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Wollen Frauen "vergewaltigt" werden?


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Beim Lesen verschiedener Beiträge der jüngeren Vergangenheit, insbesondere jener, die sozusagen ins Erkenntnistheoretische drohen abzurutschen (als nächste Frage kommt dann wohl noch, "was ist überhaupt real"), habe ich mir die Frage gestellt, ob die betreffenden Autoren solche oder ähnliche Erwägungen vortragen würden, wenn sie gerade von einem körperlich überlegenen Mann gegen ihren Willen in den Arsch gefickt worden wären, und zwar womöglich bis hin zum gerissenen Schließmuskel. Malt Euch das einfach mal so richtig aus, bevor weiter theoretisiert wird.

 

P.S.: dabei ists doch einfach. Wenn ein Mensch zu Sex nein sagt, ist jede sexuelle Handlung an diesem Menschen solange eine Vergewaltigung, bis dieser Mensch seine Meinung aus eigenem Antrieb ändert. Nicht umsonst ist bereits das Bedrängen zumindest ein Nötigungsdelikt.

 

P.S.S.: und fangt jetzt bitte nicht mit so einem Scheiß an, wie "manche Frauen sagen nein, meinen aber ja". Das mag zwar möglicherweise sogar so sein, aber das ist dann DEREN Problem, wenn das "nein" zutreffenderweise ernst genommen wird.

 

und wehe jetzt macht noch einer den mund auf!

mal im ernst: bei den vorgetragen fällen (ob männlich oder weiblich) kann man doch keiner anderen meinung sein.

aber viel interessanter sind doch die grauzonen, wo es nicht so eindeutig ist....

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Bingo! Hier zeigt sich, dass diejenigen Männer absolut im Vorteil sind, die sich aufs Feld der Prostitution versteifen! Das Ja ist hier so eindeutig und laut zu vernehmen, dass man auch ohne jegliches Wahrnehmungs- und Differenzierungsvermögen eine Nacht übersteht, ohne Gefahr zu laufen, mit dem Gesetz zu kollidieren!

[...]

 

Auch hier wurden schon Erlebnisse aus diesem Feld diskutiert, bei denen ein "Nein" nicht wahrnommen wurde.

F CK

all I need is U

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Bingo! Hier zeigt sich, dass diejenigen Männer absolut im Vorteil sind, die sich aufs Feld der Prostitution versteifen! Das Ja ist hier so eindeutig und laut zu vernehmen, dass man auch ohne jegliches Wahrnehmungs- und Differenzierungsvermögen eine Nacht übersteht, ohne Gefahr zu laufen, mit dem Gesetz zu kollidieren!

...

 

Da hast Du recht. Aber auch außerhalb der Prostitution gibt es Frauen, die zu einem Mann "ja" sagen. Jedenfalls meine Erfahrung .........

 

Und was das Respektieren einer Ablehnung einer anderen Person jetzt mit dem Gesetz zu tun hat, erschließt sich mir leider nicht. Obwohl es mein Beruf ist.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:30 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:06 Uhr ----------

 

....grauzonen, wo es nicht so eindeutig ist....

 

Ich behaupte, und da lasse ich mir sehr gerne von allen "Grenzgängern", "an Grenzen Herantastern" usw. ein sehr einfaches Gemüt vorwerfen, diese sogenannten Grauzonen sind überwiegend nur verteidigende Schutzbehauptungen von Menschen nach dem Überschreiten einer (eigentlich klaren) Grenze.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:32 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:30 Uhr ----------

 

mal im ernst: bei den vorgetragen fällen (ob männlich oder weiblich) kann man doch keiner anderen meinung sein.

 

Glaubst Du!

Bearbeitet von nolensvolens
Typo
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... mal im ernst: bei den vorgetragen fällen (ob männlich oder weiblich) kann man doch keiner anderen meinung sein.

aber viel interessanter sind doch die grauzonen, wo es nicht so eindeutig ist....

 

Zustimmung. Allerdings halte ich das Argument für chancenlos. Schließlich geht es hier seit gestern nacht gerade darum, eine Diskussion über Grauzonen mit dem Hinweis auf die eindeutigen Fälle und die Leiden der Opfer zu unterbinden. Was einige dabei übersehen: Die Grauzone ist nach beiden Seiten hin offen. Wer die Dinge für einfach hält, dürfte einige Probleme damit haben zu begründen, wie z.B. eine Prostituierte, die ohne körperliche Verletzungen davongekommen ist, bei der Ausübung ihres Berufes überhaupt Opfer einer Vergewaltigung werden konnte. Vollends unmöglich wäre eine solche Feststellung, wenn ein "Vergewaltigungsspiel" vereinbart wurde.

Bearbeitet von Bloßeinbesucher
nacht
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a) die Grauzone und das Übertreten kann sinnvollerweise nur vom Opfer definiert werden

b) jeder Täter, der spürt dass er in einer Grauzone handelt, muss damit rechnen, auch Grenzen zu überschreiten und dem Opfer Schaden zuzufügen.

Insofern ist die "Grauzon offen", aber der Täter trägt die volle Verantwortung für das, was in ihr passiert!

Alle Erklärungsversuche des Täters mit "Grauzone", "die Frau hat aber...", "das war ein Misverständnis" finde ich nicht akzeptabel. Ich spare mir das Würzen mit dem Kantschen/kategorischen Imperativ...

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a) die Grauzone und das Übertreten kann sinnvollerweise nur vom Opfer definiert werden

b) jeder Täter, der spürt dass er in einer Grauzone handelt, muss damit rechnen, auch Grenzen zu überschreiten und dem Opfer Schaden zuzufügen.

Insofern ist die "Grauzon offen", aber der Täter trägt die volle Verantwortung für das, was in ihr passiert!

Alle Erklärungsversuche des Täters mit "Grauzone", "die Frau hat aber...", "das war ein Misverständnis" finde ich nicht akzeptabel. Ich spare mir das Würzen mit dem Kantschen/kategorischen Imperativ...

 

Das läuft auf den radikalfeministischen Ansatz hinaus: Zum Beweis einer Vergewaltigung genügt es, wenn die Frau den Mann, der Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, als Vergewaltiger benennt. Eine entsprechende Regelung ist aber kaum praktikabel, für die Männer ist sie auch nicht annehmbar. Für die Frauen ist es demgegenüber unannehmbar, körperliche Verletzungen vorweisen zu müssen, damit ein Vorgang als Vergewaltigung gewertet werden kann. Grau ist die Zone, in der sich der Ablauf einer Vergewaltigung für einen Beobachter nicht von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr unterscheiden läßt. Wer solche Fälle nicht auf sich beruhen lassen will, muß sich auf die Interpretationen der Beteiligten einlassen.

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@Bloßeinbesucher

Nix da radikalfeministischer Ansatz.

Der Ausgangspunkt ist: Mann und Frau sind beide ausgeglichene Menschen mit normaler sizialer Kompetenz und kennen die üblichen Grenzen und Zeichen unserer Zivilisation.

IN DER REGEL merken beide, dass sie sich in eine Grauzone begeben. Und in dieser Situation hat der Stärkere/Machtausübende die Verantwortung, dass Grenzen nicht überschritten werden.

MANCHMAL merkt einer nicht, wenn man in einer Grauzone ist. Entweder, weil einem das Feingefühl fehlt oder weil das Opfer sich (pathologisch) nicht klar äussern kann und der potentielle Täter keine klaren Zeichen erhält. Das setzt aber in der Regel eine Störung bei einem der Beteiligten voraus. Das ist meines Wissens nach aber auch nicht Thema.

Der Fall, wo der eine den anderen in die Pfanne hauen will und dafür sexuelle Belästigung o.ä. vortäuscht hat ebenso nix mit dem Thema zu tun.

 

Es geht mir by the way auch Null um die juristische Sicht. Das hat eine andere Ebene. Es mir einzig um die Wahrheit die ist, nicht um das was man vorspielt/vortäuscht etc.

Bearbeitet von bluemarine
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Das läuft auf den radikalfeministischen Ansatz hinaus: Zum Beweis einer Vergewaltigung genügt es, wenn die Frau den Mann, der Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, als Vergewaltiger benennt. Eine entsprechende Regelung ist aber kaum praktikabel, für die Männer ist sie auch nicht annehmbar. Für die Frauen ist es demgegenüber unannehmbar, körperliche Verletzungen vorweisen zu müssen, damit ein Vorgang als Vergewaltigung gewertet werden kann. Grau ist die Zone, in der sich der Ablauf einer Vergewaltigung für einen Beobachter nicht von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr unterscheiden läßt. Wer solche Fälle nicht auf sich beruhen lassen will, muß sich auf die Interpretationen der Beteiligten einlassen.

 

Genau. Wenn beispielsweise ein entspr. "Geschehen" zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens wird, bleiben dem Richter und dem Staatsanwalt und dem Rechtsanwalt gar nicht anderes übrig, als sich auf die Interpretationen bzw. (subjektiven oder symbolisch vermittelten) Handlungsorientierungen der Beteiligten einzulassen. Ohne dass diese rekonstruiert bzw. transparent gemacht werden, bleibt das ganze Geschehen ungreifbar - gesichtslos und grau.

 

Den Beteiligten selbst bleibt übrigens auch nichts anderes übrig. Sie werden im Verlauf eines solchen Gerichtsverfahrens Lernprozesse machen, wenn sie in die "symbolics" des Geschehens hineinleuchten. Sie werden ihr Handeln und sich und das Handeln des anderen und diesen selbst besser verstehen lernen als vorher.

 

Es ist übrigens nicht die exklusive Strategie der Verteidigung (!), auf die Interpretationen und Handlungsorientierungen zu referenzieren. Auch der Staatsanwalt und der Richter gehen entsprechend vor. Genau das ist der Kern unseres Rechtssystems, welches das Subjekt und seine Handlungsorientierungen, Interpretationen, Zwecke, Motive in den Mittelpunkt stellt. Nur von hier aus lassen sich Schuld - oder Exkulpation - konstruieren.

 

Ich fühle mich wohl, dass ich in einem Staat lebe, wo die Akteure vor Gericht in der Regel sehr differenziert argumentieren und vorgehen. Das ist mir lieber, als wenn "Präjustizia" die Keule schwingt, noch bevor überhaupt geklärt wurde, was "Sache" ist bzw. war.

Bearbeitet von Vernatsch
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Das Wort Vergewaltigung und dessen Bedeutung ist nicht gleich zu setzten mit dem Wunsch oder dem Bedürfnis „hart rangenommen zu werden“

(ich nehme mal an das dies die eigentliche Fragestellung des Thread Eröffners war).

 

Was ja durchaus eine erotische devot- dominante Spielart sein kann.

Daher ist der Titel des Threads für mich recht irreführend.

 

Eine Vergewaltigung wie das Wort schon sagt, ist und bleibt ein brutaler körperlicher und seelischer Übergriff, jegliche Verniedlichung oder Erotisierung ist meiner Meinung nach mehr als unpassend.

 

Wer mal Opfer solch eines Übergriffes geworden ist oder einer Person begegnete der selbiges widerfahren ist, weiß das.

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Nachdem ein Thema, dass sich vorwiegend mit einem Rollenspiel befasst hat, nun endgültig als Arena zum Artikulieren persönlicher Dissonanzen und Animositäten bzw. zur Defintion von psychischer und physischer realer Gewalt mutiert ist, ein Literaturhinweis zum letzteren...

 

[ame=http://www.amazon.de/Vergewaltigung-kriminologischer-viktimologischer-aussagepsychologischer-Sicht/dp/3406376487]Die Vergewaltigung aus kriminologischer, viktimologischer und aussagepsychologischer Sicht: Amazon.de: Else Michaelis-Arntzen: Bücher[/ame]

 

Zum ersteren empfehle ich wie Iris schon erwähnt, sich mit Marshal Rosenberg zu befassen.

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Die Diskussion krankt unter anderem daran, daß selbst geläufige und normalerweise selbstverständliche Unterscheidungen wie die zwischen Vergewaltigung und Körperverletzung nicht allgemein anerkannt werden. Bluemarine (mit Zustimmung nicht nur von Jakob) geht so weit, „Grauzone“ als Synonym für „Grenze“ zu verwenden, obwohl die Begriffe einander ausschließen (wo eine Grauzone ist, läßt sich keine Grenze erkennen, und wo die Grenze klar ist, gibt es keine Grauzone mehr). In einer solchen Situation kann man eigentlich nur eine weitere Beteiligung an der Diskussion als sinnlos aufgeben. Trotzdem will ich es noch einmal versuchen, mit einem Beispiel.

 

Vor Jahren habe ich selbst einmal einen Vergewaltigungsprozeß verfolgt, über den ein Bekannter für die örtliche Zeitung berichten mußte. Die Sache schien am Anfang ziemlich eindeutig: Hier die verschüchterte Opferzeugin, abgeschirmt von ihrem Freund, der Nebenklagevertreterin und einer Betreuerin vom „Weißen Ring“, dort der Angeklagte, der die junge Frau schmierig und höhnisch angrinste. Die Verhandlung entspann sich dann so, wie von Vernatsch und Jakob dargelegt. Aufgearbeitet wurde nicht die Realität, sondern das, was Zeugin und Angeklagter jeweils dafür ausgaben, und zwar so, daß es nicht unter einen Hut paßte. Glaubhaft war, daß das mutmaßliche Opfer sich durch den sexuellen Kontakt mit dem Angeklagten beschmutzt fühlte (er war offensichtlich auch sonst ein schlimmer Finger). Fraglich war, ob sich das auch zum Tatzeitpunkt schon so verhielt. Wie sich dann herausstellte, hatte das Opfer danach einen Ausflug mit anderen jungen Leuten unternommen, unter ihnen auch der Angeklagte, dem sie während einer Pause auf ein Hotelzimmer folgte, wo er sich von ihr oral befriedigen ließ. Natürlich wäre es möglich gewesen, auch diesen Umstand konsistent in die Version der Opferzeugin einzubauen, zum Beispiel so: Sie stand dermaßen im Bann des Vergewaltigers, der schon einmal ihren Willen gebrochen hatte, daß sie die Kraft nicht aufbrachte, sich seiner Aufforderung zu widersetzen. Zu einer solchen Deutung war aber nur die Nebenklagevertreterin bereit, die, den Tränen nahe, wütend mit dem Fuß aufstampfte, als die Staatsanwältin die Anklage fallenließ.

 

Für die Anwältin der Zeugin hatte der Angeklagte auch im zweiten Fall eine Grenze verletzt, die er hätte erkennen müssen, da er im ersten Fall bereits eine Grenze überschritten hatte und wissen mußte, daß sein Opfer nunmehr willenlos war. Für die Staatsanwältin dagegen war der zweite sexuelle Kontakt nur insoweit eindeutig, als er sich nicht als Übergriff interpretieren ließ. Damit rutschte aber auch das angeklagte Vergewaltigungsdelikt in eine Grauzone.

 

Dennoch bin ich heute noch der Überzeugung, daß die Opferzeugin aufrichtig war. Sie hatte nicht gelogen, obwohl das, was sie für die Wahrheit hielt, ein zu brüchiges und unsicheres Konstrukt war, um eine Verurteilung darauf zu gründen. Strafrechtliche Konsequenzen blieben ihr dann auch erspart. Dasselbe Differenzierungsvermögen, das den Angeklagten ungeschoren davonkommen ließ, billigte der Zeugin ebenfalls das Handeln (in diesem Fall das Aussageverhalten) in einer Grauzone zu. Auch das sollte sich einmal vor Augen führen, wer glaubt, Vergewaltigungen ließen sich genauso einfach beurteilen wie Banküberfälle.

Bearbeitet von Bloßeinbesucher
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Klarstellung: Grauzone habe ich nicht = Grenze definiert. Ich meinte: die Grenze liegt in der Grauzone.

Ausserdem: wie bereits gesagt, den juristischen Aspekt wollte ich gar nicht beurteilen - das ist wieder eine ganz andere Geschichte.

Und zum obigen Beispiel: wenn das Mädel im Beispiel sich später nochmals mit dem "Vergewaltiger" trifft, ist es naheliegend, dass sie in ihrer Persönlichkeitsstrukur eventuell gestört ist (was den Täter nicht entschuldigen soll). Wenn dem so ist, dann wird das Thema komplexer...

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Klarstellung: Grauzone habe ich nicht = Grenze definiert. Ich meinte: die Grenze liegt in der Grauzone.

Ausserdem: wie bereits gesagt, den juristischen Aspekt wollte ich gar nicht beurteilen - das ist wieder eine ganz andere Geschichte.

Und zum obigen Beispiel: wenn das Mädel im Beispiel sich später nochmals mit dem "Vergewaltiger" trifft, ist es naheliegend, dass sie in ihrer Persönlichkeitsstrukur eventuell gestört ist (was den Täter nicht entschuldigen soll). Wenn dem so ist, dann wird das Thema komplexer...

 

Das kannst Du wenden wie Du willst, lieber Bluemarine: "Die Grenze liegt in der Grauzone" ist ein weißer Rappe.

 

Was die "Persönlichkeitsstörung" angeht: Eine Vergewaltigung ist tatsächlich ein Eingriff in die Persönlichkeit, und das Opfer ist in einem ganz anderen Sinne Opfer als jemand, dem die Brieftasche geklaut wurde. Deshalb ist ja auch nicht auszuschließen, daß die junge Frau in meinem Beispiel nur scheinbar freiwillig, tatsächlich aber unter einem inneren Zwang sich noch einmal mit dem Mann traf, in dem sie später einen Vergewaltiger sah. Aber immerhin, Du siehst, daß das Thema komplexer ist.

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letzter Versuch

Grenze in der Grauzone ist wie Wasserlinie an der Küste oder Mittellinie auf der Straße.

Konkret (und vereinfacht): die Frau sagt "Nein", der Mann denkt sich: "sie meint bestimmt Ja". Und in der Tat war die Frau in dem Augenblick vielleicht 100% selber überzeugt von ihrem Nein.

Vielleicht lässt der Mann die Zeit und seinen Charme für sich spielen und aus dem Nein wird ein Ja und alles ist gut.

Vielleicht macht der Mann in dem Augenblick aber genau das Falsche, die Frau ist sich nun sicher mit dem Nein, aber es ist zu spät.

-> Der Mann trägt die Verantwortung, in der Grauzone die Grenze nicht zu überschreiten, denn er muss wissen, dass ein Nein ein echtes Nein sein oder werden kann.

Er weiss, "hier irgendwo ist die Grenze", er weiss nicht, wo genau. Er weiss, dass er sie aber überschreiten kann, und muss deshalb (auf die Frau) aufpassen.

Bearbeitet von bluemarine
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Jetzt muss ich doch kurz einhaken:

 

Seid mir nicht böse - aber in Teilen grenzt die Diskussion an "angewandten Dadaismus" (wenn's mir nicht einen zu ernsten Hintergrund hätte).

 

1. Es wird ein Thema erörtert, bei dem Grenzverwischungen - hier Phantasien (die sich Männer für Frauen ausdenken ?) oder Rollenspiele, dort physische und psychische Integrität "der Frauen" - systemimmanent sind. Das müsste doch jetzt langsam deutlich geworden sein.

 

Da helfen auch sophistische Spitzfindigkeiten nichts.

 

I.Ü. bezweifle ich, dass Unterscheidungen wie die zwischen Vergewaltigung und Körperverletzung "geläufig und normalerweise selbstverständlich" sind. Mit diesem Thema können Bibliotheken gefüllt werden. Genau das führt auch zu Verteidigungsstrategien, weil am konkreten Strafvorwurf unterschiedliche Sanktionen festgemacht werden.

 

 

2. Jetzt mit dem Erleben einer Gerichtsverhandlung zu argumentieren, ist ebenso unbehelflich.

 

Zum Einen (ich möchte niemanden zu nahe treten) dürften die Wenigsten - vielleicht geprägt auch von einer öffentlichen Wahrnehmung, wie sie das Privatfernsehen durch ebenso unzählige wie unsägliche Gerichtsshows bildet und transportiert - hinter die Kulissen blicken können, um nachzuvollziehen wie ein Prozess wirklich läuft. Die Realität eines Prozesses wird dort geschaffen und folgt eigenen Spielregeln. Oftmals für das Publikum (und Betroffene !) unbefriedigend.

 

Zum Anderen: Justicia ist blind ... Ihr erinnert Euch an die Allegorie !?

 

Kenntlich wird dadurch nur: die Verletzung eines Opfers wird durch keinen Strafprozess wieder aufgefangen oder gutgemacht. Das ist auch nicht die Aufgabe eines Strafprozesses; dieser ist täter- und nicht opferorientiert. Man mag dies beklagen, es ist aber so.

 

Daher mit einem Prozess zu argumentieren, ist schlichtweg untauglich und lenkt vom eigentlichen Thema ab.

 

 

 

Das finde ich aber sowieso mehr als zwiespältig und nicht besonders feinfühlig, sorry. Da helfen auch keine Anführungszeichen im Titel. Wohin das führen kann, hat man gesehen.

 

Unglücklich, meiner Meinung nach.

 

 

Nix für ungut.

 

Chandler B*

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:spitzenkl Keine Nacht den Drögen ! :spitzenkl

 

Moral ist immer die Zuflucht der Leute, die Schönheit nicht begreifen.

(Oscar Wilde)

 

Commit random kindness and senseless acts of beauty !

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@BeB

 

Ich glaube man muss auch klar differenzieren zwischen einer "Grauzone", die darin besteht, dass ein faktischer Hergang und eventuelle Motivationen und Befindlichkeiten zum Tatzeitpunkt nicht mehr eindeutig rekonstruierbar sind (dies wird gerade bei diesem Thema oft vorkommen), also einer ex-post entstandenen Grauzone, und einer "Grauzone", die meint, dass die Beteiligten im Moment der konkreten Situation nicht ohne weiteres erkennen können, was der andere gerade tatsächlich will oder nicht will. Ganz abgesehen davon, dass auch manipulative Aspekte mitunter eine gewaltige Rolle spielen können. Bereits eine Manipulation einer ersichtlich nicht stablien und selbstbestimmten Person ist m.E. verwerflich, weil es vom Begriff bereits ein Aufzwingen des eigenen Willens umfasst.

 

ABER: meiner Meinung nach, und das ist natürlich nur meine ganz persönliche Auffassung, macht sich jemand bereits dann schuldig (bzw. würde ich mich schuldig fühlen), wenn er sich bewußt ist, sich in einer Grauzone im zweitgenannten Sinne zu bewegen und dann sich nicht entscheidet "Pfoten weg", sondern stattdessen den egoistischen eigenen Bedürftnissen folgt. Auf Deutsch gesagt, lieber 10-mal auf Sex verzichten (obwohl es vermutlich im Konsens erfolgen würde), als einmal bei der eigenen Beurteilung von "Grauzone" und der darin befindlichen "Grenze" fürchterlich zu irren und jemanden den eigenen Willen aufzuzwingen.

 

Auch wenn sich das nach "Spaßbremse" anhört, es gibt, wie ich an anderer Stelle sagte, meist genug Gelegenheiten, bei denen der Konsens eindeutig ist. Die eigene Einstellung dazu hängt vielleicht aber auch noch mit der Frage zusammen, ob man eher mit klar selbstbestimmten Frauen zu tun haben möchte, oder mit Frauen, die sich bewußt oder unbewußt nach zumindest einer gewissen Fremdbestimmung sehnen. Wobei letzteres durchaus existent ist (übrigens auch bei Männern) und auch zu stabilen Beziehungen führen kann.

 

Bei aller Diskussion, richtig, bei Geschehnissen, die bereits passiert sind, kann die Beurteilung sehr komplex sein und hohe Grade an Differenzierung erfordern, aber die hier diskutierte Frage ist doch weniger das Aufarbeiten von konkreten Geschehnissen, das müssen die Betroffenen selbst hinkriegen, sondern wie man selbst solche kritischen Situationen am einfachsten vermeidet. Und da ist die Lösung doch so dermaßen primitiv und einfach und lautet "in Zweifel Pfoten weg", finde ich jedenfalls. Und das gilt auch, vielleicht sogar gerade, im Bereich der Prostitution. Denn auch dort kann ein "ja" mitunter kein echtes "ja" sein, entgegen der (undifferenzierten, sorry, kleine Spitze) Meinung eines Vorredners.

 

P.S.: Und von einem Rollenspiel "Vergewaltigung" zu sprechen, ist m.E. ein Widerspruch in sich, denn dann ist es abgesprochen und eben klarer und von beiden selbstbestimmter Konsens, der auch klaren Regeln unterliegen dürfte.

Bearbeitet von nolensvolens
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Und das gilt auch, vielleicht sogar gerade, im Bereich der Prostitution. Denn auch dort kann ein "ja" mitunter kein echtes "ja" sein, entgegen der (undifferenzierten, sorry, kleine Spitze) Meinung eines Vorredners.

 

Hier zeigt sich, wie sinnvoll es ist, das Honorar vorher zu entrichten. Wird selbiges angenommen, könnte sich nämlich der womöglich unversehens aus dem Rotlicht in eine Grauzone Hineingeschlitterte immerhin darauf berufen.

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