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Flatrate, Kondompflicht usw


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Meines Wissens gibt es zumindest einen solchen Entwurf. Tanja weiss darüber sicherlich mehr.

 

Vielleicht habe ich es bei dem profilneurotischen Gedroehne einzelner User überlesen , aber gibt es eigentlich auch einen Entwurf zu einer evtl. Gesetzesänderung als Alternative, der die Interessen der betroffenen SDL besser berücksichtigt und evtl. unerwünschte Auswüchse begrenzen kann ?
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Mir scheint ein sachicher Disput nicht möglich, aus verschiedenerlei Gründen.......

 

 

...... Zumal sachlich in Einzelaspekten zustimmungsfähige Posts regelmäßig mit persönlichen Angriffen gespickt werden, so dass man selbst bei inhaltlicher Zustimmung kaum sein Häkchen setzen will, es sei denn man teilt auch den persönlichen Angriff.

 

.

 

Hier bin ich vollkommen deiner Meinung!

Es wäre aber schön, wenn du dich an deine eigenen Worte halten würdest.

 

Niemand von uns hat je behauptet gegen sinnvolle Regulierungen zu sein.

 

Um unsere bisher erarbeiteten Vorschläge auch mit Fachleuten aus anderen Gebieten

zu diskutieren und sinnvolle Lösungen und Vorschläge zu erarbeiten haben wir einen Sexarbeitskongress geplant, der vom 24. bis 26. September in Berlin stattfindet.

 

Jeder der mitarbeiten möchte ist dort gerne gesehen und eingeladen.

 

Zu deinen Unterstellungen und Seitenhieben nehm ich mal keine Stellung, sondern akzeptiere das als deine persönlich Meinung.

 

LG Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Es scheint wirklich völlig sinnlos zu sein. Schade um die viele vertane Zeit, unter Anderem. Sei es drum.

 

Ist das jetzt der von dir angesprochene "Beleidigte Leberwurstmodus"?

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Es scheint wirklich völlig sinnlos zu sein. Schade um die viele vertane Zeit, unter Anderem. Sei es drum.

 

Sehe ich auch so, wenn auch aus anderen Gründen! Sorry, dass ich dieses Thema eröffnet habe. Habe da wohl in ein Wespennest gestossen. Vom Ursprungsthema sind wir ja inzwischen schon etwas abgeschweift.

 

:ciao:

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Ist das jetzt der von dir angesprochene "Beleidigte Leberwurstmodus"?

 

Nein, schlichte Resignation. Zumal ja mein Alltag von dem Thema gar nicht berührt wird.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 12:41 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 12:39 Uhr ----------

 

Sehe ich auch so, wenn auch aus anderen Gründen!

 

Recht hast Du. Die Gründe sind im Ergebnis wurscht.

 

Es ist halt am Besten, dass man/frau sich ausschließlich um Dinge im eigenen persönlichen Umfeld kümmert. Das geht dann auch ohne "Forendynamik" *lach*

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Mir scheint ein sachicher Disput nicht möglich, aus verschiedenerlei Gründen.

 

Sobald jemand eine Position einer anderen Person kritisiert bzw. nicht zustimmt, wird es als persönliche Ablehnung der anderen Person durch diese wahrgenommen und sofort in den beleidigte Leberwurst Modus umgeschaltet. Sachdiskussionen sehen anders aus. Zumal sachlich in Einzelaspekten zustimmungsfähige Posts regelmäßig mit persönlichen Angriffen gespickt werden, so dass man selbst bei inhaltlicher Zustimmung kaum sein Häkchen setzen will, es sei denn man teilt auch den persönlichen Angriff.

 

Woher kommt denn jetzt dieser Sinneswandel?

 

Warum diskutieren wir das Them nicht einfach ohne übertriebenen, missionarischen Eifer.

Du musst die Schäflein nicht bekehren und du musst auch nicht auf jeden Spitze reagieren.

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Es scheint wirklich völlig sinnlos zu sein. Schade um die viele vertane Zeit, unter Anderem. Sei es drum.

Das ging aber schnell...

 

Man könnte bei der Registrierungspflicht ja auch weiter vorne anfangen. Offenbar sieht man derzeit Missstände, die man mittels Registrierung zu bekämpfen gedenkt. Mir scheint, es gibt ganz wesentliche Unterschiede wenns drum geht zu beurteilen, inwiefern eine Registrierung, in welcher Form auch immer, überhaupt dazu geeignet ist, diese Missstände zu bekämpfen.

 

Wenn jemand der Meinung ist, dass das nicht der Fall ist, dann muss man wohl davon ausgehen, dass derjenige eine Registrierung insgesamt ablehnen wird, insbesondere wenn sie mit Arbeit oder Unannehmlichkeiten für denjenigen verbunden ist oder sein könnte.

 

Von daher ist es etwas einfach zu sagen "Die Registrierung kommt. Arbeitet an deren Ausgestaltung mit anstatt sie pauschal abzulehnen".

 

Ist die Registrierung tatsächlich notwendig? Weswegen?

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Es ist halt am Besten, dass man/frau sich ausschließlich um Dinge im eigenen persönlichen Umfeld kümmert. Das geht dann auch ohne "Forendynamik" *lach*

 

Das hattest du doch eh vor und dich deswegen "komplett zurückgezogen". Da versteh ich nicht warum man nun maskiert zurück kehrt.... und nich wenigstens dazu stehen kann, wer man ist und stattdessen meint hier sämtliche Diskustanten für blöd zu verkaufen und die Dis-Spielchen von damals unterschwellig weiter zu spielen.

Solange manche hier solche Spielchen spielen, ist für mich eine sachliche Diskussion nicht wirklich möglich und auch nicht gewollt.

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Ich halte die Registrierung in der geplanten Form für Unfug. Nur um das vorsorglich nochmals zu wiederholen.

 

Meine Vorposterin ist ansonsten ein glänzendes Beispiel für sachbezogenen Diskussionsstil. Wer auch immer sich zurückgezogen hat, dies will, what ever, hat insofern mein Verständnis (meine Wenigkeit sowieso ;o)))..

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So, jetzt steh ich immer noch aufm Schlauch: wo steht denn nun wieder, dass sich Prostituierte dann bei der Polizei anmelden müssen? Das taucht hier ja immer wieder auf, hab aber keinen Beleg dafür gesehen (den ich bei der Menge an Posts auch überlesen haben kann). In dem Eckpunktepapier der Regierung steht nur:

 

"Für Prostituierte soll eine Anmelde‐/ Anzeigepflicht (jeweils bei Aufnahme der

gewerbsmäßigen Prostitution in einer Kommune) eingeführt werden. Für Prostituierte, die

sich bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, wird ein Nachweisdokument

eingeführt, das z.B. gegenüber Bordellbetreibenden, Behörden und ggfs. gegenüber Kunden vorgelegt werden kann. Den berechtigten Interessen des Persönlichkeits‐ und Datenschutzes der zur Anmeldung Verpflichteten wird bei der gesetzlichen Ausgestaltung Rechnung getragen."

 

Hier ist nur von der zuständigen Behörde die Rede und jetzt kopiere ich mal ganz dreist dazu den Text aus Wikipedia zum Thema Gewerbeanmeldung, die ja nun ziemlich viele in Deutschland machen müssen: "Eine Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) ist ein Dokument, mit dem man einen Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Ordnungsamt) anmeldet."

 

Zuständige Behörde <--> zuständige Behörde. Das kann alles sein, aber ist im Zweifelsfall nicht die Polizei. Und da steht weder irgendwo, dass dann die Polizei so ohne weiteres Zugriff auf die Anmeldedatenbank hat, noch dass sich die Prostituierte dann gegenber der Polizei immer damit ausweisen muss. Verwendet wurde sogar das Wort "kann".

 

Und da steht sogar, dass die Regierung anerkennt, dass es ein "berechtigtes Interesse des Persönlichkeits- und Datenschutzes" gibt, dem Rechnung getragen werden soll.

 

P.S.: Dies ist keine Aussage darüber, ob ich für oder gegen eine Anmeldepflicht bzw. ein Nachweisdokument oder irgendwas anderes in der Diskussion bin. Ich bin lediglich dabei zu versuchen, Fakten und Vermutungen zu trennen, um mir ein Bild machen zu können.

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Jep, da hast du absolut Recht. Dort steht bislang (leider) nur was geschehen soll, aber nicht durch wen.

 

Es gibt aber leider intern viele Gespräche und vor allem auch Forderungen der Polizei, diese Kontrollfunktion zu übernehmen.

 

Über das Gewerbeamt wird es nicht laufen, siehe:

 

Zur Realisierung des beschriebenen Gesetzgebungsvorhabens soll ein eigenständiges Gesetz (als neues Stammgesetz) außerhalb der GewO geschaffen werden (Gesetz zum Schutz der in der Prostitution Tätigen/Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG);

 

Gegen die Aufnahme von Prostitution als normales Gewerbe wehren sich Gewerbeamt und sonstige Behörden auch schon seit Jahren. Die wissen um die Kosten und arbeitstechnischen Mehraufwand und wollen damit nix zu tun haben.

 

Da in den letzten Monaten "Experten" aus Österreich eingeladen wurden (wie ich in Österreich erfahren habe), ist davon auszugehen, das deren Modell der Registrierung übernommen wird und man sich dort fachkundlichen Rat einholte. Und dort findet die Registrierung und Kontrollen eben bei/durch die Polizei statt.

 

Das Gesetz wird wohl einen gewaltigen Verwaltungs- und Kostenaufwand mit sich ziehen. Deswegen soll es wohl auch erst zum 1.1.16 in Kraft treten. Es ist daher davon auszugehen, das diese Tätigkeiten durch die örtlichen Polizeidienststellen ausgeführt werden, da die eh 24/7 "geöffnet" haben und die Daten für etwaige Kontrollen direkt an Ort und Stelle sind.

 

Eine andere (sinnvollere, wenn neutral umgesetzte) Möglichkeit wäre, diese Anmeldung an Beratungsstellen zu koppeln. Die finden sich aber nur in Großstädten und sind chronisch unterbesetzt.

 

Folgendes wünscht sich übrigens ein Großteil der Polizei:

 

 

So oder so, wird ein Austausch sowie Speicherung der Daten mit Polizeibehörden stattfinden müssen, ansonsten macht es keinen Sinn, denn die müssen bei ihren Kontrollen vor Ort ja prüfen können, ob die Anmeldungen der dortigen angetroffenen Sexdienstleister korrekt ist.

 

Bereits heute ist es Usus bei vielen Betreibern, das sie Daten der Frauen (oft ohne deren Wissen) an die Polizei weiter geben um ihre Ruhe zu haben.

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"Für Prostituierte soll eine Anmelde‐/ Anzeigepflicht (jeweils bei Aufnahme der

gewerbsmäßigen Prostitution in einer Kommune) eingeführt werden. "

 

 

Der Text in der Klammer ist zumindest missverständlich in Bezug beispielsweise auf Escort. Die Frage ist, ob die Wahrnehmung eines Dates außerhalb des Heimatortes eine (Neu-) Anmeldung am Ort des Dates erfordert.

 

Da dieses Papier noch sehr weit weg von einem Gesetzentwurf ist, bestehen mannigfaltige Möglichkeiten der Einflussnahme und Konkretisierung, beispielsweise um eine unsinnige 1 zu 1 Umsetzung im Escort zu verhindern. Sollte gelingen, weil die Ersteller des Papiers dies so sicher nicht beabsichtigt haben.

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Wenn ein Handwerker, der seinen Betrieb in Hövelgònne angemeldet hat und dort steuerlich erfasst wird, einen Auftrag in Bad Krottenbrunn ausführt, wird er wohl dort auch kein weiteres Gewerbe anmelden müssen.

 

Eine andere Frage wäre aber, inwieweit eine Agentur im Rahmen ihrer Vermittlungstaetigkeit unter die Jurisdiktion fallen könnte und wie sich das konkret auswirken würde .

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Der Text in der Klammer ist zumindest missverständlich in Bezug beispielsweise auf Escort. Die Frage ist, ob die Wahrnehmung eines Dates außerhalb des Heimatortes eine (Neu-) Anmeldung am Ort des Dates erfordert.

 

Da dieses Papier noch sehr weit weg von einem Gesetzentwurf ist, bestehen mannigfaltige Möglichkeiten der Einflussnahme und Konkretisierung, beispielsweise um eine unsinnige 1 zu 1 Umsetzung im Escort zu verhindern. Sollte gelingen, weil die Ersteller des Papiers dies so sicher nicht beabsichtigt haben.

 

Genau daran arbeiten wir...

 

bitte nicht verwechseln

 

Registrierungspflicht

Registrierung bei der Polizei ( intern angedacht von Verfassern des Eckpunktepapieres) des Heimatortes

 

Meldepflicht bei Aufnahme der Tätigkeit in jeder Stadt

 

Persönliche Anmeldung vor dem Beginn und persönliche Abmeldung nach Beendigung der Tätigkeit in der jeweiligen Stadt bei der zuständigen Polizei

(Bewegungsprofile sollen erstellt werden, von allen registrierten Dienstleisterinnen)

 

Meldung einer Tätigkeit beim Finanzamt

 

am Heimatort... da muss nicht ständig umgemeldet werden.

 

Eine Erlaubnispflicht soll nicht für die Tätigkeit als Prostituierte gelten.

Gewerbeanmeldung für einzelne Dienstleisterin noch in der Schwebe...

 

Für große Bordelle und Betriebe ändert sich wenig.

die brauchen heute schon zumeist eine Gaststättenkonzession und Baugenehmigungen.

 

Es soll alles kontrolliert werden, was bisher noch nicht so im Fokus lag und kontrolliert wurde. Escort, Wohnungen, Straße, Internetportale.

Wie sie das personell schaffen wollen... keine Ahnung

 

Zuständig dafür die Bundesländer selbst..

 

Eigenständige Regelungsmaterie außerhalb der GewO

 

Zur Realisierung des beschriebenen Gesetzgebungsvorhabens soll ein eigenständiges Gesetz (als neues Stammgesetz) außerhalb der GewO geschaffen werden (Gesetz zum Schutz der in der Prostitution Tätigen/Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG)

;

ggf.erforderliche Änderungen bestehender Gesetze können im Wege einer Ausgestaltung als Artikelgesetz in zusätzlichen Artikeln geregelt werden. Nach vorläufiger Einschätzung bedraf das neue Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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