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Coronavirus / Grippeviren und Buchungsverhalten


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vor 24 Minuten schrieb AndreasSchmidt2000:

Mal eine (nicht ganz theoretische) Frage: darf mir aktuell eine Agentur z.B. in München, wo Ausübung und Vermittlung ja wieder erlaubt sind, ein Escort aus Stuttgart (wo es nicht erlaubt ist) für ein Treffen in München vermitteln?

Gibt es einen Link dazu, dass es in München wieder erlaubt ist zu vermitteln als Agentur? Oder gilt dies nur für Independents evtl.?

Von der Rechtslage, wenn das Unternehmen/die Agentur ihren Sitz in einem Bundesland hat, wo es wieder erlaubt ist, darf sie zwar nicht nach Stuttgart vermitteln, da dort verboten, sie darf aber die Stuttgarter Dame dahin vermitteln, wo es wieder erlaubt ist. Denn das Treffen findet nicht im verbotenen Stuttgart statt, sondern in der erlaubten Stadt München (wenn dem so ist).

Sonst würden aktuell nicht so viele Independents bewusst nach Bayern etc. reisen, die aus NRW etc. kommen um dort (in Bayern) Dates zu machen. Es gilt bei den Agentur und Independent Damen nicht der Wohnsitz, sondern der Ort, wo es ausgeführt wird.

Bei der Agentur wiederum gilt der Standort...sie darf nur vermitteln in die Städte/Länder, wo es erlaubt ist, wenn an ihrem Standort Lockerungen zur Vermittlung sind.

Im Fall Diary zb. NRW verbietet weiterhin komplett Stätten / Vermittlungen zu vermitteln = selbst wenn woanders erlaubt, sie darf es nicht wegen ihres Standorts.

Wäre! in München kein Verbot mehr zu vermitteln für Agenturen mit Sitz in München, dann darf die Münchener Agentur wieder dorthin vermitteln, wo es erlaubt ist. 

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@Thomas_80

 

Warum fragst du nicht einfach direkt bei der Agentur oder der Dame an? Sie werden dir am besten sagen können, welche Regeln für sie gelten und was in deinem konkreten Fall möglich ist und was nicht.

 

So wie die Lage ist, wird es kaum jemanden geben, der dir allgemein sagen kann, was unter welchen Voraussetzungen möglich ist und was nicht. Steuerrecht und allgemeine Relativitätstheorie sind da Pillepalle dagegen.

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vor 36 Minuten schrieb Wanninger:

@Thomas_80

 

Warum fragst du nicht einfach direkt bei der Agentur oder der Dame an? Sie werden dir am besten sagen können, welche Regeln für sie gelten und was in deinem konkreten Fall möglich ist und was nicht.

 

So wie die Lage ist, wird es kaum jemanden geben, der dir allgemein sagen kann, was unter welchen Voraussetzungen möglich ist und was nicht. Steuerrecht und allgemeine Relativitätstheorie sind da Pillepalle dagegen.

Während es hier viele seriöse Agenturen gibt wird ja auch immer wieder vor den unseriösen gewarnt. Wenn man also nicht schon eine Agentur als sehr serös kennt, ist das mit der Info von der Agentur so eine Sache. Da kan es nicht schaden vorher schon mal eine andere Meinung gehört zu haben.

Wobei das natürlich wie du richtig anführst im Moment extrem schwierig ist.

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MC Escort | Die Premium Escort Community

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vor 5 Stunden schrieb MC:

Dass der ÖR Hofberichterstattung betreibt, ist doch nun wirklich nichts neues.

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  • 3 Wochen später...

"Ich weiß, dass einige Frauen anfangen, sich umzuorientieren, beruflich neue Wege gehen und dass andere einfach weiter arbeiten, als ob nichts wäre. Für manche Leute macht gerade das Verbot die Sache interessant. Es gibt ihnen den Kick, gegen das Verbot zu verstoßen. Und da werden sich auch in Zukunft die Anfragen häufen, denke ich. "

Aus: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/aktionen/coronageschichten/coronageschichten-sina-104.html

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vor 3 Stunden schrieb Act One Escort Service:

In den Nordländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen ist Prostitution vom 15. September an unter Auflagen wieder erlaubt. Dies teilte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) heute 08.09.2020 mit.

Die genannten Länder haben sich untereinander abgestimmt.

Um das noch einmal abzurunden hier die Hintergründe:

Ausschlaggebend für die Wiederzulassung sei gewesen, dass sie im Einklang mit den benachbarten Bundesländern erfolge, um Abwanderungen zu vermeiden. Diese Erklärung sehe ich als vorgeschoben, da sie bereits bei der ersten Konferenz ins Spiel gebracht wurde. Nach meinem Dafürhalten um Zeit zu schinden. Außerdem sei die Entscheidung im Lichte von Gerichtsentscheidungen gefallen, so die Senatorin weiter. Das sehe ich als einen der Hauptgründe an. Diese Bemühungen in Form von Klagen waren also nicht umsonst, wie das Ergebnis zeigt.

In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass Prostitutionsstätten wieder öffnen dürfen. Ende August hatte auch das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die von der Landesregierung angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. In Bremen stehe ebenfalls eine Entscheidung an, sagte Leonhard.

Sie nahm auch Bezug auf die Klagen von zwei Bordellbetreibern aus der Herbertstraße und dazugehörigen Damen als Klägerinnen. Senatorin Leonhard gehe davon aus, dass mit der Entscheidung die Prostitution ab dem 15. September wieder zuzulassen, der Klagegrund entfallen sei.

act-one-escortservice.jpg

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  • 1 Monat später...

Und weiter geht es.

Zitat

 

"Ein weitreichender Lockdown soll ab dem 4. Noveber bis zum Monatsende gelten. "

"Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden – ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause."

"Der Bund will wegen der sich verschärfenden Corona-Krise Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios im November für dreieinhalb Wochen schließen. "

 

Quelle. welt.de

Ob es auch Escort Betriebe betrifft wird sich zeigen, es ist aber anzunehmen.

MC Escort | Die Premium Escort Community

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  • 3 Wochen später...

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