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Wann ist Escort Prostitution und wann nicht?


Wulf

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Worum gehts denn sonst? Ok, ich hab nur die ersten und letzten paar Beiträge gelesen, aber so richtig weitergekommen ist man in den jetzt 176 Beiträgen ja scheinbar nicht. :lach:

Beschäftigungstherapie auf mehr oder weniger hohem Niveau.

 

@ MC: Ich rege eine extra Rubrik "Gesetze, Definitionen, Urteile zum Escort und Prostitution" an. Da hat man dann die wichtigen Dinge an einem Ort und muss nicht lange suchen. Wenn Du dem stattgibst, dann bitte meinen Beitrag zur Definition Prostitution dorthin verschieben.

Danke aber nein, ich denke du hast in diesem Thema genügend Spielraum um dich auszutoben. Eine Extra Rubrik ist nicht notwendig.

Und da du dieses Thema nach deiner Definition ohnehin bereits in der falschen Rubrik erstellt hast wäre davon auszugehen dass du eine neue Rubrik ebenfalls nicht finden würdest.

-----> Recht - Gesundheit - Soziales

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Beschäftigungstherapie auf mehr oder weniger hohem Niveau.

 

 

 

Das klingt gerade so, als ob Du die Diskussion über dieses Thema für überflüssig halten würdest.

 

Ich finde, die Beteiligung am Thread sagt etwas anderes.

 

Und wo sonst, außer auch in einem p6 Forum sollten solche Fragestellungen diskutiert werden?

 

 

 

 

P.S. Und ist für Bucher nicht die ganze Escort-Kiste "Beschäftigungstherapie" ? :lach:

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Die Diskussion leidet hier manchmal auch etwas darunter, dass sie federführend von Nichtjuristen geführt wird, die meinen, sie haben die juristische Kompetenz mit der Muttermilch aufgesogen. Diskutieren kann man auch so, aber die Ergebnisse sind halt dann auch entsprechend und wenig valide.

 

Ja Babu...die Philosophen sind da auf Muttermilch angewiesen....Die BWLer hatten die Muttermilch und eine Prüfung im BGB und HGB, die durch die juristische Fakultät abgenommen wurde. Ohne diese Prüfung gab´s kein Hauptstudium.

 

Und wer überdies noch beim weltbekannten Repetitor "Kallwass" in Köln im Residenz Theater war, der hatte eine zusätzliche, besonders qualifizierte Ausbildung vorzuweisen...:zeig::grins:

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Ja Babu...die Philosophen sind da auf Muttermilch angewiesen....Die BWLer hatten die Muttermilch und eine Prüfung im BGB und HGB, die durch die juristische Fakultät abgenommen wurde. Ohne diese Prüfung gab´s kein Hauptstudium.

 

Und wer überdies noch beim weltbekannten Repetitor "Kallwass" in Köln im Residenz Theater war, der hatte eine zusätzliche, besonders qualifizierte Ausbildung vorzuweisen...:zeig::grins:

 

Wusste gar nicht, dass Angelika Kallwass schon sooo alt ist...:clown:

 

Zum Thema Ausbildung..ich habe auch Prüfungen in Versicherungsrecht, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht etc. erfolgreich absolviert, würde mich aber never ever als "qualifiziert" in diesem Bereich bezeichnen.

 

Das ist ja fast so wie ein Escort, die meint sie ist Akademikerin, weil sie dem Prof. in seinem Arbeitszimmer einen geblasen hat...:lach:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich schlage eine Änderung des Threadtitels vor:

 

"Wann ist eine akademische Ausbildung ausreichend um in einem Fickforum zu schreiben und wann nicht?"

 

:bonk:

 

Ich kenne hier einige Doctores humoris causa, gell...:lach:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Zunächst danke für Deinen Beitrag.

Da Du mich mehrfach angesprochen hast, versuche ich einmal, Dir eine adäquate Antwort auf Deinen Beitrag zu geben.

 

Die von lolo angeführte Definition von Prostitution (bzw. vom Anwalt seines Vertrauens beim Blick in den einzigen ihm verfügbaren Kommentar) ist juristisch nicht weiter belastbar oder gar unangreifbar, sondern allenfalls eine Meinungsäußerung. Es ist eben keine Legaldefinition..

 

Zunächst danke ich Dir sehr, dass Du Deinen unsäglichen "Demontageversuch" des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer wieder gelöscht hast...das steht Dir nun wirklich nicht zu.

 

Zum fett markierten:

 

Diese Behauptung von Dir ist nicht weiter belastbar und schon gar nicht unangreifbar, sie ist sogar eine völlig haltlose Unterstellung!

 

Und das passiert gerade Dir ("ich habe keine Meinung, die muss aber wenigstens begründet sein")

Sorry Philsecret...aber wer die Latte für andere sehr hoch legt, sollte wenigstens in der Lage sein, selbst diese Höhe zu schaffen! - nicht böse gemeint.

 

Der von lolo ihm als besonders interessant angeführte Teil ist nämlich im Fischer, StGB, 61. Auflage gerade nicht durch Rechtsprechung oder andere Literaturstimmen belegt, sondern steht ohne Zitat oder Beleg einfach so im Kommentar. Der erste Teil der Definition, nämlich die "Vornahme sexueller Hndlungen gegen Entgelt" ist aber durch Rechtsprechung belegt. Ein Blick in Vergleichskommentare zeigt, dass auch nur dieser Teil "Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt" von anderen Kommentatoren als Begriffsbestimmung von Prostitution aufgenommen wird. Der zweite Teil wird dort überhaupt nicht als Teil der Begriffsbestimmung aufgenommen.

 

Es ist also sehr dünnes Eis, wenn auf der Stimme eines Kommentatoren hier das bestehende oder angestrebte persönlich-emotionales Verhältnis als ein Ausschlußkriterium für Prositution angeführt wird. Das ist eben bestenfalls eine Meinung, wie so oft in der Juristerei. Darauf bauen würde ich erst dann, wenn ein Gericht einmal das Tatbestandsmerkmal "Prostitution" aufgrund dieser Einschränkung abgelehnt hat, das ist aber nach kurzer Recherche nicht der Fall.

Wie immer gilt: ich habe keine Meinung, die muss aber wenigstens gut begründet sein.

 

Dann nehmen wir doch einmal zur Prüfung Deines Statements einfach einen Beitrag von Tanja hier, den jeder lesen konnte (Dank nochmal an Tanja).

 

Da nimmt die - nicht so ganz unbedeutende - Bundesrechtsanwaltskammer vertreten durch den "Strafrechtsausschuss" Stellung zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss.

 

Zunächst fällt auf, dass nicht irgendein Kommentator für die "Begriffsbestimmung Prostitution" herangezogen wird, sondern Fischer und zwar vollständig:

 

"Hinzuweisen ist weiterhin darauf, dass die vorgenommene Begriffsbestimmung zur „Kinderprostitution“ weit über das hinausgeht, was nach deutschem Recht bislang unter

„Prostitution“ verstanden wird. Denn nach bisherigem nationalen Recht ist Prostitution eine

zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen

an, mit oder vor (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist. Dabei ist nicht ausreichend, dass ein Dritter ohne Kenntnis der betroffenen Person ein Entgelt erlangt (Fischer, § 180 a StGB Rn. 3 m.w.N.)."

 

Da können wir also davon ausgehen, dass sich der "Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer" der "Meinung" von Fischer vollumfänglich anschliesst. Und darum denke ich, dass man dieses "Eis" beruhigt betreten kann. Für mich allemal beruhigender, als ein zukünftiges Urteil eines Richters am Landgericht.

 

Und noch als letztes zu Deinem letzten Satz, Philsecret: Müsste es nicht heissen "...ist aber nach kurzer Recherche bisher noch nie verhandelt worden..."?

Bearbeitet von lolo
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Mit Verlaub, seit wann erhält ein Mensch mit Wahl/Ernennung zum Bundesrichter die Unfehlbahrkeit "verpasst" :frag:

 

Und was die Bundesrechtsanwaltskammer betrifft ist sie für mich nichts anders wie ein Intereesengemeinschaft/Gewerkschaft der Anwälte.....,

denn sie vertritt die "deren berufspolitischen Interessen auf Bundesebene".....

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Mit Verlaub, seit wann erhält ein Mensch mit Wahl/Ernennung zum Bundesrichter die Unfehlbahrkeit "verpasst" :frag:

 

 

Erst wenn er lolo widerspricht ist er fehlbar..:lach:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Zunächst danke ich Dir sehr, dass Du Deinen unsäglichen "Demontageversuch" des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer wieder gelöscht hast...das steht Dir nun wirklich nicht zu.

 

Ich weiss schon wieder, warum ich Deutschland so liebe: der Herr Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer. Das reicht ja schon als Kompetenzausweis für die Prostitutionsdefinition.

 

Gelöscht habe ich den "Demontageversuch" nur, weil ich sprachlich nicht mit meinem Machwerk zufrieden war.

 

Sonst hab ich nichts dazu zu sagen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:29 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:26 Uhr ----------

 

Zunächst danke für Deinen Beitrag.

Da Du mich mehrfach angesprochen hast, versuche ich einmal, Dir eine adäquate Antwort auf Deinen Beitrag zu geben.

 

 

 

Zunächst danke ich Dir sehr, dass Du Deinen unsäglichen "Demontageversuch" des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer wieder gelöscht hast...das steht Dir nun wirklich nicht zu.

 

Zum fett markierten:

 

Diese Behauptung von Dir ist nicht weiter belastbar und schon gar nicht unangreifbar, sie ist sogar eine völlig haltlose Unterstellung!

 

Und das passiert gerade Dir ("ich habe keine Meinung, die muss aber wenigstens begründet sein")

Sorry Philsecret...aber wer die Latte für andere sehr hoch legt, sollte wenigstens in der Lage sein, selbst diese Höhe zu schaffen! - nicht böse gemeint.

 

 

 

Dann nehmen wir doch einmal zur Prüfung Deines Statements einfach einen Beitrag von Tanja hier, den jeder lesen konnte (Dank nochmal an Tanja).

 

Da nimmt die - nicht so ganz unbedeutende - Bundesrechtsanwaltskammer vertreten durch den "Strafrechtsausschuss" Stellung zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss.

 

Zunächst fällt auf, dass nicht irgendein Kommentator für die "Begriffsbestimmung Prostitution" herangezogen wird, sondern Fischer und zwar vollständig:

 

"Hinzuweisen ist weiterhin darauf, dass die vorgenommene Begriffsbestimmung zur „Kinderprostitution“ weit über das hinausgeht, was nach deutschem Recht bislang unter

„Prostitution“ verstanden wird. Denn nach bisherigem nationalen Recht ist Prostitution eine

zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen

an, mit oder vor (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist. Dabei ist nicht ausreichend, dass ein Dritter ohne Kenntnis der betroffenen Person ein Entgelt erlangt (Fischer, § 180 a StGB Rn. 3 m.w.N.)."

 

Da können wir also davon ausgehen, dass sich der "Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer" der "Meinung" von Fischer vollumfänglich anschliesst. Und darum denke ich, dass man dieses "Eis" beruhigt betreten kann. Für mich allemal beruhigender, als ein zukünftiges Urteil eines Richters am Landgericht.

 

Und noch als letztes zu Deinem letzten Satz, Philsecret: Müsste es nicht heissen "...ist aber nach kurzer Recherche bisher noch nie verhandelt worden..."?

 

Nun aber doch noch eins: wenn der Strafrechtsauschuss auch nur den Fischer ("Kurzkommentar") zitiert, und es in dem Zitat auch gar nicht auf den Teil ankommt, auf den es Dir ankommt, führt das nicht dazu, dass dieser Teil durch Rechtsprechung belegt ist, durch Literatur belegt ist, oder durch irgendeinen anderen Kommentar aufgenommen wird.

 

Im wesentlichen sagst Du: Fischer behauptet das, und jemand zitiert Fischer. Nicht mehr und nicht weniger. Wo daraus eine Begründung für die Definition wird, erschließt sich mir nicht.

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erm, manchmal ist es hier echt kompliziert.....

 

Wahnsinn auf hohem Niveacreme?

 

Du hast vollkommen Recht, ania...das ist tatsächlich "mantrahafte Gehirnwichserei" wie Babu es genannt hat - gell Babu....

 

Das ist ungefähr so, als wenn jemand behauptet 4 x 5 = 20

 

Und dann wird erst einmal infrage gestellt, ob es 4 und 5 überhaupt gibt und warum denn,

sollte es sie geben, 4 x 5 = 20 sein soll.....:lach:

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Du hast vollkommen Recht, ania...das ist tatsächlich "mantrahafte Gehirnwichserei" wie Babu es genannt hat - gell Babu....

 

Das ist ungefähr so, als wenn jemand behauptet 4 x 5 = 20

 

Und dann wird erst einmal infrage gestellt, ob es 4 und 5 überhaupt gibt und warum denn,

sollte es sie geben, 4 x 5 = 20 sein soll.....:lach:

 

ich merke mal wieder, wenn naturwissenschaftler und geisteswissenschaftler versuchen sich gegenseitig juristisch in nem fickforum auseinanderzusetzen, da können volkswirtschaftler doch bloß drüber lachen und sagen:

 

scheißegal wie das ding heißt, hauptsache es wird geld dabei verdient.

 

derweil sich wohl der gemeine bucher denken mag: "auch wurscht, hauptsache irgendjemand wird dabei gefickt"

 

:kugeln:

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Du hast vollkommen Recht, ania...das ist tatsächlich "mantrahafte Gehirnwichserei" wie Babu es genannt hat - gell Babu....

 

Das ist ungefähr so, als wenn jemand behauptet 4 x 5 = 20

 

Und dann wird erst einmal infrage gestellt, ob es 4 und 5 überhaupt gibt und warum denn,

sollte es sie geben, 4 x 5 = 20 sein soll.....:lach:

 

:forengrantler:

 

"(It really is a nice theory. The only defect I think it has is probably common to all philosophical theories. It's wrong. You may suspect me of proposing another theory in its place; but I hope not, because I'm sure it's wrong too if it is a theory.)"

 

-- Saul Aaron Kripke: Naming and Necessity, p. 64, 1980

 

ps: the proof, peano axioms and modal logic are left as an exercise for the reader :blinken:

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Du hast vollkommen Recht, ania...das ist tatsächlich "mantrahafte Gehirnwichserei" wie Babu es genannt hat - gell Babu....

 

Das ist ungefähr so, als wenn jemand behauptet 4 x 5 = 20

 

Und dann wird erst einmal infrage gestellt, ob es 4 und 5 überhaupt gibt und warum denn,

sollte es sie geben, 4 x 5 = 20 sein soll.....:lach:

 

TOPPER!

 

Solange wir keine platonischen Thesen aufstellen, sondern brav bei einer relativ klassischen Definition von Zahlen bleiben, stellt sich die Frage nicht. Aber das nur so nebenbei, das hat der Kollege aus LOND/NY ja auch angemerkt, nur weitaus eleganter.

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Habe ich richtig gelesen, das es drei Parteien gibt, die der Naturwissenschaftler, Geisteswissenschaftler und die der Volkswissenschaftler?

 

Sein wir uns aber gewiss, wir alle Leben nicht nur von Luft und Liebe, und in unserer Gesamtheit, gehört alles doch zusammen. nichts kann ohne das andere.

 

Und sei der Philosophische Aspekt über eine Toilette wie Kant es so schön beschrieben hat.

 

(OK das reicht mal für mich, für den Monat an Gehirnakrobatik...)

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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Nachdem es hier einige geschafft haben, durch "mantrahafte Gehirnwichserei" einen intellektuellen Orgasmus zu bekommen, können wir wieder zum "allgemeinen Ficken" (Katrina) zurückkehren, bzw zum Thread Titel: "Wann ist Escort Prostitution und wann nicht ? "

 

Abschliessend können wir feststellen:

 

Es gibt eine Definition von "Prostitution" von Thomas Fischer,einem namhaften Strafrechtler und Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, dessen Kommentare zum Strafrecht in der 61. Auflage als Bestseller gehandelt werden.

 

Diese Definition wird von namhaften juristischen Institutionen und auch von Gerichten herangezogen, wenn es um das Thema Prostitution geht. Beispiel:

 

Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Aufgabe dieses Ausschusses ist u.a. die Stellungnahme zu Gesetzentwürfen, Teilnahme als Experten bei Anhörungen in Ministerien und im Parlament.

 

Dieser Ausschuss zitiert in seiner Stellungnahme an die Europäische Kommission die Definition von Thomas Fischer vollumfänglich wie folgt:

 

"Denn nach bisherigem nationalen Recht ist Prostitution eine

zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen

an, mit oder vor (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist..."

 

und auch:

 

"Nach deutschen Strafrechtsverständnis wird unter „Prostitution“ eine zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte entgeltliche Vornahme sexueller...."

 

Da denke ich, dass wir diese Definition in einem Escort/Fickforum als Basis für eine Diskussion zum Thema Escort und Prostitution heranziehen können.

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TOPPER!

 

Solange wir keine platonischen Thesen aufstellen, sondern brav bei einer relativ klassischen Definition von Zahlen bleiben, stellt sich die Frage nicht. Aber das nur so nebenbei, das hat der Kollege aus LOND/NY ja auch angemerkt, nur weitaus eleganter.

 

Phil S. Du wirst wohl zur Kenntnis nehmen müssen, dass Deine Aussagen nur zur Anerkennung seitens des Threaderstellers gelangen, wenn sie konform mit den seinen gehen. Gehen sie das nicht, gibt es drei Möglichkeiten:

 

 

  • Sie werden ignoriert
  • Du wirst der Unkenntnis, mangelnder Bildung und Uneinsichtigkeit geziehen.
  • Du betreibst fortwährendes Userbashing gegenüber dem Threadersteller

Aus dem Grunde haben sich einige Diskutanten ja schon bereits aus der "Diskussion" zurückgezogen, weil es im leben schöneres gibt.

 

 

Ich wünsche Dir dennoch viel Erfolg bei Deiner versuchten Überzeugungsarbeit :smile:

 

Addendum: Selbstverständlich fällt auch dieser Post unter den dritten Punkt :zwinker:

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Ihr geht nun zum pluralis majestatis über, großer lolo? Abschließend kann man das natürlich feststellen, aber nur dann, wenn man die andere Hälfte der Meinungsäußerungen ignoriert. Aber sowas bereitet natürlich der diskursiven Rampensau nicht die geringsten Probleme.

 

Ich verabschiede mich daher nunmehr auch und wünsche viel Spass im Solipsimus.

 

Nachdem es hier einige geschafft haben, durch "mantrahafte Gehirnwichserei" einen intellektuellen Orgasmus zu bekommen, können wir wieder zum "allgemeinen Ficken" (Katrina) zurückkehren, bzw zum Thread Titel: "Wann ist Escort Prostitution und wann nicht ? "

 

Abschliessend können wir feststellen:

 

Es gibt eine Definition von "Prostitution" von Thomas Fischer,einem namhaften Strafrechtler und Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, dessen Kommentare zum Strafrecht in der 61. Auflage als Bestseller gehandelt werden.

 

Diese Definition wird von namhaften juristischen Institutionen und auch von Gerichten herangezogen, wenn es um das Thema Prostitution geht. Beispiel:

 

Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Aufgabe dieses Ausschusses ist u.a. die Stellungnahme zu Gesetzentwürfen, Teilnahme als Experten bei Anhörungen in Ministerien und im Parlament.

 

Dieser Ausschuss zitiert in seiner Stellungnahme an die Europäische Kommission die Definition von Thomas Fischer vollumfänglich wie folgt:

 

"Denn nach bisherigem nationalen Recht ist Prostitution eine

zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen

an, mit oder vor (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist..."

 

und auch:

 

"Nach deutschen Strafrechtsverständnis wird unter „Prostitution“ eine zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte entgeltliche Vornahme sexueller...."

 

Da denke ich, dass wir diese Definition in einem Escort/Fickforum als Basis für eine Diskussion zum Thema Escort und Prostitution heranziehen können.

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"Denn nach bisherigem nationalen Recht ist Prostitution eine

zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen

an, mit oder vor (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist..."

Und wenn wir das als Definition hernehmen, inwiefern hilft das der Diskussion? Ich seh nicht, wie sich dadurch herbeireden liesse, dass Escort a la Musen keine Prostitution ist.

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Ich glaub lolo fährt die Strategie der maximalen Verwirrung, wo wir dann am Schluss jede Definition akzeptieren, wenn nur die Diskussion ein Ende nimmt..:schiel:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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