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  1. Asfaloth

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Inhalte mit der höchsten Zu­stim­mungs­ra­te am 23.03.2019 in allen Bereichen

  1. An der Tür des Finanzbeamten klopft es und zwei Männer treten ein. "Grüss Gott, mein Name ist Huber und das ist mein Anwalt, Hr. Wenzel. Sie hatten um einen termin wegen meiner Steuererklärung gebeten." Der Finanzbeamte schaut ihn finster an, wühlt in einigen Papieren auf seinem übervollen Tisch und bittet die Herren, sich zu setzen. "Schön, dass Sie gekommen sind und sehr klug, dass Sie gleich Ihren Anwalt mitgebracht haben" , beginnt er. " Wir haben auf Grund ihrer Steuererklärung etwas recherchiert und feststellen müssen, dass da etwas mit Ihrem Einkommen nicht stimmen kann." "Aha, und was stimmt nicht ?" "Also ihre Ausgaben sind weitaus höher als ihr Einkommen und da gibt es jetzt erheblichen Klärungsbedarf. Wie bitte finanzieren Sie das alles ?" Hr. Huber lehnt sich zurück: "Das ist ganz einfach ! Ich wette sehr gerne, gewinne meistens und Gewinne aus Wetten sind steuerfrei, soweit ich weiss..." Der Finanzbeamte zieht die Augenbrauen zusammen: "Entschuldigung, aber das bezweifele ich ! kein Mensch kann so oft gewinnen, dass es diese Differenz erklärt." "Nun, ich schon ! Aber ich verstehe Ihre Zweifel, deshalb möchte ich Ihnen das mal an einem beispiel erläutern." Er schaut den Schreibtisch an und meint: "Passen Sie auf, ich schlage Ihnen eine Wette vor ! Ich wette mit Ihnen um 5000.- Euro, dass ich es schaffe, mich auf die rechte Seite Ihres Schreibtisches zu stellen, quer über Ihren Schreibtisch zu pinkeln in den Papierkorb auf der linken Seite." Der Finanzbeamte ist höchst erstaunt, sieht sich seinen Schreibtisch an, die Lage des Papierkorbs und meint: "DAS schaffen Sie NIEMALS !" "Wetten Sie darauf ?" "Ja,, da wette ich darauf !" Hr. Huber steht seelenruhig auf, stellt sich auf die rechte Seite, öffnet seinen Hosenschlitz und lässt freien lauf. Natürlich schafft er es nicht und der ganze Tisch schwimmt. Der Beamte springt mit einem Hurraschrei auf und ruft" Ich habs gewusst, Ich habs gewusst ! Und Sie schulden mir jetzt 5000 Euro !!" Seelenruhig öffnet Hr. Huber seine dicke Brieftasche, zählt 5000 Euro ab und gibt sie dem Beamten. Der grinst überaus zufrieden, bemerkt aber plötzlich, dass der Anwalt aufgestanden ist und seinen Kopf an die Wand schlägt. "Was ist denn mit Ihnen los ???" "ICH IDIOT !" heult der. "Ich hätte es ja ahnen können !!! Kurz bevor wir reinkamen, hat der Kerl mit mir gewettet, dass er es schafft, Ihren schreibtisch vollzupinkeln und Sie sich freuen wie ein Schneekönig darüber.... und jetzt schulde ICH ihm 20000 EURO !!!!"
    12 Punkte
  2. Wenn man den Fachmann dazu befragt (da ich nun doch absichern wollte, ob ich das richtig kapiert habe, habe ich nachgefragt) Voraussetzung einer "Bedarfsgemeinschaft" ist im rechtlichen Sinne, dass die Partner im gemeinsamen Haushalt (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und zwischen den Partnern ein wechselseitiger(!) Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen (daher auch "eheähnlich"). Ohne Letzteres wäre es nur eine "Haushaltsgemeinschaft". Der Sugar Daddy und sein SB müssen also (permanent) in einer Wohnung oder in einem Haus leben. Auch muss seitens des SB der Wille bestehen, für Ihren Sugar Daddy ebenfalls Verantwortung zu tragen und einzustehen, sollte das nötig werden. Achim schreibt es ja ähnlich. Thema Steuern Steuerfrei (von Schenkungssteuer, streng anzuwendender Ausnahmesachverhalt) sind nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz, §13, Nummer 12, "Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten". Aufgedröselt: Die Frau muss studieren (Ausbildung). Dies bedeutet, dass beispielsweise nach Studiumende die Zuwendungen nicht mehr steuerfrei sind. Es muss sich um eine Zuwendung handeln. Dies bedeutet, dass kein Leistungsaustausch vorgesehen oder erwartet ist. Das SB/SD Modell ist genau das Gegenteil davon. Die Zuwendung muss angemessen sein. Also in der Größenordnung von Bafög oder auch etwas (!) drüber. Die Grenze dürfte so bei ca. 1.000,-- liegen. Dies zeigt, dass es bei dem klassischen SB/SD Modell nicht anwendbar ist. Von daher (nach diesen Fach-Infos) ziehe ich ein anderes Fazit. Auch wenn meins sicher weniger entspannt ist und das andere besser klingt.... Es geht mir nicht um einen Angriff des Modells oder Klugscheissen oder gegen User A, B, C - oder ums Recht haben. Auch ist mir klar, dass jeder von uns schon Fehler gemacht hat im Leben und jeder vor der eigenen Tür...sprich, ich erhebe nicht den Zeigefinger über andere. Nicht mein Stil. Muss sich auch keiner angegriffen fühlen. Hätte der Fachmann die andere Variante bestätigt, hätte ich ebenso offen zugegeben, dass ich falsch lag. Denn ich bin ja selbst kein Fachmann. Ich persönlich finde es nur fatal, wenn Damen da falsch beraten sind und wirklich annehmen, es ist steuerfrei und hinterher dann plötzlich in Schwierigkeiten kommen! Und das in so jungen Jahren schon. Das ist dann nämlich weniger entspannt. Und das hab ich dann im engen Umfeld live miterlebt und das war wirklich sehr unschön. Und das sind keine Ausnahmen. Wie mehrere hier bereits angemerkt haben, sind die Ämter auch nicht auf den Kopf gefallen. Sie wurde zb. auch observiert. Man kann sich nicht nur hier und da was rauspicken und hoffen: so gilt das schon noch.... Natürlich kann man versuchen, es durchzumogeln und das kann sicher auch gut gehen. Nur dann doch bitte ehrlich sagen: SB, Du müsstest es eigentlich schon angeben, aber wir hoffen mal, es fliegt nicht auf. So kann sie selbst schauen: will ich das Risiko eingehen ... oder nicht.
    10 Punkte
  3. Ich halte die Regel für nicht angebracht, bei uns gibt es so etwas zumindest nicht. Einige Damen haben die selben Kunden schon über längere Zeiträume. Wiederkehrendes Geschäft, von der monetären Seite aus betrachtet. Wenn etwas in Schieflage gerät, der Kunde verliebt sich, wird die Notbremse gezogen. Offen gestanden ist das bei uns erst einmal passiert, wobei der Kunde von sich aus das Outing vorgenommen hat. Nennen wir es einmal so. Kritisch betrachtet, haben das auch die Damen selber zu entscheiden und nicht wir. Juristisch ist so eine Vorgabe von der Agentur an die Damen, zumindest prekär.
    5 Punkte
  4. Der Beitrag von Alina ist ber Beste und fundierteste hier. Es stimmt zu 100% was sie geschreiben hat. Und macnhes wird heir von manchmen durcheinander gebracht . Bedarfsgemeinschaft ist ein Begriff aus dem Sozialrecht. Und Sozialrecht udn Steurrecht sind zwei paar Stiefel. Und "Ausgben" für ein SB von der Steuer absetzen - geht sicherlich in Einzelfällen sieh Ergo. Aber dann zahlt die Empfängerin eben nicht nur Steuern sondern auch Sozialversicherung. Es soll doch keinen glauben, dass hier massenhaft Geld von einer zur anderen Person fliessen kann ohne dass der Fiskus die Hand aufhält. Schön wärs, dann würde ich mit meinem nächsten Auftraggeber auch eine "Bedarfsgemeinschaft" gründen und die Kohle steuerfrei geniessen.
    5 Punkte
  5. Für mich sieht das nach komplett unseriösem Geschwurbel ohne Hintergrund aus, das Menschen das Geld aus der Tasche ziehen will.
    4 Punkte
  6. Jetzt komm mal runter. Absetzen von deinem zu versteuernden Einkommen kannst du dann etwas, wenn es dazu dient, dieses Einkommen überhaupt erst zu erzielen und aufrecht zu erhalten, wenn es sich um bestimmte Vorsorgeaufwendungen oder um außergewöhnliche Belastungen handelt. Letzteres sind Verpflichtungen, denen du nachkommen musst, die aber bei einem durchschnittlichen Steuerzahler in der Regel nicht anfallen. Auch hier ist geregelt, was überhaupt prinzipiell zu den außergewöhnlichen Belastungen gehört. Die Ehefrau und auch die Geliebte sind es nicht und du kannst dir sicher sein, dass du nicht der erste wärst, der versucht, das abzusetzen und den Weg durch die Instanzen beschreitest. Wenn du dein Sugarbabe absetzen willst, dann brauchst du eine Erklärung, warum sie in eine der Kategorien fällt oder warum du aus irgendeinem Grund gesetzlich verpflichtet bist, ihr Unterhalt zu zahlen. Inwieweit du frei Stipenden an Dritte zahlen kannst, weiß ich nicht. Also tun kannst du es schon, aber ob und wie sich das steuerlich berücksichtigen lässt. Auf der Seite des Sugarbabes sind das dann in jedem Fall Einnahmen, und wenn du sie in deiner Steuererklärung explizit unter einem Punkt für Ausgaben angibst, dann weiß das Finanzamt, dass es dort etwas zu erwarten hat. Und glaube bitte nicht, du kannst hier tausende Euros für irgendwas ansetzen, ohne das eine Nachfrage kommt und man einen Nachweis sehen will, wohin das Geld gegangen ist. Ansonsten ist der Ansprechpartner für dein Problem ein Steuerberater deines Vertrauens. Der kann dir da weiterhelfen. Ich kann dir auch nur raten, in solchen Dingen Beratung bei einem wirklichen Profi (Steuerberater) einzuholen und zwar persönlich und dich nicht auf die Aussagen von einem "Fachmann" zu verlassen, den irgendwer kennt. Selbst wenn die dein Weltbild bestätigen sollten. Wenn du großes Pech hast, handelt es sich am Ende um ein Angestelltenverhältnis und dann haftest du auch noch für korrekt abgeführte Lohnsteuer und Sozialversichungsbeiträge. Und ja, das Finanzamt weiß auch heute nicht alles und wir sind auch alle erst einmal zu unbedeutend, als dass man da jedem Pups nachgeht. Man sollte aber damit rechnen, dass manche Dinge doch durch Zufall oder auch durch Neider oder missgünstige Zeitgenossen rauskommen können und da ist immer die Frage, wie hoch der Schaden dann ist. Wenn dann rauskommt, dass die Dame sagen wir mal in Summe 50.000€ von dir bekommen hat, die sie nirgends angegeben hat, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre, dann kann das für sie massive Probleme bringen und für dich auch. Zumal sie die Rücklagen, um die Nachzahlungen zu leisten, dann nicht haben wird.
    4 Punkte
  7. Man merkt, du bist nur ein halber Deutscher... Wichtig ist, alles genau definiert zu haben. Der Vollzug ist dann vollkommen nebensaechlich..
    4 Punkte
  8. Basta!!!! Ich fürcht, so einfach ist die Welt der Erwachsenen nicht. Du bist doch sonst immer so gut im recherchieren. War doch jetzt genug Zeit. Da hätte ich schon mehr als ein trotziges Basta erwartet.
    4 Punkte
  9. Da ich nicht so zart besaitet bin wie Alina (Ich habe durchaus gerne mal recht) - Die Bedarfsgemeinschaft ist nicht das richtige Instrument, - weil sich der Bedarf am üblichen Bedarf orientiert und deutlich unter 2000€ liegt, - für beide, wegen der Nähe zur Schuldgemeinschaft, zu riskant ist - und der Altruismus nicht zwingend gegenseitig ist Womit wir wieder bei der Steuerpflicht für SB/SD Beziehungen wären.
    4 Punkte
  10. Weil dein altuistischer Beitritt zur Bedarfsgemeinschaft mit der jungen Dame auch deinen Beitritt zu einer Schuldgemeinschaft mit ihr bedeutet. Du übernimmst damit nicht nur Verantwortung für sie, sondern auch gegenüber ihren Gläubigern. Was übrigens auch für sie gilt. Damit haftet ihr künftig gesamtschuldnerisch für eure Verbindlichkeiten. Und zwar unbegrenzt.
    4 Punkte
  11. 5 zu 1 ...das Spiel ist eh gelaufen. Spass beiseite, ich finde, es war gerade für die Mitleser, die versucht haben, sich ein realistisches Bild über die besonderen Umstände und die Vor- und Nachteile eines Sugar-Arrangements zu machen eine äusserst wertvolle Informationsquelle. Letztendlich muss jedes potenzielle Babe und jeder hoffnungsvolle Daddy selbst entscheiden, welche Lehren daraus zu ziehen sind. Ich persönlich fand es sehr positiv, dass doch ein paar kompetente Beteiligte versucht haben, den rosa Nebel zu durchdringen und die Ecken auszuleuchten. Ich maße mir jedoch nicht an, hier einen Dank auszusprechen. Das können - wenn es denn angebracht ist - diejenigen tun, die jetzt ein wenig besser wissen, was sache ist. Das auch die eine oder andere Spitze gefallen sein mag, beeinträchtigt das m.E keineswegs.
    3 Punkte
  12. Klar gibt es diese Möglichkeit... muss man auch nicht suchen, wird klar angeboten. Und am Ende des kostenfreien Info-Gesprächs geht man mit nem 3-Monats Vertrag raus Sorry - für mich nicht mehr als ein weiterer Anbieter auf dem gerade sehr Hippen Markt der gesunden Ernährung. Wenn´s scheee macht... Nur zu. Solange es nicht schadet ist doch alles schick.
    2 Punkte
  13. Ich hoffe nur, das die ihre Einnahmen versteuern. Hab hier gelesen das Finanzamt sitzt in jeder Flasche, als Flaschengeist quasi!
    2 Punkte
  14. Nachdem ich ja bekennender Escorthopper bin, waere das ein ueberlegenswertes Service, quasi ein Asset fuer mich. Bin ja schon etwas vergesslich und wenn ich mich nicht mehr erinnern kann, waere es ja sehr schoen, wenn mich die Agentur daran erinnern wuerde: "Hey, die hast schon einmal gebucht, such dir ne andere aus!"
    2 Punkte
  15. Wenn die Flaschenpfand Sammler auf der Party eintreffen und ihre Pöbeleien beginnen, wird's Zeit zu gehen. So long
    2 Punkte
  16. Eine sehr erotische Diskussion, fast schon ein Steuer- und Paragraphen-Porno. Wann vögelt ihr eigentlich?
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  17. Euer gegenseitiges naives Gehetze, geht sicher nicht nur mir auf den Keks.
    2 Punkte
  18. Da gibt's tatsächlich nicht viel. Die Schuldgemeinschaft ist ein Begriff des Schuldrechts. Beim Schuldbeitritt tritt ein weiterer Schuldner bei und erhöht somit die Sicherheit der Gläubiger. Das passiert in vielen Fällen ganz bewusst und vertraglich. In anderen Fällen geschieht es unbewusst durch Handlung. In dem - von Wulf - geschilderten Sachverhalt, entsteht der Schuldbeitritt dadurch, dass er Verantwortung gegenüber der jungen Dame übernimmt, indem er wesentlich zu ihrem Lebensunterhalt beiträgt, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten. Darüber hinaus gönnt er ihr noch bescheidenen Wohlstand. Erhält er eine Gegenleistung - nicht zwangsläufig Sex - dann ist es gegenseitig. Gäbe es Gläubiger der jungen Dame, könnten diese nun in Wulfs Privatvermögen vollstrecken. Such mal nach Schuldbeitritt. Da findet man mehr.
    2 Punkte
  19. Ich würde mich da eher umgekehrt als Betreuer einer gestressten Managerin die keine Zeit für Beziehungen hat, anheuern lassen. Da hast Du Sex und kriegst sogar vielleicht Kohle dafür... Da finden sich sicher bei Deinem Charme einige und gar nicht unattraktive im mittleren Alter, die das zu schätzen wissen...
    2 Punkte
  20. Ich schlage dringend die Schweiz vor, oder bleibe in Deutschland!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    2 Punkte
  21. Wenn ich ins Theater will, kaufe ich mir Karten. Ich bezahle, ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben, diese steht ja noch aus - ich reserviere mir quasi meinen Platz für diesen Abend. Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen plötzlich nicht ins Theater gehen und die Vorführung sehen kann, im Stau stehe und nur noch den Schlussapplaus erlebe, bekomme ich vom Theater auch nicht das Geld erstattet. Dies ist eben eigenes Risiko. Die gebuchte Dame hält sich für Dich den Termin frei, sagt ggf andere Anfragen für Dich ab. Evtl sogar einen ON, während Du "nur" 4h gebucht hast. Angesichts Fakebucher und anderer Spaßvögel kann ich durchaus nachvollziehen, wenn ein gewisser Prozentsatz des Honorars als Anzahlung/Reservierung genommen wird. Mittlerweile gehen sogar Restaurants - zurecht - dazu über, Reservierungsgebüren zu erheben, da sie es ebenso oft genug erleben, dass Tische geblockt werden und es sich als No-Show herausstellt. Für mich absolut nachvollziehbar.
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  22. Mit anderen Worten, auch Du hältst das Konstrukt von Wulf und der daraus abgeleitete Anspruch der Steuerbefreiung für nicht realistisch, sondern eher langfristig riskant ?
    1 Punkt
  23. Au weia Au weia ich empfehle hier einigen mal ein wenig Geld in ein buch über BWL-Grundlagen zu investieren. Was hier an Begriffen genannt wird ...... und wie falsch sie definiert werden ..... phantastisch. Wenn Geld fliesst egal ob mit Leistung (Einkommen) oder ohne Leistung (Schenkung) will der Staat daran beteiligt sein. Punkt. Wie jeder Einzelne das sieht ist ihm egal. Und bei den Summen die genannt wurden - 2 -5.000 € pro Monat schaut dr Staat ganz bestimmt nicht weg.
    1 Punkt
  24. Das geht hier kunterbunt durcheinander bei den Spezialisten
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  25. Nein, das ist eine Schuldübernahme. Das ist etwas anderes. Hier wechselt der Schuldner. Bei einer Schuldübernahme muss der Gläubiger explizit zustimmen, da sich hier seine Sicherheit ändert. bei einem Schuldbeitritt entsteht eine Schuldgemeinschaft und die Schuldner haften gesamtschuldnerisch. Klar, zwangsläufig entsteht natürlich keine Schuldgemeinschaft, weil auch auch erst ein Schuldbeitritt statt finden muss. Indem Wulf der jungen Dame jedoch bei der Bewältigung ihres Lebensunterhaltes selbstlos zur Seite springt, drückt er seine Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung für sie aus. Dadurch wird der Schuldbeitritt ausgelöst. Bedeutet, dass ich sie ggf. für seinen Verbindlichkeiten eintreten muss. Nein, das verwechseltest du mit einer Bürgschaft. Aber die kann noch wesentlich weiter gehen. Man kann auch den Schuldbeitritt vertraglich festhalten, muss es aber nicht.Er entsteht auch durch Handeln, muss jedoch vor der Vollstreckung natürlich gerichtlich festgestellt werden. Stimmt. Die Unterhaltspflicht ist keine Haftung, ebensowenig wie die Ehe. Die Gütergemeinschaft regelt die Versteuerung und die Handhabung des Zugewinns aber nicht das Eigentum. Allerdings kommt man in einer Ehe dem Schuldbeitritt u.U. schon gefährlich nahe. Nämlich dann, wenn der eine Partner Einkommen und Vermögen hat, während der andere Partner statt dessen fällige Verbindlichkeiten hat. Dann stellt sich die Frage, wovon lebt er/sie denn? Und wenn die Antwort lautet: "Von regelmäßigen Zuwendungen meines großzügigen Partners", dann steht der gerichtlichen Feststellung des Schulbeitritts und der daraus entstandenen Schuldgeeinschaft nichts mehr im Wege. Nur für zukünftig fällig werdende Verbindlichkeiten, nicht für solche, die zum Zeitpunkt der Schuldgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft) fällig waren.
    1 Punkt
  26. Wenn ich mir das durchlese, handelt es sich bei einem Schuldbeitritt um die explizite Übernahme der Schulden eines Dritten. Die erfolgt formlos, was nicht bedeutet, dass sie einem einfach so untergeschoben werden kann. Zudem muss sie gegenüber dem Gläubiger abgegeben werden. Selbst wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, so bedeutet das nicht, dass der eine für die Schulden des anderen aufkommen muss. ??? Die Rechtsgrundlage dafür würde mich mal interessieren. Die Personen, die für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einstehen, sind im Vertrag benannt. Um in das Vermögen weiterer Personen vollstrecken zu können, muss der Gläubiger eine Erklärung von diesen vorweisen können, aus der die Beteiligung dieser Personen vorgeht. Auch dann wenn Wulf, warum auch immer, der Dame gegenüber unterhaltsverpflichtet sein sollte, so bedeutet das nicht, dass er unbeschränkt für alle ihre Eskapaden aufkommen muss. Selbst in einer Ehe hafte ich nicht für die Schulden meiner Frau und umgekehrt haftet meine Frau auch nicht für meine. Bei einer Gütergemeinschaft hat man nur das Pech, dass das Vermögen beiden gehört und eine Vollstreckung in das gesamte Vermögen erfolgt. Unabhängig davon liese sich in dem Fall, wie die beiden verwandtschaftlich zueinander stehen, eine Bedarfsgemeinschaft per einseitiger eidesstattlicher Erklärung für nicht (mehr) existent erklären.
    1 Punkt
  27. Vergiß bitte nicht, dass es die Möglichkeit eines Nettowertverfahrens gibt. Das bedeutet nichts anderes, als dass das Finanzamt aktiv werden kann, wenn dein sichtbarer Lebensstil ganz offensichtlich nicht mit deinen offiziellen Einnahmen finanziert werden kann. Dann unterstellt man, dass es weitere Einkünfte geben muss und ermittelt, wie hoch die mindestens sein müssen. Gut, irgendwer muss immer einen Hinweis für einen Anfangsverdacht geben. Aber da dürften sich im Umfeld eines jeden genügend viele Personen finden lassen, die das aus unterschiedlichsten Motiven tun könnten.
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  28. keineswegs - ja stimmt, aber so als Betreuerin ,weil Sex mir guttut, ansonsten müsste ja Nachweise fachlicher Art , hat sie aber als Kunststudentin nicht
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  29. Ich lieg wahrscheinlich gerade auf der Leitung... aber hättest du mir bitte einen literaturhinweis zu der schuldgemeinschaft einer bedarfsgemeinschaft? Ich finde nicht's!
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  30. Ich bin nicht zart besaitet, sonst könnte ich kein Unternehmen führen, aber ich bin einfach sehr relaxed und mag Harmonie. Und natürlich habe ich auch gerne mal recht, aber kann auch ertragen / zugeben, wenn ich falsch lag. In diesem Falle hatte ich scheinbar recht mit dem, was ich rausgefunden hatte (und nun der Fachmann bestätigt hat), mir ging’s aber mehr um die richtige Aufklärung der Damen, als um persönliche Schulterklopfer. So wars gemeint
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  31. Ist doch alles eine Frage der Gestaltung. Eine Bedarfsgemeinschaft muss ja nicht offiziell geschieden werden. Da reicht ganz einfach die Erklärung der Beendigung. Dann beantragt das SB/Studentin wieder Bafög und gut ist. Und weil das etwas dauern kann, habe ich meinem SB eine Kündigungszeit von 3 Monaten zugesagt. Kannst du denn dein Horrorszenario "unbegrenzte Haftung" mal etwas detaillieren, bitte? ....gilt wohl für dich..... Ich denke, dass die fachlich kompetenten User wie z.B. Achim, x2009 und auch huber37 das nachvollziehen können...
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  32. Solange der Betrag nicht prohibitiv hoch ist, finde ich Vorkasse je nach Konstellation in Ordnung. Der eventuelle Verlust sollte schon ein bisschen weh tun, damit Fakebucher abgehalten werden, aber nicht so hoch sein, dass für ehrliche Bucher im umgekehrten Fall der Fälle die Welt zusammenbricht. Wenn man seine Hausaufgaben macht und auf absolut dubiose Angebote nicht hereinfällt, halte ich das kleine Restrisiko auf Bucherseite für durchweg vertretbar. Ich hatte auf jeden Fall schon wunderbare Dates mit Vorkasse (beim ersten Mal) und bin diesbezüglich sehr froh über meine gewisse Risikobereitschaft!
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  33. Richtig, aber nicht, wenn DU ausfällst. Sollte also das Date auf Seiten der Dame abgesagt werden, halte ich eine Erstattung der geleisteten Anzahlung auch für Fair - nicht aber, wenn DU absagst... In Deinem Eingangspost hast DU es allerdings offen gehalten, von welcher Seite die Absage kommt.
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