearbeitet von nolensvolens
  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Machst Späßle, gell? Oder ist das ein Anfall von juvenilem Größenwahn, der in manchen Berufsgruppen leider weit verbreitet ist (mal relative Jugend im Vergleich zu mir angenommen).

 

Wenn die Dame mit Dir unter anderem (vorab) vereinbart, dass kein Bericht erscheinen soll, dann ist das Vertragsbestandteil und Du hast Dich "nach Recht und Gesetz" gefälligst daran zu halten.

 

Oder soll beispielsweise ein Vermögensberater das Interesse der Allgemeinheit auch gegenüber den vertraglichen oder berufsethischen Verpflichtungen bezüglich des Kunden abwägen? Oder ein Anwalt? :clown:

 

Ja..ich weiß..jetzt kommen wieder die Paragraphenreiter, die mit allem wenn und aber, sich den Fall zurechtbiegen..war mir schon klar...:nana: is jetzt schon etwas arg lächerlich :lach:

 

und besser juveniler Größenwahn als senile Altersdebilität...beim juvenilen Größenwahn kommen nämlich die besten Jahre noch...:lach:

 

Was ist denn wenn sie es nicht vorher vereinbart..sondern erst hinterher sagt...

 

Das der Wunsch einer Escortdame keinen Bericht zu erhalten juristisch

einklagbar ist, kann ich nicht beurteilen..aber ich frag mal meinen Anwalt..:lach:

 

ansonsten habe ich durch Dein Posting eher den Eindruck, dass Du Deine moralischen Standards zum allgemeinen Gesetz erheben willst...

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar
Grundsätzlich berechtigt eine Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer Seite nicht die andere Seite, eine vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung ihrerseits zu brechen. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung endet natürlich dort, wo entweder behördlicher- oder gerichtlicherseits Auskunft verlangt werden kann, oder wenn es mangels anderer Schlichtungsvereinbarungen erforderlich ist, den Gerichtsweg einzuschlagen, beispielsweise wegen verweigerter Honorarerstattung.

 

Ich denke mal bei einer Verhandlung wäre die Bekleidungsfrage, die Zeit und die evtl. verweigerte Honorarzahlung relevant. Da sexuelle Dienstleistungen nicht einklagbar sind. (Man bucht die Zeit mit einer bekleideten :clown: Dame) dürften nur noch die vertraglich möglichen Dinge eine Rolle spielen.

  • Danke 2
Link zu diesem Kommentar
Mit diesem Wissen können die Damen während eines Dates ja so richtig entspannen.. :streicheln1:

 

 

 

Wieso wird eigentlich immer nur die Hälfte rezipiert, bevor man wieder draufhaut..:streicheln1:

 

"...aber das Date so schlecht ist dass ich die Notwendigkeit sehe, andere Bucher zu warnen, würde ich mich auch über diesen Wunsch hinwegsetzen..."

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar

Wenn mich eine Dame vor einer Buchung bittet, keinen Bericht über das Date zu schreiben, es quasi zur Geschäftsgrundlage für die Buchung geworden ist, dann halte ich mich konsequenterweise auch daran. Und um praktisch zu werden. In diesen Fällen ist es bei mir noch nie zu einem Reinfall gekommen. Im Gegenteil.

 

Auf einem ganz anderen Blatt steht die Konstellation, dass nach einem eher unbefriedigenden Date seitens der Agentur, die allerdings sonst auf (positive) Feedbacks großen Wert legt, versucht wird, mich von einem Bericht abzuhalten, ohne allerdings eine akzeptable Kompensation anzubieten und man es lediglich bei undurchschaubaren Phrasen belässt (Stichwort Femme Fatale - Vivian).

 

Und wenn Damen, die mich früher regelrecht dazu ermuntert haben, doch einen Bericht zu veröffentlichen, heute die Meinung vertreten, Sex (auch der bezahlte) sei eine intime Sache, die nicht in die Öffentlichkeit (in einen Bericht) gehöre, dann wundere ich mich zwar, akzeptiere aber auch diese Meinungsänderung (auch wenn ich es besser gefunden hätte, wenn klargestellt worden wäre, dass man früher eine ganz andere, nämlich gegensätzliche Meinung vertreten hat)...

  • Danke 5

:prost:

 

...my english is not the yellow from the egg...:klatsch:

https://www.youtube.com/watch?v=LnHgqTbdgns

Link zu diesem Kommentar

Philebos macht aus meiner Möglichkeit ein Recht.

Bayernbulle macht aus einem Vertragsbestandteil einen Wunsch.

 

Wie soll man da auf einen gemeinsamen Nenner kommen? :clown:

Bearbeitet von Vanessa
aus Vertragsgrundlage wurde Vertragsbestandteil - sonst wird das nur noch schlimmer :-)

Warum Männer 2000 € für eine Nacht bezahlen. Der Escort Coach von Vanessa Eden. Egoistin Verlag, 352 Seiten, 14,99 €

Link zu diesem Kommentar
Ja..ich weiß..jetzt kommen wieder die Paragraphenreiter, die mit allem wenn und aber, sich den Fall zurechtbiegen..war mir schon klar...:nana: is jetzt schon etwas arg lächerlich :lach:

 

Was ist denn wenn sie es nicht vorher vereinbart..sondern erst hinterher sagt...

 

oder wenn sie es gar nicht sagt, oder wenn ihr Euch gar nicht gesehen habt :schiel:. Das nennt man Sachverhaltsquetsche.

 

Das der Wunsch einer Escortdame keinen Bericht zu erhalten juristisch

einklagbar ist, kann ich nicht beurteilen..aber ich frag mal meinen Anwalt..:lach:

 

Eine vertragliche Vereinbarung zur Vertraulichkeit (sie sagt "ich will das nicht" und Du stimmts ausdrücklich oder konkludent zu) ist natürlich einklagbar.

 

ansonsten habe ich durch Dein Posting eher den Eindruck, dass Du Deine moralischen Standards zum allgemeinen Gesetz erheben willst...

 

Jedenfalls scheidet bei mir der juvenile Größenwahn definitiv aus, letztens hat mich doch eine dieser liebenswerten Berliner Schnauzen im Strassenverkehr als "alter Knacker" beschimpft :lach:

Link zu diesem Kommentar

Bayernbulle macht aus einer Vertragsgrundlage einen Wunsch.

 

 

Das sagst Du so einfach in Deinem 31-jährigen jugendlichen Leichtsinn...hast Du schon Dein zweites juristisches Examen, oder was macht Dich so sicher, dass das Vertragsgrundlage ist..:nana:

 

btw.. dann können auch Bucher mal auf die Idee kommen, die richtigen Altersangaben der Damen als Vertragsgrundlage zu sehen..:lach:

 

da dürfte es teilweise eher düster aussehen :blume3::schuechtern:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 20:07 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:01 Uhr ----------

 

Jedenfalls scheidet bei mir der juvenile Größenwahn definitiv aus, letztens hat mich doch eine dieser liebenswerten Berliner Schnauzen im Strassenverkehr als "alter Knacker" beschimpft :lach:

 

okay..wobei ich da mal wissen möchte, wie das vor Gericht ausgeht, wenn eine Dame behauptet er hat mir das am Telefon zugesagt, dass er nicht berichtet und er behauptet das Gegenteil..

 

Seeeehr realitätsnah, jakob..muss ich echt sagen..wenn Du meinst, dass sowas vor Gericht Erfolg hat..:streicheln1:

 

anders sieht es mit gefakten Altersangaben aus, die bei den Damen auf den Websites prangen..da ist die Beweislast kein Problem..ich gehe davon aus, dass die wahrheitsgemäßen Altersangaben auch Vertragsbestandteile sind, oder hast Du dafür einen juristischen Taschenspieltrick bereit?? ..:streicheln:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar
Das sagst Du so einfach in Deinem 31-jährigen jugendlichen Leichtsinn...hast Du schon Dein zweites juristisches Examen, oder was macht Dich so sicher, dass das Vertragsgrundlage ist..:nana:

 

btw.. dann können auch Bucher mal auf die Idee kommen, die richtigen Altersangaben der Damen als Vertragsgrundlage zu sehen..:lach:

 

da dürfte es teilweise eher düster aussehen :blume3::schuechtern:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 20:07 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:01 Uhr ----------

 

 

okay..wobei ich da mal wissen möchte, wie das vor Gericht ausgeht, wenn eine Dame behauptet er hat mir das am Telefon zugesagt, dass er nicht berichtet und er behauptet das Gegenteil..

 

Seeeehr realitätsnah, jakob..muss ich echt sagen..wenn Du meinst, dass sowas vor Gericht Erfolg hat..:streicheln1:

 

anders sieht es mit gefakten Altersangaben aus, die bei den Damen auf den Websites prangen..da ist die Beweislast kein Problem..ich gehe davon aus, dass die wahrheitsgemäßen Altersangaben auch Vertragsbestandteile sind, oder hast Du dafür einen juristischen Taschenspieltrick bereit?? ..:streicheln:

 

Werter Bayernbulle,

 

schreib doch einfach." Tut mir leid, dass ich so einen Sch.... geschrieben habe.

Wahre Männer stehen zu ihren Fehlleistungen und machen sie erst richtig gross.:smile:

  • Danke 1

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

Link zu diesem Kommentar

oder: Von Paragraphen-, Herrenreitern und sonstigem Gedöns ...

 

 

 

@Bayernbulle:

 

Vorsicht vor der sog. Sachverhaltsquetsche! :zwinker:

 

Es dauert nicht lange und wir sind über das ominöse Interesse der Allgemeinheit (also mich, als Teil derselben, interessiert's z.B. nicht :grins:) beim ordre public - v.a. wenn Auslandsbuchungen geplant sind. :smile:

 

 

@all:

Ausgangspunkt war zunächst die vorherige Bitte, dass kein Bericht erstattet werden soll; woraufhin Philebos feinsinnige Überlegungen zur Unterscheidung zwischen Formaljuristerei, einem "moralisch berechtigten Verlangen" und der Berechtigung, sich ggf. trotzdem darüber hinweg zu setzen, anstellte. So habe ich es wenigstens verstanden.

 

Was ich, mit Verlaub, persönlich auch - wenn man schon eine Polarität von Recht und Moral festhalten will - für moralisch nicht ganz bedenkenfrei halte, wenn es stillschweigend vereinbart war: nämlich in Kenntnis der Buchung einer einen Bericht nicht wünschenden Dame. Da muss ich nicht auf Paragraphen reiten ...

 

Sich darüber hinwegzusetzen, birgt zumindest die Gefahr von Vertrauensbruch und Respektlosigkeit (höchstvorsorglich: ich unterstelle das niemandem !). Im Zweifelsfall wird bei einem negativen Verlauf des Dates ggf. ein prinzipielles "Aufklärungsinteresse" in Rede stehen. Das enthebt jedoch niemanden einer Güterabwägung, die eine vorherige Vereinbarung berücksichtigt. So sehe ich das zumindest.

 

Wohl dem, der in so eine Zwickmühle erst gar nicht gerät.

 

 

Dass da irgendjemand seine Standards zur Allgemeingültigkeit erhoben hat, kann ich i.Ü. nicht nachvollziehen. Wir sollten da eine Unversöhnlichkeit der Positionen m.E. nicht unnötig herbeireden. Es reicht, wenn sie zur Kenntnis genommen wird.

 

 

Und was bedeuten schon Moral und Prinzipien: :zwitsch::clown:

 

"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere."

(Groucho Marx)

 

 

Einen schönen und entspannten Abend allerseits !

 

Chandler B*

Bearbeitet von Chandler Bing
  • Danke 3

:spitzenkl Keine Nacht den Drögen ! :spitzenkl

 

Moral ist immer die Zuflucht der Leute, die Schönheit nicht begreifen.

(Oscar Wilde)

 

Commit random kindness and senseless acts of beauty !

Link zu diesem Kommentar
Wieso wird eigentlich immer nur die Hälfte rezipiert, bevor man wieder draufhaut..:streicheln1:

 

"...aber das Date so schlecht ist dass ich die Notwendigkeit sehe, andere Bucher zu warnen, würde ich mich auch über diesen Wunsch hinwegsetzen..."

 

 

Sorry.. ich habe Deinen ganzen Post rezipiert..:schuechtern:. http://www.mc-escort.de/forum/showpost.php?p=202839&postcount=15

 

ok.. ich gestehe: Den ersten Halbsatz habe ich ausgelassen :schaem:, reiche ihn noch nach:

 

Ich denke bei schönen Dates wird man da keine Differenzen haben...

:blume3:

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

Link zu diesem Kommentar

Ausgangspunkt war zunächst die vorherige Bitte, dass kein Bericht erstattet werden soll; woraufhin Philebos feinsinnige Überlegungen zur Unterscheidung zwischen Formaljuristerei, einem "moralisch berechtigten Verlangen" und der Berechtigung, sich ggf. trotzdem darüber hinweg zu setzen, anstellte. So habe ich es wenigstens verstanden.

 

So feinsinnig finde ich die Unterscheidung gar nicht. Die Fachleute mögen mich korrigieren, aber die Äußerung einer Escort-Dame auf einer Homepage, dass sie keine Berichte über Dates mit ihr wünscht, ist doch wohl kaum juristisch relevant. Hier ist die Frage, ob ich als Bucher es moralisch vertreten kann, diese Dame in Kenntnis ihres Wunsches zu buchen und trotzdem einen Bericht zu verfassen. Ich meine: ja. Ich würde auch den Wunsch eines Hotels nicht akzeptieren, nach einer Übernachtung auf eine Bewertung bei Tripadvisor zu verzichten.

 

Anders sieht die Sache vielleicht aus, wenn es AGBs gibt und darin eine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung enthalten ist. Hier mögen die Juristen darüber streiten, inwieweit diese rechtskräftig ist. Ich würde in so einem Fall dankend auf eine Buchung verzichten. Allerdings habe ich in den wenigen Fällen, in denen Agenturen überhaupt AGBs haben, eine derartige Klausel noch nie gesehen. Was nicht erstaunlich ist, denn in der Regel sind sie dankbar für Berichte, ja bitten nicht selten Bucher ausdrücklich darum, wenn sie die Rückmeldung erhalten, dass das Date gut gelaufen ist.

Bearbeitet von Philebos
Falsche Zitation korrigiert
  • Danke 2

Oversexed and underfucked.

Link zu diesem Kommentar

Zur Klarstellung: warum bei dem Zitat aus #36 jetzt Surfer steht, ist mir ein Rätsel !? Wir sind zwei verschiedene Personen, damit da nix ins Kraut schießt ... (alles andere wäre ja albern). Huch - wer steht da hinter mir ? :clown:

 

Aber gut, Philebos: dann halt' ich Dich eben für einen groben Holzklotz, wenn Du Dich dabei besser fühlst. :grins: Ob feinsinnig oder nicht: ich bewerte den Sachverhalt nach wie vor anders. Der Rest befasst sich ja mit der Entscheidung für oder gegen Werbung; aber dazu wurde ja schon etwas gesagt.

 

 

 

Und jetzt bin ich endgültig weg für heute.

 

:gruss:

:spitzenkl Keine Nacht den Drögen ! :spitzenkl

 

Moral ist immer die Zuflucht der Leute, die Schönheit nicht begreifen.

(Oscar Wilde)

 

Commit random kindness and senseless acts of beauty !

Link zu diesem Kommentar
So feinsinnig finde ich die Unterscheidung gar nicht. Die Fachleute mögen mich korrigieren, aber die Äußerung einer Escort-Dame auf einer Homepage, dass sie keine Berichte über Dates mit ihr wünscht, ist doch wohl kaum juristisch relevant. Hier ist die Frage, ob ich als Bucher es moralisch vertreten kann, diese Dame in Kenntnis ihres Wunsches zu buchen und trotzdem einen Bericht zu verfassen. Ich meine: ja. Ich würde auch den Wunsch eines Hotels nicht akzeptieren, nach einer Übernachtung auf eine Bewertung bei Tripadvisor zu verzichten.

 

Anders sieht die Sache vielleicht aus, wenn es AGBs gibt und darin eine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung enthalten ist. Hier mögen die Juristen darüber streiten, inwieweit diese rechtskräftig ist. Ich würde in so einem Fall dankend auf eine Buchung verzichten. Allerdings habe ich in den wenigen Fällen, in denen Agenturen überhaupt AGBs haben, eine derartige Klausel noch nie gesehen. Was nicht erstaunlich ist, denn in der Regel sind sie dankbar für Berichte, ja bitten nicht selten Bucher ausdrücklich darum, wenn sie die Rückmeldung erhalten, dass das Date gut gelaufen ist.

 

Zuviel der Ehre, werter Philebos - aber ich bin nicht Chandler.

 

Aber auch von mir noch einmal ein Kommentar zu deinen Ausführungen.

 

Wenn ich mich vergallopiere, dann halte ich das Pferd an und drehe um - und gebe ihm nicht noch die Sporen :heul:

 

Und bei dem Hotel-Beispiel stimme ich mit dir voll überein - passt aber hier nicht.

Bearbeitet von Wulf
  • Danke 1

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

Link zu diesem Kommentar

okay..wobei ich da mal wissen möchte, wie das vor Gericht ausgeht, wenn eine Dame behauptet er hat mir das am Telefon zugesagt, dass er nicht berichtet und er behauptet das Gegenteil..

 

Da passiert vor Gericht überhaupt nichts, Telefonprotokolle sind vor Gericht unverwertbar.

Sie dürfen eindeutig nach dem Gesetz nicht als Beweismittel herangezogen werden.

  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar

Wenn ich mich vergallopiere, dann halte ich das Pferd an und drehe um - und gebe ihm nicht noch die Sporen :heul:

 

Ich habe mich nicht vergallopiert, sondern bin schlicht und einfach der Meinung, dass es ein Dienstleister dulden muss, die Dienstleistung öffentlich bewertet zu sehen. Ob es sich nun um einen Hotelier, einen Friseur, einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder eine Escort-Dame handelt.

 

Und bei dem Hotel-Beispiel stimme ich mit dir voll überein - passt aber hier nicht.

s.o.

 

Nur mal so als Denkanstoß: Wir reden hier über Dienstleistungen, die öffentlich angeboten und beworben werden. Ich finde es geradezu dreist, dies zu tun und sich dann jede öffenliche Bewertung zu verbitten.

  • Danke 3

Oversexed and underfucked.

Link zu diesem Kommentar
...Nur mal so als Denkanstoß: Wir reden hier über Dienstleistungen, die öffentlich angeboten und beworben werden. Ich finde es geradezu dreist, dies zu tun und sich dann jede öffenliche Bewertung zu verbitten.

 

Im Prinzip gebe ich Dir recht. Es müssen schon triftige Gründe sein. Die Damen, die mich gebeten hatten von einem Bericht Abstand zu nehmen, waren "nicht mehr (richtig) offiziell aktiv" (um es mal so zu umschreiben) :zwinker:

  • Danke 5

:prost:

 

...my english is not the yellow from the egg...:klatsch:

https://www.youtube.com/watch?v=LnHgqTbdgns

Link zu diesem Kommentar

Da ich noch nie gebucht habe, kann ich auch auf keine eigenen Erfahrungswerte in dieser Sache zurückblicken. Auf Grund dieser Tatsache, müsste man jetzt meinen, dass ich von vornherein ein vehementer Befürworter wäre, für jegliche Art detailierter Information. Dass dem nicht ganz so ist, dafür gibt’s einige Gründe, einige wurden eh schon irgendwo genannt, glaub ich zumindest.

 

Die Berichte sind: subjektive Wahrnehmungen v. Personen, die mir genauso fremd sind, wie die Escort-Dame - sie können bewusst unwahr gehalten sein, aus welchen Gründen auch immer - ihr negativ dargestelltes Bild, war die Reflektion zu gewissem Fehlverhalten seinerseits. - Daher, ich muss so fair sein u. zur Kenntnis nehmen, dass der Dame u.U. auch an mir einiges nicht passen wird - was den einen schon mächtig stört, muss mich noch lange nicht „kratzen“. Ausserdem bin ich von Natur aus ein toleranter Mensch, es muss schon extrem „blöd laufen“ bis ich mal über jemanden den „Stab breche“. Und übrigens bin ich auch der Meinung, sich selber ein persönliches Bild machen, ist das einzig Wahre.

 

Für diejenigen Damen, die man auf Grund ihrer Beiträge, hier ein bisschen kennenlernen konnte, ist ein Bericht sowieso unnötig, da es für mich eher unvorstellbar ist, dass es mit ihnen zu nennenswerten bösen Überraschungen kommen könnte. Und zu guter Letzt noch etwas OT: Schöne Frauen dürfen od. besser, sind nun einmal in der Lage sich etwas mehr „Schnitzer“ zu erlauben, als wir Männer.:zwinker: Das beginnt ja schon im Kindesalter. Bei seinem „Herzpinkerl“ lässt der Papa ja doch immer wieder ein bisschen mehr „durchgehen“ als beim Herrn Filius. Na, vielleicht kommt das einigen hier irgendwie bekannt vor. Also mir auf alle Fälle schon. In diesem Sinne, noch einen netten Abent, aufregende Nacht, wie auch immer, agrippa

  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar

Das Problem hier ist meines Erachtens Symptom eines Kernkonflikts. Die Kunden wollen den größtmöglichen Vorteil für sich, die Anbieterinnen auch. Beide Seiten legen eventuelle Streitpunkte so aus, wie es für sie am vorteilhaftesten erscheint. Das ist normal, es wird immer so bleiben und immer wieder für Konflikte sorgen - gerade in einem Forum wie diesem, wo die Anbieterinnen einen nicht unbeträchtlichen Einfluss ausüben.

 

 

Viele Kunden erwarten allerstrengste Diskretion, wollen aber dennoch berichten dürfen. Viele Anbieterinnen nehmen die Werbung positiver Berichte gern an, angesichts eines negativen Berichts werden sie jedoch zur entschiedenen Feindin der Berichte.

Die Kunden berufen sich auf das Recht, eine normale Dienstleistung zu bewerten, die Dienstleisterin kommt mit dem (für mich extrem spitzfindigen) Argument, sie werde ja bloß für die gemeinsame Zeit bezahlt und vergisst nicht den Hinweis auf der Webseite als Grundlage eines Vertrages.

 

Was die Anbieterseite hierbei natürlich vergisst, ist der eigene Ruf nach Transparenz und Erhebung der Prostitution zum normalen, gesellschaftsfähigen Beruf.

  • Danke 5

Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen als mit dem materiellen.

- Harold Pinter

Link zu diesem Kommentar
Tut mir leid, aber das Recht spreche ich Dir ab.

Wir sollten hier niemandem Rechte absprechen Philebos, sicherlich hast du es auch nicht so gemeint, nur ein kleine Anmerkung von mir.

 

Mit Recht haben und Recht bekommen ist es so eine Sache! Umgekehrt könnte z.B. eine Dienstleisterin vom Foreninhaber verlangen einen Bericht oder Beitrag zu löschen, wenn es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, notfalls sogar gerichtlich einklagen incl. Schadenersatz. Die Verhandlung stelle ich mir dann lustig vor, wenn es um die Beweisführung geht *g*

Richtig, könnte und gab es sicherlich auch schon, wenn es plausibel ist dann kein Problem, nur manchmal weiss man dann nicht wer wirklich die Wahrheit behauptet, das ist es was sehr schwierig zu beweisen ist wenn nicht gar unmöglich.

 

Ehrverletzenden Äußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen können mit einem Unterlassungsanspruch gemäß den §§ 823 Abs. 1, 1004 (analog) BGB geltend gemacht.

 

Nach Kenntnis besteht auch ein Löschungsanspruch gegen den Betreiber eines Forums. Der Forenbetreiber ist aber nicht grundsätzlich verpflichtet die Beiträge auf Wahrheitsgehalt oder etwaige Rechtsverstöße zu kontrollieren.

Siehe oben, auch du weisst aber ganz genau dass die wenigsten es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aus welchen gründen auch immer was du auch im nächsten Zitat bestätigst.

 

Mir ist bis jetzt noch kein Fall bekannt, wo ein Anbieter die Keule gezückt hat. Wäre aber trotzdem mal interessant bei so einer Verhandlung dabei zu sein. Da stünde dann Aussage gegen Aussage!

Stimmt, sollte es mal so weit sein lade ich die gesamte MC-Gesellschaft ein.

 

Wenn die Dame mit Dir unter anderem (vorab) vereinbart, dass kein Bericht erscheinen soll, dann ist das Vertragsbestandteil und Du hast Dich "nach Recht und Gesetz" gefälligst daran zu halten.

Auf diese Weise kann es nur ein Jurist sehen, hatte das nie so betrachtet.

Wie ist das aber wenn die Dame sich als "Susi" ausgibt und in Wirklichkeit anders heißt?

Oder auf der HP von ihr steht dass sie küsst oder französisch ohne durchführt und dies bei dem Date nicht passiert. Ist das dann nicht auch ein vertraglicher Bestandteil der erfüllt werden müsste und somit dann eine arglistige Täuschung wenn nicht?

Nicht so einfach alles juristisch auf die Waagschale zu werfen, in der Theorie mag es dann auch klappen in der Praxis ist es meist irrelevant.

MC Escort | Die Premium Escort Community

sigpic1_2.gif

Link zu diesem Kommentar

Es scheint mir eine neuzeitliche Internet-Manie zu sein, alles und jeden öffentlich und mit allerlei möglichen und unmöglichen Attributen zu "bewerten".

 

Dies ist unso befemdlicher, als dass vieler der selbsternannten "Bewerter" (hebt das eigentlich das Selbstbewußtsein?) jedenfalls in den Bereichen, in denen ich mich fachlich auskenne, offenbar selbst ziemliche Pfeifen sind (hierbei nehme ich P6 Foren und dort tätige Protagonisten ausdrücklich aus, weil ich mich da eben nicht sonderlich profund auskenne). Ich nenne hier mal nur Auto-relevante Foren, da kräuselt es mir regelmäßig die Zehennägel in Anbetracht der geballten Inkompetenz, gepaart ausgerechnet mit einer ... usw.

 

Wenn ich alle Dienstleister, denen ich den lieben langen Tag begegne, in Foren bewerten müßte, ich hatte gar keine Zeit mehr, mich hier mit Ergüssen zu äußern :clown:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 22:59 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 22:55 Uhr ----------

 

Auf diese Weise kann es nur ein Jurist sehen, hatte das nie so betrachtet.

Wie ist das aber wenn die Dame sich als "Susi" ausgibt und in Wirklichkeit anders heißt?

Oder auf der HP von ihr steht dass sie küsst oder französisch ohne durchführt und dies bei dem Date nicht passiert. Ist das dann nicht auch ein vertraglicher Bestandteil der erfüllt werden müsste und somit dann eine arglistige Täuschung wenn nicht?

Nicht so einfach alles juristisch auf die Waagschale zu werfen, in der Theorie mag es dann auch klappen in der Praxis ist es meist irrelevant.

 

Na gut, dann mal ganz und gar unjuristisch.

 

Finden es denn so viele richtig, sich nicht an eigene Versprechen zu halten, bloß weil andere auch sich irgendwie nicht ganz korrekt verhalten? Wir sprechen hier ja über ein eigenes Versprechen, das keinen müden Cent kostet, nämlich einfach Schnauze halten ...

  • Danke 3
Link zu diesem Kommentar

 

 

Richtig, könnte und gab es sicherlich auch schon, wenn es plausibel ist dann kein Problem, nur manchmal weiss man dann nicht wer wirklich die Wahrheit behauptet, das ist es was sehr schwierig zu beweisen ist wenn nicht gar unmöglich.

Das ist zum Glück auch nicht die Aufgabe der Forenbetreiber:kuss4:

 

Siehe oben, auch du weisst aber ganz genau dass die wenigsten es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aus welchen gründen auch immer was du auch im nächsten Zitat bestätigst.

Weil die meisten auch bei schlechten Berichten darüber stehen und sich nicht mal dazu äussern und sich lieber um das Tagesgeschäft kümmern. Nur bei Kenntnis von unwahren Tatsachenbehauptungen muss der Forenbetreiber reagieren

 

Stimmt, sollte es mal so weit sein lade ich die gesamte MC-Gesellschaft ein.

Inklusive Getränken und Frauen?

 

Auf diese Weise kann es nur ein Jurist sehen, hatte das nie so betrachtet.

Wie ist das aber wenn die Dame sich als "Susi" ausgibt und in Wirklichkeit anders heißt?

Oder auf der HP von ihr steht dass sie küsst oder französisch ohne durchführt und dies bei dem Date nicht passiert. Ist das dann nicht auch ein vertraglicher Bestandteil der erfüllt werden müsste und somit dann eine arglistige Täuschung wenn nicht?

Nicht so einfach alles juristisch auf die Waagschale zu werfen, in der Theorie mag es dann auch klappen in der Praxis ist es meist irrelevant.

 

Sexuelle Dienstleistungen sind lt. Prost Gesetz u.a. nicht einklagbar und können somit auch nicht Bestandteil eines Vertrages sein.

 

Grob gesagt muss der Kunde froh sein, wenn er in der gebuchten Zeit überhaupt SEX bekommt. Zum Glück kann man in 99% der Fälle davon ausgehen :wie-geil:

No risk no fun...

  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Es scheint mir eine neuzeitliche Internet-Manie zu sein, alles und jeden öffentlich und mit allerlei möglichen und unmöglichen Attributen zu "bewerten".

 

Na gut, dann mal ganz und gar unjuristisch.

 

Finden es denn so viele richtig, sich nicht an eigene Versprechen zu halten, bloß weil andere auch sich irgendwie nicht ganz korrekt verhalten? Wir sprechen hier ja über ein eigenes Versprechen, das keinen müden Cent kostet, nämlich einfach Schnauze halten ...

Sagen wir mal so, es ist für Dienstleister und Produzenten eine Chance aber auch mit Risiken behaftet. Die meisten Kunden finden es begrüssenswert wenn sie im Internet recherchieren können ob eine gewünschte Grafikkarte, Fernseher, Waschmaschine oder gar Escort Dame/Agentur von anderen Kunden bewertet wurde um selbst eine Kaufentscheidung treffen zu können.

Natürlich ist dabei auch unumgänglich oder besser gesagt vorteilhaft wenn der Kunde diese Bewertungen auch entsprechend selbst selektieren kann denn natürlich sind alle Bewertungen rein subjektiv, in der Masse oder je nach dem Bewertenden aber aussagekräftig.

Natürlich besteht auch die Gefahr von Auswüchsen in der Richtung von Falsch/Fake Bewertungen ob von der Konkurrenz oder anderen unliebsamen Gesellen. Rechtsfrei kann das sicherlich nicht sein ist aber wahrscheinlich schwieriger umzusetzen als es vor der Internetzeit war.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 23:27 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 23:06 Uhr ----------

 

Richtig, könnte und gab es sicherlich auch schon, wenn es plausibel ist dann kein Problem, nur manchmal weiss man dann nicht wer wirklich die Wahrheit behauptet, das ist es was sehr schwierig zu beweisen ist wenn nicht gar unmöglich.

Das ist zum Glück auch nicht die Aufgabe der Forenbetreiber:kuss4:

Theoretisch wohl nicht in der Praxis manchmal schon ein bisschen.

 

Siehe oben, auch du weisst aber ganz genau dass die wenigsten es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aus welchen gründen auch immer was du auch im nächsten Zitat bestätigst.

Weil die meisten auch bei schlechten Berichten darüber stehen und sich nicht mal dazu äussern und sich lieber um das Tagesgeschäft kümmern. Nur bei Kenntnis von unwahren Tatsachenbehauptungen muss der Forenbetreiber reagieren

Wenn es denn sich wirklich so darstellt gebe ich dir recht, ansonsten wie bereits gesagt kann man aufgrund der diffizilen Materie oftmals nicht unterscheiden wer wirklich die Wahrheit sagt denn es spielt sich ja in der Regel hinter vier Wänden ab und den Klägern/Beklagten, das Recht auf Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) spielt auch eine gewisse Rolle.

 

Stimmt, sollte es mal so weit sein lade ich die gesamte MC-Gesellschaft ein.

Inklusive Getränken und Frauen?

Nö.

Zitierte editierte Beiträge zu zitieren ist immer etwas schwieriger, sinnvoller bzw. einfacher wäre es wohl die Beiträge manuell nochmals mit Einzelzitaten zu unterteilen.

Bearbeitet von MC

MC Escort | Die Premium Escort Community

sigpic1_2.gif

Link zu diesem Kommentar
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.

Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Neue Escort Links

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.