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Bundesrechnungshof will Prostitution stärker besteuern


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http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-prostituierte-staerker-besteuern/9448022.html

 

Der Rechnungshof plädiert für „einen Steuereinbehalt durch Betreiber für in ihren Betrieben tätige Prostituierte“. Die Betreiber von Eros-Centern, Massage-Salons, Sauna-Clubs oder Escort-Agenturen sollen pro Arbeitstag und -kraft in ihren Etablissements einen Pauschalbetrag ans Finanzamt abführen, als Vorauszahlung für die spätere Steuererklärung der Frauen. Zwar rechnet die Behörde nicht damit, dass viele tatsächlich mit den Finanzbeamten abrechnen, aber allein aus den Vorauszahlungen könnte der Staat rund eine Milliarde Euro einnehmen. Die Prüfer schlagen als Steuer-Vorauszahlung einen Tagessatz von 25 Euro pro Kopf vor.
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Ich frage mich, ob das überhaupt vor unseren obersten Gerichten Bestand hätte - Agenturen, die im Auftrag von Escorts diesen Kunden vermitteln, sollen Steuervorauszahlungen für die Escorts leisten? Also für eine Steuerschuld, die nicht ihre eigene ist, und dann noch unabhängig vom tatsächlichen Umsatz? Mir kommt das abwegig vor.

 

Und warum nur für Prostituierte und nicht auch für Model- oder Künster-Agenturen?

Oversexed and underfucked.

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Scheinbar wissen diese Herren nicht, wo und wie das DV (Düsseldorfer Verfahren) schon überall angewendet wird obwohl die gesetzlichen Grundlage fehlt.

 

Gruß Jupiter

 

Beim Düsseldorfer Verfahren zahlen aber doch die Prostituierten selbst ihre Steuer voraus, oder? Das ist dann doch noch ein entscheidender Unterschied.

Oversexed and underfucked.

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schon wieder ich die da den "Mund aufmachen" muss.

 

Nein, Phil. Das wird von Bundesland zu Bundesland (Bayern ist eine Ausname) unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg zum Beispiel kann eine Sexworkerin selbst das DV durchführen, da erhält eine jede eine gesonderte StNr.. In Hessen wiederum kann dies nur in besonderen Ausnamefällen so geschehen, hier erhält die Wirkungsstelle eine zusätzliche StNr über die das DV abgewickelt wird.

 

Beides hab Vor- und Nachteile. In BW kann die Sexworkerin die pauschale Vorsteuerzahlung selbst durchführen, dafür muss sie jedes Mal und jedem Betrieb Ihre zusätzliche Steuernummer mitteilen. Als FKK-DL weniger prickelnd das ständig mitzuführen, wie ich mal erfuhr. Noch "toller" ist es dann noch dazu, wenn es Escorts sind die angehalten wurden das DV anzuwenden, aber keine Quittungen erhalten. Solche Agenturen gibt es in BW, aber auch andernorts, die keine Quittung aushändigen. Doof nur bei einer Prüfung der Dame die dann nicht nachweisen kann das sie bereits ein Teil der Steuer beglichen hat :traurig:

In Hessen hingegen ist es anonymer für die Dienstleisterinnen, doch da will und kann nicht jede Betriebsstätte das DV durchführen. Da hatten wir als Agentur schon Probleme aufgenommen zu werden, Agenturen mit höheren Honoraren wünscht sich Darmstadt nicht.

Außerdem, es ist ein ganz schöner monatlicher Zusatzaufwand, der eigentlich nicht zur Leistung einer Agentur zählt. Man staunt dann auch, denn zumindest in DA ist alles noch papierhaft zu erledigen. Da ist nichts mit elektronischer Übermittlung oder über den Emailweg. Für jede Dame und Monat müssen Kreuze gemacht werden und per Bummelpost auf Reisen geschickt werden. Dann Belege und Quittungen geschrieben werden und eine Art Buchhaltung geführt werden.

 

Trotzdem würden sich meine Damen freuen würde die Pauschale 25 € betragen, meine Damen müssen 30 € pro Arbeitstag abführen ... weil der Gewinn ja immer höher ist als bei anderen Anbieterinnen. Grundlage wurde bei unseren Verhandlungen die Bordellbetriebe genutzt, wo eine Anbieterin pro Arbeitstag ca 500 € Gewinn erziehlt, nicht Umsatz.

 

Auf jeden Fall wird sich Bayern da dann sicher freuen :lach:, dort wird das DV nicht akzeptiert und Vorauszahlungen nicht anerkannt. Man darf dann gespannt sein wie sich die dann aus der Schlinge ziehen und weiter ihre Schiene fahren.

 

Ups jetzt ist es aber länger geworden als gewollt :schaem:

 

 

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Und Deine Agentur muss wirklich für die Damen Steuern vorauszahlen? Die Du Dir von den Damen dann zurückholst? Wie machst Du das? Als Aufschlag auf die nächste Agentur-Pauschale bei einer Buchung? Oder haben die Damen einen Dauerauftrag dafür? Kommt mir alles sehr merkwürdig vor.

 

Hat es gegen dieses Verfahren noch keine Klagen gegeben? Vor Gericht, meine ich :lach: Ich finde es unmöglich, dass man einer Agentur Vorauszahlung für die Steuern einer Dritten aufbürdet. Das wäre so ähnlich, als wenn ich ein Lokal verpachte gegen Umsatzbeteiligung und die Steuern des Pächters vorauszahlen müsste :au:

Bearbeitet von Philebos

Oversexed and underfucked.

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Nein so funktioniert das nicht und ich muss das nicht tun. Ich wurde von der Mehrzahl meiner Damen darum gebeten vor ein paar Jahren. Was nicht heißt das diese nicht Steuerehrlich sein wollen oder es nicht sind. Sie wollen halt nur nicht beim eigenen Finanzamt als Prostituierte geführt werden oder es hat privatere Gründe.

Es ist auch nicht so das mit der pauschal abgeführten Zahlung keine weiteren Forderungen mehr folgen können. Die Damen nutzen halt nur das Finanzamt für diese Einnahmen die für meine Agentur zuständig ist. Zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung können diese auch über meine FA aufgefordert werden.

Das alles geschieht zumindest bei uns völlig freiwillig und wenn eine Dame am DV bei mir nicht teilnehmen will, sondern ihre Steuern selbst abführt dann kann sie das selbstverständlich.

 

Ich hole mir auch nichts zurück von den Damen, die Dame überweist zusätzlich pro Arbeitstag einfach die 30 € mehr, welche ich für sie abführe. Daueraufträge wäre wenig sinnvoll, die Buchungen sind je Monat ja unterschiedlich.

 

Also mich hat noch keiner meiner Damen verklagt, weil sie mir den Mehraufwand aufbürdet. Eher habe ich oft das Wort "Danke" gehört, weil ich ihnen das abnehme.

Klagen gab es schon meines Wissens gegen das DV und auch diverse Aufbegehren von Organisationen.

 

Letztendlich muss man es aber in unserem Fall glaube ich anders sehen, ich wurde ja nicht genötigt daran teil zu nehmen. wie mancher Club oder manches Bordell. Es sei denn man empfindet den weiblich bittenden Blick als Nötigung und fühlt sich durch Umarmungen in die Ecke gedrängt.

Und ich zahle ja nicht Steuern für einen Dritten voraus, ich führe die Steuer lediglich für Dritte freiwillig ab :zwinker:

Bearbeitet von Sina

 

 

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Ich hole mir auch nichts zurück von den Damen, die Dame überweist zusätzlich pro Arbeitstag einfach die 30 € mehr, welche ich für sie abführe. Daueraufträge wäre wenig sinnvoll, die Buchungen sind je Monat ja unterschiedlich.

 

Ah, also Arbeitstage sind nur die Tage, an denen die Damen ein date haben? Ich dachte, die Pauschale müsste für jeden Werktag abgeführt werden. Dann lässt es sich natürlich relativ einfach mit der Agenturpauschale zusammen verrechnen.

 

Also mich hat noch keiner meiner Damen verklagt, weil sie mir den Mehraufwand aufbürdet. Eher habe ich oft das Wort "Danke" gehört, weil ich ihnen das abnehme.

Klagen gab es schon meines Wissens gegen das DV und auch diverse Aufbegehren von Organisationen.

 

Ich meinte nicht Klagen gegen Dich, sondern gegen die Finanzbehörde, die das Verfahren anordnet (in Bundesländern, in denen es nicht freiwillig ist). Der Agentur bleibt ja auf jeden Fall der Verwaltungsaufwand für die Steuerschuld eines Vertragspartners.

 

 

Und ich zahle ja nicht Steuern für einen Dritten voraus, ich führe die Steuer lediglich für Dritte freiwillig ab :zwinker:

 

Na ja, aber nur, wenn dieser Dritte Dir die Vorauszahlungen regelmäßig überweist. Was ist, wenn eine Dame säumig ist und Du dem Finanzamt trotzdem etwas vorauszahlen musst?

 

Wenn ich die Beschreibung lese "Die Betreiber von Eros-Centern, Massage-Salons, Sauna-Clubs oder Escort-Agenturen sollen pro Arbeitstag und -kraft in ihren Etablissements einen Pauschalbetrag ans Finanzamt abführen, als Vorauszahlung für die spätere Steuererklärung der Frauen.", dann hört es sich eben doch so an, dass die Agenturen für die Damen zahlen und nicht nur die Zahlungen der Damen weiterleiten.

Oversexed and underfucked.

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Ich sag' das mal so als Unbedarfter.....

 

...unter nem völlig anderen Aspekt:

 

Der Staat wird einen Teufel tun demnächst etwas zu verbieten, bei dem er jetzt selbst gerade überlegt, wie er damit zusätzliche Einnahmen generieren kann.

 

Eine Milliarde ist das beste Argument gegen ein kommendes Prostitutionsverbot.

 

:xoxoxo:

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Das ist ein ganz normales und legitimes Verfahren und wird heute schon auf sehr viele Steuern angewendet.

 

Das ist Quellenbesteuerung.

 

Ich gehe stark davon aus, das dies in Zukunft nicht nur freiwillig geschehen kann, sondern geschenen muss.

 

Allerdings ist das für Agenturen nicht sinnvoll, da diese keine Quellen sind.

Es wird überall da kommen, wo der Betreiber die Damen bezahlt, egal ob diese selbstständig arbeiten.

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Die Prüfer schlagen als Steuer-Vorauszahlung einen Tagessatz von 25 Euro pro Kopf vor.

http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-prostituierte-staerker-besteuern/9448022.html

Das ist doch längst Usus... hinter welchem Mond lebt denn der Bundesrechnungshof?

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 23:13 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 23:12 Uhr ----------

 

Beim Düsseldorfer Verfahren zahlen aber doch die Prostituierten selbst ihre Steuer voraus, oder? Das ist dann doch noch ein entscheidender Unterschied.

Naja, es wird aber beim Einchecken im Bordell vom Betreiber eingetrieben und abgeführt.

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Allerdings ist das für Agenturen nicht sinnvoll, da diese keine Quellen sind.

Es wird überall da kommen, wo der Betreiber die Damen bezahlt, egal ob diese selbstständig arbeiten.

 

Eben - bei Escort-Buchungen gehen Zahlungen in der Regel direkt an die Damen und nicht an die Agentur. Warum sollen dann die Agenturen Steuervorauszahlungen für die Damen abführen? Meines Wissens ist es in Saunaclubs genauso, auch da werden die Damen direkt bezahlt.

Oversexed and underfucked.

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Ja das stimmt. Aber das Prinzip ist das gleiche. Es wird ein leich zu kontrollierender Erfüllungsgehilfe in die Pflicht genommen. Klar ist das Ganze noch ein bisschen weltfremd, weil 25€ pro Arbeitstag im Escort sicher viel zu wenig sind um der Steuerehlichkeit auf die Sprünge zu helfen. Ich denke man wir da bei den üblichen 20-25% landen.

Der Witz ist eben, dass man sich jemanden krallt, der dicht dran ist, der wird verpflichtet und haftet im Zweifel dann auch.

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Leute, das ist doch in vielen Branchen so. Bloß heißt es überall anders und ist ein bissl anders strukturiert.

 

Denkt bloß mal an die Abgaben zur Künstlersozialkasse. Im Extremfall gehen die sogar an den Auftraggeber wenn man nicht aufpasst. Im Übrigen führt jeder Arbeitgeber die Kohle für seine Leute ab und legt sogar noch den Arbeitgeberanteil drauf.

 

Oder wenn bei Subunternehmern und dessen Angestellten Scheinselbstständigkeit festgestellt wird, schaut Euch mal an, an wen sie dann gehen?

 

Was mich eh wundert - in welcher Branche machen sich eigentlich die Kunden so viele Gedanken darüber, wie ihre Auftragnehmer ihre Steuern bezahlen?

 

Meint Ihr, deswegen steigen für uns die Preise? Mir ist das im Grunde ziemlich wurscht, wie meine Escort Dame ihre Steuern bezahlt.

 

:tanzgirl:

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Meint Ihr, deswegen steigen für uns die Preise? Mir ist das im Grunde ziemlich wurscht, wie meine Escort Dame ihre Steuern bezahlt.

 

:tanzgirl:

 

Du bist wenigstens ehrlich.

 

Aber am ende geht es niemanden was an, wie wir unsere Steuern bezahlen, außer dem Fiskus.

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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Ah, also Arbeitstage sind nur die Tage, an denen die Damen ein date haben? Ich dachte, die Pauschale müsste für jeden Werktag abgeführt werden. Dann lässt es sich natürlich relativ einfach mit der Agenturpauschale zusammen verrechnen.

 

Philebos, seid wann muss ein Angestellter oder Selbstständiger Steuern zahlen, wenn er keine Einkünfte hat?

Steuerlich wäre das ja wenig fair, oder? Da hat eine Sexworkerin zum Beispiel nur 3 Termine im Monat für je 3 Std. und soll 750 € Steuern bezahlen (mit Auslagen sind ihre Einnahmen gen 0) und eine Dame welche 8 Termine im Monat hat zahlt dann den gleichen Anteil.

Natürlich pro Arbeitstag. Wie soll das sonst umsetzbar sein, ich kenne niemanden der dem Staat Geld zukommen lässt für Zeiträume wo er keinen Verdienst generiert hat. Und das andere ist, wie soll ein Club, Bordell oder ein Etablisement denn das kontrollieren, die SW hätte ja wo anders arbeiten können. Es geht also nur beim Eintritt, etc.

 

Ich meinte nicht Klagen gegen Dich, sondern gegen die Finanzbehörde, die das Verfahren anordnet (in Bundesländern, in denen es nicht freiwillig ist). Der Agentur bleibt ja auf jeden Fall der Verwaltungsaufwand für die Steuerschuld eines Vertragspartners.

 

Die gab es so glaube ich noch nicht, denn die SW sind ja nicht verpflichtet. Weisen diese z.B. nach das sie ein selbstständig sind und die Einnahmen versteuern dürfen diese ohne die Zahlung der Pauschale in Clubs oder anderen Betriebsstätten arbeiten. Oder und das ist die andere Möglichkeit, sie zahlen die Pauschale und führen diese bei ihrer Steuererklärung auf, womit sich ihre Steuerschuld verringert.

Das DV ist überall "freiwillig", so zumindest wird es dargestellt. Betriebe, wie FKK-Clubs, Bordelle etc, welche an dem Verfahren teilnehmen bekommen weniger häufig besuch von den Behörden. Das ist einer der Gründe warum viele Betriebe sich "gerne" bereit erklären daran teilzunehmen. Wer hat denn gerne ständig eine Prüfung und Besuch von den Behörden.

 

Na ja, aber nur, wenn dieser Dritte Dir die Vorauszahlungen regelmäßig überweist. Was ist, wenn eine Dame säumig ist und Du dem Finanzamt trotzdem etwas vorauszahlen musst?

 

Dann werde ich in die Pflicht genommen dies meinem Finanzamt mitzuteilen. Ich muss nicht die Säumnisse meiner Auftraggeberinnen auslöffeln. Die Dame erhält dann Post von dem angemeldeten Finanzamt, also dem meinen, und wird aufgefordert die säumigen Zahlungen vorzunehmen. Kommt sie der Aufforderung auch nicht nach nimmt alles wie im Steuerwesen den gewohnt seinen Lauf. Wie jeder säumige Steuerzahler also

 

Wenn ich die Beschreibung lese "Die Betreiber von Eros-Centern, Massage-Salons, Sauna-Clubs oder Escort-Agenturen sollen pro Arbeitstag und -kraft in ihren Etablissements einen Pauschalbetrag ans Finanzamt abführen, als Vorauszahlung für die spätere Steuererklärung der Frauen.", dann hört es sich eben doch so an, dass die Agenturen für die Damen zahlen und nicht nur die Zahlungen der Damen weiterleiten.

 

Das tun sie doch schon heute. Die Betreiber werden als ausführendes Organ in die Pflicht genommen, anstelle der Finanzbehörde.

Nunja das kann man jetzt lesen wie man will. Es ist mit diesem Pauschalebetrag schwer das in Prozente umzurechnen, wie es ja meist in Wohnungen oder bei Agenturen praktiziert wird. Wobei es da sicher BetreiberInnen geben wird die das so gerne umsetzen würden, hätten sie mit erhöhtem Anteil ihrer Prozente und mehr Umsatz der SW einen größeren Gewinn für ihren Betrieb. :clown:

 

Ich sag' das mal so als Unbedarfter.....

 

...unter nem völlig anderen Aspekt:

 

Der Staat wird einen Teufel tun demnächst etwas zu verbieten, bei dem er jetzt selbst gerade überlegt, wie er damit zusätzliche Einnahmen generieren kann.

 

Eine Milliarde ist das beste Argument gegen ein kommendes Prostitutionsverbot.

 

:xoxoxo:

 

Wieso bis 2002 war die Sexdienstleistung nicht legal, das DV besteht aber schon seit mehr als 40 Jahren. Es wird heute lediglich bundesweit durchgeführt, vor 2002 wurde es halt nicht in jedem Bundesland ausgeführt. :zwinker:

 

 

Eben - bei Escort-Buchungen gehen Zahlungen in der Regel direkt an die Damen und nicht an die Agentur. Warum sollen dann die Agenturen Steuervorauszahlungen für die Damen abführen? Meines Wissens ist es in Saunaclubs genauso, auch da werden die Damen direkt bezahlt.

 

Du zahlst doch immer bei der Dienstleisterin oder besser gesagt im Regelfall. Ob das jetzt Club, Massagestudio, Bordell oder Escort ist. Die einzige mir jetzt bekannte Betriebsstätte wo dies anders ist sind Kontaktbars, kann mich aber auch täuschen.

 

Das ist ein ganz normales und legitimes Verfahren und wird heute schon auf sehr viele Steuern angewendet.

 

Das ist Quellenbesteuerung.

 

Ich gehe stark davon aus, das dies in Zukunft nicht nur freiwillig geschehen kann, sondern geschenen muss.

 

Allerdings ist das für Agenturen nicht sinnvoll, da diese keine Quellen sind.

Es wird überall da kommen, wo der Betreiber die Damen bezahlt, egal ob diese selbstständig arbeiten.

 

Die Art der Betriebsstätte ich doch völlig irrelevant. Warum bisher Escortagenturen eher aus dem Raster vielen liegt laut diverser Aussagen daran das unterstellt wird dass diese Anbieterinnen pro Arbeitstag eine höheren Gewinn erziehlen. Bei unseren Verhandlungen mit der zuständigen Behörde lag eine Tageseinnahme von stets 500 € zugrunde. Als Bemessung wurden stets Dienstleisterinnen aus Laufhäusern und Clubs benannt. Nach Abzug des Eintritts (Tagesmiete) und Abzug des "Dienstweges" würden diese Dienstleisterinnen einen Gewinn von +- 350 €.

 

Von Behördenseite wird einfach angenommen das Escorts grundsätzlich pro Arbeitstag mehr verdienen, sprich diese ON's um ON's haben. Ganz vergessen wird meist aber von den Behörden das dies gerade bei Agenturdamen Einnahmen nicht gleich Gewinn sind.

 

 

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Warum nicht die Agenturen in die Pflicht nehmen? Firmen führen für Ihre Mitarbeiter Steuern ab, Banken ziehen Kapitalertrgssteuer ein, Handwerker und Verkäufer die Umsatzsteuer. Die Agentur weiss was läuft. Sie kriegt eh Geld von der Dame (Provision). Bei Bordellen sieht es doch nciht anders aus.

 

Warum also soll hier nciht für mehr Steuergerechtigkeit gesort werden? Ich begrüsse die Aktion.

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Ich sag' das mal so als Unbedarfter.....

 

...unter nem völlig anderen Aspekt:

 

Der Staat wird einen Teufel tun demnächst etwas zu verbieten, bei dem er jetzt selbst gerade überlegt, wie er damit zusätzliche Einnahmen generieren kann.

 

Eine Milliarde ist das beste Argument gegen ein kommendes Prostitutionsverbot.

 

:xoxoxo:

 

In den Augen des Fiskus dürfte der Charme des Schwedischen Modells gerade darin liegen, daß es weiterhin Prostitution regulär zu besteuern erlaubt. Es bedarf nicht einmal des Umwegs über die Abschöpfung von Gewinnen aus einer illegalen Tätigkeit. Verboten ist dann ja nur der "Frauenkauf". Zu folgern ist hier lediglich, daß der Staat sich offensichtlich keine Illusionen über das Ergebnis eines Prostitutionsverbotes macht. Er weiß, daß es mitnichten zum Verschwinden der Prostitution führen wird. Wenn uns das Schwedische Modell vorerst erspart bleibt, dann nicht aus fiskalischen Gründen.

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  • 1 Monat später...

Tja, mal sehen.......

 

Die Steuer für die Beherbergung führt der Hotelbetreiber ans Finanzamt ab, ebenso der Puffbesitzer für die zu :ficken: -Zwecken vermietete Bude.

 

Das hat mit den dort einsässigen Kunden doch erstmal nix zu tun. :au:

 

Also: Thema verfehlt!

 

Die korrekte Frage müsste lauten: "Erhöhen nun die Puffbetreiber die Preise für ihre Zimmer?"

 

Da sieht man's mal wieder, keine Ahnung, die Leuts von der Zeitung. :bonk:

 

Aber Hauptsache mal die Freier verschrecken, dass sie nun mit ner Preissteigerung von 12% zu rechnen haben....... :xoxoxo:

 

12%?, mmmhhh, also bisher im Puff in Berlin 60,- Euro.

 

Mmmmmmhhhh, 12%, also das sind dann, warte, dividiert durch 12 mal tausend, eine im Sinn, einen runtergeholt, multipliziert mit pii, mmmmhhh, also 12%, nun, mmmh, kann ja nicht so schwer sein. Ob das in Rumänien gleich viel ist wie bei uns? :gänseblümchen:, also nochmal, 12% von 60,- Euronen, sind plus 12 durch 100, oder? dann komm' ich auf rund ca. 7,20 Euro. Liegt das nicht unter Mindestlohn? Oder muss man das mal 2 rechnen, weil ist ja ne Stunde? Oder mal zwei, weil ihr Freund ja auch noch von irgendwas die Leasingrate vom Benz bezahlen muss?

 

Ich glaub', wir einigen uns mal auf 100 Euro die Stunde. Das erscheint mir irgendwie fair und 100 ist schließlich viel mehr als 12 Prozent.

 

:maus:

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Da musste ganz andere Sachen einwerfen, fürchte ich....um die Zeit isser immer etwas neben der Spur.

 

Und @ alfder

 

Warum äussert ihr euch eigentlich so unhöflich und abfällig?

 

Könnt ihr das mal erklären, bitte. Vergiftet doch nur die Diskussion.

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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