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Wenn etwas nicht "ausdrücklich verboten" ist, wie beispielsweise sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt in Berlin ( https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/prostituiertenschutz/dienstleistungen/service.797804.php/dienstleistung/328121/standort/328135/ ), bedeutet das nicht automatisch, dass in Abwesenheit des "ausdrücklichen" Verbotes eines Spezialfalles dieser erlaubt wäre.

Aber egal, DC muss es ja nicht ausbaden, wenn etwas dann bei einer Frau im konkreten Fall anders läuft. Man hat dann sogar wieder einen Grund mehr auf den Schweinestaat zu schimpfen :classic_cool::classic_biggrin:. Nutzt der Betroffenen dann aber eher wenig, vermutlich Kollateralschaden bei den gesellschaftspolitischen Ambitionen..

Bearbeitet von Jakob
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Ich nehme mal das Beispiel Brandenburg. Laut DC ist Prostitution an sich dort erlaubt. Stimmt aber nicht.

§1(2) der geltenden Verordnung (Fassung vom 12.06.2020) regelt, dass ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist, und zwar sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich (!). In §1(2) sind des Weiteren Ausnahmen gelistet. Ausnahmen sind grundsätzlich abschließend und eng auszulegen. P6 ist bei den Ausnahmen nicht gelistet, also gilt der Mindestabstand von 1,5 m auch zwischen Sexanbieter_innen und Sexkäufer_innen. Gilt übrigens generell für alle Personen, die keine Partner sind oder nicht im gleichen Haushalt leben. Sex mit Körperkontakt ist also generell, und ohne dass Geld dafür fließen muss, nicht erlaubt, außer zwischen besagten Personenkreisen.

§13 regelt, dass bei Verstoß gegen §1(2), ohne dass eine der dort gelisteten Ausnahmen zutrifft, eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.  In Absatz 2 ist geregelt, dass eine solche Ordnungswidrigkeit mit bis zu 25.000,-- Buße belegt werden kann.

Klarer geht es eigentlich nicht. Sex mit mindestens 1,5 m Abstand geht einfach nicht. Zumal der "private" Bereich ausdrücklich eingeschlossen ist, also nix mit Ausrede "privat kann ich es doch treiben, mit wem ich will". Nein, ist verboten.

Dass an anderer Stelle ausdrücklich "Prostitutionsstätten" genannt sind, ist dabei irrelevant.

Wenn eine Escortdame im Hause eines Kunden Sex hat, dann liegt in Brandenburg nach derzeit geltenden Regelungen eine Ordnungswidrigkeit vor, da kann kein Zweifel bestehen. Das gilt übrigens auch, wenn selbige ohne Geldaustausch Sex haben. Oder auch nur bei Sex zwischen Menschen, die nicht zu den ausgenommenen Gruppen des §1(2) gehören.

Wenn also eine Escortdame in Brandenburg erwischt wird, ist sie dran. Egal was die "Experten" von DC behaupten.

 

Bearbeitet von Jakob
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vor 1 Stunde schrieb Spring:

Nicht richtig:
Alle 16 Bundesländer untersagen nach wie vor das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nach § 2 Abs. 3 Prostituiertenschutzgesetz. Unter „Prostitutionsgewerbe“ fallen Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlungen.

Einzeln agierende Frauen und Männer gehören nicht zum Gewerbe! Sie dürfen in Ländern, wo es nicht untersagt ist sexuelle Dienstleistungen an ihrer Wohnanschrift, beim Kunden und im Hotel erbringen.

Interessantes mögliches Szenario für Juristen:
Eine Dame aus NRW wird von einer Agentur aus NRW für ein Dinnerdate in Niedersachsen vermittelt. 
Dort kommt beim Essen der Appetit auf mehr und sie verabreden sich anschließend zu einem Date im naheliegenden Hotel wo es dann auch zu sexuellen Handlungen kommt.

Würde das dann an unser Ordnungsamt geraten, wären wir trotzdem dran. Das Date wurde von uns vermittelt. Da ist es egal ob die nach den z.b 3 Stunden gebuchten Dinner Date, ohne Agentur wissen dann im Hotel ihr Date fortsetzen.

Bedeutet, ich halte mich ans Gesetz, gebe auch kein Hintertürchen frei für mehr als reine Begleitung, bin ich trotzdem dran wenn die Damen heimlich mehr machen. Und es brauch jetzt keiner schreiben das dem nicht so ist. Ich habe es schriftlich von unserem Ordnungsamt. Es kann zur erneuten Prüfung der Agentur führen, mit Verbot die Agentur weiter führen zu dürfen.

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Es gäbe jetzt noch mehr Beispiele, wo sich z.B. das KVR München und die Staatskanzlei uneinig sind. 
Aber ich habe keine Lust, mich mit einem Halbjuristen mit alleinigem Wahrheitsanspruch über die sicher zu diskutierende ideologische Ausrichtung von DC zu unterhalten.
Ich habe die Tabelle von DC genommen, weil sie am einfachsten und verständlichsten den Ist-Zustand darstellt.
 

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Man kann es ja selbst nachlesen, es ist auch für Möchtegernexperten gut verständlich, sofern sie ein gewisses Sprachverständnis haben und nicht nicht wahr haben wollen, was ihnen nicht passt. Hier zum Downloaden https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8667.

DC hat ideologische Motive, Sexarbeiter_innen sind "nur" Vehikel dafür. DC käme propagandistisch zupass, wenn es Frauen entgegen DC Aussagen an den Kragen geht. Denn dann hätte man mal wieder einen Aufreger, will am Besten den EGMR anrufen (woraus natürlich nie was wird) und erhofft sich einen Solidarisierungseffekt (zu eigenen Gunsten).

Ich gehe mal davon aus, dass im Fall der Fälle DC nicht die Geldbußen übernimmt. Oder hast Du da andere Informationen?

Die DC Liste stellt eben nicht den Ist-Zustand dar, sie ist Falschinformation, mindestens in Bezug auf Brandenburg, q.e.d.

 

Bearbeitet von Jakob
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Hi,

eine Frage an die Gemeinde: Einige Agenturen bieten jetzt ja Social Dates an mit dem gebotenen Abstand. Gleichwohl bietet sich ja dann die Möglichkeit mit der Auserwählten das Date etwas lockerer zu gestalten. Ihr wisst, was ich meine. Immer nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. 

Ich halte das für einen pragmatischen Weg. 

Was meint Ihr? 

BG Jorgy

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Genauso wenig, wie es Handwerker gibt, die vor Ort in bar kassieren und bei denen rein zufällig der Drucker für die Rechnungen gerade nicht geht. :classic_biggrin:

Am 17.6.2020 um 16:32 schrieb Diary Lady Escort:

Würde das dann an unser Ordnungsamt geraten, wären wir trotzdem dran. Das Date wurde von uns vermittelt. Da ist es egal ob die nach den z.b 3 Stunden gebuchten Dinner Date, ohne Agentur wissen dann im Hotel ihr Date fortsetzen.

Sind wir hierzulande eigentlich schon wieder an der Stelle, wo früher der Führerwille ausgereicht hat, um jemanden aufzuhängen?

Irgendwie beißt sich doch hier die Katze in den Schwanz. Einerseits darf die Agentur der Dame keine Weisungen erteilen, weil sie sich sonst strafbar macht. Andererseits macht man sie aber dafür verantwortlich, was die Dame dann vor Ort macht?

Muss der Betreiber eines Besteckladens nun auch damit rechnen, für längere Zeit gesiebte Luft zu atmen, wenn ein Kunde ein bei ihm gekauftes Messer für was anderes verwendet hat?

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vor 11 Stunden schrieb Jorgy:

Was meint Ihr?

Wir sind alle der Meinung, dass Dein Ansatz geboten ist öffentlich zu diskutieren und für gut zu befinden, damit auch wirklich Jeder sieht, dass sich Frauen und Freier im Biz um Bestimmungen einen feuchten Kehricht kümmern. Wäre ja noch schöner, gesetzeskonformes Verhalten, pah, hammer doch noch nie gemacht!! Zumal, wer 2.000,-- für eine Nacht auszugeben bereit ist bzw. einnimmt, sicherlich auch die paar Kröten einer Buße im Falle des Erwischtwerdens erübrigen kann. Und eine gemeinsame Personalienfeststellung verbindet doch nur noch mehr. No risc no fun.

vor 34 Minuten schrieb Wanninger:

Irgendwie beißt sich doch hier die Katze in den Schwanz. Einerseits darf die Agentur der Dame keine Weisungen erteilen, weil sie sich sonst strafbar macht. Andererseits macht man sie aber dafür verantwortlich, was die Dame dann vor Ort macht?

Es ist doch ganz einfach. Wenn die Agentur nicht vermittelt, dann ist die nicht erlaubte Handlung jedenfalls unter Beteiligung der Agentur unmöglich gemacht. Behörden sind doch nicht völlig bescheuert, siehe auch die vorhin eingestellte "unschuldige" Frage eines Users :au:.

Was wäre wohl, wenn Du eine Kontaktagentur "Dealer24" betreiben würdest, über welche ich einen Dealer meines Vertrauens treffen kann? Kann doch Deine Agentur nix für, wenn der Dealer und ich illegale Geschäfte machen. Schon gar nicht, wenn Du (augenzwinkernd *blinkblink*) darauf hinweist, dass das Anbieten und Erwerben von BTM nicht erlaubt ist. Oder?

Dieser Vergleich hinkt erheblich weniger, als Dein Messerverkäufer Vergleich (meines Wissens verkaufen die meisten Agenturen keine Frauen). Und kommt auch ohne Gröfaz-Bezugnahme aus.

Bearbeitet von Jakob
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vor einer Stunde schrieb Jakob:

Es ist doch ganz einfach. Wenn die Agentur nicht vermittelt, dann ist die nicht erlaubte Handlung jedenfalls unter Beteiligung der Agentur unmöglich gemacht. Behörden sind doch nicht völlig bescheuert, siehe auch die vorhin eingestellte "unschuldige" Frage eines Users

Wenn ein Restaurant keine Gäste bewirten würde, könnte man das in ihm arrangierte Dinnerdate auch nicht dahingehend erweitern, hinterher doch noch in die Kiste zu steigen.

Wenn Bahn und Taxi keine Leute befördern würden, könnte man in vielen Fällen schon gar nicht zum Treffpunkt kommen.

Wenn ein Autohändler keine Autos verkaufen würde, könnte man mit dem auch nicht zum Date fahren. Ähnliches gilt für Parkplätze, denn dann könnte man nicht aussteigen.

Würde die Bank kein Geld auszahlen und keine Zahlungsverfahren anbieten, würde eine notwendige Voraussetzung des Dates entfallen.

Würden Kommunikationsgesellschaften keine Telefon- und Internetdienste anbieten und die Post keine Briefe befördern, könnte man solche Dates schon gar nicht anfragen.

Wer ist also am Ende dran schuld? Das Restaurant? Die Transportunternehmen, Autohändler, Parkhausbetreiber, Banken, Kommunikationsanbieter?

 

Wäre man bei der Sprachbereinigung a la "1984" weiter, dann wären solchen Anfragen schon gar nicht möglich. :classic_ninja:

 

vor einer Stunde schrieb Jakob:

Was wäre wohl, wenn Du eine Kontaktagentur "Dealer24" betreiben würdest, über welche ich einen Dealer meines Vertrauens treffen kann? Kann doch Deine Agentur nix für, wenn der Dealer und ich illegale Geschäfte machen. Schon gar nicht, wenn Du (augenzwinkernd *blinkblink*) darauf hinweist, dass das Anbieten und Erwerben von BTM nicht erlaubt ist. Oder?

Das hinkt. Nachdem Dealen unter Strafe steht, würde es sich hierbei zumindest um Anstiftung zu einer Straftat, evtl. sogar um Mittäterschaft handeln, denn du hättest hier einen deutlichen Verursachungsbeitrag.

Was wäre aber, wenn du eine Agentur "Haushaltshilfe24" betreiben würdest, die Leute vermittelt, die bei dir daheim kochen, putzen, Wäsche waschen usw., und einige der so vermittelten Personen würden das gleichzeitig nutzen, bei interessierten Kunden Pulver anzubieten, das nicht zum Waschen von Wäsche geeignet ist?

Wenn du es erfahren würdest, müsstest du handeln. Ja. Aber so lange du nichts davon weißt, machst du dich auch nicht strafbar.

 

vor einer Stunde schrieb Jakob:

Dieser Vergleich hinkt erheblich weniger, als Dein Messerverkäufer Vergleich (meines Wissens verkaufen die meisten Agenturen keine Frauen).

Beide haben eine Geschäftszweck. Bei beiden ist der Geschäftszweck vollkommen legal. Man kann aber diesen Geschäftszweck auch ausnutzen, um was anderes, nicht mehr ganz so legales damit zu tun. Das kann man nebenbei bei allen Unternehmen, die irgendwas anbieten. Deswegen macht sich der Anbieter noch lange nicht strafbar.

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Wanninger...ich finde das auch nicht toll, da wir ja nur Vermittler sind. Aber es ist jetzt nun mal so.

Ich hatte gestern 3 Anrufe von Herren die noch nie bei uns gebucht haben. Alle drei meinten das sie ja dann heimlich mehr machen können, und ich es ja nicht mit bekomme. Da war dann für mich das Telefonat vorbei. Ich habe allen gesagt das ich aufgrund dieser Aussage nun nicht Vermitteln werde. Einer hatte kein Verständnis. Ich habe gesagt, das ich für niemanden riskiere die Agentur zu verlieren.

Stammbucher haben mich bisher nicht versucht zu überreden normal zu Vermitteln. Und ja, auch wenn jemand keine Andeutungen macht, könnte es passieren das es hinter meinem Rücken dann versucht wird, mehr als nur Begleitung zu machen. Ich kann einfach nur hoffen das sich unsere Auftraggeberinnen an die Auflage halten. Die wissen alle was für uns auf dem Spiel steht.

Ich kann nur darum bitten, das Herren die meinen im Date zu klären das doch mehr gemacht wird, sich bei uns bitte nicht melden.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 1 Stunde schrieb Jakob:

Und kommt auch ohne Gröfaz-Bezugnahme aus.

Du kannst auch gerne jedes andere Beispiel nehmen. Gibt ja leider mehr als genug davon. Alle diese resultierenden Systeme haben aber gemeinsam, dass es neben dem Normenstaat auch einen Maßnahmenstaat (wie ihm Ernst Fraenkel im Bezug auf den Gröfaz nennt) gibt.

Und wenn man für etwas bestraft wird, obwohl man sich an alle Gesetze und Regeln gehalten hat, man auf die Handlung nicht einmal Einfluss hat und wahrscheinlich schon gar keinen Einfluss nehmen dürfte, dann ist das Willkür.

Bearbeitet von Wanninger
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vor 14 Minuten schrieb Asfaloth:

Nun, da ja doch mehr mitlesen als schreiben, kann das "Gedröhne" zumindest einige derjenigen sensibilisieren, die das ganze etwas lockerer sehen. Manche scheinen ja auch halb- oder illegale Steuertricks auf dem Twitteraccount des FA diskutieren zu wollen.

 

Ohne dein Geblubber geht es nicht, ist bekannt.

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vor 2 Stunden schrieb Athenagoras:

Hallo,

es ist bemerkenswert, wie Viele in dieser Debatte die Gesetzestreue beschwören. VORBILDLICH! Ich hoffe, das gilt auch für die Steuerklärung oder das Verhalten im Straßenverkehr. :classic_biggrin:

Beste Grüße

A. 

Du bist also der Meinung das wir hier nur son tun als würden wir uns an die Gesetze halten?

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

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