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Wann ist Escort Prostitution und wann nicht?


Wulf

Empfohlene Beiträge

Es herrscht darüber Konsens dass Begleitung ohne Sex nicht der Prostitution zugeordnet werden muss.

 

Da Karina genau das anbietet, frage ich mich, was Du " Ad absurdum" geführt haben willst.

 

Wenn du das immer noch nicht verstanden hast, Asfaloth.......dann ist dir leider auch nicht zu helfen....:smile:

 

Aber ich habe gute Neuigkeiten.....

 

Endlich ist sie da.....die Legaldefinition von Prostitution :huepfen:

 

"Prostitution ist eine zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen an, mit oder vor mit (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist. Es handelt sich somit um eine Dienstleistungsbeziehung....

 

...Keine Prostitution ist daher das entgeltliche Vorführen sexueller Handlungen vor einem unbestimmten Kreis von Personen (Striptease; "Live Shows); auch nicht das Mitwirken als Darsteller in Pornofilmen. Da das Aussprechen von Worten mit sexueller Bedeutung, wie sich aus § 176 IV Nr 4 ergibt, keine sexuelle Handlung iS von § 184f ist, unterfällt auch entgeltlicher Telefonsex dem Begriff nicht."

 

Da können wir ja wieder von vorne anfangen, zu diskutieren...:grins:

 

@ MC: Ich rege eine extra Rubrik "Gesetze, Definitionen, Urteile zum Escort und Prostitution" an. Da hat man dann die wichtigen Dinge an einem Ort und muss nicht lange suchen. Wenn Du dem stattgibst, dann bitte meinen Beitrag zur Definition Prostitution dorthin verschieben.

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Eine Legaldefinition heißt definitionsgemäß eine Definition des Begriffs in einem Gesetz. Hier handelt es sich aber offensichtlich um eine Erläuterung oder einen Kommentar, jedenfalls nicht um einen Gesetzestext.

 

Ergo, keine Legaldefinition.

 

Wenn du das immer noch nicht verstanden hast, Asfaloth.......dann ist dir leider auch nicht zu helfen....:smile:

 

Aber ich habe gute Neuigkeiten.....

 

Endlich ist sie da.....die Legaldefinition von Prostitution :huepfen:

 

"Prostitution ist eine zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen an, mit oder vor mit (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist. Es handelt sich somit um eine Dienstleistungsbeziehung....

 

...Keine Prostitution ist daher das entgeltliche Vorführen sexueller Handlungen vor einem unbestimmten Kreis von Personen (Striptease; "Live Shows); auch nicht das Mitwirken als Darsteller in Pornofilmen. Da das Aussprechen von Worten mit sexueller Bedeutung, wie sich aus § 176 IV Nr 4 ergibt, keine sexuelle Handlung iS von § 184f ist, unterfällt auch entgeltlicher Telefonsex dem Begriff nicht."

 

Da können wir ja wieder von vorne anfangen, zu diskutieren...:grins:

 

@ MC: Ich rege eine extra Rubrik "Gesetze, Definitionen, Urteile zum Escort und Prostitution" an. Da hat man dann die wichtigen Dinge an einem Ort und muss nicht lange suchen. Wenn Du dem stattgibst, dann bitte meinen Beitrag zur Definition Prostitution dorthin verschieben.

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:huepfen:

 

"Prostitution ist eine zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen an, mit oder vor mit (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist. Es handelt sich somit um eine Dienstleistungsbeziehung....

 

...Keine Prostitution ist daher das entgeltliche Vorführen sexueller Handlungen vor einem unbestimmten Kreis von Personen (Striptease; "Live Shows); auch nicht das Mitwirken als Darsteller in Pornofilmen. Da das Aussprechen von Worten mit sexueller Bedeutung, wie sich aus § 176 IV Nr 4 ergibt, keine sexuelle Handlung iS von § 184f ist, unterfällt auch entgeltlicher Telefonsex dem Begriff nicht."

 

.

 

Wie wäre es mit einem Link zu der Quelle????

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Wie wäre es mit einem Link zu der Quelle????

 

Stellungnahme

der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Vorschlägen der europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und

der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie

 

(KOM (2009) 135) und für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern (KOM (2009) 136)

 

Seite 8

 

 

 

c. Art. 1 © und (d)

 

Auch die Begriffsbestimmungen „Kinderprostitution“

(Art. 1 ©) und „pornografische Darbietung“ (Art. 1 (d)) nehmen auf die Definition Kind

“ des Art. 1 (a) Bezug und sind deshalb abzulehnen. Hinzuweisen ist weiterhin darauf, dass die vorgenommene Begriffsbestimmung zur „Kinderprostitution“weit über das hinausgeht, was nach deutschem Recht bislang unter „Prostitution“verstanden wird.

 

Denn nach bisherigem nationalen Recht ist Prostitution eine zu Erwerbszwecken

ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen an, mit oder vor (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist. Dabei ist

nicht ausreichend, dass ein Dritter ohne Kenntnis der betroffenen Person ein Entgelt erlangt

(Fischer, § 180 a StGB Rn. 3 m.w.N.).

 

Demgegenüber stellt die Begriffsbestimmung des Rahmenbeschlusses 135 zur „Kinderprostitution“ lediglich darauf ab, dass nur irgendeine Vergütung oder Gegenleistung versprochen wird, wobei es auch unwichtig sein soll, ob dieses dem Kind oder einem Dritten zugute kommt.

 

Die Verwendung des Begriffs „Kinderprostitution“ unter anderen Voraussetzungen im

Vergleich zum Begriff „Prostitution“muss aber zwangsläufig zu nicht hinnehmbaren

Systembrüchen und Wertungswidersprüchen führen, zumal der Rahmenbeschluss 135, wienoch zu zeigen sein wird, beide Begriffe anscheinend gleichbedeutend benutzt (vgl. Art. 3).

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Dann hätte der lolo am Ende ja doch Recht?! :oha:

 

Oben steht, damit's Prostitution ist, darf kein persönlich-emotionales Verhältnis integriert sein oder auch nur angestrebt werden.

 

Also ich bin in alle meine Escorts spontan, sofort, emotional und sogar dauerhaft persönlich schrecklich veliebt. :liebeskasper:

 

Zählt das dann, dass Escort nicht zur Prostitution zählt? :gänseblümchen:

 

 

:lach:

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Dann hätte der lolo am Ende ja doch Recht?! :oha:

 

Oben steht, damit's Prostitution ist, darf kein persönlich-emotionales Verhältnis integriert sein oder auch nur angestrebt werden.

 

Also ich bin in alle meine Escorts spontan, sofort, emotional und sogar dauerhaft persönlich schrecklich veliebt. :liebeskasper:

 

Zählt das dann, dass Escort nicht zur Prostitution zählt? :gänseblümchen:

 

 

:lach:

 

...es reicht, wenn Du es anstrebst, lieber max....:zeig:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:12 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:55 Uhr ----------

 

Wenn du das immer noch nicht verstanden hast, Asfaloth.......dann ist dir leider auch nicht zu helfen....:smile:

 

"Prostitution ist eine zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen an, mit oder vor mit (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist. .

 

btw . ich finde , der Text entspricht den Erkenntnissen hier, die Du aber faktenresistent immer wieder in Frage stellst.

 

 

:lach::lach::lach:

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Stellungnahme

der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Vorschlägen der europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und

der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie

 

(KOM (2009) 135) und für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern (KOM (2009) 136)

 

Seite 8

 

 

Also nur eine Stellungnahme zu Vorschlägen?

Naja... ob das dann eine allgemeingültige Defintion ist... :dunno:

 

Also das entscheidende, was als Defintion gelten sollm ist ja das hier:

"Denn nach bisherigem nationalen Recht ist Prostitution eine zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte,

entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen an, mit oder vor (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht

in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist."

 

Ergo müßte das gemäß dem kursiv markierten in einem Gesetz stehen. Aber in welchem?

In § 1 ProstG wird, wie wiederholt beschrieben, nur eine Forderung begründet, aber keine Legaldefintion geliefert.

Natürlich kann man eine Defintion daraus herleiten ( sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt ),

es ist aber explizit keine Legaldefintion erkennbar.

Bearbeitet von Lineker
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Es gibt eine neue Geschichte von Herrn Muserich:

 

Protokoll einer Unterhaltung zwischen Herrn Muserich und seinem Anwalt des Vertrauens,,,

 

Muserich: He Anwalt...ihr Juristen seid ja vielleicht ein Verein...Wir diskutieren uns hier im MC Forum einen Wolf, weil es nicht einmal eine Legaldefinition von Prostitution gibt...

 

Anwalt: Ach Muserich...klar haben wir eine Legaldefinition für Prostitution...ich schick sie Dir mal...

 

Herr Muserich postet die vom Anwalt erhaltene Definition und erhält daraufhin die folgenden Kommentare:

 

Allerdings fehlt die Quellenangabe..

 

Eine Legaldefinition heißt definitionsgemäß eine Definition des Begriffs in einem Gesetz. Hier handelt es sich aber offensichtlich um eine Erläuterung oder einen Kommentar, jedenfalls nicht um einen Gesetzestext.

Ergo, keine Legaldefinition.

 

Wie wäre es mit einem Link zu der Quelle????

 

Herr Muserich ruft den Anwalt wieder an:

 

Muserich: He Anwalt...Du hast keine Ahnung...das ist keine Legaldefinition sagt unser User Silphrecret...und einige Forumteilnehmer sind sehr ungehalten darüber, dass nicht einmal eine Quellenangabe vorhanden ist....eine Schande ist das....

 

Anwalt: Was ist denn das für ein Oberlehrer...? und überhaupt was ist denn das für ein Forum? Was ich Dir geschickt habe geht über eine reine Legaldefinition - die kaum brauchbar ist - weit hinaus. Das was ich Dir geschickt habe, ist der Kommentar von Mr. StGB, dem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof und Autor des Standardwerkes "Kommentare zum Strafgesetzbuch und Nebengesetze", mittlerweile in der 61 . Auflage: Prof. Dr. Thomas Fischer. Die von ihm vor dem Hintergrund der neuesten geltenden Rechtsprechung zum § 180a (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) gefasste Definition der Prostitution findest Du auf Seite 1251 in der 59. Auflage...

 

Muserich: Na das hättest Du mir auch vorher sagen können....

 

Anwalt: Haben sich die Forumteilnehmer denn wenigstens bedankt?

 

Muserich: Nee...wo denkst Du hin...solche Höflichkeiten gibt´s da nicht...wahrscheinlich werde ich jetzt getadelt, dass ich nicht aus der neuesten 61. Auflage zitiert habe...:kugeln:

Bearbeitet von lolo
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Ach Babu...bei aller Liebe,,,aber ich möchte als Thread Ersteller gerade von Dir nicht irgendwelche "Empörungsgestus" hören, sondern Deine Einschätzung des Themas, nachdem jetzt eine valide Definition für Prostitution vorhanden ist...das würde mich wirklich interessieren...

 

ja, viele Leute möchten was von mir, aber das Leben ist kein Wunschkonzert und meine Einschätzung des Themas kannst Du an etlichen Stellen hier nachlesen...mit der von Dir am Nachmittag angeführten Definition gehe ich weitgehend konform..

 

Aber ich muss mich auch nicht an mantrahaften Gehirnwichsereien betätigen, in diese Richtung bewegt sich mittlerweile nach meinem Empfinden die Diskussion...leider

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Lolo, wie passt denn da Tanjas Argument mit den Scheinfreiern rein?

 

In der Definition wird von der "Vornahme sexueller Handlungen" gesprochen, nicht von der Planung.

 

Wenn ich das alles richtig verstehe, dann gilt auch das Angebot zur Vornahme sexueller Handlungen als Prostitution. Eine Vereinbarung kommt ja immer durch Angebot und Annahme zustande. D.h. die Prostituierte macht dem Scheinfreier ein Angebot, das er nur dazu benutzt, um sie der Ordnungswidrigkeit zu überführen.

 

Eine ganz andere Frage ist die, ob der Einsatz von verdeckten Ermittlern im Rahmen von FO oder Sperrgebiet, also erst einmal Ordnungswidrigkeiten, überhaupt statthaft ist. Denn VE (verdeckte Ermittler) dürfen meines Wissens nach nur bei schwerwiegenden Straftaten wie z.B. illegale Waffengeschäfte eingesetzt werden.

 

Und in Bezug auf die Sperrgebietsverordnung wird es auch nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31.1.2013 bald Neuordnungen in allen Landesteilen geben müssen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 01:31 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 01:15 Uhr ----------

 

ach lolo, wie wäre es, wenn du einfach mal die fresse hälst, wenn du nichts, aber auch rein gar nichts sinnvolles beitragen kannst?

 

Das ist schlichtweg sachlich falsch, werter Lineker...:zwinker:

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Eine ganz andere Frage ist die, ob der Einsatz von verdeckten Ermittlern im Rahmen von FO oder Sperrgebiet, also erst einmal Ordnungswidrigkeiten, überhaupt statthaft ist. Denn VE (verdeckte Ermittler) dürfen meines Wissens nach nur bei schwerwiegenden Straftaten wie z.B. illegale Waffengeschäfte eingesetzt werden.

 

 

Da sieht man wie weit Theorie und Praxis auseinanderliegen..

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Da sieht man wie weit Theorie und Praxis auseinanderliegen..

 

Was aber nichts an der Erkenntnis ändert, dass der Einsatz von Scheinfreiern möglicherweise schlicht illegal sein könnte.

 

Da nun aber in unserem föderalistischen System viele Dinge auf Landesebene geregelt werden, werden wir es wie in vielen Bereichen nicht wirklich schaffen, bundesweit einheitlich zu regeln. Auch wenn ich den Wunsch mancher hier, die gerne alles klar und eindeutig und ohne innere Widersprüche geordnet hätten im Leben und in der Gesetzgebung nachvollziehen kann.

 

Wobei ich festgestellt habe, das wird im Leben niemals vorkommen können, diese Eindeutigkeit. Geht schon los bei der Heisenberg'schen Unschärferelation. Kannst nicht beides gleichzeitg haben. Vielleicht ist das auch so in vielen gesetzgeberischen Belangen zum p6.

 

Mithin, wenn man sich damit anfreundet, mit der Unschärfe, dann bietet das eben auch Bewegungsspielraum. Wer hier wie im Leben perfekte Klarheit der Dinge braucht, der legt sich selbst ja schon den ersten Stein zum dauerhaften Unglücklichsein, weil man nach etwas strebt, was schon von sich aus nicht funktionieren kann. Die Welt ist nun mal voller Widersprüche. Es macht für mich daher keinen Sinn, dieses altbekannte Phänomen ausgerechnet am sehr validen Thema der Prostitution abarbeiten zu wollen, um am Ende daraus noch persönliche Befriedigung der "Ordnung" zu ziehen.

 

Insoweit nachvollziehbar für mich, dass hier mancher seinen Lebensfrust auch in Foren wie diesem herausschreit und das auch noch an anderen Mitusern auslässt. Gut finde ich's trotzdem nicht.

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Was aber nichts an der Erkenntnis ändert, dass der Einsatz von Scheinfreiern möglicherweise schlicht illegal sein könnte.

 

 

Die Betonung liegt auf "möglicherweise"...ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sich auch Prostituierte und Agenturleiterinnen in der Frage juristisch beraten lassen. Bislang hat noch niemand einen Prozess angestrengt, bei dem die Gerichte die Illegalität von Scheinfreiern festgelegt haben.

 

Die Diskussion leidet hier manchmal auch etwas darunter, dass sie federführend von Nichtjuristen geführt wird, die meinen, sie haben die juristische Kompetenz mit der Muttermilch aufgesogen. Diskutieren kann man auch so, aber die Ergebnisse sind halt dann auch entsprechend und wenig valide.

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Das liest sich in großen Teilen wie ein Appell an Lolo, endlich mal die Diffussität der Situation im P6 anzuerkennen.

 

Anscheinend weisst du nicht, was "Diffusität" bedeutet.....

 

Es gibt hier im Forum ganz sicher nicht viele Vertreter, die sich intensiver mit der Einführung und Verbreitung von Innovationen im Bereich P6 auseinandersetzen, als ich das tue (siehe unten):zwinker:

 

@ Alle

 

Es geht hier in der Diskussion doch nicht um persönliche Siege oder Niederlagen oder ob jemand Recht oder Unrecht hat....Kann man denn nicht einmal ein wie ich finde hochinteressantes Thema diskutieren ohne persönliche Angriffe, Motivationshinterfragungen und sonstige Unterstellungen?

 

Ich denke, dass die Definition zur Prostitution insbesondere in dem Teil:

 

"....bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist....".

 

eine völlig neue Qualität in die Diskussion gebracht hat!

 

Insbesondere, dass dies auch gilt, wenn "dies auch nicht angestrebt ist"....

 

Das eröffnet doch gerade im Bereich Begleitung/Escort/Geliebte auf Zeit/Langzeitescort/Kurtisane/Sugardaddy usw ganz neue Möglichkeiten!

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Ich denke, dass die Definition zur Prostitution insbesondere in dem Teil:

 

"....bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist....".

 

eine völlig neue Qualität in die Diskussion gebracht hat!

 

Insbesondere, dass dies auch gilt, wenn "dies auch nicht angestrebt ist"....

 

Ich frage mich wirklich woher du sowas bekommst oder denkst du dir sowas selbst aus? :denke: Eine Quellenangabe wäre wirklich mal hilfreich. damit wir alle den kompletten Text nach vollziehen können.

 

....bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist...."

 

Wenn ich das richtig interpretiere, willst du uns mit dieser Textzeile sagen, jeder der ein Verhältnis mit seinen Date anstrebt betreibt keine Prostitution? :denke:

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eine völlig neue Qualität in die Diskussion gebracht hat!

 

Was folgt aus dieser "völlig neuen Qualität"

 

 

 

Das eröffnet doch gerade im Bereich Begleitung/Escort/Geliebte auf Zeit/Langzeitescort/Kurtisane/Sugardaddy usw ganz neue Möglichkeiten!

 

Welche Möglichkeiten - vor allem neue (!) eröffnet das..:brille:

 

Irgendwie fällt mir gerade ein Märchen von Andersen ein "Des Kaisers neue Kleider"..:dunno:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Die von lolo angeführte Definition von Prostitution (bzw. vom Anwalt seines Vertrauens beim Blick in den einzigen ihm verfügbaren Kommentar) ist juristisch nicht weiter belastbar oder gar unangreifbar, sondern allenfalls eine Meinungsäußerung. Es ist eben keine Legaldefinition.

 

Der von lolo ihm als besonders interessant angeführte Teil ist nämlich im Fischer, StGB, 61. Auflage gerade nicht durch Rechtsprechung oder andere Literaturstimmen belegt, sondern steht ohne Zitat oder Beleg einfach so im Kommentar. Der erste Teil der Definition, nämlich die "Vornahme sexueller Hndlungen gegen Entgelt" ist aber durch Rechtsprechung belegt. Ein Blick in Vergleichskommentare zeigt, dass auch nur dieser Teil "Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt" von anderen Kommentatoren als Begriffsbestimmung von Prostitution aufgenommen wird. Der zweite Teil wird dort überhaupt nicht als Teil der Begriffsbestimmung aufgenommen.

 

Es ist also sehr dünnes Eis, wenn auf der Stimme eines Kommentatoren hier das bestehende oder angestrebte persönlich-emotionales Verhältnis als ein Ausschlußkriterium für Prositution angeführt wird. Das ist eben bestenfalls eine Meinung, wie so oft in der Juristerei. Darauf bauen würde ich erst dann, wenn ein Gericht einmal das Tatbestandsmerkmal "Prostitution" aufgrund dieser Einschränkung abgelehnt hat, das ist aber nach kurzer Recherche nicht der Fall.

 

Wie immer gilt: ich habe keine Meinung, die muss aber wenigstens gut begründet sein.

Bearbeitet von Exitus
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