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Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen


Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Act One Escort Service:

Wenn du in dem Bereich seit Jahren tätig bist und dich ausführlich mit den Gegebenheiten beschäftigst, kommst du zu dem Ergebnis, daß es dieses Verbot nicht geben wird.

Man soll niemals nie sagen, aber was eine überschaubare Zeit betrifft, stimme ich Dir zu. Auch mit Blick auf eine bald beginnende schwarz-grüne Koalition im Bund. Was die SPD will, wird zunehmend irrelevanter.

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Seit 2014 gibt es die nichtbindende Resoluton der EU der u.a. Frankreich gefolgt ist.
16 Bundestagsabgeordnete u.a. Lauterbach fordern dies vehement. Die Abolitionisten werden finanziell gut unterstützt.
Steter Tropfen höhlt den Stein.
Beim mehr als mangelhaften sogenannten ProstSchG hat auch niemand damit gerechnet, dass es in dieser Form durchgewunken wird.
Derzeit hilft Corona der Politik, die legalen Prost. Betriebe mit immer weiter verschobenen Lockerungen systematisch in die Pleite zu treiben.
Wenn es dann nur noch illegale Prostitution gibt "muss" man sie dann halt  ganz verbieten.
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20140221IPR36644/die-freier-bestrafen-nicht-die-prostituierten-fordert-das-parlament

 

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Die Bundesregierung hat das ProstSchG im Oktober 2016 erlassen und das Inkrafttreten war 1.7.2017. Seitdem liegen keinerlei neue Erkenntnisse vor, die gegen das Gesetz sprechen. Die heutige vereinzelte Forderung nach einem Prostitutionsverbot ist lediglich das Wiederaufwärmen der alten, sehr intensiv geführten Diskussionen aus 2013/2014; dazu gehört auch die EU Resolution aus 2014.

Es besteht also überhaupt kein Grund für die Regierung, tätig zu werden. Im ProstSchG ist eine Evaluierung 5 Jahre nach Inkrafttreten verankert, also in 2022, sowie ein Zwischenbericht nach 2 Jahren, sodass frühestens in 2023 neue, fundierte Erkenntnisse zur Wirkung des ProstSchG zu erwarten sind, die ggfs. zu Änderungen und Verbesserungen führen werden. Der Zwischenbericht wird wenig aussagekräftig sein, da in vielen Bundesländern die Voraussetzungen zur Umsetzung des Gesetzes erst Mitte bis Ende 2018 geschaffen wurden und somit bis zum 30.6.2019 keine fundierten Erkenntnisse vorliegen werden.

Es war übrigens das von M. Schwesig, SPD geführte Familienministerium, das für das ProstSchG verantwortlich war.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 20 Stunden schrieb Wulf:

Die Bundesregierung hat das ProstSchG im Oktober 2016 erlassen und das Inkrafttreten war 1.7.2017. Seitdem liegen keinerlei neue Erkenntnisse vor, die gegen das Gesetz sprechen. Die heutige vereinzelte Forderung nach einem Prostitutionsverbot ist lediglich das Wiederaufwärmen der alten, sehr intensiv geführten Diskussionen aus 2013/2014; dazu gehört auch die EU Resolution aus 2014.

Es besteht also überhaupt kein Grund für die Regierung, tätig zu werden. Im ProstSchG ist eine Evaluierung 5 Jahre nach Inkrafttreten verankert, also in 2022, sowie ein Zwischenbericht nach 2 Jahren, sodass frühestens in 2023 neue, fundierte Erkenntnisse zur Wirkung des ProstSchG zu erwarten sind, die ggfs. zu Änderungen und Verbesserungen führen werden. Der Zwischenbericht wird wenig aussagekräftig sein, da in vielen Bundesländern die Voraussetzungen zur Umsetzung des Gesetzes erst Mitte bis Ende 2018 geschaffen wurden und somit bis zum 30.6.2019 keine fundierten Erkenntnisse vorliegen werden.

Es war übrigens das von M. Schwesig, SPD geführte Familienministerium, das für das ProstSchG verantwortlich war.

 

vor 11 Stunden schrieb Preiselbär:

Man sollte aber schon Realist genug sein um zu wissen, dass Ergebnise von Evaluierungen gerade im politischen Betrieb oft nicht sach- sondern interessengeleitet sind.

Hier gibt’s einen interessanten Artikel gegen die Einführung eines „Sexkaufverbotes“ aus der Politik, in welchem die moralischen Vorstellungen abgelegt werden und die Fakten interessieren:

„Es sollte unser gemeinsames Verständnis sein, das "Hellfeld" in der Prostitution zu verbreitern, statt diese komplett wieder in das Dunkelfeld zu verschieben. Nach der Vorlage des Zwischenberichtes seitens der Bundesregierung über das Bundesprostituiertenschutzgesetz ist es an der Zeit, sich mit notwendigen Veränderungsbedarfen sachgerecht auseinanderzusetzen an-statt ein Verbot zu fordern. Denn: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 geurteilt, dass die Ausübung der Prostitution in den Kontext der durch Artikel 12 GG geschützten Berufsfreiheit fällt.. []“

„Der Bundesgesetzgeber hat neben dem Prostituiertenschutzgesetz zugleich die Straftatbestände im Bereich der Zwangsprostitution sowie des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung deutlich nachgeschärft. Jedoch ergeben sich in allen drei Bereichen aus Sicht der Frauen Union Nordrhein-Westfalen dringend Verbesserungsbedarfe.“

https://www.fu-nrw.de/artikel/frauen-union-nordrhein-westfalen-spricht-sich-gegen-die-einfuehrung-eines-sexkaufverbotes

"Escort bedeutet, sich fallen zu lassen, dabei seine Lust und Fantasien auszuleben...."

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vor 15 Stunden schrieb Preiselbär:

Man sollte aber schon Realist genug sein um zu wissen, dass Ergebnise von Evaluierungen gerade im politischen Betrieb oft nicht sach- sondern interessengeleitet sind.

Meine Ausführungen zielten auf einen Beitrag ab, der ein Verbot der Prostitution bereits zum Ende der laufenden Legislaturperiode, also Ende 2021 prognostizierte und dafür hier auch noch Zustimmung fand:

Am 10.7.2020 um 18:12 schrieb mt_1000:

Ich sehe da eher die Gewitterwolken, dass sich Abgeordnete aus Union und SPD zusammentun um das Verbot durchzukriegen. Und noch vor Ende der Legislaturperiode fertig sind. 

Der Evaluationsbericht soll übrigens sogar erst spätestens bis 1.7.2025 vorliegen. Und vor dem Hintergrund der enormen Verspätungen bei der Umsetzung und dem Corona-bedingten Brachliegen des P6 könnte es sogar 2026 werden, bis fundierte Erkenntnisse vorliegen. Bis dahin passiert erst einmal gar nichts, auch wenn vereinzelte Stimmen versuchen, sich mit einem Verbot Gehör zu verschaffen, mit den gleichen Argumenten wie 2013/2014, also vor der Verabschiedung des ProstSchG in 2017.

Da hat die P6 Branche noch viel Zeit, endlich zu erkennen, dass sie nicht gegen das ProstSchG kämpfen muss (und damit indirekt die Prostitutionsgegner unterstützen), sondern besser für Solidarität im P6 durch legales Arbeiten gemäss ProstSchG und Ausmerzen der illegalen Angebote. Und für die P6 Nutzer bedeutet das Solidarität mit den legalen Angeboten durch Inanspruchnahme dieses legalen  Angebotes und Ablehnung des illegalen Angebotes. Das wäre der beste Weg dafür zu sorgen, dass die Evaluierung zu einem positiven Ergebnis kommt und uns der legale P6 noch lange erfreut.

Dass Evaluierungsergebnisse im politischen Umfeld von Gesetzen nicht nur rein sachlich, sondern auch politisch-interessengeleitet sein können, liegt in der Natur der Sache.  Nun muss man aber wissen, dass in der Vergangenheit bei neuen Gesetzen vor allem eine Ex-Ante-Evaluation vorgenommen wurde und weniger eine Ex-Post-Evaluation, so wie jetzt beim ProstSchG. Diese Ex-Post-Evaluation ist sehr breit angelegt und nicht nur Sache des zuständigen Ministeriums und/oder einem Fachausschuss, sie ist sogar im Gesetz verankert und sieht die folgenden Beteiligten vor:

-          Wissenschaftlicher Sachverständiger (Auswahl erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundestag)

-          Weiterer einschlägiger wissenschaftlicher Sachverstand

-          Einbeziehung der Erfahrungen der Bundesländer, Kommunen und Verbände zur Anwendungspraxis

-          Auswertung von Modellen guter örtlicher Praxis

-          Beirat mit verschiedenen fachlichen Sichten

Die Ergebnisse der Evaluation werden veröffentlicht.

Das sind aus meiner Sicht sehr gute Voraussetzungen, dass der Evaluationsbericht vor allem sachlich fundierte Ergebnisse liefern wird.

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Hallo in die Runde,

ich habe mal eine Frage an die Agenturen: Was wäre eigentlich, wenn von heute auf morgen Escort im alten Stil wieder erlaubt ist? Habt ihr da einen Plan, um Escortladies und Bucher zu schützen? Wie würdet ihr vorgehen? Wie sähe ein Date nach Corona eigentlich aus?

Ich meine, dass wir die häufig nervigen Streitereien in diesem Forum mal langsam gut sein lassen und uns wieder auf den Escort in Zukunft konzentrieren.

Gute Zeit, 

A.

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Das nach wie vor bundesweit geltende Verbot der Öffnung des Prostitutionsgewerrbes kann man aus Sicht der Gesundheitsvorsorge noch nachvollziehen, aber ich sehe ich  nachvollziehbaren Günde, weshalb Einzeltermine - seien sie nun von Independent -Damen oder von Agenturen vermittelt - deshalb ebenfalls untersagt sind.

Umso verwundelicher ist es, dass MV dieses Verbot sogar nachträglich entgegen dem Trend zur vorsichtigen Öffnung ausgesprochen hat. Wenn es aber keine gesundheitlichen Gründe sind, weshalb dann ?

Die Beantwortung dieser Frage wäre sehr interessant.

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Ich vermute, dass einfach kein Bundesland auf dem Gebiet Vorreiter sein möchte und dann quasi zum "Prostitutionshotspot" wird und sich alles dorthin verlagert. In diesem Fall wird man wohl eher eine Lockerung auf nationaler Ebene als eine föderalistische anstreben. In vielen Köpfen ist das höchste Infektionsrisiko einfach bei der zudem moralisch verwerflichen Prostitution verankert und hier wird nicht differenziert. Wie sollte man noch eine Maskenpflicht rechtfertigen oder dass Bars und Discos noch geschlossen sein müssen, wenn schon wieder fröhlich gezwitschert wird ?

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Nun, Bars und Discos sind üblicherweise Gruppenveranstaltungen... genau wie paysex gewerbebetriebe. Da ist  ein verbot nachvollziehbar.

Aber man könnte das aber mit einer kleinen privaten "Essenseinladung" oder dem Restaurant Lieferservice vergleichen. Ein sehr eingeschränkter Personenkreis von 2 Personen .....und das ist ja erlaubt

Natürlich macht das nur Sinn, wenn das bundesweit so geregelt würde.

Bearbeitet von Asfaloth
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vor 3 Stunden schrieb Escoreal Escort:

Vielleicht wird es in Zukunft Escortdamen geben, die sich impfen lassen werden und auch möchten, dass man das dementsprechend auf ihrer Sedcard kommuniziert.

 

 

Das mit dem Impfen wird nicht so ohne weiteres klappen.

https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-infektion-untersuchungen-von-genesenen-daempfen-hoffnung-auf-impststoff-a-6e902a40-f7a2-4a8b-b5c8-3e9c2a358fe1

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vor 7 Stunden schrieb Escoreal Escort:

Hygienekonzepte sind gut und schön, aber mit Sicherheit sinnvoller in Bordellen mit regen Publikumsverkehr, wo auch die jeweilige Frequenz bei den einzelnen Damen höher ist.

Bei Escort sehe ich die Frequenz eher wie bei Private Dating. Dem Coronavirus wird egal sein, ob eine Escortdame 3-4 Dates im Monat hat und sich dafür bezahlen lässt oder die aktive Singlefrau 3-4 Tinderdates im Monat for free hat :-)

Sehe ich auch so. Der einzige Unterschied zwischen Private Dating und klassischem Escort ist die Bezahlung, sonst nix.

Aber genau hier liegt das Problem. Alle Angebote z.B. auf kaufmich nennen sich "Escort", ebenso die Escort Agenturen als"Puffs auf Rädern" in den Grossstädten, die den ganzen Tag von Date zu Date gefahren werden, die Happy Hour für 75 €. Bei diesem "Escort" ist die Frequenz deutlich höher als beim klassischen Escort und kann in der Grössenordnung von Bordellen liegen.

Das Problem liegt also in der Abgrenzung des klassischen Escort von den sonstigen Escort Angeboten. Wenn es diese Abgrenzung in den Begriffsbestimmungen des ProstSchG gäbe, dann könnten die Behörden den klassischen Escort sicher freigeben. Genau das war auch bei dem Fall in MV das Problem und nicht irgendwelche "Verschwörungstheorien" in Bezug auf die Regierung.  

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Entscheidend ist doch wohl die Buchungsfrequenz und die lässt sich werder bei einer über Kaufmich inserierenden Dame, die Private dating anbietet noch bei einer Hochpreisigen "klassischen" Escortdame, die sich mit Louboutins und Agent Provocateur ausgerüstet hat, genau bestimmen.

Die Illusion, dass sich die 1000.-€/4 Stunden Dame grundsätzlich nur auf 1 Date je Woche einlässt, ist halt eine Illusion.

Insofern ist  der Begriff "Klassischer Escort" untauglich zur Differenzierung. Eine Möglichkeit wäre vielleicht eine Art "Buchführung" rein über die Anzahl der dates, die als bedingung für eine Erlaubnis angeführt werden könnte.  Agenturen werden das ja eh in irgendeiner Form machen müssen wegen aus steuerlichen Gründen.

Bearbeitet von Asfaloth
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vor 8 Minuten schrieb Asfaloth:

Insofern ist auch der Begriff "Klassischer Escort" untauglich zur Differenzierung.

Nichts anderes habe ich geschrieben.... :oben: und dem Sinn nach Escoreal Escort auch nicht (die von dir Zustimmung erhalten hat) :zwinker:

vor 40 Minuten schrieb Wulf:

Das Problem liegt also in der Abgrenzung des klassischen Escort von den sonstigen Escort Angeboten. Wenn es diese Abgrenzung in den Begriffsbestimmungen des ProstSchG gäbe, dann könnten die Behörden den klassischen Escort sicher freigeben.

 

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Na und ?

Du musst ja auch nicht jeden Post von mir, der direkt unter Deinem steht, ad personam gleich als gegenteilige Konfrontation werten, sondern ad rem vielleicht mal auch als vertiefende Ergänzung und mal besser über und Vor-und Nachteile meines Vorschlages des "Datenachweises" reden, auch wenn er mal nicht von Dir ist ,  :cool:

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vor 30 Minuten schrieb Asfaloth:

Eine Möglichkeit wäre vielleicht eine Art "Buchführung" rein über die Anzahl der dates, die als bedingung für eine Erlaubnis angeführt werden könnte.  Agenturen werden das ja eh in irgendeiner Form machen müssen wegen aus steuerlichen Gründen.

Vervollständige das bitte einmal, gemeint ist die Anzahl der Dates pro Dame ?

Schwer vorstellbar, dass so eine Handhabung juristisch wasserfest ist.

 

act-one-escortservice.jpg

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Ja, so eine Art Date-Fahrtenbuch, das für eine Erlaubnis gefüht und bei bedarf vorgelegt werden muß. Natürlich nur begrenzt auf die Zeit des Paysex-Lockdown, aber als Beleg für ein akzeptables Infektionsrisiko. Die akzeptable Obergenze für einen bestimmten zeitraum müßte natürlich definiert werden.  Buchernamen oder genaue adressen sollten natürlich nicht darin vorkommen, muß aber auch nicht. 

Beim festgestellten verstoß umgehende Sperre bzw. Entzug der Erlaubnis und Ordnungsstrafe.

Über die juristische Haltbarkeit lässt sich natürlich streiten, aber das lässt sich wohl auch über andere Sonderregelungen in diesen zeiten.

Agenturen hätten es sogar einfacher, denn das wäre vermutlich über die Provisionsbelege je Dame nachvollziehbar.

Bearbeitet von Asfaloth
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Ich finde für deine Diskussionskultur keine Worte, Asfaloth. Du hast nachweislich schon Zitate verfälscht, vor kurzem wurdest du hier der Lüge überführt und das alles nur, damit du in Diskussionen gut dastehst und Recht bekommst.  

Jetzt ergänzt du flugs nachträglich in deinem Beitrag #116 den Passus:

vor 6 Stunden schrieb Asfaloth:

Eine Möglichkeit wäre vielleicht eine Art "Buchführung" rein über die Anzahl der dates, die als bedingung für eine Erlaubnis angeführt werden könnte.  Agenturen werden das ja eh in irgendeiner Form machen müssen wegen aus steuerlichen Gründen.

nachdem ich dir bereits mit #117 geantwortet hatte, um mir dann in deinem Beitrag #118 vorzuwerfen, ich sollte doch nicht "ad personam" sondern "ad rem" auf deine (nachträgliche) Ergänzung eingehen, die ich aber beim Abfassen meines Beitrages #117 gar nicht kennen konnte. 

Das ist so perfide, dass mir wirklich die Worte fehlen.

Darüber hinaus solltest du dich doch an deine Belehrung "ad rem" und nicht "ad personam" auch selbst halten, schreibst aber:

vor 6 Stunden schrieb Asfaloth:

...mal besser über und Vor-und Nachteile meines Vorschlages des "Datenachweises" reden, auch wenn er mal nicht von Dir ist ,  :cool:

  

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Der Vorschlag „Datenachweis“ ist untauglich, geht er doch an den Realitäten vorbei. Die Behörden haben schon keine Kapazitäten, um den illegalen Angeboten das Handwerk zu legen und das sollte höchste Priorität haben. Der Vorschlag verlangt weitere Kapazitäten für die Kontrollen zum „Datenachweis“ der legalen Angebote. Schon im Ansatz nicht durchführbar.

Und noch als kleines Detail: Wer legt wie fest, wie hoch die max. Datefrequenz sein darf….? 1/Tag; 2/Tag; 5/Woche uswusf…..Im Restaurant muss ich Name und Adresse hinterlassen….gilt für Dates aber nicht? Und Independent Escorts machen dann reine Selbstaufschreibung….??? Oder soll der Datenachweis nur für Agenturen gelten….?

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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