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Sadie - ehem. Venus


Empfohlene Beiträge

Ich würde jetzt einmal vermuten, dass jede Dame in einem deutschen Forum Berichte über sich selbst löschen lassen kann, da diese ggf. gegen ihre Persönlichkeitsrechte verstoßen, erst recht, wenn diese durch Fotos untermauert werden.

 

Deshalb verstehe ich diese Diskussion nicht. Jede Dame entscheidet grundsätzlich selbst, wann sie ihre Berichte löschen möchte. Das geht sonst niemanden etwas an, wenngleich sich manche Bucher durch "Ich bezahle und bestimme" dieses Recht gerne herausnehmen würden. An dieser Stelle gibt es zum Glück gesetzliche Grenzen für so manch machtgeile XXX.

 

Interessanter Standpunkt, gibts dazu Urteile etc. oder ist das nur Deine persönliche Meinung. Du schreibst auch ggf. Was ist wenn gegen diese Persönlichkeitsrechte nicht verstoßen wird? Gibt es da Einzelfallprüfungen, oder wie muss man sich das vorstellen.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich würde jetzt einmal vermuten, dass jede Dame in einem deutschen Forum Berichte über sich selbst löschen lassen kann, da diese ggf. gegen ihre Persönlichkeitsrechte verstoßen, erst recht, wenn diese durch Fotos untermauert werden.

 

Das möchte ich doch sehr bezweifeln - man denke an den Fall des Lehrers, der auch eine sehr kritische Bewertung über sich im Internet dulden musste. Und da war sogar der Realname zu lesen, nicht irgendein Pseudonym.

 

Aber vielleicht kann zu der Frage einer unserer Rechtsexperten Stellung nehmen, das würde mich sehr interessieren.

 

Deshalb verstehe ich diese Diskussion nicht. Jede Dame entscheidet grundsätzlich selbst, wann sie ihre Berichte löschen möchte. Das geht sonst niemanden etwas an, wenngleich sich manche Bucher durch "Ich bezahle und bestimme" dieses Recht gerne herausnehmen würden. An dieser Stelle gibt es zum Glück gesetzliche Grenzen für so manch machtgeile XXX.

 

Das hat nichts mit Machtgeilheit zu tun, sondern mit der Auffassung, dass Escorts bezahlte Dienstleisterinnen sind, die öffentliche Bewertungen ihrere Leistungen dulden müssen - genau wie Hotel- und Restaurantbetreiber, Friseure, Ärzte, Anwälte etc.

 

Da Escorts grundsätzlich nicht unter ihren Realnamen tätig sind, greifen diese Bewertungen sogar erheblich weniger in ihre sonstigen Lebensumstände ein als in allen anderen Fällen.

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Oversexed and underfucked.

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Interessanter Standpunkt, gibts dazu Urteile etc. oder ist das nur Deine persönliche Meinung. Du schreibst auch ggf. Was ist wenn gegen diese Persönlichkeitsrechte nicht verstoßen wird? Gibt es da Einzelfallprüfungen, oder wie muss man sich das vorstellen.

 

Das möchte ich doch sehr bezweifeln - man denke an den Fall des Lehrers, der auch eine sehr kritische Bewertung über sich im Internet dulden musste. Und da war sogar der Realname zu lesen, nicht irgendein Pseudonym.

 

Aber vielleicht kann zu der Frage einer unserer Rechtsexperten Stellung nehmen, das würde mich sehr interessieren.

 

 

 

Das hat nichts mit Machtgeilheit zu tun, sondern mit der Auffassung, dass Escorts bezahlte Dienstleisterinnen sind, die öffentliche Bewertungen ihrere Leistungen dulden müssen - genau wie Hotel- und Restaurantbetreiber, Friseure, Ärzte, Anwälte etc.

 

Da Escorts grundsätzlich nicht unter ihren Realnamen tätig sind, greifen diese Bewertungen sogar erheblich weniger in ihre sonstigen Lebensumstände ein als in allen anderen Fällen.

 

Berichte Pro und Contra

 

 

Leider ist der Thread ja geschlossen und ich befürchte, das Schicksal wird diesem auch demnächst blühen.

 

Dennoch wurde dort versucht, die Frage einigermassen zu beantworten

Bearbeitet von Asfaloth
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Da Escorts grundsätzlich nicht unter ihren Realnamen tätig sind, greifen diese Bewertungen sogar erheblich weniger in ihre sonstigen Lebensumstände ein als in allen anderen Fällen.

 

Das halte ich für graue Theorie.

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Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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Dennoch wurde dort versucht, die Frage einigermassen zu beantworten

 

Ich habe den alten Thread nicht noch einmal gelesen, aber Chandlers Beitrag scheint den Fall zu betreffen, dass ein Bericht aufgrund einer vorher getroffenen Vereinbarung oder aufgrund der AGB der Agentur untersagt ist. Hier geht es um die Frage, ob eine Dame unter Berufung auf ihre Persönlichkeitsrechte immer das Recht hat, eine Löschung eines Berichtes zu verlangen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:12 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:05 Uhr ----------

 

Hatte diese Sadie eine "GOLDENE MUSCHI" oder warum gibt es hier nach Jahren eine so lebhafte Diskussion?

 

Ob sie eine goldene Muschi hatte, kann ich nicht sagen, weil ich sie nie getroffen habe :lach:. Auf jeden Fall hatte sie hier und auch in anderen Foren einen legendären Ruf und galt als eine der europäischen Top-Escorts.

 

Die lebhafte Diskussion dürfte aber weniger der Dame geschuldet sein als der Tatsache, dass das Berichts-Recht wesentlich mit dem (Selbst-)Verständnis von Escorts zu tun hat.

Oversexed and underfucked.

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Ich habe den alten Thread nicht noch einmal gelesen, aber Chandlers Beitrag scheint den Fall zu betreffen, dass ein Bericht aufgrund einer vorher getroffenen Vereinbarung oder aufgrund der AGB der Agentur untersagt ist. Hier geht es um die Frage, ob eine Dame unter Berufung auf ihre Persönlichkeitsrechte immer das Recht hat, eine Löschung eines Berichtes zu verlangen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:12 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:05 Uhr ----------

 

 

Ob sie eine goldene Muschi hatte, kann ich nicht sagen, weil ich sie nie getroffen habe :lach:. Auf jeden Fall hatte sie hier und auch in anderen Foren einen legendären Ruf und galt als eine der europäischen Top-Escorts.

 

Die lebhafte Diskussion dürfte aber weniger der Dame geschuldet sein als der Tatsache, dass das Berichts-Recht wesentlich mit dem (Selbst-)Verständnis von Escorts zu tun hat.

 

 

Wie ich da ins Spiel komme, kann ich im Augenblick nicht ganz nachvollziehen, ich hab' auch nicht den ganzen Thread gelesen. Zu meinen Aussagen hier und hier stehe ich aber immer noch.

 

Aber um Deine Frage zu beantworten - klare Antwort: ja.

 

Weil selbstverständlich das Persönlichkeitsrecht die autonome und alleinige Bestimmung darüber beinhaltet, ob und wie Informationen über die eigene Person behandelt werden. Nicht zu Unrecht ist das von der dazu berufenen Stelle in den Verfassungsrang erhoben worden (Stichwort des Bundesverfassungsgerichts: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung), obwohl die verfassungsrechtliche Keule ja grds. nicht zwischen Privatleuten hervorgeholt werden soll. Grundrechte sind zunächst Abwehrrechte gegen den Staat, bestimmen aber die Auslegung allgemeiner Verhaltensregeln auf allen Ebenen mit. Das gilt für Datensammelwut, Datenmissbrauch, Ausspähen von Daten - aber auch schlichtweg für die Verwertung von Wissen gegen den Willen des Betroffenen. Den entgegenstehenden (oder wenigstens mutmaßlichen) Willen kann ich allein der Tatsache des Rückzuges entnehmen.

 

Das Stichwort "G.M." macht es aber m.E. ganz deutlich: Wenn sich die Dame dafür entscheidet, Abschied vom Business zu nehmen, besteht a) zukünftig kein Informationsbedürfnis mehr und b) das Recht der Betroffenen schon deshalb darüber zu verfügen, weil es ggf. ihre Entscheidung ist, mit der früheren Tätigkeit nicht mehr konfrontiert zu werden. Das schließt Herrenwitze mit ein. Man mag das ggf. aus politischen Gründen anders sehen, es ist und bleibt jedoch eine persönliche Entscheidung. Schließlich ist der Sonderheit der Tätigkeit und der (immer noch) zweifelhaften gesellschaftlichen Akzeptanz Rechnung zu tragen. In jedem Fall ist - wieder so ein Zauberwort - die Entscheidung der Dame zu respektieren. Das Publikum bleibt, was es ist: Publikum ohne Anspruch auf eine Eintrittskarte ohne Vorstellung. Ein Recht, sich im Nachhinein an Berichten zu ergötzen, besteht für die Zaungäste m.E. nicht. Zumindest wird mir niemand deren höherstehendes Interesse gegenüber der vormaligen Anbieterin überzeugend darlegen können. So einfach.

 

Das Netzt vergisst zwar nie, dies ist aber zunächst ein faktisch-technisches Problem. Mit der rechtlichen Ebene und der zunächst eindeutigen Beantwortung der Frage hat das m.E. wenig zu tun. Die Beantwortung muss man sich also nicht schwerer machen als sie ist.

 

 

Gruß,

 

Chandler B*

Bearbeitet von Chandler Bing
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:spitzenkl Keine Nacht den Drögen ! :spitzenkl

 

Moral ist immer die Zuflucht der Leute, die Schönheit nicht begreifen.

(Oscar Wilde)

 

Commit random kindness and senseless acts of beauty !

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Wenn sich die Dame dafür entscheidet, Abschied vom Business zu nehmen, besteht a) zukünftig kein Informationsbedürfnis mehr und b) das Recht der Betroffenen schon deshalb darüber zu verfügen, weil es ggf. ihre Entscheidung ist, mit der früheren Tätigkeit nicht mehr konfrontiert zu werden.

 

Und wenn sie im Business ist und dort bleibt..:denke:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Und wenn sie im Business ist und dort bleibt..:denke:

 

Wo ist der Unterschied? Dürfen in diesem Fall Persönlichkeitsrechte vom Publikum eingeschränkt werden? Wird diesem das Recht eingeräumt, über die Rechte eines anderen zu disponieren - vulgo: Liefert sich die Anbieterin zu irgendeinem Zeitpunkt willenlos aus und will sich (fernab einer Rolle) im Kern ihrer Persönlichkeit zum Objekt machen? Hat das Publikum allen Ernstes einen Anspruch darauf?

 

Ich denke, die Fragen beantworten sich von selbst. Es ist m.E. alles eine Frage des Respekts.

 

Sind wir ehrlich: wir bewegen uns hier im Bereich der Sandkastenstrategie. Bei allem amusement über einen detektivischen Ansatz - eine gewisse Frustrationstoleranz auf Seiten des Publikums kann eine (ehemalige) Anbieterin schon erwarten. Solange nicht tatsächlich betrügerische Absichten dahinterstehen (und solche kann ich nicht erkennen), wird der Wunsch nach einem völligen Verschwinden oder der Wechsel der Camouflage ausgehalten werden müssen. Da schwingt mir, ehrlich gesagt, als Subtext oder Motiv einer Aufregung - als eine Möglichkeit - viel zu sehr verletzte Eitelkeit o.ä. mit. Gegen ein "Manche sind gleicher als andere" wehre ich mich immer: den Bucher möchte ich sehen, der von einer vormaligen Anbieterin in der Öffentlichkeit/im Netz/vor der Partnerin mit einem Kontakt in der Vergangenheit konfrontiert wird ... Warum soll Diskretion eigentlich eine Einbahnstraße sein?

 

Die Entscheidung für einen öffentlichen Auftritt ist eine markttechnische Entscheidung der Person und/oder Unternehmers. Sie bedeutet keine Ewigkeitsgarantie zu Gunsten des Publikums. It's just - and it's simple. Mir leuchtet gar nicht ein, wie man das anders sehen kann. Aber ich bin ja auch von mäßigem Verstand.

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Wo ist der Unterschied? Dürfen in diesem Fall Persönlichkeitsrechte vom Publikum eingeschränkt werden? Wird diesem das Recht eingeräumt, über die Rechte eines anderen zu disponieren - vulgo: Liefert sich die Anbieterin zu irgendeinem Zeitpunkt willenlos aus und will sich (fernab einer Rolle) im Kern ihrer Persönlichkeit zum Objekt machen? Hat das Publikum allen Ernstes einen Anspruch darauf?

 

Ich denke, die Fragen beantworten sich von selbst. Es ist m.E. alles eine Frage des Respekts.

 

Sind wir ehrlich: wir bewegen uns hier im Bereich der Sandkastenstrategie. Bei allem amusement über einen detektivischen Ansatz - eine gewisse Frustrationstoleranz auf Seiten des Publikums kann eine (ehemalige) Anbieterin schon erwarten. Solange nicht tatsächlich betrügerische Absichten dahinterstehen (und solche kann ich nicht erkennen), wird der Wunsch nach einem völligen Verschwinden oder der Wechsel der Camouflage ausgehalten werden müssen. Da schwingt mir, ehrlich gesagt, als Subtext oder Motiv einer Aufregung - als eine Möglichkeit - viel zu sehr verletzte Eitelkeit o.ä. mit. Gegen ein "Manche sind gleicher als andere" wehre ich mich immer: den Bucher möchte ich sehen, der von einer vormaligen Anbieterin in der Öffentlichkeit/im Netz/vor der Partnerin mit einem Kontakt in der Vergangenheit konfrontiert wird ... Warum soll Diskretion eigentlich eine Einbahnstraße sein?

 

Die Entscheidung für einen öffentlichen Auftritt ist eine markttechnische Entscheidung der Person und/oder Unternehmers. Sie bedeutet keine Ewigkeitsgarantie zu Gunsten des Publikums. It's just - and it's simple. Mir leuchtet gar nicht ein, wie man das anders sehen kann. Aber ich bin ja auch von mäßigem Verstand.

 

Wenn ein Fliesenleger schlechte Arbeit macht und im Internet deswegen kritisiert wird ist das respektlos und verletzt seine Persönlichkeitsrechte..:denke:

 

Respekt kann man einfordern aber ist das eine rechtliche Kategorie..:denke:

 

Da muss ich - ganz andere Baustelle - immer an die Mohammed-Videos denken, da wird auch immer Respelt vor Religionen eingefordert. Aber kann man daraus rechtliche Folgen ableiten..

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Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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@chandler: Und wie erklärst Du dann, dass die Klage eines Lehrers auf Entfernung einer Bewertung aus einem Schüler-Forum abgewiesen wurde? Wenn man Deiner Argumentation folgt, könnte jeder Dienstleister auf der Entfernung kritischer Bewertungen bestehen, und dass das rechtens ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

 

Es geht doch hier nicht darum, dass persönliche Daten im Netz verbreitet werden, sondern dass eine Escort-Dame, die ihre Dienste gewerbsmäßig öffentlich anbietet, Werbung dafür macht etc. sich nicht auf einmal auf ihre Persönlichkeitsrechte berufen kann, wenn ihr die Berichte nicht passen - jedenfalls leuchtet mir das überhaupt nicht ein.

 

Ich rede hier von dem Fall, dass die Dame weiterhin aktiv ist.

Bearbeitet von Philebos
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@Philebos

Wie sieht denn die Sachlage aus, wenn eine Dame nicht öffentlich auftritt, sondern nur im verdeckten Bereich einer Agentur agiert, keine aktive eigene Werbung macht sondern lediglich auf Empfehlung der Agenturleitung bedingt Anfragen entgegennimmt und sich gegen Berichte ausspricht ?

 

Würdest Du sie dann um der "Berichte- und Informationspflicht" willen dennoch über einen Bericht outen ?

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Wenn ein Fliesenleger schlechte Arbeit macht und im Internet deswegen kritisiert wird ist das respektlos und verletzt seine Persönlichkeitsrechte..:denke:

 

Respekt kann man einfordern aber ist das eine rechtliche Kategorie..:denke:

 

Da muss ich - ganz andere Baustelle - immer an die Mohammed-Videos denken, da wird auch immer Respelt vor Religionen eingefordert. Aber kann man daraus rechtliche Folgen ableiten..

 

Wir sind uns wohl einig darüber, dass von einem Großteil der Bevölkerung - wahrscheinlich in Übereinstimmung mit dem berühmten "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" - der Beruf des Fließenlegers nicht als Stigma angesehen wird. Insofern werden mit dem schmissig anmutenden Vergleich Äpfel und Birnen verwechselt.

 

Es ist nicht ganz verkehrt, wenn als Maßstab für den Umgang untereinander und dessen rechtlicher Bewertung Repekt im Auge behalten wird. Oder bist Du etwa für die Abschaffung der Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung? Hier geht es immer um Ehrabschneidung, Verletzung des Persönlichkeitsrechts und die Herabwürdigung des Einzelnen in der Öffentlichkeit. Solange z.B. ein verächtlich gezischtes "Du Nutte" strafbar ist, wird die Betroffene, wenn sie es will, die Spuren, die dazu führen können, verwischen dürfen. Ohne Wenn und Aber. "Du Fließenleger" kannst Du hingegen brüllen wie Du willst.

 

Bei den Mohammed-Karikaturen können sehr wohl rechtliche Folgen daran geknüpft werden: Zum einen ist dies in unserem Gemeinswesen GsD z.B. von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt, zum anderen kann sich ein militanter Salafist wegen der von ihm (mit Stolz eingeräumten) begangenen Straftaten (s. den derzeit anhängigen Prozess vor dem Landgericht Bonn gegen Murat K.) nicht auf seine Religionsfreiheit berufen. Das heißt eben nicht, dass man den Islam nicht respektiert. Der Respekt ist eben nicht gleichzusetzen mit Straffreiheit aufgrund eines fanatisierten Irrglaubens. Das gilt i.Ü. auch für die mittelalterlichen christlichen Kreuzzüge.

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(Oscar Wilde)

 

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@chandler: Und wie erklärst Du dann, dass die Klage eines Lehrers auf Entfernung einer Bewertung aus einem Schüler-Forum abgewiesen wurde? Wenn man Deiner Argumentation folgt, könnte jeder Dienstleister auf der Entfernung kritischer Bewertungen bestehen, und dass das rechtens ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

 

:eieiei:

 

Das hat er doch hier geschrieben:

 

Schließlich ist der Sonderheit der Tätigkeit und der (immer noch) zweifelhaften gesellschaftlichen Akzeptanz Rechnung zu tragen.

 

Es leuchtet ja jedem ein, dass es sich bei intimen Handlungen und der Sexualität eines Menschen (Intimleben) um was anderes handelt, als die lehrende Tätigkeit eines Beamten... Allein, dass es eine Dienstleistung im Escort ist, macht das ganze nicht weniger intim und persönlich.

Bearbeitet von Vera
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:eieiei:

 

Das hat er doch hier geschrieben:

 

Der Besonderheit der Tätigkeit wird schon dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass nur Pseudonyme verwendet werden.

 

Im übrigen finde ich es etwas merkwürdig, einerseits die Anerkennung von Prostitution als normale Erwerbstätigkeit zu verlangen, sich dann, wenn es um Bewertungen geht, aber wieder auf den besonderen Status zu berufen.

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@chandler: Und wie erklärst Du dann, dass die Klage eines Lehrers auf Entfernung einer Bewertung aus einem Schüler-Forum abgewiesen wurde? Wenn man Deiner Argumentation folgt, könnte jeder Dienstleister auf der Entfernung kritischer Bewertungen bestehen, und dass das rechtens ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

 

Es geht doch hier nicht darum, dass persönliche Daten im Netz verbreitet werden, sondern dass eine Escort-Dame, die ihre Dienste gewerbsmäßig öffentlich anbietet, Werbung dafür macht etc. sich nicht auf einmal auf ihre Persönlichkeitsrechte berufen kann, wenn ihr die Berichte nicht passen - jedenfalls leuchtet mir das überhaupt nicht ein.

 

Ich rede hier von dem Fall, dass die Dame weiterhin aktiv ist.

 

M.E. kommt es für eine Bewertung als ein (=1) Kriterium der Interessenabwägung auf die spezielle Tätigkeit an - und auf den Inhalt und die Qualität des Berichts. Zu Letzterem kann ich aus eigener Erfahrung (s. mein erstes Posting mit dem Hinweis auf meine anderweitig allgemeinen Betrachtungen) nichts sagen.

 

Wenn die Anbeiterin noch weiter aktiv ist und nur die nachvollziehbare Reihe permanenter schlechter Berichte verschleiern oder durchbrechen möchte, ist das ein weiteres Kriterium der erforderlichen Abwägung. Vielleicht ist das Beispiel vom Lehrer an diesem Punkt gar nicht so weit entfernt, diese Fallkonstellation betrifft aber nur die weiterhin aktive Anbieterin und den weiterhin aktiven Lehrer. Ansonsten ist auch der Lehrer nach meinem Dafürhalten ein Obstvergleich; ich ging von einer beendeten Karriere aus.

 

Ich wehre mich etwas gegen die mir indifferent erscheinende Gleichsetzung eines Schülerforums mit einem P6-Forum. Ziel und Inhalt der Informationen stellen nach meinem Dafürhalten ein sachliches Unterscheidungskriterium dar und hat andere Ausdwirkung für die Betroffenen. Eine mir merkantilistisch anmutende Betrachtung des Ganzen war aber noch nie mein Ding und wird es wohl auch nicht werden.

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Moral ist immer die Zuflucht der Leute, die Schönheit nicht begreifen.

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@Philebos

Wie sieht denn die Sachlage aus, wenn eine Dame nicht öffentlich auftritt, sondern nur im verdeckten Bereich einer Agentur agiert, keine aktive eigene Werbung macht sondern lediglich auf Empfehlung der Agenturleitung bedingt Anfragen entgegennimmt und sich gegen Berichte ausspricht ?

 

Würdest Du sie dann um der "Berichte- und Informationspflicht" willen dennoch über einen Bericht outen ?

 

Ich propagiere ja keine Pflicht, einen Bericht zu veröffentlichen.

 

Im geschilderten Fall würde ich wahrscheinlich den Wunsch nach Diskretion respektieren, insbesondere dann, wenn dieser vor einer Buchung geäußert wurde, denn dann kann ich entscheiden, ob ich sie trotzdem treffen möchte oder nicht. Pauschale Aussage einer Agentur in der Form "wir wünschen keine Berichte in Foren" würde ich aber nicht beachten.

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Wir sind uns wohl einig darüber, dass von einem Großteil der Bevölkerung - wahrscheinlich in Übereinstimmung mit dem berühmten "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" - der Beruf des Fließenlegers nicht als Stigma angesehen wird. Insofern werden mit dem schmissig anmutenden Vergleich Äpfel und Birnen verwechselt.

 

Gehen wir jetzt einmal davon aus, dass es so ist. Ich hätte gerne gewußt, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Ist es rechtlich so, dass aufgrund der Stigmatisierung des Berufs der Prostituierten, Prostituierte ein Recht darauf haben, dass Beurteilungen ihrer Tätigkeit gegen ihren Willen öffentlich nicht vorgenommen werden dürfen. Oder ist das nicht so. Wenn es so wäre, wäre es ein circulus vitiosus, der die Stigmatisierung geradezu verfestigt, statt diese Dienstleistung in die berufliche Normalität zu heben..Also bitte auch mal an Markwort denken (Fakten, Fakten, Fakten)..In Deinen kenntnisreichen Beiträgen verwischt Du gerne rechtlich relevante Sachverhalte mit Deinen eigenen Einschätzungen. Dann wird es schwierig daraus Erkenntnisgewinne zu ziehen.

 

Es ist nicht ganz verkehrt, wenn als Maßstab für den Umgang untereinander und dessen rechtlicher Bewertung Repekt im Auge behalten wird. Oder bist Du etwa für die Abschaffung der Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung? Hier geht es immer um Ehrabschneidung, Verletzung des Persönlichkeitsrechts und die Herabwürdigung des Einzelnen in der Öffentlichkeit. Solange z.B. ein verächtlich gezischtes "Du Nutte" strafbar ist, wird die Betroffene, wenn sie es will, die Spuren, die dazu führen können, verwischen dürfen. Ohne Wenn und Aber. "Du Fließenleger" kannst Du hingegen brüllen wie Du willst.

 

Hier verwischt Du wiederum zwei Dinge..Die Respektlosigkeit als solche mit der Respektlosigkeit in einem Maße, die strafbewehrt ist. Deine Frage brauche ich nicht zu beantworten, da sie rhetorisch ist und die Antwort auf der Hand liegt. Wir duzen uns hier alle im Forum selbstverständlich, was auch keiner als respektlos empfindet. Wenn Du einen Polizisten duzt, kann es schon mal teuer werden. Ganz zu schweigen, wenn einer in die Ettstraße läuft und dann "Ihr Bayernbullen" schreit..da wirds richtig teuer..Die nicht strafbewehrte Respektlosigkeit ist ja auch kulturell geprägt. In islamischen Kulturen empfinden Erwachsene als respektlos, wenn ihnen die Jugendlichen nicht bei bestimmten Anlässen die Hand küssen. Strafbewehrt ist das aber zum Glück nicht.

 

Bei den Mohammed-Karikaturen können sehr wohl rechtliche Folgen daran geknüpft werden: Zum einen ist dies in unserem Gemeinswesen GsD z.B. von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt, zum anderen kann sich ein militanter Salafist wegen der von ihm (mit Stolz eingeräumten) begangenen Straftaten (s. den derzeit anhängigen Prozess vor dem Landgericht Bonn gegen Murat K.) nicht auf seine Religionsfreiheit berufen. Das heißt eben nicht, dass man den Islam nicht respektiert. Der Respekt ist eben nicht gleichzusetzen mit Straffreiheit aufgrund eines fanatisierten Irrglaubens. Das gilt i.Ü. auch für die mittelalterlichen christlichen Kreuzzüge.

 

Auch die Kunst- und Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen, wenn es um Beleidigungen geht, also handelt es sich in vielen Bereichen wohl um Güterabwägungen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:24 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:20 Uhr ----------

 

Was würdest Du denn sagen, wenn ein Escort Infos über Deine Fähigkeiten im Bett an die Öffentlichkeit preisgibt? Da gibt es auch keine rechtliche Grundlage, dass das Escort nichts ausplaudern darf oder Dich nicht über Deine Familienadresse kontaktiert, es ist aber eine Sache des Respekts, dies nicht zu tun.

 

 

Das machen die Mädels doch eh...das ist doch Alltag hier, dass sich darüber ausgetauscht wird wer gut leckt und schlecht fickt..

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Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Der Besonderheit der Tätigkeit wird schon dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass nur Pseudonyme verwendet werden.

 

Im übrigen finde ich es etwas merkwürdig, einerseits die Anerkennung von Prostitution als normale Erwerbstätigkeit zu verlangen, sich dann, wenn es um Bewertungen geht, aber wieder auf den besonderen Status zu berufen.

 

Das ist doch Quatsch.

 

Um es mal etwas provokativer zu formulieren: das hat das Potential, der Anbieterin in dem Augenblick, in dem sie ihre Dienstleistung anbietet, das Recht auf ihre hinter der Tätigkeit/Rolle stehende Person abzusprechen. Natürlich unter Verwendung eines Pseudonyms. Nochmal: als wenn damit die Preisgabe von Persönlichkeitsrechten verbunden wäre und das Publikum das verlangen dürfte.

 

DAS halte ich für eine verwunderliche, wenn nicht überhebliche Einstellung. Es bedeutet und verlangt (Ver-)Fügbarkeit und das ist m.E. ein Zeichen dafür, dass in den Köpfen die Anerkennung von Prostitution noch lange nicht geschafft ist. Solange das so ist, muss es im Bedarfsfall auch Abwehrmechanismen geben. Ansonsten - jetzt mal von mir ein schiefer Vergleich - verlangt der Metzger vom Aufschnitt, in der Theke für ihn zu tanzen. Das finde ich seltsam.

Bearbeitet von Chandler Bing
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Moral ist immer die Zuflucht der Leute, die Schönheit nicht begreifen.

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In Verbindung mit Fotos, die oftmals sogar die Gesichter der Mädels zeigen. Man ist also oftmals schon erkennbar, wenn auch evtl. nur für einen kleinen Kreis.

 

.

 

 

Das Gegenargument wird vermutlich lauten, dass die Dame sich ja vorher hätte überlegen müssen, ob sie diese Art der Einkommensbeschaffung mit allen Vor- und Nachteilen wählt.

 

Hier wiederum kommt man aber zur frage, ob dass dann eine absolute Einbahnstrasse sein muss:

 

Um es konkret zu machen: Wenn eine Dame öffentlich auftritt, über sie berichtet wurdeund sie aus persönlichen Gründen wie z.b. Eigenschutz entscheidet, den öffentlichen Auftritt zu beenden, dennoch noch einige Stammklienten zu treffen und ggfs einige handverlesene Neubucher hinzuzunehmen, aber wie gesagt dies jetzt ausdrücklich ohne öffentlichen Auftritt und Werbung .... wie sieht es da mit den alten Berichten aus ?

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In Verbindung mit Fotos, die oftmals sogar die Gesichter der Mädels zeigen. Man ist also oftmals schon erkennbar, wenn auch evtl. nur für einen kleinen Kreis.

 

 

 

Auch wenn die rechtliche Gleichstellung verlangt wird, heißt es noch lange nicht, dass die gesellschaftliche Akzeptanz gegeben ist. Und diesem Umstand muss Rechnung getragen werden.

 

Was würdest Du denn sagen, wenn ein Escort Infos über Deine Fähigkeiten im Bett an die Öffentlichkeit preisgibt? Da gibt es auch keine rechtliche Grundlage, dass das Escort nichts ausplaudern darf oder Dich nicht über Deine Familienadresse kontaktiert, es ist aber eine Sache des Respekts, dies nicht zu tun.

 

Wenn eine Escort mit Klarfotos im Netz auftritt, muss sie auch die damit verbundenen Risiken eines Outings tragen. Und dazu gehört es auch, dass eventuelle Berichte einer realen Person zugeordnet werden können.

 

Was das Ausplaudern betrifft: wenn es um persönliche Informationen oder gar Realnamen geht, ist natürlich für beide Seiten Diskretion Pflicht. Nicht umsonst werden solche Informationen aus Berichten entfernt. Gleiches gilt für Kontaktaufnahmen mit Angehörigen o.ä. Das Verfassen eines Berichtes über ein Date ist für mich ein völlig anderer Fall. Und ich sehe überhaupt nicht, was eine Escort dagegen haben sollte, außer dass er womöglich ihre Eitelkeit verletzt, im negativen Fall schlecht für's Geschäft ist oder - und das scheint mir bei vielen Damen eine Rolle zu spielen - nicht mit ihrem Selbstverständnis in Einklang zu bringen ist. Mein Verdacht ist, dass viele Damen Berichte deshalb ablehnen, weil sie sich eben nicht als Sex- oder meinetwegen auch Erotik-Dienstleisterinnen betrachten möchten, sondern als Kurtisanen, Geliebte auf Zeit oder was auch immer. Und da passt dann natürlich eine Bewertung, die den "merkantilistischen" Charakter des Ganzen unterstreicht, nicht ins Bild.

 

Was Deine Frage betrifft: sollten wir uns mal treffen, kannst Du gerne eine Bewertung meiner Leistungen im Bett hier im Forum posten :lach: Dass dies nicht passiert, dürfte vor allem damit zusammen hängen, dass Dienstleister selten Bewertungen über Kunden abgeben (es sei denn, die zahlen nicht), weil so etwas schwerlich förderlich für's Geschäft wäre.

Bearbeitet von Philebos
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Oversexed and underfucked.

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Das Gegenargument wird vermutlich lauten, dass die Dame sich ja vorher hätte überlegen müssen, ob sie diese Art der Einkommensbeschaffung mit allen Vor- und Nachteilen wählt.

 

Wenn Du Sex mit Deiner Frau hast, beinhaltet das gleichzeitig das Einverständnis Deiner Frau, dass Du am Stammtisch lauthals Deinen Freunden erzählst, dass sie schlecht im Bett ist???

 

Genau so verhält es sich beim Escort: mit dem Anbieten der Dienstleistung (= Sexversprechen) verkaufst Du nicht automatisch Dein Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das hat Chandler wohl damit gemeint. Deswegen zieht das Argument nicht: man hätte es sich davor überlegen müssen, denn Deine Frau will auch Sex mit Dir und hat sich das genau überlegt - dass Du aber Deinen Freunden intime Details ausplauderst findet sie wohl nicht so gut - auch wenn sie ebenfalls einen Vertrag, nämlich den Bund der Ehe (= Teilen von Tisch und Bett), mit Dir eingegangen ist.

Bearbeitet von Vera
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[...]

Auch die Kunst- und Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen, wenn es um Beleidigungen geht, also handelt es sich in vielen Bereichen wohl um Güterabwägungen.

[...]

 

Respektlosigkeit gibt's nach meinem Dafürhalten zunächst nur in einer Form. Ich verhalte mich so oder eben nicht (für eine Bewertung ist auch die Einschätzung des Gegenübers maßgeblich). Dass sie strafbewehrt ist, macht sie nicht zu einer Respektlosigkeit 1. Klasse, die andere nicht tolerabler. Aber vielleicht bin ich da auch streng, ich denke ich vermische da nichts.

 

Mit dem o.g. hast Du ja meinen viel zitierten zentralen Punkt (Güter-/Interessenabwägung) genannt. Es geht nicht in "vielen", sondern in diesem Bereich "immer" um Abwägung. Genau darauf weise ich die ganze Zeit hin. Ich tu' mich schwer, die meiner Ansicht nach unzulässige Gleichung "SDL = herabgesetzte Eingriffsschwelle" zu akzeptieren und so liest es sich zunächst für mich. Es verlangt nach Gleichbehandlung und da kann ich nicht erkennen, warum bei Berichten in P6-Foren die Anforderungen zur Einschränkung von Persönlichkeitsrechten niedriger sein soll. So scheint es mir jedenfalls. Nach dem Motto: selbst Schuld, wenn sie sich auf dieses Parkett begibt. DAS fördert in meinen Augen die Stigmatisierung. Und wenn angesichts der gegebenen Umstände das Sich-dagegen-Wehren als politisch unkorrekt angeprangert wird, wird m.E. ein Schuh daraus.

 

Aber wir drehen uns wahrscheinlich im Kreis. Waren ja nur meine Gedanken dazu.

Bearbeitet von Chandler Bing
typisch
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Moral ist immer die Zuflucht der Leute, die Schönheit nicht begreifen.

(Oscar Wilde)

 

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