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Wann ist Escort Prostitution und wann nicht?


Wulf

Empfohlene Beiträge

Ich glaub lolo fährt die Strategie der maximalen Verwirrung, wo wir dann am Schluss jede Definition akzeptieren, wenn nur die Diskussion ein Ende nimmt..:schiel:

 

Und ich setzt jetzt mal noch eins drauf und sage, was ich schon seit langer Zeit meine:

 

Man sollte sich dafür einsetzen, das das Wort Prostitution aus den Gesetzestexten verschwindet. Denn es ist auf Grund seiner negativen Belegung diskriminierend und nicht mehr zeitgerecht.

 

Wir sollten uns dafür einsetzen das Wort zu streichen und durch das Wort Sexarbeit, aber noch viel besser erotische und(/oder) sexuelle Dienstleistungen ersetzen zu lassen.

 

Denn letzteres kann dann beides sein. Wie der Begriff schon sagt: rein sexuelle Dienstleistungen oder auch erotische Dienstleistungen (ohne direkten sexuellen Kontakt/Austausch) oder ein Mix aus beidem.

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Es gibt eine Definition von "Prostitution" von Thomas Fischer,einem namhaften Strafrechtler und Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, dessen Kommentare zum Strafrecht in der 61. Auflage als Bestseller gehandelt werden.

 

"Denn nach bisherigem nationalen Recht ist Prostitution eine

zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen

an, mit oder vor (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist..."

 

Da denke ich, dass wir diese Definition in einem Escort/Fickforum als Basis für eine Diskussion zum Thema Escort und Prostitution heranziehen können.

 

Es ist aber eben keine Legaldefinition.

 

Danach sind Escorts selbstverständlich Prostituierte, aber eben auch Pornodarstellerinnen oder die Filmschauspielerin, die vor der Kamera küsst oder sich umarmen lässt, oder in einer Sexszene mitwirkt, selbst wenn diese "faked" ist. Das Webcam-Girl ist ebenfalls eine Prostituierte, auch wenn sie ihre "Partner" niemals zu Gesicht bekommt.

 

Für strafrechtliche Bewertungen ist die Definition zu weit, außerdem stört mich das "(zumeist)", weil jetzt wieder nicht klar ist, ob das ein Kriterium sein soll oder nicht.

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Es ist aber eben keine Legaldefinition.

 

Danach sind Escorts selbstverständlich Prostituierte, aber eben auch Pornodarstellerinnen oder die Filmschauspielerin, die vor der Kamera küsst oder sich umarmen lässt, oder in einer Sexszene mitwirkt, selbst wenn diese "faked" ist. Das Webcam-Girl ist ebenfalls eine Prostituierte, auch wenn sie ihre "Partner" niemals zu Gesicht bekommt.

 

Für strafrechtliche Bewertungen ist die Definition zu weit, außerdem stört mich das "(zumeist)", weil jetzt wieder nicht klar ist, ob das ein Kriterium sein soll oder nicht.

 

Sehe ich persönlich auch so.

Da ich meine Karriere als Cam-Girl begonnen habe, kann ich hierbei gut mitsprechen.

Mir wäre es nie in den Sinn gekommen einen Porno zu drehen, geschweige den als Escort zu arbeiten (da obsiegte die Neugierde und ein tolles Erlebnis)

Ich sehe diese Arbeiten sehr differenziert.

Unsere Gesetzeslage, aber spricht hierbei etwas anderes.

Irgendwo stimmt es ja auch.

 

Aber, als Escort möchte man nicht unbedingt mit der Dame auf der Straße verglichen werden (Escort oder Tantra Masseurin ist keine Prostituierte?).

Es sind unsere persönlichen Abgrenzungen.

Vor allem um uns besser zu fühlen.

 

Ich meide deshalb solche Aufschlüsselungen, da ich mich als Sexarbeiterin sehe.

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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Phil S. Du wirst wohl zur Kenntnis nehmen müssen, dass Deine Aussagen nur zur Anerkennung seitens des Threaderstellers gelangen, wenn sie konform mit den seinen gehen. Gehen sie das nicht, gibt es drei Möglichkeiten:

  • Sie werden ignoriert
  • Du wirst der Unkenntnis, mangelnder Bildung und Uneinsichtigkeit geziehen.
  • Du betreibst fortwährendes Userbashing gegenüber dem Threadersteller

Aus dem Grunde haben sich einige Diskutanten ja schon bereits aus der "Diskussion" zurückgezogen, weil es im leben schöneres gibt.

 

 

Ich wünsche Dir dennoch viel Erfolg bei Deiner versuchten Überzeugungsarbeit :smile:

 

Addendum: Selbstverständlich fällt auch dieser Post unter den dritten Punkt :zwinker:

 

Da muss ich widersprechen, Asfaloth....Dir bescheinige ich, dass dein post einmal mehr unter die Punkte zwei und drei fällt. Bei nicht wenigen anderen Posts schaffst du sogar alle drei Punkte...:smile:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:10 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:29 Uhr ----------

 

Ihr geht nun zum pluralis majestatis über, großer lolo? Abschließend kann man das natürlich feststellen, aber nur dann, wenn man die andere Hälfte der Meinungsäußerungen ignoriert. Aber sowas bereitet natürlich der diskursiven Rampensau nicht die geringsten Probleme.

Ich verabschiede mich daher nunmehr auch und wünsche viel Spass im Solipsimus.

Ich gestehe, dass ich Google bemühen musste für "Solipsimus" und stelle für mich fest:

Intellektuelle Sonderlingsphilosophie oder auch "Gehirnwichserei". Es wird also genau anders herum ein Schuh draus. Oder willst Du nur noch Themen in einem Escort/Fickforum diskutieren, die durch Legaldefinition abgesichert sind? Dann diskutierst Du nämlich wirklich alleine....

 

Aber immerhin gestehst Du mir ja schon die "Hälfte der Meinungsäusserungen" zu - vielen Dank dafür. Und damit das noch mehr wird, habe ich keine Mühen gescheut und meinen Text einmal so aufbereitet und entwirrt, dass wohl jeder damit klar kommt und sein OK dazu geben kann und was mich dazu veranlasst hatte, den "pluralis majestatis" zu bemühen :

Abschliessend können wir feststellen:

 

Es gibt eine Definition von "Prostitution" von Thomas Fischer....nachgewiesen

einem namhaften Strafrechtler und Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof...nachgewiesen

dessen Kommentare zum Strafrecht in der 61. Auflage als Bestseller gehandelt werden...nachgewiesen

 

Diese Definition wird von namhaften juristischen Institutionen...nachgewiesen

und auch von Gerichten herangezogen, wenn es um das Thema Prostitution geht...nachgewiesen

 

Beispiel:...nachgewiesen

 

Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer....nachgewiesen

Die Aufgabe dieses Ausschusses ist u.a. die Stellungnahme zu Gesetzentwürfen...nachgewiesen

Teilnahme als Experten bei Anhörungen in Ministerien und im Parlament...nachgewiesen

 

Dieser Ausschuss zitiert in seiner Stellungnahme an die Europäische Kommission die Definition von Thomas Fischer vollumfänglich wie folgt:...nachgewiesen

 

Da denke ich, dass wir diese Definition in einem Escort/Fickforum als Basis für eine Diskussion zum Thema Escort und Prostitution heranziehen können....wer diesem letzten Satz nicht zustimmt, sollte sich tatsächlich aus der Diskussion zurückziehen.

 

 

PhilSecret, ich danke Dir für Deine Beiträge bis hierher und würde mich freuen, wenn Du auch weiterhin an der Diskussion teilnimmst. :smile:

Bearbeitet von lolo
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Mit offenem Mund und staunend sehe ich das Ergebnis dieser Diskussion. Es macht mich sprachlos, dass ich erst jetzt nach 12 Jahren erfahre, was Prostitution ist.

Sexuelle Dienstleistungen für Geld, vulgo ficken und blasen gegen Geld. Wer hätte das gedacht?

Diese beinahe Legaldefinition und die strikte Trennung von einfachem P6 von Zuneigung und emotionalem spontanem Sex mit Musen oder wie immer sie sich in Zukunft nennen werden wird das Gewerbe, davon bin ich nun restlos überzeugt, revolutionieren.

Ein Dankehäkchen reicht da nicht! Ich gebe es ungern zu, aber die subtile Überzeugungsarbeit des Users Lolo und dessen uneigennützige Recherche haben mich, armes, mit weniger Intelligenz ausgestattete Wesen, nach eingängigem Studium dazu gebracht endlich zuzugeben, dass ich mich bisher auf dem Holzweg befand.

In Demut verneige ich mich vor Lolos Grossmut und der wohlwollenden Assistenz unseres Max und der unermüdlichen, mühseligen Überzeugungsarbeit. Das war bei einigen geistig unterentwickelten Usern, wie mir, sicher nicht leicht.

Am meisten haben mich die göttlichen Gleichnisse mit Herrn Muserich überzeugt. Ja, so spricht der Herrr mit dem einfachen Volke. Weiter so!

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Mit offenem Mund und staunend sehe ich das Ergebnis dieser Diskussion. Es macht mich sprachlos, dass ich erst jetzt nach 12 Jahren erfahre, was Prostitution ist.

 

Du wirst gleich den Mund gar nicht mehr zu bekommen und auch aus dem Staunen nicht mehr herauskommen....

 

So ganz daneben war mein Eingangsposting wohl doch nicht und zur Verdeutlichung habe ich es noch mal in den wichtigen Teilen hierher kopiert:

 

Demnach ist Escort also nur dann Prostitution, wenn vorher als Inhalt der Begleitung sexuelle Handlungen gegen Entgelt vereinbart werden. Sind vorher explizit keine sexuellen Handlungen gegen Entgelt vereinbart worden, dann ist Escort auch keine Prostitution, selbst wenn es während der Begleitung dann zu sexuellen Handlungen kommt.

 

Wie sieht nun die Praxis der Escort Agenturen und Independents aus?

 

Hier einige Beispiele (willkürlich aus der MC Werbung genommen) :

 

NEVER FORGET

"Service

Unsere Damen haben unterschiedliche Vorlieben. Wenn Sie besondere Wünsche haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir vermitteln Sie gerne an eine Dame, die Ihre Leidenschaft teilt.

Es wird ausschließlich die Zeit und die Gesellschaft der Begleitung honoriert. Alle weiteren Details zwischen Ihnen und Ihrer Begleitung entstehen bei Sympathie und in beiderseitigem Einverständnis".

 

PLE

"Das Honorar versteht sich als Vergütung für die Zeit, die die Dame mit Ihnen verbringt, es ist keine Vergütung für bestimmte Dienstleitungen oder “Services”.

Die verbindliche Vereinbarung kommt ausschließlich zwischen der Escortdame und dem Gentleman zustande".

 

Greta Brentano

"Meine Honorare gelten für die Zeit unseres Zusammenseins. Für Erotik

berechne ich kein Honorar, da sie Ausdruck meiner Zuneigung ist".

 

Melanie Escort

 

"Das Honorar versteht sich als Vergütung für die Zeit, die ich gerne mit Dir verbringe. Es ist kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen oder "Services" "

 

Mirabelle Spa Escort

 

"Mein Honorar steht für die Zeit, die Sie mit mir verbringen"

 

Nach meinem Verständnis hat das bis hierher nichts mit Prostitution im oben definierten Sinn zu tun; ganz im Gegenteil werden bestimmte Dienstleistungen oder Services sogar ausgeschlossen. Und nur dann, wenn mit der Escort Dame zu Beginn der Begleitung sexuelle Handlungen gegen das vereinbarte Entgelt explizit vereinbart werden, dann wird es Prostitution.

 

Ich möchte vor dem Hintergrund der Diskussion zum Prostitutionsbegriff nach Fischer ganz bewusst im Folgenden besonders vorsichtig formulieren:

 

Diese o.a. Annahme von mir scheint nicht völlig aus der Luft gegriffen. Soweit die Mitdiskutanten ein Urteil des BGH akzeptieren, kann ich wohl davon ausgehen, dass mein Eingangsposting nicht so ganz daneben war, wenn der BGH entscheidet:

 

BGH 1 StR 326/99 - Beschluß v. 21. Juli 1999 (LG Stuttgart)

 

Beihilfe; Zuhälterei; Sexueller Verkehr; Eingetragener Begleitservice;

 

§ 181 a Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 153 StPO; § 153a StPO;

 

"Leitsätze des Bearbeiters

 

Die alleinige Mitteilung der Namen vermittelter Frauen und des Vermittlungszeitraums reicht für den Tatbestand des § 181a StGB nicht. Es bedarf es wenigstens der Feststellung, daß die vermittelten Personen auch zu ausgeübtem sexuellem Verkehr vermittelt wurden....

 

...Die Feststellungen tragen jedoch den Schuldspruch nicht. Danach führten die Unterstützungshandlungen der Angeklagten nur "in aller Regel zu sexuellen Handlungen". Der Tatrichter sah sich ausdrücklich nicht in der Lage, hinsichtlich jeden Vermittlungsentgelts "festzustellen, daß es nicht - was mit Sicherheit auch vorkam - ohne sexuelle Handlungen verdient wurde" und hat deshalb die Anordnung des Verfalls abgelehnt. Damit steht weder fest, daß es bei jeder vermittelten Person um Prostitutionsausübung ging noch, daß es in jedem der vermittelten Fälle zu sexuellem Verkehr im Sinne des § 181a StGB kam.

 

Die Förderung einer auch tatsächlich erfolgten Prostitutionsausübung einer anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs ist aber gerade der zentrale Tatbestandskern der vom Tatrichter angenommenen kupplerischen Zuhälterei (§ 181a Abs. 2 StGB). Die alleinige Mitteilung der Namen vermittelter Frauen und des Vermittlungszeitraums reicht hingegen nicht. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart in ihrer zunächst eingelegten Revision zutreffend anklingen ließ, bedarf es wenigstens der - hier fehlenden - Feststellung, daß alle im Urteil als vermittelt bezeichneten Personen (auch) zu ausgeübtem sexuellem Verkehr (vgl. hierzu Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 15 zu § 181a Rdn. 15; Hilger NStZ 1985, 569, 570) vermittelt wurden. Die oben zitierten Ausführungen der Urteilsgründe gehen demgegenüber gerade in eine andere Richtung....."

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Nun, wenn ich mal zusammenfasse, was in einem Thread, dessen Fragestellung von vielen Usern hier mit platten Sprüchen abgelehnt und ins Lächerliche gezogen wird für mich persönlich hängen bleibt, dann folgende Punkte:

 

Mit über 400 Beiträgen eine bisher sehr erfolgreiche Beteiligung am Thema. Also kann es so uninteressant und unumstritten nicht sein.

 

Auch wenn ein paar Kollegen hier denken nichts sein unverückbar, weil sie dann vielleicht selbst ihr Weltbild überdenken und ändern müssten, offfensichtlich ist vielerorts die Definition von Prostitution nicht in Stein gemeißelt.

 

Interessant an der Stelle, Leute die vehement und engagiert verlangen, dass sich unsere Gesellschaft in Sachen Akzeptanz von Prostitution bewegt, outen sich selbst gerade im Umgang mit diesem Thema als am unbeweglichsten von allen. Vielleicht liegt da auch der Knackpunkt? Dass noch nichteinmal die p6 Szene selbst zu Veränderungen bereit ist?

 

Am Besten hat mir bisher als Zwischenergebnis der Vorschlag gefallen, das Wort "Prostitution" vielleicht zukünftig bei einer Bestimmung was zu einer entgeltlichen sexuellen Dienstleistung gehört und was nicht, einfach zu streichen und zu ersetzen?

 

Die Diskussion hier zeigt doch, dass es vielen Leuten schwer fällt, Prostitution differenziert zu betrachten. Weil selbst alte p6 Hasen nicht von ihren definitorischen Vorurteilen lassen können.

 

Bei vielen anderen Gesetzgebungsverfahren und bei vielem gesellschaftlichen Umdenken haben andere Benennungen und damit andere Zuordnungen der Begriffe und Assoziationen zu einem erfolgreichen Umdenken und Wandel geführt. Warum nicht auch im p6?

 

Prostitution bleibt Prostitution. Einverstanden. Das umdeuten zu wollen ist Blödsinn. Letztlich hat jeder ein gewachsenes Gespür dafür, was darunter fällt und was nicht.

 

Wenn es nun aber beispielsweise "Entgeltliche sexuelle Dienstleistungen" heißen würde?

Ich denke, alleine weil dann die Stigmatisierung alleine über das Wort Prostitution heraus wäre, käme man dann vielleicht eher zu differenzierter Definition, Zuordnung und Akzeptanz.

 

Mit dem bisherigen Ansatz jedenfalls funktioniert es nicht. Und ohne eine differenzierte Betrachtung des Themas auch nicht. lolos Diskussion war möglicherweise an dieser Stelle in einem Fickforum lediglich zu früh angesetzt.

 

Mich beruhigt, dass führende Juristen zum Beispiel am BGH da offensichtlich im Erkenntnisgewinn schon wesentlich weiter sind.

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@ max

 

zunächst danke für Deine Postings!

 

Mein Posting #408 hat nichts mehr mit der Definition von Prostitution zu tun. Hier geht es darum, dass der BGH eine Begleitservice Agentur wegen Beihilfe zur Zuhälterei durch entgeltliche Vermittlung von Frauen freigesprochen hat, da die Agentur nur die Zeit der Frauen vermittelt hat!!! D.h., dass die vermittelten Frauen nicht der Prostitution zuzurechnen sind. Lies das noch mal in Ruhe.

 

Das BGH Urteil stellt die gesamte Diskussion auf den Kopf. Oder um es mit Michelangelo zu sagen: "Die Erde ist eine Scheibe und keine Kugel" jedenfalls sieht der BGH das auch so....

 

Dieses Urteil stützt mein Eingangsposting und u.a. auch meine Postings #192; 201; 206; 209; 212 und zeigt überdeutlich, dass z.B. der ehemalige Agenturleiter alfder mit seinen Postings u.a. #196; 200; 202; 205; 207; 211 daneben bis falsch liegt.

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Ach Lolo-Mat, wir wissen doch so langsam das Du und nur Du der einzig Wahre bist. The One and Onlay.

Evtl. kann noch ansatzweise der Max Mustermann an Deinem Rockzipfel nagen, aber der Rest ist Deiner einfach nicht würdig.

 

Hiermit stelle ich den Antrag das

1) der Thread geschlossen werden kann

2) der Lolo sein eigenes Forum bekommt

3) der Lolo uns seine Gnade erweist und uns niederen Insekten nicht weiter mit seinem Glanz blendet....

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@ max

 

zunächst danke für Deine Postings!

 

Mein Posting #408 hat nichts mehr mit der Definition von Prostitution zu tun. Hier geht es darum, dass der BGH eine Begleitservice Agentur wegen Beihilfe zur Zuhälterei durch entgeltliche Vermittlung von Frauen freigesprochen hat, da die Agentur nur die Zeit der Frauen vermittelt hat!!! D.h., dass die vermittelten Frauen nicht der Prostitution zuzurechnen sind. Lies das noch mal in Ruhe.

 

Das BGH Urteil stellt die gesamte Diskussion auf den Kopf. Oder um es mit Michelangelo zu sagen: "Die Erde ist eine Scheibe und keine Kugel" jedenfalls sieht der BGH das auch so....

 

Dieses Urteil stützt mein Eingangsposting und u.a. auch meine Postings #192; 201; 206; 209; 212 und zeigt überdeutlich, dass z.B. der ehemalige Agenturleiter alfder mit seinen Postings u.a. #196; 200; 202; 205; 207; 211 daneben bis falsch liegt.

 

Da ich heute ausnahmsweise mal wieder Zeit habe, kurze Stellungnahme zu dem Bullshitbingo:

 

Das .von Lolo erwähnte Urteil ist von 1999, also vor den neuen Prost Gesetzen

 

Hier der Link; http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-326-99.php3

 

Ja und auch schon vor den Prost Gesetzen haben sich Richter Gedanken gemacht:

Schließlich läßt das Urteil jede Auseinandersetzung mit der Frage vermissen, ob und inwieweit die vermittelten Frauen, sofern es denn überhaupt um Prostitutionsausübung und sexuellen Verkehr ging, in ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beeinträchtigt wurden (vgl. hierzu Lenckner, aaO, Rdn. 18, m.w.Nachw.).

 

Dies zum Thema selektives Posten...

 

Wogegen selektives Lesen bei manchem Geschwurbel hier, der Seelenhygiene dient...

Bearbeitet von alfder
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Mit dem bisherigen Ansatz jedenfalls funktioniert es nicht. Und ohne eine differenzierte Betrachtung des Themas auch nicht. lolos Diskussion war möglicherweise an dieser Stelle in einem Fickforum lediglich zu früh angesetzt.

.

 

Diesen Gedanken hatten wir bereits 2009 bei einem der Hurenkongresse z.B. in Hamburg, und seit dieser Zeit wird konsequent daran gearbeitet von Sexworkern zu sprechen, von Sexarbeit und Sexdienstleistung.

Vor kurzem erweitert in erotische und Sexuelle Dienstleistungen.

 

Diese Begeriffsänderung geht nicht von heute auf morgen sondern dauert Jahre.

Mich freut es dass sachliche Journalisten und gute Beiträge mittlerweile alle diese Begriffe verwenden und Prostitution nur noch genutzt wird um Sensationsgier zu befriedigen.

Ziel muss es sein, dass der Begriff Prostitution ganz verschwindet, aber noch wird er als Oberbegriff genutzt und ich befürchte bis er aus Gesetzen verschwindet dauert weiter Jahre.

In einigen steht auch noch "gewerbsmäßige Unzucht"...

 

Trotz allem bin ich der Meinung wir sind auf dem richtigen Weg.

 

Vor allem dadurch dass wir sichtbar werden und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

 

Wer kennt schon (bewusst) eine "Hure", kaum einer vermutet, dass wir beim Elternabend sitzen, als Zahnarzthelferin, Verkäuferin usw arbeiten. oder im direkten Bekanntenkreis unerkannt und diskret vertreten sind.

 

Es herrschen viele Mythen und Vorurteile, auch die gilt es durch sichtbar werden zu entkräften.

 

Ja es gibt Missstände, ja es gibt viel Negatives, aber das ist nur ein kleiner Teil wie in anderen Berufen auch.

Bei uns wird es nur stärker fokusiert, weil der Job in der Gesellschaft weiterhin mit einem Unwert belegt ist.

 

Ich habe in letzter Zeit sehr viele positive Erlebnisse erfahren dürfen.

Immer mehr Menschen interessieren sich sachlich für das Thema und ich merke auch die ersten Erfolge unserer Arbeit.

Bin auf Einladung am Montag in München in der LMU, wo sich Studenten dem Thema widmen, mit einem Referat (basierend auf einem Interview mit der Kollegin Deva und mir) und anschließender Fragerunde...

 

Anfang Juni, auf Grund eines Radiointerviews bin ich wieder in München und zum Thema Sexualbegleitung in einer Einrichtung... dort treffe ich auf eine Stadträtin und werde ihr erklären müssen, dass Behinderte auf Grund der überdimensionalen Sperrgebietsverordnung, wenn auch mit großem Aufwand, leider mit dem Fahrdienst an den Stadtrand gebracht werden müssen, weil wir in dieser Einrichtung unsere Dienstleistung nicht anbieten dürfen, da sie mitten in diesem Sperrgebiet liegt.

Zur unterstützung nehme ich eine Kollegin mit, die erfolgreich seit Jahren diese Dienstleistung Behinderten und pflegebedürftigen Menschen anbietet, die kann da auch sehr realistisch darstellen, welcher Aufwand betrieben werden muss nur deshalb, weil das Sperrgebiet nicht differenziert zwischen sichtbarer und nicht sichtbarer Sexdienstleistung.

 

Steter Tropfen höhlt den Stein...

es bewegt sich, wenn auch langsam.

 

LG Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Lolo, das Urteil würde ich gerne mal ganz lesen. Könntest du mal den Link posten?

 

Mit Fischers Kommentar lässt sich definieren was unter Prostitution zu verstehen ist. Jedoch nicht eindeutig der Umkehrschluss.

 

Z.B. habe ich Urteile gefunden, die sich auf Fischers Kommentar stützen, aber dem "wiederholt" ausdrücklich widersprechen und unterstreichen, dass auch schon die erstmalige und einmalige Ausübung Prostitution ist.

 

Ein Urteil, das in diesem Zusammenhang Prostitution widerlegt wäre allerdings schon der Kracher.

Wenn das stimmt, dann könntest du wahrscheinlich auch aus der Erde eine Scheibe machen.:smile:

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Lolo, das Urteil würde ich gerne mal ganz lesen. Könntest du mal den Link posten?

 

Mit Fischers Kommentar lässt sich definieren was unter Prostitution zu verstehen ist. Jedoch nicht eindeutig der Umkehrschluss.

 

Z.B. habe ich Urteile gefunden, die sich auf Fischers Kommentar stützen, aber dem "wiederholt" ausdrücklich widersprechen und unterstreichen, dass auch schon die erstmalige und einmalige Ausübung Prostitution ist.

 

Ein Urteil, das in diesem Zusammenhang Prostitution widerlegt wäre allerdings schon der Kracher.

Wenn das stimmt, dann könntest du wahrscheinlich auch aus der Erde eine Scheibe machen.:smile:

 

Wie schon in http://www.mc-escort.de/forum/showpost.php?p=393543&postcount=416 erwähnt

 

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-326-99.php3

Bearbeitet von alfder
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Sorry alfder....ich sag das mal ganz deutlich...du hast keine Ahnung!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 23:26 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 23:17 Uhr ----------

 

Lolo, das Urteil würde ich gerne mal ganz lesen. Könntest du mal den Link posten?

 

Mit Fischers Kommentar lässt sich definieren was unter Prostitution zu verstehen ist. Jedoch nicht eindeutig der Umkehrschluss.

 

Z.B. habe ich Urteile gefunden, die sich auf Fischers Kommentar stützen, aber dem "wiederholt" ausdrücklich widersprechen und unterstreichen, dass auch schon die erstmalige und einmalige Ausübung Prostitution ist.

 

Ein Urteil, das in diesem Zusammenhang Prostitution widerlegt wäre allerdings schon der Kracher.

Wenn das stimmt, dann könntest du wahrscheinlich auch aus der Erde eine Scheibe machen.:smile:

 

Mein "Auszubildender" alfder ist mir zuvor gekommen und versucht sich durch Postings in Stellung zu bringen...es ist einfach nur noch lachhaft...

 

Ja Achim...das Urteil ist der Kracher,,,und nach dem ganzen Spott und der Häme, die hier von bestimmten Personen ausgeschüttet wurde, kann ich mir eine klammheimliche Freude einfach nicht verkneifen....:smile:

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Das Urteil ist zu Zeiten gefällt (vor den Prost Ges.) worden als nach *181a auch Förderung der Prostitution strafbar war.

Demnächst holst Du für deinen Argumentationsslalom noch Urteile aus dem Mittelalter hervor.

 

Sorry lolo....ich sag das mal ganz deutlich...du bist ein oberlehrerhaftes, arrogantes und überhebliches *********

 

* § 181a StGB Zuhälterei (alte Fassung):

 

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

 

1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder

 

2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

 

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

 

(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die in Absatz 1, Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.

Bearbeitet von alfder
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Werter alfder....du blamierst dich immer mehr...

 

Wenn du nicht in der Lage bist, ein Urteil lesen zu können, dann versuchs bitte auch nicht...:lach:

 

Wenn Du mir ein Urteil nach 2001 mit gleichlautendem Inhalt lieferst denke ich darüber nach.

 

Ansonsten halte ich es für äusserst gefährlich evtl. Neueinsteiger_innen vorzugaukeln, dass z.B. Bereiche (Musen etc.) die einen entsprechenden Disclaimer auf der HP haben NICHT der Prostitution zuzurechnen sind und somit nicht unter die Sperrbezirks- und Hygieneverordnung fallen.

Man könnte dies, wenn man böswillig wäre, Anstiftung zur verbotenen Prostitution (§ 184e StGB) nennen.

Bearbeitet von alfder
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Wenn Du mir ein Urteil nach 2001 mit gleichlautendem Inhalt lieferst denke ich darüber nach.

 

Ansonsten halte ich es für äusserst gefährlich evtl. Neueinsteiger_innen vorzugaukeln, dass z.B. Bereiche (Musen etc.) die einen entsprechenden Disclaimer auf der HP haben NICHT der Prostitution zuzurechnen sind und somit nicht unter die Sperrbezirks- und Hygieneverordnung fallen.

Man könnte dies, wenn man böswillig wäre, Anstiftung zur verbotenen Prostitution (§ 184e StGB) nennen.

 

:lach::lach::lach:

 

Werter alfder....du blamierst dich immer mehr...

 

Wenn du nicht in der Lage bist, ein Urteil lesen zu können, dann versuchs bitte auch nicht...:lach:

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