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Seriosität von Agenturen ohne AGB?


Deichgraf

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Habt Ihr Erfahrungen mit Agenturen, die keine AGB haben? Sehe ich gar nicht so selten. Bisher war es für mich ein No-Go Kriterium (ebenso wie komische Domainendungen, kein Impressum, "billiges Flair" usw).

 

Ein Advokaten-Freund hat mich nun belehrt, dass es gar kein Gesetz gibt, das eine AGB vorschreibt.

 

Seltsam find ichs trotzdem. Andererseits find ichs schade, weil ich schon ein paar mal Damen ausschließen musste, weil ihre Agenturen keine AGB hatten.

 

Wie sind eure Erfahrungen mit Agenturen ohne AGB?

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Escortagenturen gehen keine Verträge mit Endkunden ein sondern sind als Auftragnehmer für selbstständige Escortdamen tätig.

Der Dienstleistungsvertrag (z.B. erotische Dienstleistungen) wird direkt mit den Damen geschlossen, meist Vorort mit der Übergabe des Geldes.

 

Und wie schon gesagt, AGB sind nicht vorgeschrieben. Hier gilt einfach das BGB zwischen den Vertragspartnern.

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

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AGB finde ich nützlich, weil dort in der Regel auch nachzulesen ist, wie es die Agentur mit Anzahlungen hält und was passiert, wenn das Date nicht zustande kommt. Das ist mir lieber, als wenn derartige Dinge im Vagen bleiben; so kann ich mich schon im Vorfeld entscheiden, ob ich die Bestimmungen akzeptiere oder lieber von einer Buchung Abstand nehme.

 

Ein Ausschlusskriterium ist die Existenz von AGB allerdings nicht für mich, und auch kein Indiz für die Seriösität einer Agentur.

Oversexed and underfucked.

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Tut mir leid, wenn ich mich als humorlos erwiesen habe. Allerdings solltest Du auch einen Ironiesmiley für #1 nachliefern. Dann paßt es.

 

Ne #1 war schon so ernst gemeint. Wirkt vielleicht technokratisch nach sowas zu fragen, aber wer einmal 500 € in den Wind geballert hat, ist eben etwas vorsichtiger und legt ein paar Kriterien für die Agenturen fest. Auch wenn es nach Stock im Arsch aussieht.

 

Aber ich bin ja lernwillig. Nach allem was hier bislang zurückkommt ist Vorhandensein von AGB kein gutes Kriterium für Seriosität.

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  • 2 Wochen später...

Mir ist es vollkommen egal ob eine Agentur AGBs hat

 

a.) meist sind sie von irgendwo abgeschrieben ergo

b.) kennen sie ihre eigenen AGBs meist recht oberflaechlich deshalb

c.) entscheidet ein Grossteil der AGs eh wie es ihnen gefaellt :zwinker:

 

und das ist meiner bescheidenen Erfahrung eher selten zugunsten des Kunden.

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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AGB finde ich nützlich, weil dort in der Regel auch nachzulesen ist, wie es die Agentur mit Anzahlungen hält und was passiert, wenn das Date nicht zustande kommt. Das ist mir lieber, als wenn derartige Dinge im Vagen bleiben; so kann ich mich schon im Vorfeld entscheiden, ob ich die Bestimmungen akzeptiere oder lieber von einer Buchung Abstand nehme.

 

AGB tun nichts zur Sache. Bevor AGB wirksam sind, musst Du die AGB erstmals anerkennen. Dieses erfolgt durch eine Unterschrift. Alles andere hat wenig Qualität als Beweis.

Bucher können natürlich einer Agentur auch seine AGB vorlegen. Es gibt ja Vertragsfreiheit.

 

Ich würde mir eher FairPlay Regeln (vielleicht in Form einer FAQ) wünschen, an die sich eine Agentur und der Bucher gemeinsam halten.

Alles andere regelt das BGB.

 

Hans

"Mein Stecker ist international."

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Abgesehen davon haben viele AGBs vor Gericht keinen Bestand. Da kann man viel reinschreiben, wenn der Tag lang ist.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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altbekanntes problem: wenn AGB nicht bestand haben gilt halt das Gesetz (BGB)

 

 

wer vernünftig miteinander umgeht braucht weder das eine noch das andere. :streicheln1:

 

 

der alte grundsatz von "treu & glauben" war schließlich auch ganz brauchbar. ich habe nur den eindruck, dafür ham'se die app vergessen. :au:

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  • 1 Monat später...

Passt zwar nur bedingt in diesen alten Thread, aber mich würde mal interessieren, was die anwesenden Juristen und andere Experten von folgendem Impressum halten:

 

http://www.escortservice-agency.com/de/Impressum

 

Kann mir kaum vorstellen, dass die Bemerkung "Auf Anfrage" in dieser Form zulässig ist, oder?

 

AGB's hab ich übrigens so spontan auch nicht gefunden...

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Wer eine der beiden IDs hat, muss sie auch angeben. Wer keine der beiden hat, braucht nichts anzugeben, auch nicht die FA Steuernummer.

 

Allerdings müssen die verantwortlichen Personen im Impressum benannt sein (mit zumindest einem ausgeschriebenen Vornamen und Zunamen), sei es als Einzelkaufleute, sei es als Funktionsträger einer juristischen Person (bei juristischen Personen sind auch das Registergericht und die Registernummer anzugeben). Ebenso ist der Sitz mit einer ladungsfähigen Adresse (nicht "Postfach") anzugeben.

 

Die für redaktionelle Inhalte verantwortliche Person ist ebenfalls mit Kontaktdaten separat zu benennen (auch wenn es dieselbe Person ist, wie vorstehend).

 

Sicherheitshalber sollte auch eine Telefonnummer zusätzlich zu Email angegeben werden, es sei denn eine Beantwortung von Emails in sehr kurzer Zeit (etwa Stundenfrist) kann sicher gestellt werden.

 

Schließlich wird bezüglich Jugendschutzbeauftragter wohl kaum ein Link ausreichen, der zu einem Portal führt, wo der Betrachter sich einen solchen aussuchen (und engagieren) kann :lach:.

 

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Passt zwar nur bedingt in diesen alten Thread, aber mich würde mal interessieren, was die anwesenden Juristen und andere Experten von folgendem Impressum halten:

 

http://www.escortservice-agency.com/de/Impressum

 

Kann mir kaum vorstellen, dass die Bemerkung "Auf Anfrage" in dieser Form zulässig ist, oder?

 

AGB's hab ich übrigens so spontan auch nicht gefunden...

 

Wir können ja schon mal rückwärts zählen wie lange das noch da steht so. Besonders im Raum Köln kann man mit einem solchem Impressum nicht lange unterwegs sein...

:-)

 

B.

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Abgesehen davon haben viele AGBs vor Gericht keinen Bestand. Da kann man viel reinschreiben, wenn der Tag lang ist.

Ein halbwegs guter Rechtsanwalt schafft es in der Regel, die AGB jedes x-beliebigen Unternehmens, wenn sie nicht gerade von einem Spezialisten (der natürlich auch entsprechend teuer ist) verfasst sind, auszuhebeln.

 

Und damit sie überhaupt Vertragsbestandteil werden, müssen sie bei Vertragsabschlüssen im Internet nachweisbar, z.B. durch das Anklicken eines Kontrollkästchens ("habe AGB gelesen und akzeptiert blabla..."), bestätigt werden.

 

Da ja beim Escort der erste Schritt die Buchungsanfrage ist, müsste die Agentur auf die Anfrage ein Angebot mit ihren Vertragsbedingungen unterbreiten, das der Bucher dann (im Idealfall mit voller Adresse und durch Unterschrift), akzeptiert - erst dann ist ein wirksamer Vertrag geschlossen, der u.U. auch vor Gericht Bestand hat.

 

Für Fake-Bucher sicher abschreckend, aber im Normalfall bei einer Escort-Buchung, wo beide Seiten das Interesse haben, die getroffenen Vereinbarungen auch einzuhalten, etwas überzogen.

 

 

Stelle mir gerade vor, wie eine als Schneewittchen gebuchte Escort-Dame, sich, nachdem sie das Zimmer betreten hat, auf einmal als ungewöhnlich dominant erweist. Das könnte mich u.U. zu der Überlegung veranlassen, das Date zu beenden, aber dann kommt ihre Antwort: "Du hast mich gebucht, jetzt musst du mich auch vögeln, sonst verklagt dich die Agentur...". :blinken:

 

Manche mögen es ja vielleicht auch so... :smile:

Ich brauche eine Signatur... gibt es noch ein unverbrauchtes Zitat von Oscar Wilde? ;-)

Wie wäre es mit: Eine schlechte Frau: die Art Frauen, deren man nie müde wird.

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1) Dazu bräuchts ein Mandat (= Auftraggeber)

2) Wußte gar nicht wie preiswert ONs dann sein können (in diesem Bereich sind die anwaltlichen Gebühren wohl eher im Stundenbereich, allenfalls wenige Stunden)

3) Dafür muss dann auch noch aufwändige Recherchenarbeit nach einer verantwortlichen Person mit zustellfähiger Adresse durchgeführt werden.

 

Insgesamt wohl kaum lohnend. Und wenns im Auftrag einer Wettbewerbsagentur erfolgt, dann wohl eher wenn ein Dauermandat (in lohnenderen Bereichen) besteht und das hier Diskutierte gleichsam im Rahmen der "Kundenpflege" (anwaltlich/unternehmerisch ungern) übernommen wird :cool:.

 

P.S.: "Abmahnanwälte" betreiben nur solche Fälle gerne, wo kein Zusatzaufwand notwendig ist und idealerweise mit bereits vorhandenen Textbausteinen (Serienabmahnungen) gearbeitet werden kann. Dann rechnet sich das, der Anwalt kann golfen und die ReNo-Fachangestellte (w/m) macht die Standardabmahnungen (oft unter Verwendung auch unpassender Textbausteine :kugeln:).

Bearbeitet von nolensvolens
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